Berechnung KU/TU
 
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Berechnung KU/TU

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(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus Schatrtenpaps,

kurz dazwischengefragt, weil es mir so ins auge sticht:

Kommt bei einem Bruttogehalt von 2883.- € wirklich ein Netto von 2233.- € raus?

Michael

Man kann mit http://www.simtax.de eine Berechnung des Einkommens durchführen. Das Programm ist da im Ergebnis sehr genau.

Ich komme bei meinem Brutto von 3046€ bei LSTkl. 4 auf gerade mal 1907€
Kann es sein dass der Arbeitgeber zu wenig abführt? Dann droht später die Steuernachzahlung.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2010 13:00
(@schattenpaps)
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Moin,

musste ein paar Tage Pause machen aus gesundheitlichen Gründen. Nun bin ich wieder da. Habe auch keine Zweifel mehr daran, der Papa zu sein  🙂

Um den TU vernüuftig zu berechnen sind noch folgende Fragen offen:-)

1.) Die 350.- pro Monat Abzahlung für das in der Ehe gekaufte Auto - kann ich die abziehen? Das Auto wird nach der Trennung von mir genutzt, wir stehen beide im Dahrlehensvertrag.

2.) Vor der Ehe war mein Konto auf null, nun steht es mit 3500.- im Minus. Ich habe ihr den Auszug finanziert. Die Ex hat quasi den gesamten Hausstand bekommen, z.B. Die neue Küche und die super teure Couch, wodurch diese Schulden entstanden sind.

3.) In den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Hamm hebe ich zum Unterhalt folgendes gelesen:
"Nach der Trennung entstandene Schulden können das anrechenbare Einkommen mindern, wenn sie nach den „wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen“ berücksichtigungswürdig sind."

Nun penne ich seit vier Monaten auf einer Matratze, habe keine Couch und keine vernünftige Küche. Das alles hatten wir uns ja als Familie während der Ehe gekauft und ist nun im Besitz der Exe.

Da erhebt sich in mir der Gedanke, mein Konto noch weiter ins Minus zu fahren, mir diese notwendigen Dinge zu erwerben und das als "berücksichtigungswürdige, nach der Trennung enstandene und auf das Einkommen anzurechnende Schulden" berücksichtigen zu lassen.

Liege ich damit falsch?

Lieben Gruß
Schattenpaps

Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)

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Themenstarter Geschrieben : 20.04.2010 23:11
(@schattenpaps)
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ach so, und dann wurde ich mich noch freuen, wenn jemand hierzu seinen Senf geben mag:

Da bleibt zunächst einmal die Frage offen, ob ich freiwillig einen Abschlag TU unter Vorbehalt zahle, oder aussitze bis ich eine konkrete Forderung erhalte. Abschlag schaft ein wenig Frieden, anderseits habe ich schon viele freiwillige Leistungen erbracht und bin ja erst verpflichtet ab In-Verzug-Setzung zu löhnen. Morgen hat sie einen ersten Termin beim Anwalt, so dass mir vermutlich eh noch diesen Monat eine Forderung ins Haus flattert...

@oldie: wie ist deine Meinung?
@alle anderen? was sagt ihr dazu?

Bislang habe ich noch keine Post erhalten...
Vielen Dank
lieben Gruß
Schattenpaps

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(Bradley Miller)

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Themenstarter Geschrieben : 20.04.2010 23:15
(@schattenpaps)
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Hallo,

ich hoffe, ihr seid noch da?  😉

Da ich so sehr Antwort auf meine offenen Fragen zum Unterhalt brenne, habe ich heute eine Anwältin bemüht.
hier eine Zusammenfassung:

1.) die 350.- Euro für das Dahrlehen des gemeinsam gekauften Autos sind vom Einkommen abzuziehen.

2.) Dass ich den Auszug der Exe finanziert habe, ist eine freiwillige Leistung und hat keinen Einfluss. Aber die während der Ehe enstandenen Schulden schon, weil die Beträge Anschaffungen für den Hausstand galten. Die Zinsen für den Dispo kann ich ebenfalls abziehen. Zusätzlich sollte ich zum Ausgleich des Kontos ein Dahrlehen aufnehmen, was dann ebenso geeignet ist, um für die Berechnung des TUs eine Rolle zu spielen.

Irgendwelche Anmerkungen?

Trotz allem bleiben mir 180.- Euro/Monat zum Leben und ich werde wohl auf unabsehbare Zeit dennoch kein Bett, keine Couch und keine Küche kaufen können...

Lieben Gruß
Schattenpaps

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(Bradley Miller)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2010 22:13
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