Hallo Forengemeinde,
auch ich muß nun schon wieder eine Unterhaltsfrage stellen, nachdem die neue Fast-Berechnung ins Haus flatterte.
Lohnt es sich für die Änderungen ab 2010 einen Anwalt (PKH?) zu nehmen oder lieber nicht?
Immer noch absoluter Mangelfall und das JA ändert weiterhin nicht die Urkunden sondern legt immer wieder nur einen neuen Zwangsvollstreckungsverzicht drauf.
In der Vergangenheit sah es ja so aus, daß das JA alle paar Monate Einkommensauskünfte haben wollte. Kam der KV nicht nach mit dem Hinweis auf den Auskunftszeitraum, dann fing das JA an zu pfänden und zwar den vollen KU und nicht das, was als Mangelfall zu zahlen ist.
Beim AG kommt dieser Aufwand auf Dauer nicht gut an. Das JA riskiert somit den Arbeitsplatz des Unterhaltszahlers, Dienstaufsichtsbeschwerden zeigten keine Wirkung.
Besser wäre es endlich die Zwangsvollstreckungsverzichte wegzubekommen, was aufgrund der fehlenden 10% KU-Zahlungsunterschiede leider bei Gericht nie angenommen wurde in der Vergangenheit.
Nettolohn inkl. Steuererstattung macht 1400€
Kind 1&2 Altersstufe 3
Kind 3&4 Altersstufe 2
Kind 5 Altersstufe 1
Zahlbetrag vorläufig (JA möchte noch einen älteren Steuerbescheid haben) für Kind 1-3 = 316€
Zahlbetrag vorher für Kind 1-3 = 195€
OLG Celle
es fehlen diesmal die Abzüge für die private Rentenversicherung/Pauschale. Ebenso hat das JA diesmal nur 5% als Arbeitsweg angesetzt, sonst immer die nachgewiesenen Fahrten. Einfache Fahrt => 50km
Die Argumentation an den Arbeitsplatz zu ziehen klappte nie, weil der KV ja 5 und nicht nur 3 Kinder hat. Der Umgang mit den anderen beiden Kindern sei also auch wichtig und spräche gegen einen Umzug.
Grob überschlagen scheint der neue Zahlbetrag bei gleichem Einkommen sehr hoch zu sein?
Was ist denn mit Sonderbedarf und Co.
Kosten für die Zahnspange bei Kind 1 muß der KV bezahlen. Die Brillenkosten (kam unerwartet) für Kind 4 sind egal, müßen irgendwie gezahlt werden und das alle paar Monate. Nur einseitige Fehlsichtigkeit, KK übernimmt heutzutage bei solchen Grenzwerten keine Extrakosten mehr.
Kinderbetreuungskosten fehlen in der Berechnung auch.
Kind 4 geht in den Kindergarten, Kind 5 hat keinen Platz bekommen, somit falle ich als Arbeitskraft aus.
Werden die Betreuungskosten nicht mehr mitgerechnet?
Kind 5 bekommt evtl. einen Platz. Da hier bei uns aber die Unterhaltszahlungen beim Kindergartenbeitrag nicht abgezogen werden, ist der Höchstbetrag fällig.
Sonderbearf und Mehrbedarf für Kinder 1-3, die nicbt beim KV leben, wurden in der Vergangenheit immer berücksichtigt. Gleiches bei Kind 4 und 5 nicht mit der Begründung, der Unterhaltszahler wohne ja teilweise mit seinen Kindern zusammen :knockout:
Die Katze beißt sich in den Schwanz, egal an welche Stelle man sich wendet. Weder Wohngeld noch Kindergeldzuschlag. Beides hat das JA genutzt um das Einkomemn zu erhöhen und den Bedarf von Kind 4 und 5 zu senken.
verwirrte Grüße, paulina
die garantiert wieder wichtige Infos vergessen hat
und an die alten Hasen: Wohn-und Umgangssituation ist noch komplizierter, gefällt mir weiterhin überhaupt nicht und ist Schuld an meiner Arbeitsunfähigkeit ;(
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Hi paulina
Ja, wie immer ist das ziemlich verwirrend. 😉 Ich versuche es mal auf entscheidende Aspekte zu reduzieren/zu erfragen.
5 Kinder sind UH-berechtigt bei einem unbereinigten Netto des KV von 1400€. Frage(n): Sind es dynamische Titel? Über welche gingen sie 2009 und was wurde 2010 vom JA gefordert? Gab es neue Alterstufen in letzter Zeit (12 Monate)?
Was heisst bei Dir Titelhöhe bei Auskunftsverweigerung und was Mangelfallberechnung? Hier komme ich so überhaupt nicht mit. Vor allem verstehe ich nicht: bei 5 Kindern und einem EK von 1400€ ist zwangsläufig eine mangelfallberechnung vorzunehmen. Selbst ein fiktives EK hilft hier äusserst unwahrscheinlich weiter.
Was heisst:
was aufgrund der fehlenden 10% KU-Zahlungsunterschiede leider bei Gericht nie angenommen wurde in der Vergangenheit.
Wenn hier Titel über den Mindest-KU ausgestellt sind dürfte dies obsolet sein, da die Zahlbeträge sogar das EK an sich übersteigen. Laut einem BGH-Urteil müssten die Titel mindestens so verfasst werden, dass der KV nicht selber bedürftig laut Hartz4 wird. Hattet ihr einen RA? Unter welchen Gegebenheiten wurden die Klagen aus welchen Gründen abgewiesen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.