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Benötige Vorschlag für Unterhalt bei Wechselmodel

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(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum,

zum Ende des Jahres steht meine Scheidung an und meine DEF und ich haben heute (nachdem wir lange geldliche Themen vermieden haben) uns ohne Anwälte zusammengesetzt. U.a. haben wir über das Wechselmodel gesprochen und wollen uns nun vor der Scheidung noch abstimmen.
Aktuelle Situation:
- Trennung 03.2018
- zwei Kinder (9+12)
- wir praktizieren bislang einen erweiterten Umgang (Kinder sind Samstag bis Donnerstag bei mir)
- Einkommen ca. 1750€ DEF (StKl 2) und 3800€ ich (StKl 1)
- Kindergeld an DEF, dazu Kindesunterhalt (441€ + 535€) und aktuell noch Trennungsunterhalt (757€), auf nachehelichen Unterhalt will sie verzichten.

Bislang habe ich einfach gezahlt und die Wogen haben sich inzwischen geglättet. Es gibt bislang weder Unterhaltstitel o.ä. Nun haben wir uns verständig ein komplettes Wechselmodel anzustreben (jeweils Wechsel zum Wochenende) und wir wollen uns finanziell einigen.

Kann mir jemand helfen und erklären, wie in etwa eine solche Berechnung dann aussähe? Dabei kommt es mir nicht auf den letzten Euro an, wichtiger ist mir die gütige EInigung.

Herzlichen Dank und Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2020 15:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du sie mal gefragt, was sie sich vorstellt? Vielleicht sagt sie eine Zahl und die passt dir. Dann muss man gar nicht viel Rechnungen aufstellen. Wenn dir die nicht gefällt, kannst du ja eine Berechnung aufstellen, was ihr zustünde und kannst einen Gegenvorschlag unterbreiten.

Bei den o.g. Zahlen würde ich sagen, 500 für beide Kinder wäre eine Verhandlungsbasis. Oder möchtest du eine korrekte WM-Berechnung?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2020 16:06
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Sie hat da keine konkrete Zahl vor Augen, hofft aber spontan wohl, der Wegall des Trennungsgeldes reicht mir...wenn ich keinen Vorschlag mache wird da nicht viel kommen von Ihrer Seite.
Wenn möglich wüsste ich gerne, was beim WM konkret rauskommen würde (wenn man das so einfach überhaupt sagen kann) und dann als Verhandlungssache was drauf packen. Konkret bedeutet das doch aus, dass alle besonderen Kinderkosten zukünftig im Verhältnis aufgeteilt werden würden, oder?

Zusatzfrage: bedarf es dann auch einen Unterhaltstitel?

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2020 16:30
(@maxmustermann1234)
Registriert

Also ich verstehe richtig, dass du Unterhalt an sie zahlst, sie Stkl. 2 hat und die Kinder 6 von 7 Tagen bei dir sind?

Ich weiß nicht, aber wenn es so ist, müsstest du die Kinder bei dir melden. Dann kann sie keine Stkl. 2 haben. Irgendwie klingt das komisch.

Ihr bereinigt eure Gehälter. 5% pauschal für berufsbedingte Aufwendungen, wenn wer noch andere Positionen hat (Altersvorsorge bspw.), dann ggf. auch noch abziehen. Bei ihr bleibt 1662, bei dir 3610. Ich gehe mal davon aus, dass keiner Wohneigentum hat. Und wichtig: alles auf Vollzeit hochrechnen (arbeitet sie vollzeit?)

Gehaltssumme bilden (5272) und in die DDT gucken ergibt Stufe 10. Es folgt ein Bedarf von 679 + 796 = 1475. Von den Gehältern wird der Selbstbehalt abgezogen (1400 EUR). Es bleiben 262 bei ihr, 2210 bei dir. Nun Quoten bilden. Ihre Quote: 262/(262+2210 = 0,106, deine Quote: 2210 / (262+2210) = 0,894.

Mit den Quoten die Anteile am Bedarf ausrechnen. Sie trägt: 0,106 * 1475 = 156, du trägst 0,894 * 1475 = 1319. Die halbe Differenz ist auszugleichen: (1319-156) = 581.

Wenn sie das Kindergeld bezieht, muss du noch den Anteil abrechnen, der die zustehen würde. Das wäre 0,25*408 + 0,894 * 0,5 * 408 = 284

Also könntest du ihr das Kindergeld überlassen und 581-284 = 297(also etwa 300 EUR) anbieten. Das aber nur, wenn sie Vollzeit arbeitet und du nicht für Altersvorsorge sparst, denn sonst wird es weniger. Wenn du Immobilieneigentum hast, wird es mehr.

MEHRBEDARF wird gem. Quote geteilt, mehr nicht. Titulieren musst du nicht, sie hat aber einen Anspruch drauf. Das kann man aber eigentlich nicht dynamisch machen. Ich habe einen fixen Betrag bis 18 titulieren lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2020 16:34
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Also ich verstehe richtig, dass du Unterhalt an sie zahlst, sie Stkl. 2 hat und die Kinder 6 von 7 Tagen bei dir sind?

Nein, Du verstehst falsch. Sie sind natürlich nur 6 von vierzehn Tagen bei ihm.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2020 17:08
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Also ich verstehe richtig, dass du Unterhalt an sie zahlst, sie Stkl. 2 hat und die Kinder 6 von 7 Tagen bei dir sind?

Vielleicht war das missverständlich ausgedrückt?! Es sind nicht ganz 6 von 14 Tagen (jede zweite Woche Samstag morgen bis Donnerstag abend).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2020 17:19
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Ihr bereinigt eure Gehälter. 5% pauschal für berufsbedingte Aufwendungen, wenn wer noch andere Positionen hat (Altersvorsorge bspw.), dann ggf. auch noch abziehen. Bei ihr bleibt 1662, bei dir 3610. Ich gehe mal davon aus, dass keiner Wohneigentum hat. Und wichtig: alles auf Vollzeit hochrechnen (arbeitet sie vollzeit?)

Falls das wichtig ist zu wissen: sie arbeitet in Teilzeit (50%).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2020 17:54
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Absolut, weil ihr dann beide fast gleich viel verdient. Dann sind die 500 im Vorschlag von mir zu viel. Dann ist sie m. E. gut bedient, wenn sie das KG behält und du noch 100 rauf packst. Ihren Teilzeitjon musst du nicht ausgleichen, schon har nicht bei dem Alter der Kinder.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2020 18:03
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Francois74,

Falls das wichtig ist zu wissen: sie arbeitet in Teilzeit (50%).

Na wenn das so ist, dann würde ich doch zuallererst vorschlagen: Ihr macht Wechselmodell, und ihr macht in Zukunft alle beide 75% Teilzeit ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2020 18:04
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Ihren Teilzeitjon musst du nicht ausgleichen, schon har nicht bei dem Alter der Kinder.

Ohne die DEF in Schutz nehmen zu wollen: da sie halt einen Pflegeberuf ausübt, lässt sich Kinderbetreuung und (Schicht-)Arbeit quasi nicht vereinbaren. Wenn das jüngere Kind etwas älter ist, wird das anders sein können.

Na wenn das so ist, dann würde ich doch zuallererst vorschlagen: Ihr macht Wechselmodell, und ihr macht in Zukunft alle beide 75% Teilzeit ...

Das ist bei mir schlicht nicht möglich. Ich bin schon froh, dass mein Chef mir die Betreuung jede zweite Woche so ermöglicht, aber ich arbeite projektbezogen und das klappt mit den 75% einfach nicht.

Ich weiß, dass gefühlt diese Vorschläge mir auch lieber wären umzusetzen, doch glaub ich dann nicht mehr an eine einvernehmliche Möglichkeit. Ich befürchte, es käme dann eher dazu, dass man ihr vom Wechselmodel abrät und sie alles daran setzt es wie aktuell zu belassen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2020 19:02




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Unter den Umständen musst du schauen, was es die Wert ist.

ZB bis zum 12. Geburtstag zahlst du im WM xxx und yyy pro Kind und ab dem 12. Geburtstag,  wenn man auch den Jüngeren gefahrlos alleine lassen kann, zahlst du  zzz und www Euro.

Ihr seid ja völlig frei in der Gestaltung.

Oder ihr rechnet mal durch, dass du ihr keinen KU zahlst und sie dir nicht, sie behält das KG und du zahlst ihr noch 3 Jahre Unterhalt, den kannst du wenigstens von der Steuer absetzen. Aber wie gesagt, das muss man genau durch rechnen. Auch wegen des Nachteilausgleichs.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 09.11.2020 19:40
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe gerade mal versucht es grob nachzurechnen (Dank auch an MaxMustermann1234!). Muss ich wirklich nur die halbe Differenz ausgleichen? Ich finde im Netz irgendwie diverse Berechnungen und steige nicht so ganz durch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2020 21:42
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Francois74

Ich habe gerade mal versucht es grob nachzurechnen (Dank auch an MaxMustermann1234!). Muss ich wirklich nur die halbe Differenz ausgleichen? Ich finde im Netz irgendwie diverse Berechnungen und steige nicht so ganz durch.

zur Berechnung von @MaxMustermann1234 sei noch angemerkt, dass bei den meisten OLG die 5%-Klausel auf 150,- € gedeckelt ist und es auch OLG´s gibt (zB. Köln), die die 5% Klausel gar nicht haben bzw. anerkennen (hier müßen berufsbedingte Aufwendungen- wie ZB. die Fahrtkosten - im Einzelnen nachgewiesen werden).
Zu beachten sind die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG im Dunstkreis des Wohnortes der Kinder.

Falls Du es noch nicht wußtest:
Von Deinem Gehalt wären zunächst die Unterhaltdifferenz für die Kinder zu ermitteln und dieser Unterhalt dann (im nächsten Schritt) von Deinem unterhaltsrelevanten (bereinigtem) Einkommen abzuziehen.
Von diesem - um den Kindesunterhalt (Quote) reduzierten Einkommen - wäre dann der Trennungsunterhalt zu berechnen...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 09.11.2020 22:23
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hi, ja, natürlich gleichst du nur die halbe Differenz aus, damit ihr am Ende beide gleich viel für die Kinder zur Verfügung habe. Sonst hätte sie ja mehr als du 😉

Du bist frei mit ihr zu verhandeln, was du willst. Ich habe das Minimum bestimmt, unter das du nicht rutschen solltest, denn sonst winkt ein Rechtsstreit. Generell wird deine DEF durch ein WM stark belastet, insb. wenn der Trennungsunterhalt wegfällt. Momentan geht es ihr finanziell sehr gut, aber sie wird, bei ehrlicher Berechnung, schnell auf dem Boden der Tatsachen ankommen: mit einer 50%-Stelle verdient man halt nicht so rosig. Und wie gesagt: eine rechtlich saubere Berechnung erfordert, dass man sie auf 100% hochrechnet. Und dann kriegt sie wahrscheinlich so gut wie nichts mehr und auch nur noch das halbe Kindergeld.

Wie weit du gehen möchtest, musst du wissen. Kannst du dich nicht erstmal darum kümmern bei der Elternberatung ein WM schriftlich zu fixieren und den Unterhalt anschließend ermitteln lassen?

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Geschrieben : 09.11.2020 23:07
(@wasserfee)
Registriert

moin,

ohne auf die Vorschläge zur Berechnung eingehen zu wollen finde ich es klasse, dass der TO die unterschiedlichen Lebenssituationen beider Eltern benennt und anerkennt (sie kann nicht mehr arbeiten wegen Eigenheiten des Jobs, er kann aus denselben Gründen nicht weniger arbeiten) und das auch finanziell abbilden will.

SO geht doch gleichberechtigte Elternschaft. Jeder im Team gibt, was er kann, im Rahmen seiner Möglichkeiten und der äußeren Umstände. Die sich auch immer mal temporär oder langfristig verändern können und man da ebenso als Elternteam eine Lösung finden sollte.

@Francois: ick find dich jut. Achtet weiterhin darauf, dass ich ALLE gut mit eurem Modell leben könnt, das ist die beste Basis.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 10.11.2020 10:25
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Francois,
da ihr Eltern offensichtlich miteinander reden könnt und um das Ganze nicht unnötig zu verkomplizieren (und aus eigener Erfahrung):
was haltet Ihr davon, dass jeder ET seine "eigenen" Betreuungskosten stemmt? Wenn ihr euch einvernehmlich darauf einigen könntet wäre alles ohne Berechnungen, womöglich Titel, etc. unter Dach und Fach.
Zusätzlich kann ein "Sonderkonto", in welchem mit einem monatl. Fixbetrag für Dinge wie Klamotten, Schul- und sonstiger Bedarf von beiden einbezahlt wird, eingerichtet werden.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2020 11:07
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen zusammen!
Erst einmal herzlichen Dank an alle für die Hilfsbereitschaft.
Ich habe mich gestern Abend noch mal an die Zahlen gesetzt. Erschreckend für mich (auch wenn ich es jeden Monat auf meinem Konto sehe), wie viel die DEF aktuell hat, zugleich aber auch den Sprung nach unten, v.a. unter Berücksichtigung der 50% Stelle. Mir bringt es nichts wenn sie finanziell abstürzt, es sind UNSERE Kinder, ich möchte nur endlich auch eine gewisse "offizielle" Anerkennung. Und das ist in Deutschland ja nicht so ganz einfach...
Etwas zu Gunsten meiner DEF geht es wohl doch noch, da ich einen Dienstwagen habe, der bei der damaligen Berechnung des Anwalts recht hoch eingeflossen ist. Dieses gilt wie ich denke dann auch bei der neuen WM-Berechnung?!

Wenn ich das so sehe, bin ich mir (fast) nicht mehr sicher, ob sie nicht doch versuchen wird, das WM zu verhindern. Ist dies nach aktueller Lage eigentlich noch ohne weiteres möglich? Da ich seit Geburt die Kinder schon (mit)betreue (DEF hatte schon immer Schichtdienste und durch mein HomeOffice war das problemlos möglich) und wir die Erziehung gerecht teilten, haben wir das auch nach der Trennung einfach so beibehalten (6 zu 8 Tage). Da bis vor einiger Zeit aber (Ihre) Wunden zu groß waren, habe ich einfach nur fleißig weitergezahlt und nichts verändern wollen. So langsam aber ist die finanzielle Schmerzgrenze (2067€ ich zu 3891€ DEF je Monat) auch mit Rücklagen erreicht.

Wie muss ich denn nun vorgehen? Elternberatung? Mit oder ohne meinem Anwalt? Was mache ich, wenn Sie das WM nun doch ablehnt?

Und nebenbei: gibt es beim WM tatsächlich steuerrechtlich, auch wenn es nicht viel ausmacht, keine Aktualisierung? Das heißt StKl 2 für den, der bei beiden Kindern das Kindergeld erhält?

Herzliche Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2020 11:08
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Servus Francois,
da ihr Eltern offensichtlich miteinander reden könnt und um das Ganze nicht unnötig zu verkomplizieren (und aus eigener Erfahrung):
was haltet Ihr davon, dass jeder ET seine "eigenen" Betreuungskosten stemmt? Wenn ihr euch einvernehmlich darauf einigen könntet wäre alles ohne Berechnungen, womöglich Titel, etc. unter Dach und Fach.
Zusätzlich kann ein "Sonderkonto", in welchem mit einem monatl. Fixbetrag für Dinge wie Klamotten, Schul- und sonstiger Bedarf von beiden einbezahlt wird, eingerichtet werden.

Grüßung
Marco

Das hört sichfür mich fast ideal an. Nur ohne weiteres von mir wird sie die eigenen "Betreuungskosten" nicht stemmen (wollen). Irgendein Kompromiss aus allem braucht es wohl...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2020 11:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Irgendein Kompromiss aus allem braucht es wohl...

Hast Du die Möglichkeit Dir das WM zu "erkaufen" oder zumindest ein Angebot zu unterbreiten, welches das Ganze schmackhaft macht?
Ich meine, alleine die (flexible) Gestaltungen Eurer Arbeitszeiten ohne Zuhlifenahme Dritter ist viel wert, vor allem für Euren Nachwuchs.

Aufgrund Deiner Schilderungen halte ich es schon für möglich, per Gericht ein WM zu enthalten; aaber:
ab dem Moment, in dem  Anwälte und Gerichte eingeschaltet werden ist die gute Kommunikation meist vergiftet (zumal vor allem Anwälte meist an Eurem Scheitern als Partner "verdienen" wollen...).

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2020 11:26
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hi,

ja, dein Dienstwagen fließt mit in die Berechnung ein (als Einkommen bei dir). Man müsste mal wirklich konkret rechnen wie viel ihr zustehen würde, aber ich denke immer noch, dass es bei Vollzeit wesentlich weniger wäre als was du ihr anbieten würdest. Ich kann mal aktualisieren, wenn du mir sagst wie viel dein Dienstwagen zu deinem Einkommen hinzufügt.

@Wasserfee: der TO behauptet, dass sie nicht mehr arbeiten kann. Ich finde sowas immer seltsam. Stets höre ich überall, dass eine Vollzeit-Beschäftigung nicht möglich ist. Meine Partnerin schafft das, ich schaffe das und meine Mutter hat das auf geschafft (Alleinerziehende mit Job im Krankenhaus, also auch Schichtdienst). Es geht eine Menge, wenn man will.
Der TO trägt aber auch vor, dass die Mutter das WM torpedieren wird, wenn am Ende zu wenig Geld bei ihr landet, weil sie sonst mehr arbeiten müsste. Ich weiß nicht, aber das ist keine gleichberechtigte Elternschaft für mich. Das klingt wie: Wir können über die Belange der Kinder reden solange das Geld in die richtige Richtung fließt.
I.A. ist schon die aktuelle Situation, nämlich Bezahlen nach DDT bei über 40% Betreuung eine Verarsche am Vater, die die Mutter liebend gern akzeptiert. Gleichberechtigte Elternschaft wäre gewesen sich hier auf einen kleinen Betrag (und nicht etwa 1.000 EUR) zu einigen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2020 11:41




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