Berechnung Unterhal...
 
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Berechnung Unterhalt an Tochter

 
(@tinnitus)
Schon was gesagt Registriert

Sehr geehrte Forenmitglieder,

bitte um Hilfe bei Berechnung für Tochter,

ich stelle mal die Zahlen zur Verfügung, in der Hoffnung das mir die hier
anwesenden Profis weiterhelfen können mein bereinigtes Einkommen zu berechnen.
Ich steige da nicht mehr durch

Tochter 10 Jahre alt.
Gesamtbrutto incl. Weihnachtsgeld 57000 €
Zahlungen alleiniges Wohneigentum 500€ Zinsen.
Weg zur Arbeit 8 km
Was ist noch zu berechnen?
Was muss ich dann lt. Düsseldorfer Tabelle bezahlen.

Für Eure Mühe bedanke ich mich im voraus.

Gruß Tinnitus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2010 13:18
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Noch ein parr Zahlen mehr runden das Bild ab. Das wären:

- Jahresnetto (inkl. Zusatzzahlungen)
- monatl. Tilgungsleistung für das Wohneigentum
- welches OLG bestimmt am Wohnort des Kindes über Recht und Ordnung?
- bestehen weitere Verscherungen? (LV, HP, BU etc.) Dann bitte sepparat angeben

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2010 13:38
(@tinnitus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

erst mal danke für die schnelle Raaktion auf mein schreiben.

-JahresNetto - 38650
-Tilgunsleistung 1% von 130000€
- OLG ist Bayern/München
Lv Zahlung 58€ monatl. Auszahlung 60es LJ.
Gehaltsumwandlung/DirectVers. beim Arbeitsgeber Zahlung 145€
Bin auch privatversichert, 700€ monatl gehen dann noch vom Netto weg.

Danke für weitere Anworten.
Gruß Tinnitus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2010 13:48
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke für weitere Anworten.

38650/12 - 700 = 2520 netto

zieh 5% (vom netto) Werbungspauschale und 4% (vom brutto)  für Altersvorsorge ab:

2520*0,95 - 57000/12*0,04 = 2204€ bereinigt

Das ist Stufe 3 der Tabelle. Vielleicht eins hoch, wenn das die einzige Unterhaltsverpflichtung ist, dann also Stufe 4

Bei der 4%-pauschale für Altersvorsorge isses ziemlich fuzzy, ob die Direktversicherung die Pauschale schon füllt oder nicht, aber im Nicht-mangell interssiert sowas auch nicht wirklich, und solange da niemand Stress macht würde ich einfach mal so rechnen wie ich das oben getan habe.

Auch die hochstufung gemäss Anzahl berechtigter ist ja eine kann-bestimmung, richter sind ja auf Ausgleich bemüht, also wenn sie das tun werden sie nicht noch bei der Altersvorsoreg spitzfindig, also mit Stufe 4 bist Du meines Erachtens nach dabei.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2010 14:42
(@tinnitus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo papasorglos,

dnake für Deine Berechnung,

dh. ich kann meine provate KV voll von Netto abziehen. Schön zu wissen, ist das
nur in Bayern so.

lg
Tinnitus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2010 15:20