Berechnung Trennung...
 
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Berechnung Trennungsunterhalt mit 12 Fragen

 
(@fisch7)
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Hallo,

Getrennt lebend seit November 2010.
2 Kinder
Ich bin Alleinverdiener seit der Geburt des ersten Kindes.
Madame wohnt mit den Kindern in der gemeinsamen Wohnung.
OLG Stuttgart

Ich habe versucht die Unterhaltsrechnung übersichtlich darzustellen. Sie entspricht der des RAs von Madame. Die Darstellung meines RAs ist deutlich komplizierter. Vielleicht trägt es auch für andere Neulinge zum prizipiellen Verständnis bei, wie gerechnet wird. Allerdings habe ich unten ein Dutzend Fragen und würde mich sehr freuen wenn wir die klären könnten. Ich habe den stillen Verdacht, dass die RAs sich mit "merkwürdigen" Vorderungen unnötige Arbeit machen, die sie sich von mir teuer bezahlen lassen.


1 Einkommen Mann
2
3 Bruttoeinkommen:                                                85.645,48
4 Bezugszeitraum 2010, Monate:                            12
5 Gesamtmonatseinkommen (brutto):                                  7.137,12
6
7 Rentenversicherung                                  547,25
8 Arbeitslosenversicherung                            77,00
9 Krankenversicherung                                293,78
10 Pflegeversicherung                                  36,26
11 Summe Sozialabgaben je Monat:                                      954,29
12
13 Lohnsteuer Klasse:                                      3
14 Kinderfreibetrag:                                        2
15 Lohnsteuer aus Zeile 5                            1.473,00
16 Soli                                                58,99
17 Kst                                                  85,80
18 Summe der Steuern je Monat:                                      1.617,79
19
20 Monatsnettoeinkommen bei LstKl 3:                                4.565,04
21
22 Vorteil bei Zusammenveranlagung:                    727,47
23 Monatsnettoeinkommen bei LstKl 1:                                3.837,57
24
25 Hauptverdiener Mann
26 Monatsnettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit (Zeile 20)            4.565,04
27 abzgl. Vorsorgeaufwände (limit. 4% Jahresbrutto)    330,00
28 abzgl. Berufsaufwand (pauschal 5%)                  211,75
29 bereinigtes Erwerbseinkommen :                                  4.023,29
30
31
32 abzgl. 4 x LV                                      432,16
33 abzgl. 2 x Grundsteuer                              31,65
34 abzgl. 2 x Darlehen                                663,14
35 abzgl. zusätzl. Rententenbeitrag Frau                16,67
36 abzgl. 2 x Hausgelder                              487,00
37                                                                 2.392,67
38 abzgl. Kinderunterhaltssumme (Zeile 57)            725,00
39                                                                 1.667,67
40 abzgl. Erwerbsbonus 1/10 aus Zeile  39             166,77
41 bereinigtes bedarfsprägendes Gesamteinkommen                    1.500,91
42
43 Zweitverdiener Frau
44 Monatsnettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit                            0,00
45 Gebrauchsvorteil aus mietfreiem Wohnen              500,00
46 anrechenbares Gesamteinkommen Zweitverdiener bereinigt            500,00
47
48
49 Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle Gruppe 4 (2.301€ - 2.700,00€
50 Kind1 Alterstufe 12-17                              490,00
51 abzgl. ½ Kindergeld                                  92,00
52 Anspruch gegen Hauptverdiener                                      398,00
53
54 Kind2 Alterstufe 6-11                              419,00
55 abzgl. ½ Kindergeld                                  92,00
56 Anspruch gegen Hauptverdiener                                      327,00
57 Summe Kinderunterhalt                                              725,00
58
59
60 Gattenunterhalt
61 Bedarf: ½ x (Zeile 41 + 46)                                      1.000,45
62 Bedarfsdeckung (Zeile 45)                          500,00
63 Elementarunterhalt                                                500,45
64
65
66 Zahlbeträge
67 Unterhalt Frau (Zeile 63)                          500,45
68 Unterhalt Kind1 (Zeile 52)                          398,00
69 Kindergeld Kind 1                                  184,00
70 Unterhalt Kind2 (Zeile 56)                          327,00
71 Kindergeld Kind2                                    184,00
72 Gesamtsumme                                                      1.593,45

Frage 1 zu Zeile 11: Die Rechnung beruht auf dem Jahreseinkommen von 2010 und auch die Sozialabgaben wurden nach den Sätzen von 2010 angesetzt. In 2011 erhöhen sich AV und KV. Ist es streitbar, wenn ich die höheren Beträge setzen möchte? Es sind dann in Zeile 11 immerhin jeden Monat 16,10€ mehr.

Frage 2 zu Zeile 26: Da die Parteien von einem vorläufigen Getrenntleben ausgehen und wieder zusammenfinden wollen, wurde die Lohnsteuerklasse 3 bisher beibehalten. Allerdings fordert RA von Madame vollstreckbare Jugendamtsurkunden titulieren zu lassen. Sollte ich da nicht unverzüglich auf Steuerklasse 1 wechseln? Dadurch wäre der KU aus der DDT aus einer niedrigeren Gruppe zu entnehmen und Vermeidung von Steuerrückzahlung falls doch dauernd getrennt lebend.

Frage 3 zu Zeile 27: Wie kommt RA auf 4% und 330€? 4% vom Brutto 7.137,12€ (Zeile 5) sind nach Adam Riese 285,48€. Mein Rechtsanwalt schreibt dem Gegner, dass ich 24% des Bruttoeinkommens für Altersvorsorge aufwenden darf, was ca. 625€ wären. Ich möchte es nur verstehen, was gilt denn jetzt?

Frage 4 zu Zeile 28: Wenn, wie ich aus der DDT verstanden habe die Berufsaufwändungen pauschal mit 5% des Nettoeinkommens (Zeile 26) abgesetzt werden können, dann komme ich auf 228,25€. RA gibt nur 211,75€ an. Wer hat nun Recht?

Frage 5 zu Zeile 32: Vier Lebensversicherungen laufen auf meinen Namen und die werden auch von meinem Konto abgebucht. Zwei davon werden ausbezahlt, wenn die Kinder volljährig sind. Die vierte LV läuft auf Madame und wird auch von ihrem Konto abgebucht, allerdings überweise ich bisher das Geld dafür. Könnte das irgendwie problematisch sein?

Frage 6 zu Zeile 33: Madame hat Wohneigentum, an dem ich keine Anteile habe, welches sie nicht selber bewohnt, aber auch keine Mieteinnahmen hat. Einerseits denke ich, dass mich dieses Wohneigentum nichts angeht, andererseits habe "ich" kräftig finanziert. Muss ich die Grundsteuer weiter zahlen und hälftig anrechnen?

Frage 7 zu Zeile 36: Madame wohnt mit den Kindern im gemeinsamen Wohneigentum. Bisher wurden die Verwaltungs- und Verbrauchskosten sowie Strom und GEZ von meinem Konto abgebucht. Muss ich das weiter bezahlen und kann es zumindest hälftig anrechnen lassen oder könnte ich darauf bestehen, dass Madame die mieterumlagefähigen Kosten (Verbrauchskosten), sowie Strom und GEZ selber trägt?

Frage 8 zu Zeile 45: Wie kommt RA auf 500€. In unserer Gegend bekommt man keine Wohnung für 500€ Miete, in der man mit 2 Kindern angemessen wohnen könnte. Oder setzt setzt man hier eine fiktive Miete an, die das Wohneigentum erzielen könnte, z.B. nach Mietspiegel und teilt es dann durch zwei?

Frage 9 zu Zeile 49: Wie kommt RA auf Gruppe 4 aus der DDT? Ist es der Betrag aus Zeile 37 der entscheidet oder kann der Erwerbsbonus (Zeile 40) davon auch noch weggehen? Dann würde ich in Gruppe 3 rutschen.

Frage 10 zu Zeilen 69 und 71: Warum wird das Kindergeld dazugerechnet? Das erhält Madame seit Dez. 2010 von der Familienkasse direkt auf ihr Konto.

Frage 11: Bisher bezahle ich für Madame und die Kinder die Sport- und Musikvereinsbeiträge. Es es richtig, dass Madame diese Kosten selber tragen müsste, da sie die Kinder betreut. Solange die Beiträge noch von meinem Konto abgezogen werden, werde ich sie dann einfach vom Unterhalt abziehen.

Frage 12: Sie hat alleinigen Zugriff auf die Hälfte unseres Barvermögens. Ist sie dann während der Trennungszeit überhaupt unterhaltsbedürftig?

Besten Dank
Fisch7

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2011 17:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
na da bist ja mal jemand gut sortiert!

Frage 1 zu Zeile 11: Die Rechnung beruht auf dem Jahreseinkommen von 2010 und auch die Sozialabgaben wurden nach den Sätzen von 2010 angesetzt. In 2011 erhöhen sich AV und KV. Ist es streitbar, wenn ich die höheren Beträge setzen möchte? Es sind dann in Zeile 11 immerhin jeden Monat 16,10€ mehr.

Für den Zeitraum ab 2011 ja, im Sinne von machbar, nicht streitbar.

Frage 2 zu Zeile 26: Da die Parteien von einem vorläufigen Getrenntleben ausgehen und wieder zusammenfinden wollen, wurde die Lohnsteuerklasse 3 bisher beibehalten. Allerdings fordert RA von Madame vollstreckbare Jugendamtsurkunden titulieren zu lassen. Sollte ich da nicht unverzüglich auf Steuerklasse 1 wechseln? Dadurch wäre der KU aus der DDT aus einer niedrigeren Gruppe zu entnehmen und Vermeidung von Steuerrückzahlung falls doch dauernd getrennt lebend.

Ja. Unbedingt sofort in Klasse 1 wechseln.
Aus den von dir genannten Gründen.

Frage 3 zu Zeile 27: Wie kommt RA auf 4% und 330€? 4% vom Brutto 7.137,12€ (Zeile 5) sind nach Adam Riese 285,48€. Mein Rechtsanwalt schreibt dem Gegner, dass ich 24% des Bruttoeinkommens für Altersvorsorge aufwenden darf, was ca. 625€ wären. Ich möchte es nur verstehen, was gilt denn jetzt?

24% geht nur bei Selbstständigen, ohne gesetzliche Rentenversicherung.
Warum der gegnerische RA so großzügig ist, würde ich nicht hinterfragen.
Allerdings musst du damit auch die LVs einrechnen. Der Deckel gilt auch dafür.

Frage 4 zu Zeile 28: Wenn, wie ich aus der DDT verstanden habe die Berufsaufwändungen pauschal mit 5% des Nettoeinkommens (Zeile 26) abgesetzt werden können, dann komme ich auf 228,25€. RA gibt nur 211,75€ an. Wer hat nun Recht?
5% ist bei den meisten OLGs richtig. Manchmal aber auch nur Einzelbeleg.

Frage 5 zu Zeile 32: Vier Lebensversicherungen laufen auf meinen Namen und die werden auch von meinem Konto abgebucht. Zwei davon werden ausbezahlt, wenn die Kinder volljährig sind. Die vierte LV läuft auf Madame und wird auch von ihrem Konto abgebucht, allerdings überweise ich bisher das Geld dafür. Könnte das irgendwie problematisch sein?

Ja, könnte es. Das solltest du entflechten da du sonst ggf. doppelt zahlst , und Unterhalt nicht verrechnet werden kann.

Frage 6 zu Zeile 33: Madame hat Wohneigentum, an dem ich keine Anteile habe, welches sie nicht selber bewohnt, aber auch keine Mieteinnahmen hat. Einerseits denke ich, dass mich dieses Wohneigentum nichts angeht, andererseits habe "ich" kräftig finanziert. Muss ich die Grundsteuer weiter zahlen und hälftig anrechnen?

Da solltest du fiktive Einnahmen ansetzen. Sie darf nicht zu deinen Lasten auf Einnahmen verzichten.
Die Grundsteuer muss sie unbedingt selbst und alleine zahlen.

Frage 7 zu Zeile 36: Madame wohnt mit den Kindern im gemeinsamen Wohneigentum. Bisher wurden die Verwaltungs- und Verbrauchskosten sowie Strom und GEZ von meinem Konto abgebucht. Muss ich das weiter bezahlen und kann es zumindest hälftig anrechnen lassen oder könnte ich darauf bestehen, dass Madame die mieterumlagefähigen Kosten (Verbrauchskosten), sowie Strom und GEZ selber trägt?

Lass es sie selbst zahlen.

Frage 8 zu Zeile 45: Wie kommt RA auf 500€. In unserer Gegend bekommt man keine Wohnung für 500€ Miete, in der man mit 2 Kindern angemessen wohnen könnte. Oder setzt setzt man hier eine fiktive Miete an, die das Wohneigentum erzielen könnte, z.B. nach Mietspiegel und teilt es dann durch zwei?
Vor der Scheidung gilt das, was sie für sich und 2 Kinder benötigen würde, nach der Scheidung, dass was die Wohnung wert ist.
Das dürfte in beiden Fällen mehr als 500,- sein.
Da musst du gegenhalten und ggf. belegen. Z.b. mit Vergleichsmieten.

Frage 9 zu Zeile 49: Wie kommt RA auf Gruppe 4 aus der DDT? Ist es der Betrag aus Zeile 37 der entscheidet oder kann der Erwerbsbonus (Zeile 40) davon auch noch weggehen? Dann würde ich in Gruppe 3 rutschen.

Nein. Erwerbsbonus kommt erst danach.

Frage 10 zu Zeilen 69 und 71: Warum wird das Kindergeld dazugerechnet? Das erhält Madame seit Dez. 2010 von der Familienkasse direkt auf ihr Konto.

Dann stelle das richtig.

Frage 11: Bisher bezahle ich für Madame und die Kinder die Sport- und Musikvereinsbeiträge. Es es richtig, dass Madame diese Kosten selber tragen müsste, da sie die Kinder betreut. Solange die Beiträge noch von meinem Konto abgezogen werden, werde ich sie dann einfach vom Unterhalt abziehen.

Sofort sie bezahlen lassen. S. o.

Frage 12: Sie hat alleinigen Zugriff auf die Hälfte unseres Barvermögens. Ist sie dann während der Trennungszeit überhaupt unterhaltsbedürftig?

Sofort abdichten, bevor das Geld Beine bekommt.
GGf. den heutigen Saldo bestätigen lassen.

Im Übrigen ist dein SB nach TU nicht 500,-€ sondern 1.050,-

Außerdem solltest du sie auffordern, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2011 18:07
 elwu
(@elwu)

Hallo,

1) bei dem Algter der Kinder hat sie zu arbeiten.
2) du solltest *sofort* deine Lohnsteuerklasse auf 1/1 abändern lassen. Das bedeutet zwar zunächst weniger Netto, aber mittel- und langfristig erspart es dir ungemein viel Ärger und Kosten

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2011 18:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Fisch,

mal ganz abseits dieser zahlreichen Finanzfragen: Was hat sich in Sachen Umgang mit Deinen Kindern getan? Wenn sich da in den letzten Wochen nichts bewegt hat, wäre meine persönliche Prioritätensetzung anders, nämlich "sobald der Umgang mit den Kindern geklärt ist und funktioniert, rede ich auch über Geld und Unterhalt; vorher nicht."

Das ist so zwar nicht unbedingt vorgesehen, und möglicherweise wird der Gegenanwalt Dir umgehend böse Briefe schreiben und Dir ankündigen, Dich bis auf die Unterhose zu verklagen. Aber das muss Dich (zumindest im Aussenverhältnis) nicht besonders interessieren: Sobald die Selbstverständlichkeit namens "Kinder haben ganz normalen Kontakt zu ihrem Vater" hergestellt ist, lässt sich auch alles andere klären.

Du hast in den vergangenen Wochen - nicht zuletzt im Hinblick auf ein"vielleicht wird das ja nochmal was mit uns" - Deiner DEF die Wahl der Themen überlassen. Jetzt nimm mal selbst eines in die Hand. Deine DEF braucht Deine Kohle nämlich sehr; es macht keinen Sinn, das Spiel "sobald meine Ansprüche festgeschrieben sind, kannst Du die Kinder sehen" mitzuspielen, wenn man "wenn" und "dann" auch umdrehen kann.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2011 18:49
(@fisch7)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

so schnell so viele Fragen beantwortet. Ich bin begeistert.

Ein paar Dinge sind mir noch nicht ganz klar:

Zu Frage 3: also gilt für mich nur 4% von 7.137,12 (Zeile5) = 285,48€. Richtig?

Zu Frage 4: Ich gehe mal davon aus, dass keine Einzelbelege erforderlich sind, also 5% von 4.565,04 (Zeile 26) = 228,25€, Richtig?

Zu Frage 5: Wie meinst Du das mit "entflechter" und "doppelt" zahlen?

Zu Frage 9: Ist der entscheidende Betrag in Zeile 37?

Im Übrigen ist dein SB nach TU nicht 500,-€ sondern 1.050,-

Was bedeutet das? Ich hätte gedacht die 500€ sind Madams Wohnvorteil.

@brille007 zum Umgang gibt es Fortschritte. Die poste ich im anderen Thread.

Danke
Fisch7

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2011 18:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zu Frage 3: also gilt für mich nur 4% von 7.137,12 (Zeile5) = 285,48€. Richtig?

Ja, aber wenn der Gegner gerne mehr anrechnen will, ist es nicht deine Aufgabe, ihm das auszureden.

Zu Frage 4: Ich gehe mal davon aus, dass keine Einzelbelege erforderlich sind, also 5% von 4.565,04 (Zeile 26) = 228,25€, Richtig?

Richtig

Zu Frage 5: Wie meinst Du das mit "entflechter" und "doppelt" zahlen?

Dass du aufhörst ihre Rechnungen zu bezahlen. Es ist nämlich keineswegs sicher, dass dir das beim Unterhalt gut geschrieben wird. Es könnte auch als freundliches Geschenk und Gewohnheitsrecht ausgelegt werden.

Zu Frage 9: Ist der entscheidende Betrag in Zeile 37?
Was bedeutet das? Ich hätte gedacht die 500€ sind Madams Wohnvorteil.

Ok, hatte ich fehlinterpretiert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2011 20:09
(@fisch7)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, dass ich so penetrant nachfrage.

Frage 9 zu Zeile 49: Wie kommt RA auf Gruppe 4 aus der DDT? Ist es der Betrag aus Zeile 37 der entscheidet ...

Ich möchte einfach nur sicher gehen, dass ich es richtig verstanden habe.

:puzz: Mein Verdacht scheint sich wohl zu bestätigen, dass die RAs sich ihr Geschäft sichern. 24% für Vorsorgeaufwände? Ich bin doch nicht selbständiger Unternehmer! Nach dem Motto, man kann es ja mal versuchen.

:rofl2: Schon ulkig, dass Madames RA die LVs zusätzlich zu den 4% Vorsorgeaufwänden zum Abzug bringt. Hoffentlich liest er das hier nicht.  😉

Was mich wundert, offensichtlich benutzen die RAs Programme zur Berechnung, bei denen die Werte für Vorsorge- und Berufsaufwand nicht nachvollziehbar sind. Gibt es dafür eine Erklärung?

Grüßle
Fisch7

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2011 21:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zeile 29 ist richtig.
Die LVs sind schon in den 4% enthalten.
Bestenfalls kann man noch Teile des Darlehens (34) argumentieren.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2011 21:37
(@Inselreif)

Hi,

Die LVs sind schon in den 4% enthalten.
Bestenfalls kann man noch Teile des Darlehens (34) argumentieren.

Ich würde bezüglich der LV's (soweit die 4% übersteigend) argumentieren, dass die Ersparnisse der DEF im Rahmen des Zugewinnausgleichs wieder hälftig zufliessen.
Alternativ gibt es OLGs, die zusätzlich 20% Altersvorsorge auf das Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zulassen, womit alle LVs abgedeckt wären.

Aber solang die Gegenseite ihre Rechnung nicht korrigieren möchte, muss man gar nichts sagen...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2011 21:59
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zu Frage 3: also gilt für mich nur 4% von 7.137,12 (Zeile5) = 285,48€. Richtig?

Nein, falsch! Wenn Ihr eine Zugewinngemeinschaft seid (und davon gehe ich mal aus) sind all diese Sachen, die den gemeinsamen Zugewinn mehren, unbegrenzt abzugsfähig (Zumindest bzgl. der TU-Berechnung)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2011 22:06




(@fisch7)
Schon was gesagt Registriert

Nochmal zurück zu Zeile 37:

Ist das der Betrag, der für die Düsseldorfer Tabelle gilt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2011 22:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ist das der Betrag, der für die Düsseldorfer Tabelle gilt?

Ja, kannst Du >>hier<< nachschauen. Aber noch mal zur Steuerklasse. Meines Wissens ist die StKl-Wahl 3/5 nur im (Kalender-)Jahr der Trennung weiterhin gestattet, ab 1.1. des Folgejahres ist ein Wechsel zur StKl.1 zwingend notwendig. Ob man sich wieder versöhnen will spielt dabei überhaupt keine Rolle, ist vor dem Gesetz irrelevant. Wenn es zur Versöhnung kommt kann neu geschaut werden. Kriterium ist die getrennte Haushaltsführung.

Sämtliche eheprägenden Ausgaben wie LV, Kredite, Schulden etc. werden bei der Bereinigung des Einkommens im Trennungsjahr eigenständig berücksichtigt. Die LV der Kinder und der DEF sind also eheprägende Ausgaben und werden direkt bei der Bereinigung abgezogen und haben nichts mit Deiner privaten Altersvorsorge zu tun, auch später nicht. Du solltest diese dann kündigen bzw. der DEF übereignen. Nach dem Trennungsjahr ist das dann ihr Problem - oder Dein Privatvergnügen.
Der gegn. RA hat das (bisher) schon ganz richtig gemacht, nur das mit der Steuerklasse ist ein ganz schmieriger Trick zur Unterhaltsmaximierung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2011 15:29
(@fisch7)
Schon was gesagt Registriert

Nabend Oldie,

Sämtliche eheprägenden Ausgaben wie LV, Kredite, Schulden etc. werden bei der Bereinigung des Einkommens im Trennungsjahr eigenständig berücksichtigt. Die LV der Kinder und der DEF sind also eheprägende Ausgaben und werden direkt bei der Bereinigung abgezogen und haben nichts mit Deiner privaten Altersvorsorge zu tun, auch später nicht.

Der Unterschied zwischen eheprägende Ausgabe und privater Vorsorge war jetzt für mich eine neue Erkenntnis. D.h., dass meine LV, die ausläuft, wenn ich ins Rentenalter komme, würde als private Vorsorge gelten und wäre damit nicht in Zeile 32 einzurechnen, sondern in Zeile 27.

Gilt ein Sparvertrag mit Vermögensbildenen Leistungen  auch als eheprägende Ausgabe?

Ich habe noch eine Direktversicherung, die bisher in der Rechnung nicht auftritt, da sie direkt vom Brutto weggeht. Dann wäre es für mich günstiger diese zu erhöhen, oder?

Die LV von DEF bezahlt sie selber. Warum wird es dann in Zeile 32 aufgeführt? Könnte sie nicht ihr Einkommen damit auch bereinigen? Dann bekäme sie einen höheren Unterhalt?

Grüße
Fisch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2011 01:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Im Trennungsjahr, also bis zur gerichtlichen Zustellung des Scheidungsantrages, gilt die Zugewinngemeinschaft.

Der Unterschied zwischen eheprägende Ausgabe und privater Vorsorge war jetzt für mich eine neue Erkenntnis.

Ja, aber nur im Trennungsjahr.

D.h., dass meine LV, die ausläuft, wenn ich ins Rentenalter komme, würde als private Vorsorge gelten und wäre damit nicht in Zeile 32 einzurechnen, sondern in Zeile 27.

Nein, sie ist eine eheprägende Ausgabe und somit vorab abzuziehen. Wenn der Zugewinn ermittelt wird bzw. die Versorgungspunkte aufgeteilt werden, findet ein "Ausgleich" statt. Willst Du doppelt zahlen?

Gilt ein Sparvertrag mit Vermögensbildenen Leistungen  auch als eheprägende Ausgabe?

Dito. Er wird beim Zugewinnausgleich aufgeteilt.

Ich habe noch eine Direktversicherung, die bisher in der Rechnung nicht auftritt, da sie direkt vom Brutto weggeht. Dann wäre es für mich günstiger diese zu erhöhen, oder?

Welcher Art? Immer an den Zugewinnausgleich bzw. die Aufteilung der Versorgungspunkte denken. Und das, was eheprägend ist. Zudem werden die vergangenen 12 Monate betrachtet, nicht das gegenwärtige Einkommen.

Die LV von DEF bezahlt sie selber. Warum wird es dann in Zeile 32 aufgeführt? Könnte sie nicht ihr Einkommen damit auch bereinigen? Dann bekäme sie einen höheren Unterhalt?

Wenn sie selber die Prämie zahlt - gute Frage. Ich habe keine Ahnung warum, vielleicht ein Fehler im Eifer des Gefechts?

Ein Hinweis zum KG. Das sollte sofort auf denjenigen übertragen werden, in dessem Haushalt die Kinder gemeldet sind. Das könnte (ich sagte könnte) ansonsten bei Boshaftigkeit unangenehm werden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2011 23:24