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Berechnung Unterhalt bei priv.Insolvenz aber festem Job

 
(@toxic1980)
Schon was gesagt Registriert

Hi Leute,

ich hab da eine Frage zu meiner Berechnug, da ich bald nicht mehr durchblicke.

Fakten:
Einkommen im Monat Februar 2.240 Euro (netto)
Mein Sohn wird im Mai 3 Jahre und die Mutter macht glaube ich eine Ausbildung,
bzw. macht sie diese Ausbildung eigentlich schon mehr als 3 Jahre, bei nun dem 3 oder 4 Betrieb.
Ich war lange Selbstständig und im Jahr 2010 dann allerdings arbeitslos.
Meine Insolvenz ist eine Privatinsolvenz die noch 2 Jahre läuft. (resultierte aus der Selbstständigkeit)
Nun habe ich einen neuen Job und dort bekam ich gerade oben genanntes Gehalt.
Allerdings ist mein normales Netto um 1600 Euro, ohne Überstunden.

Nun zu meiner Frage, was bekomme ich alles abgezogen, bei den verschiedenen Nettolöhnen?
Ist es korrekt das ich nach DD-Tabelle 349 Euro abgezogen bekomme (bei 2.240 Euro netto)
und zusätzlich nochmal Unterhalt (in welcher Höhe)?

Mit der Mutter habe ich auf dem Jugendamt im Beisein eines Mitarbeiter vereinbart,
das ich der Mutter keinen Unterhalt für sie selbst zahle. Dies aber nur mündlich gemacht.
Kann die auch Unterhalt von mir verlangen für sich selbst?
Wir waren nicht verheiratet.

Bedanke mich vorab für jeden noch so kleinen Hinweis, oder Link oder sonst einen Ratschlag.
Braucht ihr weitere Infos, gebe ich diese gerne.

vlg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2011 00:29
 elwu
(@elwu)

Nun zu meiner Frage, was bekomme ich alles abgezogen, bei den verschiedenen Nettolöhnen?

Hallo,

es geht immer um das durchschnittliche Nettoeinkommen. Wenn du glaubhaft machen kannst, dass die 2240 die Ausnahme waren, und ca. 1600 das übliche, wird daraus ein Mittel über 12 Monate gebildet. Warum genau hast du denn gleich am Anfang 2240 Netto bekommen, und warum genau erwartest du fürderhin nur noch 1600?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2011 00:34
(@toxic1980)
Schon was gesagt Registriert

Weil das Arbeitsamt meine Lohnsteuerkarte verschlammt hat und die neue länger als üblich gedauert hat,
bekam ich im 1 Monat eine schlechtere Lohnsteuerklasse und somit höhere Abzüge.
Diese Abzüge kamen dann im Februar auf den Lohn dazu.  😉
Somit ergab sich im Februar ein größeres Plus.
Was sich ab dem Lohn zum 1.4 auch wieder ändert, da ich dann in die Prämienklasse gehe.
Und darum gab ich einen Durchschnittslohn von 1600 Euro (ohne Überstunden) an,
mit Überstuden müste er bei 1800-1900 liegen.
Daher ist es ja auch zu überlegen, ob sich Überstunden auf die Dauer rechnen für mich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2011 12:54