Servus Hoschy!
Wenn Du bein Notar titulierst und sie danach totzdem klagen will, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie überhaupt einen RA findet, der das übernimmt ... weil nur eine Klage über die Differenz (=seeeeehr geringes Honorar) möglich wäre.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
wer kann mir sagen wer neutrak und kostengünstig mir meinen Unterhalt berechnen kann.
Ich arbeite auf Provision und mein Gehalt wechselt ständig.
Was kann ich alles in abzug bringen....
Das JA hat meinen Unterhaltberechnet bin damit nicht einverstanden..
weiss ja nicht ob das stimmt
Ich glaub ich hab zum ersten mal was womit ich mal sie ärgern kann..
sonst bekomm ich immer einen reingewürgt und alles muss gemacht werden wie sie es will....
ich glaub damit rechnet sie nicht, dass ich jetzt die urkunde vom notar machen lasse.....und das "neutrale JA" was nur zu ihr hält umgehe
mir geht es richtig gut gerade....
Ich kann dir das sagen.
Nämlich das wir das hier machen.
Und zwar sehr kostengünstig, da kostenlos.
Gib uns doch mal die JA-Berechnung und sage uns, wo du nicht einverstanden bist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Hoschy,
wir hatten das Thema ja in deinem anderen Thread schon mal angerissen: http://www.vatersein.de/Forum-topic-21107-start-msg228814-topicseen.html#top
Stell' bitte der Übersicht halber die unterhaltsrelevanten Daten hier in diesem Thread nochmal im Überblick ein, dann rechnen wir das mal genauer durch. Können wir nämlich mindestens genau so gut wie der durchschnittliche Anwalt, und das auch noch zum Nulltarif 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. Beppo war schneller.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
...wenn wir dann mal gerade beim "ärgern" sind...natürlich kann sie zum anwalt gehen für die Klage, sie muss es sogar, denn es besteht anwaltzwang...und einen anwalt wird sie immer finden, der das macht, auch für diese geringfügigen Fälle hat der Anwalt eine Gebührenordnung...
...und ehrlich gesagt...die Einstufung in die nächsthöhere Stufe der DDT ist rechtlich gesehen, sogar korrekt...eine Klage würdest du m.E. verlieren...die Verfahrenskosten (Gerichtskosten und die Kosten ihres Anwaltes und deines Anwaltes) hättest du am Bein...
...aber vielleicht klagt sie ja nicht (angesichts der Tatsache, dass sie dir gerne "einen reinwürgt", würde ich mich darauf allerdings nicht verlassen)
Gruß aus Schwelm
*Zusammengeführt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi
Ich arbeite auf Provision und mein Gehalt wechselt ständig.
Bei solchen Umständen lassen die URL es zu, dass Du Dein Durchschnittseinkommen über einen grösseren Zeitraum als 12 Monate ermittelst. Üblich sind dann z.B. 36 Monate. Ob das was bei Dir bringt kann ich nicht einschätzen. Aber wegen 18€ Differenz hier Klimmzüge zu machen -> Kraftverschwendung. Ich vermute mal, Du siehst viel zu sehr die Ex hier als Strippenzieherin statt das Kind als Begünstigten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
supi werde heute abend wenn ich zu hause bin die zahlen reinstellen.....
was braucht ihr alles außer die letzten 12abrechnungen zahlen
Lieber als 12 oder 36 einzelne Monate sind uns Summen.
Aber gib uns doch erstmal das, was du dem JA gegeben hast, was die daraufhin gesagt haben und sag uns, wo du eine andere Meinung hast.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das hat mir das JA geschrieben:
Nach Vorlage Ihrer Lohnabrechnungen habe ich ein Nettoeinkommen von 1.875,67 €. Zuzüglich der anteilmäßigen Steuererstattung aus dem JAhre 2009 von 115,62 € abzüglich Ihrer Fahrtkosten zur Arbeit von 370,33 € ergibt sich dann ein bereinigtes Einkommen in Höhe von 1.620,96 €.
Wenn ich aber die Steuerweg lass komm ich auf 1505,34 €
Hab gehört man kann noch ca.4% wenn man eine Altersvorsorge hat abziehen.
So hier mal ein paar Daten :
Netto der letzten 12 Monate : 22.508,74 €
KM zur Arbeit 40,5km
JA hat meine Steuererstattung von letztes Jahr mit eingerechnet 1.387,48 €
Besten Dank im Vorraus....
Die Rechnung ist soweit korrekt.
Steuerstattungen gelten auch als Nettoeinkommen, zumindest solange sie nicht auf Kosten beruht, die du aus deinem SB alleine zu tragen hast.
Das ist auch soweit richtig, denn es handelt sich dabei ja um zuviel gezahlte Steuern.
Wenn die Steuervorrauszahlung richtig wäre, wäre dein unterhaltspflichtiges Netto ja auch entsprechend höher.
Das mit den 4% vom Brutto für private AV ist richtig aber nicht als Pauschale, sondern als Obergrenze.
Abgezogen werden nur tatsächliche Aufwendungen.
Hast du sowas?
Es könnten z.B. auch Tilgungsleistungen für ein Eigenheim sein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Noch ne Diskussion die ich nicht verstehe.
Das Geld geht nicht an die Mutter "die genug Geld" hat sondern an die Tochter. Wenn die Mutter nicht genug hätte, müsstest Du für sie evtl. ebenfalls zahlen. Du willst also hier zweimal an der gleichen Sache (Mutter. Genug. Geld) sparen.
Wir reden über 18 Euro. Das sind mal grade 1% des Einkommens. Ich wette da gibt es bessere Einsparmöglichkeiten als das Kind.
Es geht nicht um die 18 Euro.... diese Frau hat soviel Geld das Sie von mir für das Kind nichts nötig hätte...Ich zahl Ihr 300 Euro unterhalt und sie geht davon shoppen darum geht es.....wenn sie sagen würde das geld kommt auf ein koton wo der kleine wenn er 18 ist was von hat würde ich sogar 400 geben.....das in meinem fall ist kein unterhalt für den jungen davon geht sie shoppen und das kotzt mich an an unseren gesetzten.......
Moin,
Es geht nicht um die 18 Euro.... diese Frau hat soviel Geld das Sie von mir für das Kind nichts nötig hätte...Ich zahl Ihr 300 Euro unterhalt und sie geht davon shoppen darum geht es.....
das ist ein Widerspruch in sich: WENN sie denn tatsächlich so viel Geld für sich hat, braucht sie den Kindesunterhalt ganz sicher nicht, um davon für sich shoppen zu gehen. Im Übrigen: Woher weisst Du, wofür sie das Geld ausgibt? Bist Du beim Shoppen dabei, wenn DEINE Geldscheine für Damenschuhe und -klamotten ausgegeben werden? Und wovon wird Euer Kind ernährt oder gekleidet?
wenn sie sagen würde das geld kommt auf ein koton wo der kleine wenn er 18 ist was von hat würde ich sogar 400 geben.....das in meinem fall ist kein unterhalt für den jungen davon geht sie shoppen und das kotzt mich an an unseren gesetzten.......
Kindesunterhalt ist für die AKTUELLEN Bedürfnisse eines Kindes gedacht; nicht als Sparvertrag, damit das Kind mit 18 ein Auto kaufen kann. Es muss HEUTE essen, leben, Kleidung und Spielzeug bekommen; nicht erst mit Eintritt der Volljährigkeit.
Wenn es Dir problemlos möglich wäre, zu DEINEN Bedingungen einen Hunderter draufzulegen, verstehe ich allerdings nicht, warum Du wegen 18 Euro so ein Fass aufmachst. Über Deine persönliche Auslegung unserer Gesetze klärt Dich im Zweifelsfall ein Mensch mit schwarzem Gewand auf. Klingt komisch, ist aber so.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
:note:...wenn man dich so liest, könnte man meinen, dein Kind hat kein Bett, keine Unterkunft, friert, hat nicht zum Anziehen, nicht zu essen und kann von Spielsachen nur träumen, weil deine Ex den Kindesunterhalt zum exzessiven shoppen mißbraucht...
...wenn dem so ist, gibt es für dich nur einen Ausweg, nämlich die Übernahme des alleinigen Sorgerechts durch dich...dann wirst du auch sehen, was ein Kind monatlich kostet... :note:
Ich denke, die Diskussion ist müßig.
Es ist völlig in Ordnung, wenn der TO hier von uns nachrechnen lässt, ob die KU-Berechnung vom JA ind Ordnung ist oder nicht oder ob da ggf. noch Abzugspositionen übersehen wurden.
Einen Anspruch auf korrekte Berechnung hat eigentlich jeder und da dies bekanntlich beim JA nicht immer so gesehen wird, ist eine Überprüfung durch uns absolut legitim.
Das scheint in diesem Falle aber so zu sein.
Die Frage, ob das Ergebnis nun gerecht oder ungerecht ist, ist, denke ich, nun ausreichend erörtert.
Ob der TO nun noch weitere Möglichkeiten sucht, 18,- € / Monat zu sparen können wir ihm überlassen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.