Berechnung des Selb...
 
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Berechnung des Selbstbehaltes Mangelfall

 
(@froschpapa)
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Hallo,
mal zunächst ganz kurz meine Daten:

Ich habe einen Sohn 6 Jahre (von der Mutter seit 3 Wochen nach der Geburt getrennt)
Seit November habe ich nochmals einen kleinen Jungen (Lebe mit der Mutter seit 5 Jahren zusammen)

Ich erhalte bis Juni ALG1 (lange Vorgeschichte - Krankeit, Aussteuerung, ALG1) Arbeitsverhältnis besteht noch, kann aber nicht zurück in meinen alten Beruf. Warte noch auf das endgültige OK der RV dann beginne ich im MAi eine Umschulung.

Meiner Unterhaltspflicht kam ich jederzeit nach - Höhe Berechnung des JA! (kein Titel)
3 Monate-  während einer LTA -  habe ich zuviel bezahlt (Selbstbahlt wurde hier mit 800€ anstatt mit 1000€angesetzt), da das JA mit der neuen Berechnung sich einfach Ewigkeiten Zeit gelassen hat. Der zuviel gezahlte Unterhalt ist ja weg... an den komme ich nicht mehr.

Nun kam die neue Berechnung:
Hier wurde der aktuelle Selbstbehalt auf 720€ gekürzt, da ich mit der Mutter meines 2. Sohnes zusammenlebe. Ich weiß, dass eine Kürzung um 10% wegen ersparter Aufwendungen gängige Praxis ist.
NUR ist meine Partnerin zu 50% Schwerbehindert (Merkzeichen aG, B) und erhält 100% Erwerbisunfähigkeitsrente.
Auf Grund dieser Behinderung, haben wir einen Großteil an höhren Ausgaben: Therapie, Strom, Arznei, Fahrtkosten, Nahrungsergänzung usw. Behindertengerechte Wohnung, Möbel usw. ebenfalls ist die Vorsorgung unseres Babys aufwendiger und kostenintensiver.

Nun meine Frage:
Zählt meine Partnerin, dennoch als leistungsfähiger Partner, und ist die Kürzung um 10% in diesem Fall korrekt? Oder greift hier evtl. eine Härtefallregelung?

Dem Jugendamt liegen alle Infos vor - diese werden aber schlitweg ignoriert.

Vielen Dank für eure Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2014 19:01
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Das ist ganz einfach: Das braucht das JA gar nicht zu interessieren, die können fordern wozu sie gerade lustig sind.
Wie gesagt: "fordern", nicht "festlegen".

Wenn du der Ansicht bist die Berechnung des JA ist falsch, dann zahle einfach was deiner Rechnung nach korrekt ist - idealerweise mit den Rechenexperten hier im Forum.
Sollte die KM/ das JA der Meinung sein das ist zuwenig, dann muss im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2014 19:17
(@froschpapa)
Schon was gesagt Registriert

Wenn du der Ansicht bist die Berechnung des JA ist falsch, dann zahle einfach was deiner Rechnung nach korrekt ist - idealerweise mit den Rechenexperten hier im Forum.

Gerne - welche Daten werden dafür konkret benötigt?

Die akutelle Berchnung des JA sieht folgendermaßen aus:

ALG 1                                                              1197.60
abzüglich Selbsbehalt, nichterwerbstätig,
um 10% wegen Zusammenlebens gekürzt          720.00
------------------------------------------------------------
Verteiler                                                          477,60

Unterhalstanspruch:
Sohn A    2.Altersstufe 100% Mindesunterhalt    272,00
Sohn B    1. Altersstufe 100% Mindesunterhalt  225,00
------------------------------------------------------------
zusammen                                                      497,00

Sohn A  272,00 x 477,60
            ---------------------    ->    261.38  aufgerundet 262,00 €
                  497,00

Sohn B  225,00 x 477.60
            ---------------------      ->    216,22    aufgerundet 217,00 €
                  497,00

Ich gehe davon aus, dass die Berechnung an sich korrekt ist bzw. diese ist für mich nachvollziehbar.
Mir geht es lediglich um die Kürzung des Selbsthaltes um die 80 Euro bzw. dann ab Mai wäre mein Selbstbehalt 900€ anstalle der 1000€. Demenstsprechend verschieben sich die Zahlungen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2014 22:15
(@froschpapa)
Schon was gesagt Registriert

Ich nochmal...
weiß von euch niemand was man unter einem "leistungsfähigen Partner" versteht?

Danke nochmal

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2014 20:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin FP,

weiß von euch niemand was man unter einem "leistungsfähigen Partner" versteht?

doch - aber bei der Anrechnung einer Haushaltsersparnis kommt es nicht auf die Leistungsfähigkeit an, sondern auf das gemeinsame Wirtschaften; egal, ob einer der Beteiligten in Lohn und Brot steht oder beide Sozialleistungen beziehen. Dafür muss man auch keine Bettdecke teilen; würdest Du mit Deinem Bruder in einer WG leben, wäre es dasselbe.

In wie weit irgendwelche Sonderausgaben hier in Anrechnung gebracht werden können, lässt sich pauschal nicht sagen; das müsste ggf. ein Sozialgericht beantworten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2014 20:51
(@psoidonuem)
Registriert

Mal für den Laien: Warum 800 und nicht 1000?

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2014 13:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mal für den Laien: Warum 800 und nicht 1000?

800 EUR sind der Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2014 13:50
(@froschpapa)
Schon was gesagt Registriert

Danke - das hilft mir weiter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2014 23:02