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Benötige Vorschlag für Unterhalt bei Wechselmodel

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zum Thema WM torpedieren: wie stehen denn die Kinder dazu? Die sind ja schon recht alt und ihre Meinung wird ja Gehör finden.

Außerdem kann man ein WM ja auch anders als stur wochenweise zuschneiden, sondern zB am Schichtplan orientieren. Das erhöht dann ihre Flexibilität. Außerdem könnte sie ja wenigstens auf 75% hoch gehen.

Wenn nötig, könnte man Lücken in der Betreuung durch Dritte stopfen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 10.11.2020 12:23
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

ja, dein Dienstwagen fließt mit in die Berechnung ein (als Einkommen bei dir). Man müsste mal wirklich konkret rechnen wie viel ihr zustehen würde, aber ich denke immer noch, dass es bei Vollzeit wesentlich weniger wäre als was du ihr anbieten würdest. Ich kann mal aktualisieren, wenn du mir sagst wie viel dein Dienstwagen zu deinem Einkommen hinzufügt.

@Wasserfee: der TO behauptet, dass sie nicht mehr arbeiten kann. Ich finde sowas immer seltsam. Stets höre ich überall, dass eine Vollzeit-Beschäftigung nicht möglich ist. Meine Partnerin schafft das, ich schaffe das und meine Mutter hat das auf geschafft (Alleinerziehende mit Job im Krankenhaus, also auch Schichtdienst). Es geht eine Menge, wenn man will.

Die die 1% Regelung entspricht 575€. 5% Pauschale für Berufsbedingte Aufwändungen funktioniert hier am OLG übrigens leider nicht.
Bzgl Teilzeit: das Krankenhaus bietet keine individuelle Arbeitszeit an. Also Früh um 6:20 oder Spät bis 21:00. Wie ist das bzw Nachtdienst vereinbar? Ich wünschte auch es wäre anders, sehe da aber kaum SPielraum momentan bis die Kleinere vielleicht 12 oder so ist.

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Themenstarter Geschrieben : 10.11.2020 12:51
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Zum Thema WM torpedieren: wie stehen denn die Kinder dazu? Die sind ja schon recht alt und ihre Meinung wird ja Gehör finden.
LG LBM

Kinder finden das toll, das ist keine Frage.
Wochenweise benötige ich halt, damit ich jeweils in der anderen Woche Kundentermine wahrnehmen kann. Die plane ich weit im Vorraus.

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Themenstarter Geschrieben : 10.11.2020 12:53
(@wasserfee)
Registriert

@MaxMustermann

Partnerin schafft das, ich schaffe das und meine Mutter hat das auf geschafft (Alleinerziehende mit Job im Krankenhaus, also auch Schichtdienst). Es geht eine Menge, wenn man will.

nur, weil man etwas schafft ist es noch lange nicht gut. Ich hab das auch geschafft, 35h/Woche, alleinerziehend mit 3 Kindern.
Aber in vielen Momenten war das ganz weit entfernt von "gut". Für alle Beteiligten.

Wenn beide ihre Stärken und Schwächen (finanziell, mögliche Betreuungsleistung) erkennen können und bestenfalls gegenseitig ANERKENNEN kann das nur von Vorteil sein.

Aber wenn der TO befürchtet, dass die KM das WM torpedieren will klingt das wieder anders als zuvor beschrieben.

@Fancois: ich sehe schon Chancen auf das WM, allerdings sehe ich das nachteilig, dass du deine Stunden nicht reduzieren kannst und willst. Das kann dir zum Nachteil gereichen.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 10.11.2020 13:05
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich fasse mal zusammen. Die KM hat 50% Stelle, das wurde bisher so gelebt und wird vom Vater auch so akzeptiert.
Die KM ist damit einverstanden, dass es keinen nachehelichen Unterhalt gibt. Das ist doch schon ein großes Plus im Einkommen des KV.

Wenn man sich darauf einigt, dann sollte man sich auch die nächsten 2 Jahre (danach kann neu berechnet werden) darauf einigen, dass ein Wechselmodell gelebt wird und mit den realen Einkommen gerechnet wird. Das führt dazu, dass der KV einen Teil des Unterhalts für die Kinder weiterhin an die KM zahlt, wenn auch weniger als bisher.

Aus meiner Sicht ist das ein faire Lösung.

VG Susi

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Geschrieben : 10.11.2020 13:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde noch mal dafür plädieren, keinen KU zu zahlen sondern dafür der KM einen angemessenen Beitrag zum Unterhalt, befristet für drei Jahre zu zahlen.
Dann manifestiert sich das WM und ihr wird Rechnung getragen, dass ihr Job momentan keine Vollzeit zulässt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 10.11.2020 13:34
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

@Fancois: ich sehe schon Chancen auf das WM, allerdings sehe ich das nachteilig, dass du deine Stunden nicht reduzieren kannst und willst. Das kann dir zum Nachteil gereichen.

Muss ich zur guten Betreuung reduzieren? In meiner "Kinderwoche" arbeite ich bis zum frühen Nachmittag und z.T. abends außer es gibt mal absolut dringende Dinge, in der anderen Woche dann mehr als 8 Std/Tag. So ist der Deal mit meinem Chef.
Das WM Torpedieren kann ich mir bei der DEF nur vorstellen, nachdem ich die Zahlen gestern sah. Vielleicht tue ich ihr unrecht, glaub aber nicht...

Ich gehe davon aus, dass sie einen Vorschlag von mir nun erwartet, was ich bereit bin zu zahlen. Vielleicht war ich zu gutmütig und nun ist die Erwartungshaltung groß. Letztlich läuft aus meiner Sicht das WM aber auch nur, wenn alle Seiten gut Lbene können mit dem Kompromiss.

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Themenstarter Geschrieben : 10.11.2020 13:48
(@wasserfee)
Registriert

Muss ich zur guten Betreuung reduzieren? In meiner "Kinderwoche" arbeite ich bis zum frühen Nachmittag und z.T. abends außer es gibt mal absolut dringende Dinge, in der anderen Woche dann mehr als 8 Std/Tag. So ist der Deal mit meinem Chef.

das hattest du nicht geschrieben, das klingt doch gut. Ich wollte nur anmerken, dass zum betreuen wollen eben auch Präsenz gehört. Das scheint ja nun in deiner Woche durchaus gegeben.

Ich finde den Vorschlag von @susi64 gut.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 10.11.2020 13:55
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

@Susi64: ich werde das mal versuchen anzubringen. Wenn das auf Gegenliebe stößt, bliebe nur noch die mögliche "Aufstockung" die diskutiert werden muss. Falls es allerdings doch zur kompletten Ablehnung aus finaziellen Gründen ihrerseits kommen sollte, muss ich irgendwie den Spagat hinbekommen, sie höflichst an die 50% Stelle zu erinnern und dass wir auch gegenseitg auf das Model angewiesen sind (ansonsten kann sie ja auch nicht arbeiten).
Was ich ihr deutlich gemacht hatte, dass die derzeitige Situation so für mich nicht mehr funktionieren kann.

Bzgl Unterschiede zur Absetzbarkeit KU und Trennungsunterhalt muss ich mich mal schlau machen.

Noch einmal kurz zu meiner Frage vor einigen Beiträgen:
gibt es beim WM tatsächlich steuerrechtlich, auch wenn es nicht viel ausmacht, keine Aktualisierung? Das heißt StKl 2 nur für den, der bei beiden Kindern das Kindergeld erhält?

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Themenstarter Geschrieben : 10.11.2020 14:08
(@maxmustermann1234)
Registriert

Wieso schlägst du ihr nicht 300 EUR befristet auf 3 Jahre vor, danach eine korrekte Berechnung auf Basis von 2 Vollzeitgehältern. Siehe es positiv: wenn sie das WM angreifen will, dann könntest du ihr sagen: ok, dann hole ich die Kinder jedes 2te WE. Das würde sie vor das Problem setzen, dass sie in eurer Logik gar nicht mehr arbeiten könnte

Ich bin übrigens als Einzelkind mit einer AE Mutter im Schichtdienst ab der dritten Klasse morgens alleine aufgestanden, fertig gemacht, zur Schule, wenn meine Mutter früh hatte. Hatte sie Spätdienst, so war ich halt nach der Schule alleine. Ist sicher nicht super, aber möglich. Nur war dieser Job die Entscheidung der Mutter. Den Vater jetzt dafür zahlen zu lassen, halte ich im Hinblick auf die Tatsache, dass er jetzt auch nicht aus seinen Pflichten (vollen KU und Trennungsunterhalt) zu entlassen, für unfair.

Zue Stkl. 2: ich hatte auch Stkl. 2 ohne Kindergeld zu beziehen. Nur einer kann die Stkl. 2 beziehen. Ihr müsst euch einigen. Kann eines nicht (neuer Partner), dann darf der Andere auch ohne Zustimmung.

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Geschrieben : 10.11.2020 14:15




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Max: so lief es bei mir und meinem Sohn auch. Geht alles, wenn man möchte und das Kind soweit ist.

@ François: Steuerklasse 2 kannst du nur bekommen, wenn keine Partnerin beindir lebt und wenigstens ein Kind bei dir gemeldet ist. Dann bekommst du für ein Kind Kindergeld und Steuerklasse 2.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 10.11.2020 14:50
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Siehe es positiv: wenn sie das WM angreifen will, dann könntest du ihr sagen: ok, dann hole ich die Kinder jedes 2te WE. Das würde sie vor das Problem setzen, dass sie in eurer Logik gar nicht mehr arbeiten könnte

So etwas denke ich mir immer und warte dann bis mein Ärger verraucht ist...ich weiß ja, dass zumindest eine Seite ruhig und möglichst wenig emotionsgeladen sein sollte.

Ich werde meine DEF jetzt auf jeden Fall mal bitten, welche laufenden Kosten wie Musikunterricht, Mittagsbetreuung und Reiten etc. monatlich anfällt. Aus ihrer Sicht sind das ja immer riesige Summe, ich denke, es ist gut machbar. Aber ist vielleicht auch mal ganz gut, das zu summieren. Entweder vertue ich mich oder sie merkt dabei, dass es doch nicht so viel ist.

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Themenstarter Geschrieben : 10.11.2020 14:54
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

@ François: Steuerklasse 2 kannst du nur bekommen, wenn keine Partnerin beindir lebt und wenigstens ein Kind bei dir gemeldet ist. Dann bekommst du für ein Kind Kindergeld und Steuerklasse 2.
LG LBM

Ich lebe allein Kann ich das beantragen bzw. kann man mir das verwehren beim WM? Wobei gefühlt es vermutlich kaum finanzielle Auswirkungen hat im Monat bzw. dafür ein Fass aufzumachen??! Ich habe es nie durchgerechnet.

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Themenstarter Geschrieben : 10.11.2020 14:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Entlastungsbetrag beträgt 1908 Euro pro Kind plus 240 Euro zusätzlich fürs 2. Kind.

Sie kann dir die Ummeldung vewehren und ohne Ummeldung verwehrt dir das Finanzamt die Steuerklasse 2.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 10.11.2020 15:06
(@maxmustermann1234)
Registriert

@LBM: Ne, ist nicht richtig. Du kannst auch ohne Wohnsitzmeldung Stkl. 2 beantragen, wenn du eine Betreuungsvereinbarung einbringst. Bitte sie darum, dass du einen Nebenwohnsitz bei dir melden kannst, dann wird das alles einfacher.

Du kannst aber auch, wenn ein WM vorliegt, den Entlastungsbetrag in der Lohnsteuererklärung beantragen, ist einfacher. Der beträgt dank Corona nicht mehr 1908 sondern 4000 EUR. Macht bei deinem Gehalt etwa 80 EUR pro Monat oder etwa 1000 EUR Rückzahlung in der Steuererklärung.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2020 15:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

§24b EStG

"2Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des allein stehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist. 3Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag nach Satz 1 demjenigen Alleinstehenden zu, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach § 64 Absatz 2 Satz 1 erfüllt oder erfüllen würde in Fällen, in denen nur ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 besteht."

Es können aber nicht beide Stkl. 2 für beide Kinder beziehen. Das heißt, selbst wenn die Kinder einen Nebenwohnsitz bei ihm haben, bekommt er keine Steuerklasse 2, solange sie die hat.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 10.11.2020 16:13
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich weiß, aber er kann den Entlastungsbetrag auch nur mit einem Nebenwohnsitz bekommen, wenn sie ihn nicht hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2020 16:48
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Ich werde meine DEF jetzt auf jeden Fall mal bitten, welche laufenden Kosten wie Musikunterricht, Mittagsbetreuung und Reiten etc. monatlich anfällt. Aus ihrer Sicht sind das ja immer riesige Summe, ich denke, es ist gut machbar. Aber ist vielleicht auch mal ganz gut, das zu summieren. Entweder vertue ich mich oder sie merkt dabei, dass es doch nicht so viel ist.

Da war man nun nicht so erbaut von, zumindest bekomme ich da bislang keine Antwort. Ich vermute nach der ersten Euphorie hat ihr vll jemand (die Anwältin) auch Nachteile des WM erläutert. Ich nin mal auf die Woche gespannt.

Bzgl. Steuerklasse lasse ich es mal ruhig angehen. Da ist es wohl sinnvoll, nicht auch noch mit der Tür ins Haus zu fallen

Herzlichen Dank und Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2020 01:10
(@wasserfee)
Registriert

Ich werde meine DEF jetzt auf jeden Fall mal bitten, welche laufenden Kosten wie Musikunterricht, Mittagsbetreuung und Reiten etc. monatlich anfällt. Aus ihrer Sicht sind das ja immer riesige Summe, ich denke, es ist gut machbar. Aber ist vielleicht auch mal ganz gut, das zu summieren. Entweder vertue ich mich oder sie merkt dabei, dass es doch nicht so viel ist.

das hast du gestern mittag geschrieben und dich abends schon mokiert, dass du noch keine Antwort hast?
Sie ist deine Ex, nicht deine Sekretärin, lass ihr doch einfach ein paar Tage Zeit.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2020 09:13
(@hamsterchen)
Benutzer

Sie ist deine Ex, nicht deine Sekretärin, lass ihr doch einfach ein paar Tage Zeit.

WF

Der war super, ich bin nur noch am lachen

Aber ich kann Franzois verstehen, wenn man immer sehr zügig eine Antwort bekommen hat, und auf einmal muss man warten, dann wundert man sich doch!!
Für mich war es immer schlimm, wenn man in WhatsApp geschrieben hat, dann kam das Zeichen das es gelesen wurde und für eine Antwort hat es Tage gedauert.
Heute macht mir das nichts mehr aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2020 10:02




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