Hallo allerseits,
als "heimlicher" Mitleser habe ich jetzt auch mal eine Frage.
Und zwar wäre ich sehr dankbar für eine kurze und übersichtliche Berechnung für eventuell anfallenden Kindesunterhalt, den meine Lebensgefährtin zu zahlen hätte.
Es geht hier nicht um gerichtliche Klärung, sprich der Unterhalt soll privat zwischen meiner Lebensgefährtin und ihrem Ex geklärt werden (das Verhältnis ist (noch) ganz in Ordnung). Wir/ Sie bräuchte nur mal eine Berechnung von Personen, die sich damit auskennen (so wie einige hier, wie ich so mitbekommen hab)
Aber nun endlich zu den Details 😉
Meine Lebensgefährtin hat einen Sohn (11) mit ihrem Ex (nichtehelich, Sohn lebt beim Vater, Umgang funktioniert gut) und wir gemeinsam ein 3 jähriges Kind.
Sie hat ein monatliches Netto von 850€ aus einer 30 Stunden Stelle sowie zusätzlich abwechselnd zwischen 50 bis 150 € aus einem Nebenjob
Sie wollte den jeweiligen Hinzuverdienst als Unterhalt für ihren Sohn überweisen.
Kann der Ex den vollen Unterhalt fordern, weil zum Beispiel von mir eine Haushaltsersparnis angerechnet werden kann (mein monatliches Netto circa 2200).
Er hat es zwar noch nicht, aber ich kann mir vorstellen, das er rumdiskutiert , wenn es mal nur 50 € werden. Kann mir bzw. meiner Lebensgefährtin mal jemand eine kurze Berechnung geben, die man ihm dann unter die Nase halten kann, damit die Aussage nicht nur von uns kommt sondern auch von "Kennern" der Brache 😉
Ich danke Euch schon mal
Gruß
Hi
Kann mir bzw. meiner Lebensgefährtin mal jemand eine kurze Berechnung geben, die man ihm dann unter die Nase halten kann, damit die Aussage nicht nur von uns kommt sondern auch von "Kennern" der Brache 😉
Ich bin zwar kein ''Kenner'', viel zu berechnen gibt es da aber nicht wirklich.
Ihr SB liegt bei 950,-Euro und bei einem geregeltem Einkommen von 850,-Euro liegt sie nach AdamRiese 100,- Euro drunter.Der Hinzuverdienst von ich sag mal im Schnitt 100,-Euro bringt sie an den SB heran, nicht aber darüber, so dass zur Verteilung nichts übrig bleibt.
Je nach OLG kann ihr SB aber durch die''Haushaltsersparnis''gesenkt werden(z.B. beim OLG Hamm bis zu 20%).
Gruss Wedi
Hi
Abhängig davon, welchen Verdienst sie vor der Geburt eures gemeinsamen Kindes hatte, könnte hier ein UH-Anspruch von ihr ggü Dir berechnet werden. Ersatzweise, also ohne Kind, dürfte eine Berechnung auf Grundlage einer Vollzeitbeschäftigung in Frage kommen.
Ihr älteres Kind jedenfalls hat einen UH-Anspruch in Höhe des Mindest-UH.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
normalerweise wird von eine Vollzeitstelle ausgegangen. Wenn sie bei 30 Stunden 850 € netto hat ergibt das ungefähr: 1073 € netto.
Sie ist 2 Kindern unterhaltspflichtig, damit keine Höherstufung in der Düsseldorfer Tabelle.
Selbstbehalt 950 €
Wenn wir annehmen, dass die Haushaltsersparnis nicht höher ist als die mögliche Bereinigung ihres Gehaltes ( 5% für berufsbedingte Aufwendugen, 4 $ vom Brutto für Altersvorsorge) bleibt eine Verteilmasse von 100 €. Wenn sie dem Vater des Großen also 100 € überweist dürfte das schon großzügig gerechnet sein.
Sophie
Hallo AnnaSophie
Altersvorsorge abziehen bei einem Mangelfall dachte ich geht nicht.
Grüsse Gerhard
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Hallo,
Anrechnung von sekundärer Altersvorsorge geht in der Tat nur dann, wenn der Mindestunterhalt gedeckt ist.
Der KM des 11jähriegn Sohnes würde ich empfehlen, den Mindestunterhalt in Höhe von 272€ zu leisten.
Durch das Einkommen des TS wäre ihr Bedarf und der des 3jährigen Kindes gedeckt.
Das Einkommen der KM könnte daher, ohne Berücksichtigung des SB, für den Kindesunterhalt des 11jährigen Kindes eingesetzt werden.
Im Weiteren sei sie an Ihre gesteigerte Erwerbsobliegenheit erinnert (§ 1603 (2) BGB). Demnach hätte sie alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um den Mindstunterhalt zu leisten.
LG nero
Guten morgen und Danke schonmal für die Antworten.
Also die Lebensgefährtin war vor der Geburt unseres Kindes arbeitssuchend, hat dann während der Erziehungszeit in Vollzeit eine Ausbildung gemacht.
Gibt es für die Haushaltsersparnis durch mein Einkommen eine Berechnungsgrundlage?
Wie erfolgt die Aufteilung des Kindesunterhalts, wenn man z.B. 200 € über dem Selbstbehalt liegt? 50/50 oder 100% für den 11-jährigen und nix (zumindest rechnerisch nix) für unser gemeinsames Kind?
Vielen Dank und einen schönen Tag noch
Hallo,
Wie erfolgt die Aufteilung des Kindesunterhalts, wenn man z.B. 200 € über dem Selbstbehalt liegt? 50/50 oder 100% für den 11-jährigen und nix (zumindest rechnerisch nix) für unser gemeinsames Kind?
Man quotelt anhand des Mindestunterhaltes. In diesem Fall: Der Mindestunterhalt für das elfjährige Kind beträgt 272 Euro, für das dreijährige Kind 225 Euro. Somit würden, wenn der Mindestunterhalt gezahlt werden könnte, ca. 54,7% auf das ältere und ca. 45,3% auf das jüngere Kind entfallen - und in diesem Verhältnis teilt man dann auch die tatsächlich verfügbaren 200 Euro auf. Hier also ca. 110 Euro für das ältere, und ca. 90 Euro für das jüngere Kind.
Achtung: Wenn das ältere Kind demnächst 12 Jahre wird, erhöht sich der Mindestunterhalt (nächste Altersstufe), ebenso wenn das jüngere Kind irgendwann mal 6 Jahre alt wird. Damit verschieben sich auch die Prozentsätze, d.h. dann müsste im Prinzipt jeweils wieder neu gerechnet werden.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke Euch allen für die Antworten. Mal schauen, ob sich der Ex mit der derzeitigen Zahlung zufrieden gibt. Ansonsten werde ich hier bestimmt noch mal aktiv werden...