Guten Morgen,
stimmt grob die folgende Berechnung des nachehelichen Unterhaltes:
1.900 € Ø Netto letzte 12 M
davon 6/7 Erwerbsbonus
= 1629 €
+ 550 € Mietvorteil (ca. 110 qm bei 5 € pro qm)
- 380 € Hausdarlehen
- 53 € verbrauchsunabhängige Nebenkosten (Abgaben Gemeinde, etc.)
- 150 € Anschaffungsdarlehen (während Ehezeit zur Umschuldung Konto)
- 60 € Rieser-Altersvorsorge
- 210 € Fahrtweg (22 km x 2 x 0,25 x 220 /12)
- 230 € KU
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1096 €
+ ca. 340 € Einkommen Ex
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1436 €
./. 2
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= 718 €
- 340 €
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378 € an nachehelichem U zu zahlen
Danke für eine Bewertung.
Max
stimmt grob die folgende Berechnung des nachehelichen Unterhaltes:
Nein.
Das hier ist ein Mangelfall, da ist die Rechnung einfach:
EU = Einkommen - abzugsfähige Kosten - KU - 1000€
Fachlich noch paar Anmerkungen:
- möglicherweise greift nicht der Mietwert, sondern der (geringere) "angemesse Wohnwert"
- Der Tilgungsteil in der Hausrate ist nur bei TU abzugsfähig, bei EU nur begrenzt im Rahmen der Abzugsfähigkeit privater Altersvorsorge, die dann aber insgesamt (mit dem Riestervertrag) im Rahmen bleiben muss.
- Je nach OLG-Bezirk wird der KU-Tabellenbetrag abgezogen, statt dem Zahlbetrag
- Fahrtkosten in der Höhe nur wenn "notwendig oder angemessen"
Desweiteren richtet sich der nachehel. Unterhalt nicht mehr nach der 3/7 Regel..... :phantom: :phantom:
Vor-bzew. eheliche Stellung der frau sind einzubeziehen...
lg
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
... seltsam, dann scheint der Fachanwalt für Familienrecht nicht auf dem neuesten Stand zu sein ?
Er rechnete mit der 6/7-Regelung......
Und wie ist das gemeint mit der "vorehelichen" Situation ?
Max