Mahlzeit zusammen, ich hätte gerne ein bißchen Hirnwind zum Thema Finanzen, möchte mal die Sache objektiv beleuchten.
Also nehmen wir eine Familie Vater Mutter Kind (8). Das Kind wird seit der Trennung im Wechselmodell betreut.
Vater ist Normalverdiener, Mutter arbeitet halbtags und ist Aufstockerin. Der Vater bezahlt an die Mutter 250 Euro Kindesunterhalt. Das Kindergeld wird hälftig geteilt.
Mit der Scheidung wurden Ansprüche gegeneinander in jeglicher Form ausgeschlossen, d.h. auch im Falle, daß das Wechselmodell beendet wird, besteht kein Anspruch auf Betreuungsunterhalt oder ähnliches.
So sieht also die aktuelle Haben-Seite aus. Auf der anderen Seite steht natürlich der Aufwand des Kindes:
Die Mutter kommt für Kleidung und Nahrung während des Aufenthaltes bei ihr auf.
Der Vater trug/trägt Kosten für Krippe, Kindergarten und Nachmittagsbetreuung, Schulsachen, Hobbys, Vereinsbeiträge, außerordentliche Aktivitäten (Skilager, Theaterbesuch etc.), Musikschule.
Die Mutter überlegt nun, das Wechselmodell zu beenden und das Kind künftig alleine zu betreuen, es würde dann 14tägig 2 Tage beim Vater das Wochenende verbringen. (Dieser Punkt soll aber hier bitte nicht im Mittelpunkt stehen)
Meine Frage ist nun, was man bei einem Vergleich der Kosten alles beachten muß. Die Mutter müßte dann alle Kosten vollumfänglich übernehmen, richtig? Kleidung usw. würden dem Vater zur Verfügung gestellt werden müssen.
Der Unterhalt des Vaters verdoppelt sich auf 500 Euro.
Was ist mit dem Aufstockerbetrag? Der Unterhalt wird ja sofort wieder abgezogen.
Was ist mit dem Kindergeld? Mein letzter Stand ist, daß das Kindergeld aufgeteilt wird, ein Viertel pro Elternteil, die verbleibende Hälfte wird je nach Unterhaltsanteil geteilt. In der Konstellation würden dem Vater also 75%, der Mutter 25% zustehen. Jetzt lese ich heute davon, daß das Kindergeld zu 100% der bekommt, der mehr Kindesunterhalt bezahlt. Was ist nun aktuell, Stand 2022, richtig?
Hat jemand schon mal so eine Rechnung aufgestellt, wie das finanziell aussieht, im direkten Vergleich?
Herzlichen Dank schon mal!
Das Kindergeld wird an die Mutter ausgezahlt, der Vater zieht 50% davon vom Unterhaltsanspruch ab. Deshalb hat die DDT zwei Tabellen, die für den Unterhaltsanspruch und die für den Zahlbetrag.
Richtig ist, dass die Mutter dann vom Unterhalt alles zahlen muss, was nicht Sonder- oder Mehrbedarf ist.
Hast du denn mal in die neue DDT geguckt, welcher Zahlbetrag tatsächlich fällig wird?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Nö, weil das noch eine weitere Büchse ist, die meine Pandora besser noch gar nicht findet 🙂
50% des Kindergeldes beziehen sich dann auf das Residenzmodell, richtig? Nur beim Wechselmodell wäre das in unserem Falle anders. Der Vater würde also aktuell Kindergeld an die Mutter zahlen, obwohl er es nicht muß.
Weil es in anderer Form bei mir gerade aktuell ist...
Im WM sind beide Elternteile gegenüber dem Kinder unterhaltspflichtig. Wir das WM beendet wird dadurch der nicht mehr hälftig betreuende Elternteil allein Unterhaltspflichtig, mit allen daraus resultiernden Folgen. Mir wurde erklärt, dem unterhaltspflichtige Elternteil stehen 50% vom KG zu, diesen Betrag zieht er dann von dem Betrag der DT ab, das ergibt dann den Zahlbetrag. Jedenfalls so im Groben.
Beim echten WM wird das Kindergelt geteilt in den Barunterhaltsteil und den Anteil für Betreuung, heißt, eine Hälfte des KG wird vom Betrag der DT abgezogen, die andere Hälfte zwischen den Eltern aufgeteilt.
Ich dachte es geht darum wie es gehandhabt wird, wenn aus dem WM ein Residenzmodell wird?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Stimmt. UND was eventuell noch zu berücksichtigen ist
Die heikle Sache ist folgende: du hast wahrscheinlich alle Verträge unterschrieben, richtig? Bei Hobbies, Musikschule usw. ist das kein Problem, die kannst du kündigen und dann muss die Mutter neue Verträge auf ihren Namen abschließen. Aus dem Betreuungsvertrag kommst du aber erst zum 01.08 raus. Du wirst diese Sachen also weiter zahlen müssen und hast ein echtes Problem, wenn dir die Mama, die H4 bekommt, die Kosten nicht ersetzt. Die hat nämlich eine Flatrate fürs Gericht und kann es auf eine Klage ankommen lassen. Ganz schlecht läuft es, wenn ihr die Verträge zusammen abgeschlossen habt und Mama einer Kündigung nicht zustimmt. Ihr haftet in solchen Fällen als Gesamtschuldner und der Weg über das Familiengericht lohnt nicht, weil er ggf. mehr Kosten verursacht als du einsparst.
Könnte aber sein, dass dann der Beitrag entfällt, weil Mutter im Leistungsbezug, müsste man aber in die Beitragssatzung gucken
Was ist das Ziel der Mutter? Das ihr das JC nicht so im Nacken hängt, weil sie ihrer erweiterten Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt? Ne Alleinerziehende lassen die ja eher in Ruhe. Oder ist es das Geld. Ich kann mir nicht vorestellen, dass sich das für die Mutter am Ende rechnen sollte, wenn du aktuell alles zahlst.
Die Mutter überlegt nun, das Wechselmodell zu beenden und das Kind künftig alleine zu betreuen, es würde dann 14tägig 2 Tage beim Vater das Wochenende verbringen.
Meine Frage ist nun, was man bei einem Vergleich der Kosten alles beachten muß. Die Mutter müßte dann alle Kosten vollumfänglich übernehmen, richtig?
Ja. Außer, wie bereits geschrieben, Mehrbedarf oder Sonderbedarf (beides ein weites Feld, zu dem man pauschal nichts sagen kann).
Kleidung usw. würden dem Vater zur Verfügung gestellt werden müssen.
Nein.
Der Unterhalt des Vaters verdoppelt sich auf 500 Euro.
Nein. Wieviel der Vater zahlen muss, steht in der DDT (Tabelle Zahlbetrag). Einfach das durchschnittliche bereinigte Nettoeinkommen der letzten 12 Monate bestimmen und damit in die Spalte gehen, die dem Alter des Kindes entspricht. 500 Euro gibts in der DDT gar nicht, deswegen kann das auch nicht der Kindsunterhalt sein.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Also, ich bin immer noch nicht weiter gekommen.
Die Quizfrage ist schlicht: Wer ist besser dran? Der Wenigverdiener im Wechselmodell? Oder der alleinerziehende Wenigverdiener?
Die Quizfrage ist schlicht: Wer ist besser dran? Der Wenigverdiener im Wechselmodell? Oder der alleinerziehende Wenigverdiener?
Der alleinerziehende Wenigverdiener. Er wird nämlich über den über dem Bedarf liegenden Kindsunterhalt mitsubventioniert und kann wegen jedem Furz Mehr- und/oder Sonderbedarf geltend machen. Das geht im WM nicht so leicht. Da werden diese Kosten in der Regel geteilt.
Im Residenzmodell liegt die finanzielle Verantwortung allein beim Umgangselternteil (und beim Staat, Thema Kindergeld), und davon profitiert der alleinerziehende Wenigverdiener. Meiner Meinung nach ist das auch der Hauptgrund, warum fast alle Frauen sehr großen Wert darauf legen, dass das Kind oder die Kinder bei ihnen leben. (Abgesehen davon, dass sie sich sowieso für das bessere Elternteil halten.)
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Der alleinerziehende Wenigverdiener. Er wird nämlich über den über dem Bedarf liegenden Kindsunterhalt mitsubventioniert und kann wegen jedem Furz Mehr- und/oder Sonderbedarf geltend machen. Das geht im WM nicht so leicht. Da werden diese Kosten in der Regel geteilt.
Gehen wir mal davon aus, daß in meinem Beispiel der mehr verdienende Elternteil schon jetzt 100% aller größeren Ausgaben trägt.