Berechnung KU, Frag...
 
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Berechnung KU, Fragen an die Experten

 
(@harakiri)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

zuerst ein Lob: tolles Forum, enorm wichtig für alle "Leidensgenossen"  :thumbup:

Kurz zu meinem "Fall":

1 Sohn 5 Jahre, Trennung vor 3 Jahren, keine Heirat, GSR, zahle KU (seit 6 Monaten Stufe 12 DDT 2007, davor etwas über Stufe 13), U für KM seit 6 Monaten keinen mehr 

KM ist direkt nach Trennung 400km weit weggezogen, Umgang recht unproblematisch alle 14 Tage wird aber langsam, gaanz langsam komplizierter

Das Verhältnis zur KM war eigentlich lange Zeit recht entspannt, seit ca. 9 Monaten Monaten verschlechtert es sich jedoch zusehends und ich muss mich langsam wappnen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage, habe viel recherchiert, komme jedoch nicht auf die korrekte Berechnung des KU:

Als Selbständiger (angestellter Geschäftsführer meiner eigenen GmbH) erziele ich Einkünfte -soweit so einfach-
Gewinne meiner eigenen GmbH werden über die letzten 3 Jahre gemittelt und erhöhen meine Einkünfte -auch klar-
Darüber hinaus bin ich als Kommanditist an mehreren Gesellschaften beteiligt. Diese Gesellschaften schütten zwar Gelder aus, machen bilanziell jedoch Verluste und ich erhalte eine Verlustzuweisung (sind teilweise Steuersparmodelle).

Was muss ich nun in meine Berechnung einfließen lassen? Den tatsächlichen Mittelzufluss, oder meine Verlustzuweisung? Kann ich vielleicht sogar meinen Gesamtverlust aus allen Gesellschaften zusammenfassen und gegen meine sonstigen Einkünfte rechnen?

Und noch eins zur Auskunftspflicht, muss ich alle Bilanzen der Gesellschaften an denen ich Kommanditist bin der KM offenlegen?

Ich bedanke mich im voraus....

Grüße
Harakiri

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2008 17:29
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Harakiri,

zunächst musst du nur Auskunft erteilen, wenn du dazu aufgefordert wirst - und das auch nur alle 2 Jahre, es sei denn, deine Einkommensverhältnisse haben sich "wesentlich" geändert.

Es gibt bzgl. der Nachweise keine festen "Regelungen" - bei mir haben die Kopien der Gehaltsabrechnungen ausgereicht (ich bin aber nicht selbständig).

2 Fragen:

- Wurdest du zur Auskunft über deine Einkünfte aufgefordert?
- Besteht ein Titel (Urteil / Vergleich, Jugendamtsurkunde etc.) bzgl. der Unterhaltshöhe?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2008 18:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Harakiri,

die zuständigen Finanzämter stellen ja für Dich aus allen Beteiligungen die Dir zuzurechnenden Gewinne und Verluste fest. Darüber erhältst Du ja einen selbständigen Bescheid. Diese sind das, was m. W. die Ämter von Dir fordern dürfen. Dem JA steht ja nicht zu, die Bilanzen der Firmen zu prüfen (wenn se die mal überhaupt lesen können  :rofl2: :rofl2: :rofl2:).

Ich könnte mir vorstellen, dass das JA Dir sagt, na wenn sie da Verluste machen, stoßen Sie den Quatsch halt ab. Generell zählen aber ALLE Einkünfte. Ich weiß halt nicht, ob die Negativeinkünfte einfach rausstreichen dürfen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2008 18:11
(@harakiri)
Schon was gesagt Registriert

@schmusepapa

Auskunft wurde von der KM verlangt, mit Unterstützung ihres neuen LP, der ist nämlich Fachanwalt für Familienrecht  :rofl2:
Ihre oder besser dessen Berechnung war derart amüsant, dass ich den veröffentlichen würde, wenn es denn eine Rubrik Satire gäbe  🙂

Titel besteht gottlob keiner

@LBM

Nicht die Ämter sondern die Gesellschaften erstellen eine Bescheinigung über den Jahresgewinn bzw. Verlust. Denke das meisnt Du.
Die entscheidende Frage ist, kann ich diese mit dem Gewinn meiner GmbH zusammenfassen.
Ich würde sagen ja, weil es sich ja um vergleichbare Einkünfte handelt. und das Argument mit dem verkaufen, weil Verluste zieht m. E. nicht da aus den Beteiligungen ja in den nächsten Jahren Gewinne zu erwarten sind.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2008 18:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, wenn Du an einer Gesellschaft beteiligt bist, die keine GmbH oder AG ist, dann muss das Finanzamt den Gewinn (oder Verlust) für die Gesellschaft einheitlich und für jeden einzelnen Beteiligten gesondert feststellen. Dieser Bescheid ist ein Grundlagenbescheid für Deine Einkommensteuererklärung. Das heißt, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen ermittelt wird, ist der Gewinn oder Verlust darin berücksichtigt. (Oder wird später noch mal geändert, wenn der Grundlagenbescheid bei der Einkommensteuerfestsetzung noch nicht vorlag.) Was die Gesellschaft Dir in die Hand drückt, hat für die Feststellung Deiner Einkünfte keine Bedeutung. Das Finanzamt der Firma an der Du beteiligt bist, teilt diese Verluste oder Gewinne Deinem Wohnsitzfinanzamt auch selbst mit.

Aus dem Steuerbescheid geht ja hervor, aus welcher Einkommensart Du welche Gewinne oder Verluste erzielst (bzw. welche Überschüsse über die Werbungskosten). Fraglich ist halt, ob die vom JA negative Einkünfte berücksichtigen. Das weiß ich nicht, aber unser Foreneminenz ganz bestimmt 8)

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2008 18:46
(@harakiri)
Schon was gesagt Registriert

Nein, wenn Du an einer Gesellschaft beteiligt bist, die keine GmbH oder AG ist, dann muss das Finanzamt den Gewinn (oder Verlust) für die Gesellschaft einheitlich und für jeden einzelnen Beteiligten gesondert feststellen. Dieser Bescheid ist ein Grundlagenbescheid für Deine Einkommensteuererklärung. Das heißt, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen ermittelt wird, ist der Gewinn oder Verlust darin berücksichtigt. (Oder wird später noch mal geändert, wenn der Grundlagenbescheid bei der Einkommensteuerfestsetzung noch nicht vorlag.) Was die Gesellschaft Dir in die Hand drückt, hat für die Feststellung Deiner Einkünfte keine Bedeutung. Das Finanzamt der Firma an der Du beteiligt bist, teilt diese Verluste oder Gewinne Deinem Wohnsitzfinanzamt auch selbst mit.

Aus dem Steuerbescheid geht ja hervor, aus welcher Einkommensart Du welche Gewinne oder Verluste erzielst (bzw. welche Überschüsse über die Werbungskosten). Fraglich ist halt, ob die vom JA negative Einkünfte berücksichtigen. Das weiß ich nicht, aber unser Foreneminenz ganz bestimmt 8)

LG LBM

Ah jetzt bin ich bei Dir, hast natürlich recht. In meinem Steuerbescheid mindert das mein zu versteuerndes Einkommen.
Na dann warte ich mal auf die Eminenz  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2008 18:51
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Harakiri,

Ihre oder besser dessen Berechnung war derart amüsant, dass ich den veröffentlichen würde, wenn es denn eine Rubrik Satire gäbe  🙂

es gibt hier eine Rubrik "Café", in der auch ab und zu Satire veröffentlicht wird. Du darfst die Berechnung gerne auch hier einstellen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2008 18:53