Berechnung des Unte...
 
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Berechnung des Unterhalts

 
(@rantanplan1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

wenn man Unterhaltspflichtig ist aber Kredite am Hals hat die laut Amt "nicht berücksichtigungsfähig" sind, hat man die "A*schkarte" auf gut deutsch gezogen, richtig?
Ich habe mir ein paar Kredite aus voriger Partnerschaft angehäuft die mir jetzt aufgrund des hinzugekommenen Unterhalts, monatlich bzw täglich das Genick brechen.

Mit meiner Ex-Freundin komme ich soweit noch klar und ich zahle den Beitrag laut Tabelle - dort ist aber nicht einmal der Mehraufwand für z.B. KiGa eingerechnet.
Wie soll man das bezahlen (können)?

Wie kann ich das am besten berechnen lassen damit ich da Gewissheit habe?
Ich habe jetzt schon nicht einmal monatlich 200€ für mich selbst.... (kein Auto).

Danke - es grüßt

Rantanplan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2017 14:20
(@psoidonuem)
Registriert

Na hier kannst Du das berechnen. Und selbstverständlich sind die Kredite berücksichtigungsfähig, wenn sie aus der Partnerschaft stammen. Zumindest bis zur Scheidung, was KU und TU angeht. Um was für Unterhalt geht es überhaupt?
Du kannst alle Infos hier reinstellen und wenn das Ergebnis Dir gefällt titulieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2017 14:37
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

wenn man Unterhaltspflichtig ist aber Kredite am Hals hat die laut Amt "nicht berücksichtigungsfähig" sind,

Welches Amt??

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2017 14:53
(@rantanplan1)
Schon was gesagt Registriert

Na hier kannst Du das berechnen. Und selbstverständlich sind die Kredite berücksichtigungsfähig, wenn sie aus der Partnerschaft stammen. Zumindest bis zur Scheidung, was KU und TU angeht. Um was für Unterhalt geht es überhaupt?
Du kannst alle Infos hier reinstellen und wenn das Ergebnis Dir gefällt titulieren.

Kindesunterhalt. - Du schreibst "Scheidung" - hierbei handelt es sich aber nur um eine (Ex-)Partnerschaft, ohne Ring.
Für die exakte Berechnung bräuchte ich jedoch auch die Daten der KM - nicht nur den Nettolohn sondern auch jene finanzielle Belastungen die sie selbst trägt - richtig?

Welches Amt??

Jene zuständige Institution die für das titulieren zuständig ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2017 15:03
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Rantanplan1

Für die exakte Berechnung bräuchte ich jedoch auch die Daten der KM - nicht nur den Nettolohn sondern auch jene finanzielle Belastungen die sie selbst trägt - richtig?

Für Berechnung des Kindesunterhaltes bei minderjährigen Kindern interressiert das Einkommen der KM nicht.
Wie alt ist denn das Kind/ die Kinder?
Um welche Schulden/ Kredite handelt es sich?

Jene zuständige Institution die für das titulieren zuständig ist.

Welche (Instutition) ist dass denn in Deinem Fall?
Ich meine, die Frage von @Sputnik um "welches Amt?" es sich handelt war doch recht einfach (zu beantworten)  😉

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2017 15:49
(@rantanplan1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @Rantanplan1Für Berechnung des Kindesunterhaltes bei minderjährigen Kindern interressiert das Einkommen der KM nicht.
Wie alt ist denn das Kind/ die Kinder?
Um welche Schulden/ Kredite handelt es sich?
Welche (Instutition) ist dass denn in Deinem Fall?
Ich meine, die Frage von @Sputnik um "welches Amt?" es sich handelt war doch recht einfach (zu beantworten)  😉

OK, ich zähle auf:

Nettoeinkommen: 1840€
Kredite gesamt: 413€ (3 versch - 2 enden jedoch Mitte nächsten Jahres - 289€ bleiben dann monatlich bis 2023) - Kredite sind u.a. enstanden durch Autofinanzierung, Wohnungseinrichtung, Zähne, Waschmaschine, Trockner, Staubsauger und ja auch ein Fernseher ist mit dabei. All diese Finanzierungen enstanden während der Partnerschaft mit der KM.
Ich zahle monatlich 60€ für die öffentlichen dass ich zur Arbeit komme.

Momentan zahle ich 320€ an Unterhalt - das wurde damals privat mit der KM so ausgemacht aber es reicht mir hinten und vorne nicht.
Miete zahle ich fast 500€ (ich zahle das Zimmer des Kindes täglich mit obwohl ich es nur jedes 2. Wochenende sehe.

Kosten wie Handy+Strom+Internet sind hierbei noch nicht eingerechnet - wenn das auch zählt wären wir da nochmal zusätzlich bei fast 100€ mehr zusätzlicher finanzieller Belastung.

Ich bin schon dabei in das günstigste Wohnmodell zu ziehen welches sich ergibt, anders kann ich es gerade echt nicht anstellen.

Kann jemand damit arbeiten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2017 16:08
(@psoidonuem)
Registriert

Nein. Die Anzahl der Kinder wäre noch notwendig und das Alter.

Was ist denn mit den Sachen passiert nach der Trennung?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2017 16:44
(@rantanplan1)
Schon was gesagt Registriert

Nein. Die Anzahl der Kinder wäre noch notwendig und das Alter.

Was ist denn mit den Sachen passiert nach der Trennung?

Autsch - sorry - schreib hier vom Office aus..

1 Kind - 2 Jahre, wird im Februar 3.

Auto ist verkauft, Möbel sind verkauft (noch in der Beziehung), TV ist bei mir, Zähne sind (noch drin), WaMa und Trockner ebenfalls bei mir da sie bei ihren Eltern selbiges jeweils hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2017 16:48
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Rantanplan1,
sieht tatsächlich ganz nach "A---karte aus...
.. zumal die noch vorhandenen Sachen alle bei Dir und in Deiner Benutzung sind. Vermutenderweise wurde wohl auch das Geld aus dem Möbelverkauf durch Euch/ Dich aufgebraucht.
Bei solcherart Schulden ist in aller Regel nichts "unterhaltsmindernd" verwertbar.
Hier bleibt allenfalls, umzuschulden (zu besseren Konditionen und kleinere Raten) oder die Altkredite zukünftig mit kleineren Raten zu bedienen. Das geht aber nur in Absprache mit den Kreditgebern...

Zu Deinem Einkommen:
Sind die 1840,- € sind Dein gesamtes Nettoeinkommen, sprich incl. Prämien und/ oder Bonus (event.)Steuernachzahlung?
Sind die 1840,- € schon bereinigt?
Gemäß der DT kann das Nettoeinkommen um diverse Positionen bereinigt werden (also heruntergerechnet werden)
Im allgemeinen sind das:
- 5% Arbeitspauschale (vom Nettoeinkommen)
- diverse Krankenzusatzversicherungen  (zB. Zahnzusatz)
- und Vorsorgeaufwändungen für Rente/ Pensionen (zB. Betriebsrentenfond) Hier sind - bei entsprechendem Nachweis!) bis zu 4% vom Jahresbrutto anrechenbar

Nun noch ein paar Fragen:
Du schreibst, dass der Unterhalt bisher auf privater Ebene" zwischen Euch Eltern vereinbart und gezahlt wird (wurde?). Gibt es seitens der KM irgendwelche Forderungen nach mehr Kindesunterhalt? Normalerweise hätte die KM Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Ich gehe davon aus, dass Du diesen nicht zahlst:
Das würde bedeuten, dass Du  aktuell (habe einfach mal die 1840,.€ als "gegeben" hingenommen) monatl. 37,- € zu wenig Kindesunterhalt bezahlst (Zahlbetrag 377,-€), da Du nur einer Person gegenüber Unterhaltspflichtig wärst und somit um eine Einkommensstufe hochgestzft werden würdest/ könntest ...
Für 2018 (ab 01.01.2018 gibt es eine neue DT) müßtest Du dann 366,-€ monatl. zahlen

P

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2017 17:42
(@psoidonuem)
Registriert

Kakadu hat mMn Recht.
Sowohl was den KU an geht als auch den BU. Wenn die Ex nicht arbeitet und ähnlich verdient wie Du musst Du an sich bis zum Selbstbehalt von 1200€ an sie bezahlen. Minus Kredite, minus Wohnung, minus ÖPNV, sieht nicht gut aus. Du musst umschulden. Und sparen. Du zahlst ja eh schon zuwenig.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2017 17:51




Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
HIV = Han Ich Verjesse (sagt der Kölner... :wink:) :

welches OLG ist in Deinem Fall zuständig?
Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Wohnort des Kindes....

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2017 18:04
(@rantanplan1)
Schon was gesagt Registriert

Zu Deinem Einkommen:
Sind die 1840,- € sind Dein gesamtes Nettoeinkommen, sprich incl. Prämien und/ oder Bonus (event.)Steuernachzahlung?
Sind die 1840,- € schon bereinigt?

1840€ monatliches Einkommen - Bonus letzte Jahr 500€ Brutto
Keine Krankenzusatzversicherungen und auch keine Vorsorge (außer Privat, zählt das?) ich lege für mich 50€ monatlich und für den kleinen 25€ monatlich zur Seite. Ersteres ist jedoch schon gleich wieder weg aufgrund meiner bereits beschriebenen Situation.

Unterhalt wird weiterhin bezahlt - das Verhältnis zwsch KM und mir ist auch noch relativ gut aber wir wissen alle dass das ganz schnell umschweifen kann, brauch ich dir/euch ja nicht erzählen - ich möchte mich einfach absichern (für den Ernstfall...) also auch kenie Forderungen der KM.

Wenn die Ex nicht arbeitet und ähnlich verdient wie Du musst Du an sich bis zum Selbstbehalt von 1200€ an sie bezahlen.

Die Ex arbeitet selbst Vollzeit und verdient ca 1.900€ mit 13. Monatsgehalt etc pp.

welches OLG ist in Deinem Fall zuständig?

Kind(esmutter) wohnt in Heidelberg.

Bevor ich es vergesse - danke schonmal für die Bemühungen an sich...  :knockout: :knockout:

**edit: Vollquotings gelöscht!
  @Rantanplan: bitte aus den Vollzitaten das rausfieseln, worauf Du antwortest; alles andere kostet Speicher.  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2017 18:40
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Das würde bedeuten, dass Du  aktuell (habe einfach mal die 1840,.€ als "gegeben" hingenommen) monatl. 37,- € zu wenig Kindesunterhalt bezahlst (Zahlbetrag 377,-€), da Du nur einer Person gegenüber Unterhaltspflichtig wärst und somit um eine Einkommensstufe hochgestzft werden würdest/ könntest ...
Für 2018 (ab 01.01.2018 gibt es eine neue DT) müßtest Du dann 366,-€ monatl. zahlen

@Kakadu,

bei deinen Zahlbeträgen solltest du bitte das hälftige Kindergeld berücksichtigen. Aktuell wären also 281,-€ und ab 2018  269,-€  zu entrichten.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2017 19:08
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo (@sturkopp

Moin,
@Kakadu,
bei deinen Zahlbeträgen solltest du bitte das hälftige Kindergeld berücksichtigen. Aktuell wären also 281,-€ und ab 2018   269,-€  zu entrichten.

:redhead: :redhead:... mmhhmmm, ja @sturkopp da hast Du wohl recht, da habe ich nicht aufgepaßt und die falsche Tabelle ausgelesen... :redhead: :redhead:

Was aber dann ja bedeutet, dass @Rantanplan1 derzeit zuviel zahlt...
Danke fürs richtigstellen!

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2017 22:06
(@psoidonuem)
Registriert

Da glaubt man dem Kakadu einmal was und dann sowas  :gunman:

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2017 11:49
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

:ichbindoof: :mestupid: :redhead:

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2017 12:09