Hallo zusammen,
ich habe hier mal eine Frage. Die Tochter (Volljährig, geht noch zur Schule, wohnt bei der Mutter) meines LG ist derzeit auf dem Weg, den Vater auf Unterhalt zu verklagen. Die Berechnung seines durchschnittlichen Einkommens liegt vor (1450,- Euro, allerdings ist hier noch die PKW Nutzung als Dienstwagen hinzuzurechnen). Die KM ist selbständig und hat offiziell einen "Gewinn" von 1000,- Euro im Monat, damit lt Anwalt nich leistungsfähig.
Wenn man sich allerdings die BWA anschaut, erkannt man, dass sie in ihrem Gewerbe wohnt, eine Firmenwagen fährt und offensichtlich nicht wirtschaftlich arbeitet.
Wie läßt sich bei der Mutter der Geldwertevorteil berechnen ?
Wird bei dem KV pauschal 1 % Geldwertevorteil auf sein Gehalt aufgerechnt (wären dann ca. 400,- Euro), was aber nur ein fiktives Gehalt wiederspiegelt ?
Nachweislich ist der Gewinn der KM in den letzten rückläufig, kann man sie zu Alternativen zwingen ?
In unseren neuen Beziehung ist ein weiteres Kind zu berücksichtigen (geboren 2008), kann hier der volle Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle in Anrechnung gebracht werden ?
Für Anregungen und Tips wären wir sehr dankbar, denn hier soll offensichtlich durch manipulierte Zahlen der Gewinn der KM verringert werden.
Danke im voraus.
Moin,
nicht alles, was in der GuV steht, wird durch die Gerichte anerkannt. Und wenn bekannt ist, dass noch weitere Sachverhalte unterhaltsrelevant sind, dann würde ich diese auch dem Gericht gegenüber benennen. Euer gemeinsames Kind ist in der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Für Anregungen und Tips wären wir sehr dankbar, denn hier soll offensichtlich durch manipulierte Zahlen der Gewinn der KM verringert werden.
Ich geb' mal Malachit's Auskunft in einem ähnlichen Faden weiter, zwar ohne es selbst überprüfen zu können, aber es erscheint mir plausibel:
Die Tochter kann nicht gegen deinen Mann klagen, jedenfalls nicht nur gegen ihn - wenn sie klagen will, dann muss sie gegen beide Elternteile gleichzeitig klagen 😉
Das heisst, dieser "koordinierte Angriff" der beiden Frauen wäre beim Gericht ein deutlich geordneteres Verfahren. Das spricht eigentlich für einen Prozess.
Dagegen spricht der geringe Streitwert, weil der Status "privelegiert volljährig" hält ein, vielleicht 2 Jahre, danach rutscht Tochter im Rang hinter Dein Kind und hinter Dich und damit ganz raus aus der Show. Jetzt ist bei 304€ Zahlbetrag der Unterschied zwischen halb und ganz 152€, im Jahr also 1824€, ein Prozess darüber ist mit Sicherheit teurer.
Das sind so die Fälle wo's die richtige Mischung aus Coolness und Nicht-Erpressbarkeit braucht. Die Leute zur Vernunft rufen (vor allem Tochter, die ja vielleicht nur Getriebene ist und auch nach Ende der Privegierung nochmal auf Goodwill hoffen möchte), die richtige Portion Sturheit und aber im richtigen Augenblick auch mal fünfe gerade sein lassen.