Hallo meine Lieben, dies soll nun mein erster Beitrag hier sein. Bin schon länger angemeldet, habe aber bisher "nur" mitgelesen. Dieses mitlesen war mir bislang immer eine große Hilfe, denn mein Fall ist auch nicht der einfachste. Und so kommt es, dass ich hier nun auch mal etwas schreibe.
Zum Fall an sich: Die Ehe zwischen mir und meiner ersten Frau ist mittlerweile 10 Jahre geschieden und aus eben dieser ist eine Tochter entstanden, die im August 12 Jahre alt wird. Leider ist es so, dass meine Ex-Frau jedlichen Kontakt mit mir seit dem Punkt der Trennung meidet. Und so kam es auch, dass Sie mir den Umgang mit unserer Tochter immer wieder aus nicht nachvollziehbaren Gründen (oder auch ohne) verweigert hat. Diverse Kontaktversuche wurden immer wieder als Bedrohung ausgelegt. Ich muss sogar davon ausgehen, dass Briefe und Pakete nicht meine Tochter erreicht haben. Da ich nie ein Danke oder eine andere Antwort hierauf erhalten habe. Irgendwann habe ich herausgefunden, dass die übersandten Geschenke neu und OVP unmittelbar danach zu Geld gemacht wurden. Ende vom Lied war, nach diversen Jahren Jugendamt, Gerichte usw. dass ich den Kontakt (auch mit meiner Tochter) abgebrochen habe. Allerdings bin ich meinen Unterhaltsverpflichtungen immer nachgekommen. Mittlerweile bekommt meine Ex-Frau keinen Unterhalt für sich mehr. Für die Tochter ist der Kindesunterhalt vom Jugendamt tituliert worden und liegt bei 105% (Zahlbetrag 291,--). Und da meine Ex-Frau ja den Kontakt mit mir meidet, hat Sie vor ein paar Jahren beim Jugendamt eine Beistandschaft angeleiert.
Nun ist es so, dass ich 2012 eine neue Ehe eingangen bin und auch wieder stolzer Vater einer im April 2013 gebohrenen Tochter bin. Meine Frau hatte zuvor einen Zeitlich befristeten Arbeitsvertrag und ist nach dem Mutterschutz für ein Jahr in Elternzeit gegangen, welche nun Ende März zu Ende geht. Sie befindet sich auf Jobsuche um da möglichst nahtlos etwas zu bekommen. Die Betreuung für meine nun fast ein Jahr alte Tochter ist zum Glück geregelt, so dass dies hoffentlich in die richtige Richtung geht.
So viel zur Geschichte an sich. Nun (endlich) zum Unterhalt:
Bislang habe ich alles so weiter laufen wie es vor der zweiten Ehe, bzw. der Geburt des zweiten Kindes gewesen ist. Nachdem anfang des Jahres mal wieder zwei Jahre um waren, kam natürlich wieder der beauftagte Beistand um die Ecke um meine wirtschaftlichen Verhältnisse zu überprüfen. Diese sehen wie folgt aus:
Ich habe im Jahr 2013 18.569,96 Euro von meinem Arbeitgeber ausgezahlt bekommen, hinzu kommen 1656,-- Euro Kindergeld und 1232,82 Euro sind in Altersvorsorge (privat) geflossen. Ebenso habe ich für zwei Monate Elternzeit 2105,12 Euro bekommen. Mein täglicher Weg zur Arbeit beträgt 53 km, welcher sich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewerkstelligen lässt, da eine Rückfahrt am selben Tag nicht möglich ist.
Nun hat der "nette" Herr vom Jugendamt mir mitgeteilt hat, dass auch weiterhin alles beim alten bleibt. Im übrigen hat er keine Berechnung beigefügt, welche heute erst einmal nachgefordert habe.
Wie seht Ihr das? Ist die Einstufung des Herren vom Jugendamt korrekt?
Moin Mahe,
davon ausgehend, dass die 18.569,96 EUR für 10 Monate gezahlt wurden, liegt Dein unbereinigtes Netto bei 1.857 EUR.
Ohne jetzt im kleinsten Detail rechnen zu wollen:
- Die Berücksichtigung aller Abzugsposten würde vermutlich einen Mangelfall ergeben, weil Richter in solchen Fällen, gerne mal einen Abzugsposten unberücksichtigt lassen, sollte man darauf aber nicht setzen.
- Auch ohne irgendeinen Abzug, wärest Du als Fall für Stufe 1 zu sehen (1. Herabstufung wg. drei UH-Berechtigter, 2. unter Berücksichtigung einer UH-Pflicht ggü. KM2 wäre Bedarfskontrollbetrag nicht gewährt).
Wenn die Gegenseite einer Abänderung auf Stufe 1 nicht zustimmt, bliebe nur der Weg der Abänderungsklage.
Ausgang: Theoretisch klar, praktisch ungewiß (da Absenkungen halt in eine ungewünschte Richtung liefen).
Ob sich eine Klage wegen 19 EUR lohnt ... Geschmackssache.
Ich würde die Antwort des JA abwarten und dann darauf mit dem Vorschlag einer Absenkung auf den Mindestunterhalt (mit dem dezenten Hinweis, dass Du ja eigentlich ein Mangelfall bist) entgegnen.
Wenn sie sich darauf einlassen, ist gut. Wenn nicht, würde ich´s vermutlich schlucken (wie gesagt Geschmackssache und Aufwands-/Nutzenfrage).
Gruß
United
PS: Ab August gilt neue Altersstufe und damit höherer Zahlbetrag.
Hi mahe16,
Wie seht Ihr das? Ist die Einstufung des Herren vom Jugendamt korrekt?
Wie wir das sehen ist leider egal, der Unterhalt für Deine Tochter ist tituliert und damit nur im Einverständnis der Mutter bzw. der Beistandschaft abzuändern.
Ansonsten müsstest Du eine Abänderung des Titels vor Gericht erwirken.
Da es hier nur um max. eine Stufe geht (ansonsten wäre der Mindestunterhalt unterschritten und das sehen die Richter gar nicht gern), ist die Frage, ob die
Kosten/Nutzen-Rechnung hinterher stimmt.
Richtig ist, dass sich Deine Situation natürlich geändert hat: Du bist zwei Kindern vorranging und zusätzlich Deiner Frau unterhaltspflichtig. Ob sich dadurch Deine
Einstufung für Dein erstes Kind ändert, müsste eine genauere Rechnung zeigen: Ist das angegebene Einkommen vom Arbeitsgeber für 10 Monate und für 2 Monate
kommt das Elterngeld dazu, so dass Dein (unbereinigtes) Durchschnittseinkommen bei ca 1900 € läge?
Die Eingruppierung in Stufe 2 DDT ist erstmal grundsätzlich auf den ersten Blick o.k.
LG,
Mux
Edit: Richtig ist der Hinweis von @United: Aufgrund von drei Unterhaltspflichtigen erfolgt bei berechneter Stufe 2 Absenkung auf Stufe 1.
Ersteinmal danke für Eure Einschätzungen, denn meine Gedanken gingen ähnlich konform der Euren. Denn ich will ja hier auch nicht wegen 19 Euro herumjammern. Nur wundere ich mich schon irgendwie über Art und Weise, wie hier vorgegangen wurde.
Denn es gibt eine kleine Vorgeschichte hierzu: Meine Ex-Frau ist seit ein paar Monaten nämlich im selben Jugendamt (allerdings andere Abteilung) beschäftigt, wie der Beistand. Und es gab schon mal den Versuch "Sonderbedarf" in Form einer Klassenfahrt geltend zu machen. Meine Antwort hierauf war nur, dass eine Klassenfahrt eben nicht den sog. Sonderbedarft umfasst, meine Tochter aber sich gerne ein Taschengeld (vllt. die Empfehlung der Klassenlehrerin) bei mir abholen könnte. Wie das eben so ist, hat sie von diesem Angebot natürlich keinen Gebrauch gemacht...
PS: Ab August gilt neue Altersstufe und damit höherer Zahlbetrag.
Das ist mir schon bewusst, dass der Dauerauftrag im Juli geändert werden muss. Danke, aber noch mal für den Hinweis!
Moin,
Denn es gibt eine kleine Vorgeschichte hierzu: Meine Ex-Frau ist seit ein paar Monaten nämlich im selben Jugendamt (allerdings andere Abteilung) beschäftigt, wie der Beistand. Und es gab schon mal den Versuch "Sonderbedarf" in Form einer Klassenfahrt geltend zu machen. Meine Antwort hierauf war nur, dass eine Klassenfahrt eben nicht den sog. Sonderbedarft umfasst, meine Tochter aber sich gerne ein Taschengeld (vllt. die Empfehlung der Klassenlehrerin) bei mir abholen könnte. Wie das eben so ist, hat sie von diesem Angebot natürlich keinen Gebrauch gemacht...
nun ja, über die Frage, ob eine Klassenfahrt Mehr- oder Sonderbedarf ist, der zusätzlich zum regulären Unterhalt gesondert vergütet werden muss, streiten sich auch ganz "normale" Trennungseltern, ohne dass eine der Parteien im JA arbeitet. Insofern würde ich daraus keine Verschwörungstheorie basteln.
Viel bedauerlicher ist der Kontaktabbruch zur Tochter, denn eine (ggf. gerichtliche) Umgangsregelung zu bekommen ist eigentlich keine grosse Kunst; auch durchsetzen lässt sie sich in den meisten Fällen, wenn man am Ball bleibt. Hier scheint von beiden Seiten einiges schiefgelaufen zu sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
[OT]
Viel bedauerlicher ist der Kontaktabbruch zur Tochter, denn eine (ggf. gerichtliche) Umgangsregelung zu bekommen ist eigentlich keine grosse Kunst; auch durchsetzen lässt sie sich in den meisten Fällen, wenn man am Ball bleibt. Hier scheint von beiden Seiten einiges schiefgelaufen zu sein.
Gibt es doch, habe dafür ja auch Jahrelang gekämpft. Nur was nützt es, wenn am Ende die Kindesmutter bzw. das Kind nicht die vereinbarten Termine wahrnimmt. Diverse Zwangsgelder und Besuche der eben gleichen Behörde gab es. Soll ich nun meine Tochter mit Zwang aus dem Umfeld holen? Tut mir Leid, aber das mache ich nicht. Zu mal ich wahrscheinlich eh seit Jahren als Teufel in Person gegenüber meiner Tochter dargestellt werde. Wie gesagt, nachdem ich sieben Jahre für einen Umgang gekämpft habe, spare ich mir heute meine Kraft für andere Dinge. Sollte meine Tochter eines Tages vor meiner Tür stehen wäre ich der letzte, der diese wieder zuschlagen würde.
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