Hallo,
ein tolles Forum hier, mir wurde allein durchs lesen schon sehr geholfen. Jetzt bräuchte ich nocheinmal eure Hilfe.
Problem: Scheidungsantrag läuft. Nun habe ich das Problem mit dem nachehelichen Unterhalt.
Ich bin seit 1 Jahr krankgeschrieben und beziehe Krankentagegeld. In absehbarer Zeit werde ich aber wieder
ins Arbeitsleben zurückkehren. Wie ich mehrmals gelesen dient als Grundlage für den Unterhalt das Einkommen der letzten
12 Monate. Wird hier bei der Unterhaltsberechung das Krankentagegeld als Grundlage herangezogen oder mein Einkommen
was ich erzielen könnte wenn ich normal im Arbeitsleben stehe. Mir geht es hier nicht darum den Unterhalt zu mindern oder auszusetzten.
Den Unterhalt und Kindesunterhalt habe ich die letzten 12 Monate wie im Vergleich festgeschrieben immer pünktlich und
in voller Höhe bedient.
Vielleicht hat jemand Erfahrungen mit einem ähnlich gelagerten Fall.
Vielen Dank
servus x67,
geh mal davonaus, dass die Gegenseite auf alle Fälle eine Berrechnung anhand Deines einkommens haben möchte. Da springt ja in der Regel mehr raus.
Die Frage ist natürlich an wen und wieviel Du zu zahlen hast.
Wenn Du uns hier mal ein paar Angaben machen willst, dann können die Rechenexperten hier mal für Dich tätig werden.
Wie alt sind z.B. das oder die Kinder? Arbeitet die Ex und hat sie das auch zu Ehezeiten getan? Wie hoch ist Deine Einkommen (mit Sonderzahlungen)?
Es bleibt ja immer zu sehen, ob nach Unterhalt für die Kinder auch noch was für die Ex übrig bleibt. Bzw. kann sie sich ja selbst unterhalten, wenn die Kinder alt genug sind.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Anwort. Also meine Kinder sind 10 u. 14 Jahre alt. Unterhalt bezahle ich für die kleine 349.- und für den Großen
377.-. Als Ehegattenunterhalt wurden Euro 170.- angesetzt. Exe hat ein Nettoeinkommen von ca. Euro 900.-. Mein Nettoeinkommen beträgt
Euro 2400. Hiervon gehen noch Euro 166.- für Fahrtkosten und Euro 380.- für Darlehnsbelastungen ab. Krankentagegeld waren Netto 2.150 Euro.
Ich hoffe Ihr könnt mit diesen Angaben etwas anfangen.
Servus x67,
für`s genaue rechnen gibt es hier gescheite Köpfe, die sich in der Materie sehr gut auskennen.
Mir fällt bei Dir noch auf, dass Du ja derzeit aufgrund eines Vergleiches zahlst.
Wenn das Ganze irgendwann nochmals auf den Tisch kommt, würde ich an Deiner Stelle darauf achten, dass der Unterhalt für die Kinder zumindest auf die Volljährigkeit begrenzt wird und mich auf keinen weiteren Vergleich zum Thema Unterhalt für die Ex-Frau mehr einlassen.
Denn die soll erst mal zeigen, dass sie noch auf Geld von Dir angewiesen ist. Sie hat ja auch 2 gesunde Arme und einen Kopf zum denken und Eure Kinder sind nicht mehr auf ihre ständige Anwesenheit angewiesen.
Abgesehen davon bleibt nach Bereinigung Deines Einkommens und Abzug für KU sicherlich eh nicht mehr viel für sie übrig.
Komischwerweise sehen das Exen nur immer gaaaanz anders :puzz:
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi x67
Könntest Du den Vergleich anonymisiert mal hier ins Forum stellen? Bei Vergleichen kommt es immer auf den genauen Wortlaut an. Die gesetzl. Vorgaben spielen hier eine untergeordnete Rolle. Beim KU fällt mir auf, dass er aller Wahrscheinlichkeit nach um 2 Stufen zu hoch angesetzt ist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
angesichts einer mittlerweile 1-jährigen Erkrankung würde ich in Sachen EU sowieso die Frage in den Raum stellen, ob die nacheheliche Solidarität (auf die frau sich beim EU so gerne beruft) in diesem Fall nicht andersrum gelten kann. Gerne auch nach dem Motto "Paps kümmert sich um die Kids; Muddi schafft die Kohlen ran". Eine Frau zu sein macht einen erwachsenen Menschen ja nicht zum alimentierungsbedürftigten Behinderten.
Oder?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.