Hallo,
seit des Unterhaltstitels (EK Stufe 2) meines ersten Sohnes (10 Jahre) sind nun aus zweiter Ehe 3 Kinder (0, 3, 5 Jahre) dazugekommen.
Ich wohne in zweiter Eher mit meiner zweiten Ehefrau zusammen.
Mein erster Sohn wohnt seit 2 Jahren 160 km entfernt - somit ein anderes JA zuständig.
Ich habe mich jetzt mal rangesetzt und mein Unterhaltsrelevantes Einkommen ausgerechnet. (siehe Bild)
Ich denke ich habe mich hier bewusst reich gerechnet und komme auf ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 2.051 EUR.
Ich möchte das zuständige JA meines ersten Sohnes darauf hinweisen, daß neue Unterhalstberechtigte Personen hinzugekommen sind.
Und möchte auf herabsetzung auf Stufe 1 bitten.
Die Frage ist:
in welcher Stufe bin ich denn nach dieser Konstellation überhaupt einzuordnen - denn rein nach dem Einkommen lande ich doch mit 2.051 EUR in Stufe 3 oder ?
VWL und Miete interessieren nicht.
Bei ca. 1.650,- € Netto und 5! Berechtigten bist du deutlich unter Zeile 1.
Deine Verteilungsmasse beträgt 570,- € die unter 4 Kindern aufzuteilen sind.
Ob du mit dem JA eine einvernehmliche Absenkung erreichen kannst, wage ich zu bezweifeln aber versuchen kannst du es ja mal.
Ansonsten wirst du Abänderungsklage einreichen müssen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ohne Prüfung Deiner konkreten Rechnung ergibt sich aus Deinen errechtneten 2051 Euro > 1900 Euro die Stufe 3, Du hast aber 4 unterhaltsberechtigte Kinder (und eine Ehefrau), so dass eine Absenkung auf Stufe 1 gerechtfertigt ist.
Beppo war schneller und hat Recht. Es wird aber schwierig weniger als den Mindestunterhalt zu zahlen.
VG Susi
VWL und Miete interessieren nicht.
Denke doch, DIESE Mieten sind Einnahmen als Vermieter, nicht SEINE Miete.
Ich glaube er wohnt in teilvermietetem Eigentum.
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Da Du 4-5 Unterhaltsberechtigte hast, landest Du an sich in jedem Fall in Stufe 1. Andererseits kann Dein Sohn1 nichts dafür, dass Du Dich so gern vermehrst, und auf 19€ kommt es auch bei Dir nicht an. Zahl einfach weiter Stufe 2 und spar Dir den Ärger.
Mit dem Einkommen 4 Kinder halte ich für sportlich ambitioniert.
Denke doch, DIESE Mieten sind Einnahmen als Vermieter, nicht SEINE Miete.
Ich glaube er wohnt in teilvermietetem Eigentum.
Hubballa!
Ich sollte mir beim Lesen wirklich besser zuhören! :redhead:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hubballa!
Ich sollte mir beim Lesen wirklich besser zuhören! :redhead:
.... und ich dachte ich bräuchte eine neue Brille!
Mit teilvermietetem Eigentum wird die Rechnung spannender. Zum einen gibt es einen Wohnvorteil und zum anderen gibt es Mieteinnahmen, da kann dann mehr als Stufe 1 rauskommen. Danke Jns fürs richtige Lesen.
VG Susi
[...] da kann dann mehr als Stufe 1 rauskommen. Danke Jns fürs richtige Lesen. [...]
Ohne die DDT zu öffnen und zu rechnen vermute ich, das alles über Stufe 1 bei 5 Unterhaltsberechtigten am Bedarfskontrollbetrag scheitert.
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Da Du 4-5 Unterhaltsberechtigte hast, landest Du an sich in jedem Fall in Stufe 1. Andererseits kann Dein Sohn1 nichts dafür, dass Du Dich so gern vermehrst, und auf 19€ kommt es auch bei Dir nicht an. Zahl einfach weiter Stufe 2 und spar Dir den Ärger.
Mit dem Einkommen 4 Kinder halte ich für sportlich ambitioniert.
... andersrum, was können die 3 neuen Kinder dafür, daß ich einen Sohn aus erster Ehe habe.
Denn die Kindergelderhöhungen fressen sich komplett auf und gehen komplett bei den Unterhaltsneuberechnungen an den ersten Sohn und meist noch darüber hinaus ....
Damit bist du leider disqualifiziert. Menschlich und mathematisch.
Damit bist du leider disqualifiziert. Menschlich und mathematisch.
ich wiederhole hier u.a. den Tenor meiner zweiten Ehefrau:
Das Kindergeld was erhöht wird, wird durch die Unterhaltssteigerung aufgefressen .... benachteiligt werden hier die Kinder aus der Zweitfamilie.
Sorry, aber da muss ich Ihr Recht geben, auch wenn ich mich hier disqualifiziere ....
Milchmädchenrechnung. Äpfel mit Birnen verrechnen. Such Dir was aus.
Deine Kinder aus 2. Ehe haben ja auch höhere Ansprüche. Das merkst Du nur nicht, weil Du die nirgends hin überweist.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich möchte nochmal betonen, dass es hier in dieser Frage auch abweichende Meinungen zu der von Psoidonuem gibt.
Meine z.B.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich möchte nochmal betonen, dass es hier in dieser Frage auch abweichende Meinungen zu der von Psoidonuem gibt.
Meine z.B.
Eigentlich nur Deine. Und den, der es am vehementesten vertreten hat, habt ihr ja weggebissen. Klar, man kann auch den Standpunkt haben, dass man von den Kindern aus erster Ehe ja auch getrennt ist. Sollen sie doch den Putz von den Wänden fressen.
Ich möchte das hier nicht schon wieder diskutieren.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Anmerkung Mod: Ja, diese Diskussion führt bitte per PN weiter und nicht in diesem Beitrag. Danke!
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."