Ich bin KV eines unehelichen Sohnes, der am 02.10.2008 18 wird und noch in einer schulischen Berufsausbildung ist. Mein Sohn lebt bei der Mutter, die kein Einkommen hat, da sie seit Jahren mit neuem Lebensgefährten in einer BG mit ALGII Ansprüchen lebt. Auf Grund meines Einkommens (bereinigt 1600,-€) und da mein Sohn keinen Anspruch auf BAföG hat (sonst auch kein Einkommen), habe ich bisher 343,-€ (420,- - 77,-€KG) gezahlt (um zwei Stufen in Tabelle höher gestuft). Was kommt denn nun an Zahlungen ab 10/2008 auf mich zu? Muss ich denn dann den vollen Teil des Barunterhalts der Mutter mit übernehmen, da diese Hartz4 Bezieherin ist? Wird das Kindergeld dann voll auf meinen zu zahlenden Unterhalt gem. Altersstufe 4 der Tabelle angerechnet? Berechnung bei mir richtet sich nach OLG Naumburg. Danke für Tipps zur kommenden Unterhaltshöhe...
Hallo Ralf,
da die KM nicht leistungsfähig ist berechnet sich der KU weiterhin nach deinem ber. nettoeinkommen. Auf den Bedarf wird das KG in voller Höhe angerechnet (also abgezogen).
Im übrigen freuen auch wir uns über einen höflichen Umgangston. Du würdest ja auch bei einem RA erstmal höflich "Guten Tag" sagen, bevor du deine Frage stellst 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Upps, Sorry Tina und alle anderen - Hallo von mir als "NEUER" hier im Forum 🙂 .
Kann ich aber bei der neunen Berechnung des JA bezüglich Unterhalt ab 18 um Überprüfung bitten, ob wirklich in meinem Fall um zwei Stufen in der Tabelle angehoben werden muss?
Ralf
Hm,
darum bitten kannst du schon. Ob sich das JA darauf einlässt ist eine andere Sache. Wobei laut Anm. zur DDT diese Hochstufung eine Kann- und keine Muß-Bestimmung ist.
Aber warum über das JA? Könntet ihr euch nicht wie Männer an einen Tisch setzen und über dieses Thema reden? Zumal du ja ab 18 eh auf eine Konto deines Sohnes überweisen mußt, brauchst du ja seine Kontonummer und das wäre dann ja ein Anlass zum Gespräch. Ist der Titel, den du jetzt hast beschränkt oder über das 18. Lebensjahr hinaus gültig?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Der momentan noch gültige Titel von 2001 ist unbefristet und noch in DM ausgestellt. Die Berechnung erfolgte dieses Jahr bereits durch das JA, da nicht das beste Verhältnis zwischen KM und mir besteht (nie Kontakt gehabt in all den Jahren und aus meiner Sicht keine Einigung möglich). Nun soll auch die Neuberechnung ab 18 hier beim JA erfolgen, was ich aber nicht möchte und daher eigentlich diesen Vergleichsvorschlag vom JA wohl nicht annehmen werde. Kann ich denn von mir aus den Unterhalt unter Anhebung von einer Stufe in der Tabelle vorschlagen?
Ja kannst du. Ob das JA, bzw. dein Sohn darauf eingeht ist eine andere Sache. Warum hat dein Sohn keinen Anspruch auf Bafög?
Ab 18 ist nicht mehr die KM zuständig,sondern der Sohn. Und der muß eigentlich auch seine Bedürftigkeit nachweisen. Durch Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag oder ähnliches.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
warum gehst du von vornherrein davon aus, dass die KM nicht Leistungsfähig ist?
Müsste man da nicht auch an ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit drehen können?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hm, beppo,
ist es nicht so das die gesteigerte Erwerbsobliegenheit ab Volljährigkeit entfällt?
warum gehst du von vornherrein davon aus, dass die KM nicht Leistungsfähig ist?
Folgere ich aus der Angabe mit der Bedarfsgemeinschaft. Aber da soltle man noch mal nachhaken, stimmt.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Soweit ich mich erinnere, gilt die erweiterte noch während der schulischen Ausbildung und maximal bis 21.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ok, da werd ich nochmal nachlesen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
§ 1603
... Den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.
Stimmt, du hast recht.
Aber würde ein ggf. fiktives Einkommen der KM etwas ändern? Der Gesamtbedarf wird dann ja auch wieder geqoutelt und er darf dann nur noch das halbe KG abziehen...
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Naja man muss sicher Aufwand und Nutzen in Relation stellen.
Es ist sicher fraglich, ob man einer hauptberuflichen Hartzerin nennenswert mehr als 900,- unterstellen würde.
Da aber die DT stark unterproportional wächst müsste es zumindest theoretisch von Vorteil für den TO sein. Insbesondere wenn die Quote kleiner als 75/25 ist, denn dann bliebe ihm das ganze KG.
Je nachdem wie das Verhältnis zum Sohn ist, kann man da eben mehr oder weniger Druck aufbauen.
Andererseits kann man da evtl. auch etwas an der Beziehung zum Sohn verbessern, indem man eben zeigt, das die Mutter zwar jetzt auch Unterhaltspflichtig wäre, man aber notfalls auch bereit ist diesen Teil mit zu übernehmen.
Das ist dann aber eine persönliche und subjektive Entscheidung.
Vielleicht meldet sich oldie ja noch zu diesem Thema.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sorry, aber was genau bedeutet denn "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" genau?
Zum Thema BAföG liegt mir nur der Bescheid vor, wonach sich kein Zahlbetrag ergibt. Musste hier meinen EStB einreichen. Kann dass nur wegen meinem Einkommen abgelehnt worden sein?
Ja, das kann an deinem Einkommen liegen.
Sorry, aber was genau bedeutet denn "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" genau?
Das beduetet, das ein Barunterhaltspflichtiger Elternteil alles zu unternehmen hat, um den Mindestunterhalt sicherzustellen und seine Pflicht nachzukommen. Wird das unterlasen, kann ein fiktives Einkommen unterstellt werden und daraus ein Anspruch errechnet.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für die Erklärung, hinzu kommt hier aber, dass die hauptberufliche Hartzerin seit einiger Zeit wieder Mutter eines Kindes vom "Neuen" ist.
hi ralf, mla ne frage an dich ,hat die arge eigentlich nie versucht ,geld von dir für sie zu bekommen?
siehe meinen thread!
wie hast du das geschafft?
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
In diesem Falle würde ich tatsächlich diesen Betrag abschreiben und in das Vertrauensverhältnis zu deinem Sohn investieren.
Du solltest ihn auf die rechtliche Lage und die erweiterte Erwerbsobliegenheit seiner Mutter hinweisen und, nachdem seine Bemühungen erfolglos waren grossherzig einspringen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus!
@RalfH: wie alt ist denn das Kind? Wird es betreut? Kindergarten, Hort etc.?
ausserdem kann sie ja auch arbeiten gehen wenn der "Neue" zu hause bleibt.
Hallo Ingo,
das wird in diesem Thema ganz oben schön beschrieben! 😉
Gruss Beppo
Edit: Sorry mein Fehler! Hatte die Frage falsch verstanden :redhead:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.