Hallo ...
Ich finde mich in dem ganzen Berechnungswirrwarr leider nicht mehr zurecht.
Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe und danach wieder neu geheiratet und 1 Kind in der neuen Ehe.
Bei der Vaterschaftsanerkennung (kurz bevor das neue Kind zur Welt kam waren wir noch nicht verheiratet) hat uns die Bearbeiterin im Jugendamt "freundlicher Weise" meine Unterhaltsverpflichtung gegenüber meinen beiden Kindern aus erster Ehe aufgrund der neuen Situation berechnet. Damals (Ende 2008) waren meine beiden Kinder aus erster Ehe 10 und 12. Die Bearbeiterin im Jugendamt kam auf einen Gesamtbetrag von 569,00 Euro. Leider kann ich mir diesen Betrag nicht mehr aus zwei einzelnen Beträgen bilden 🙁
Meine Ex-Frau hat mich jetzt auf die neue Düsseldorfer Tabelle hingewiesen und erwartet eine Erhöhung meiner Unterhaltszahlung.
Leider wird mir als Unterhaltsverpflichteter vom Jugendamt nicht ausgerechnet, was ich zu zahlen habe.
Aufgrund der Eheschließung haben sich ein paar finanzielle Vorteile ergeben:
- Als Ehemann habe ich statt Steuerklasse I jetzt Steuerklasse III
Dies erhöht sehr deutlich mein Nettoeinkommen.
Welche Steuerklasse wird bei der Berechnung des Unterhalts zugrunde gelegt?
Darf ich um Unterhalt zu sparen in Steuerklasse IV wechseln? - als Beamter und Verheirateter bekomme ich einen Verheiratetenzuschlag (108,34 Euro)
Dieser ist ja eigentlich zweckbestimmt für meine Ehefrau.
Zählt der bei der Berechnung des Unterhalts mit? - als Beamter und Vater eines weiteren Kindes bekomme ich einen Familienzuschlag für Kinder (288,72 Euro)
Dieser ist ja eigentlich zweckbestimmt für mein neues Kind.
Zählt der bei der Berechnung des Unterhalts mit? - Bei der Berechnung meiner monatlichen Nettobezüge (Gehaltsabrechnung) wird das Kindergeld für unser neues Kind mit hinzugerechnet.
Dies ist ja eigentlich zweckbestimmt für mein neues Kind.
Zählt es bei der Berechnung des Unterhalts mit?
Und hier noch ein paar weitere offene Fragen:
- Inwieweit wird meine Unterhaltsverpflichtung gegenüber meinen beiden Kindern aus erter Ehe gemindert durch das Vorhandensein eines weiteren Kindes in einer neuen Ehe?
- Da meine neue Ehefrau zur Zeit ohne Einkommen ist, muss ich ja auch für ihren Unterhalt aufkommen.
Wie wirkt sich dies auf den Unterhalt für meine beiden Kindern aus erter Ehe aus?
Und als letztes:
An wen kann ich mich richten, um mir den Unterhalt ausrechnen zu lassen?
Hi mibuggraf,
An wen kann ich mich richten, um mir den Unterhalt ausrechnen zu lassen?
An den Anwalt deines Vertrauen 😉
Aber du kannst auch hier nachfragen. Hier wirst du einige finden, die dir gerne beim rechnen helfen.
So und nun zu deinen Fragen:
s Ehemann habe ich statt Steuerklasse I jetzt Steuerklasse III
Dies erhöht sehr deutlich mein Nettoeinkommen.
Welche Steuerklasse wird bei der Berechnung des Unterhalts zugrunde gelegt?
Darf ich um Unterhalt zu sparen in Steuerklasse IV wechseln?
Für die Berechnung des KU bist du gezwungen alle Steuervorteile zu nutzen. Das bedeutet das zum einen der Steuervorteil durch die neue Ehe den Kindern zugute kommt und du die für das höchst mögliche Netto benutzbare Stkl. wählen mußt. Tust du das nicht, wirst du halt fiktiv so berechnet.
als Beamter und Verheirateter bekomme ich einen Verheiratetenzuschlag (108,34 Euro)
Dieser ist ja eigentlich zweckbestimmt für meine Ehefrau.
Zählt der bei der Berechnung des Unterhalts mit?
Da bin ich aktuell überfragt.
# als Beamter und Vater eines weiteren Kindes bekomme ich einen Familienzuschlag für Kinder (288,72 Euro)
Dieser ist ja eigentlich zweckbestimmt für mein neues Kind.
Zählt der bei der Berechnung des Unterhalts mit?
# Bei der Berechnung meiner monatlichen Nettobezüge (Gehaltsabrechnung) wird das Kindergeld für unser neues Kind mit hinzugerechnet.
Dies ist ja eigentlich zweckbestimmt für mein neues Kind.
Zählt es bei der Berechnung des Unterhalts mit?
Das KG für euer gemeinsame Kind wird bei deinem unterhaltsrelevanten Einkommen vorher abgezogen. Wenn der Familienzuschlag nur für euer Kind ist, dann wird dieser auch vor der KU-Berechnung abgezogen.
Dein Nettoeinkommen wird dann noch um einige Posten bereinigt.
Inwieweit wird meine Unterhaltsverpflichtung gegenüber meinen beiden Kindern aus erter Ehe gemindert durch das Vorhandensein eines weiteren Kindes in einer neuen Ehe?
Alle drei Kinder sind in Sachen Unterhalt gleichberechtigt und erhalten nach deinem Einkommen und ihrem Alter den KU nach DT.
* Da meine neue Ehefrau zur Zeit ohne Einkommen ist, muss ich ja auch für ihren Unterhalt aufkommen.
Wie wirkt sich dies auf den Unterhalt für meine beiden Kindern aus erter Ehe aus?
Sofern kein Mangefall vorliegt ist sie ebenfalls unterhaltsberechtigt. Könntest du wenigerals Stufe 1 der DT für jedes Kind zahlen, dann würde für sie kein Unterhalt mehr abfallen. Ansonsten muß gerechnet werden. Die Kinder bekommen mindestens Stufe 1 und deine Ehefrau je nachdem was du noch übrig hast. Ihr Bedarf wäre mindestens 770 E, wobei dann evtl. Elterngeld und der Zuschlaf für deine Ehefrau mindernd abgezogen wird.
Im Grund könnte sich der Unterhalt für deine beiden anderen Kinder durch die 2 weiteren Berechtigten vermindern.
Aber: Hat das JA nur gerechnet oder hast du dort auch einen Titel unterschrieben? Wenn ja müßtest du eine Abänderung beantragen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
also der Familienzuschlag klingt zumindest der Höhe nach so, als würde er für drei Kinder gezahlt werden. Der in Berlin beträgt 90 Euro pro Kind, ab dem 3. etwas drüber.
Kann das sein?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
danke für die schnelle umfassende antwort
damals von der mitarbeiterin im JA welche für meine jetztige neue frau tätig war (vaterschaftsanerkennung des neuen kindes) wurde nur gerechnet und kein titel erstellt
ein titel wurde nur anfangs der trennung von meiner ersten frau von ihr im JA erstellen lassen
wenn ich mit einem - wie auch immer ermittelten - nettoeinkommen in die DT gehe, dann lande ich in irgendeiner einkommensgruppe und daraus ergibt sich irgendein zahlbetrag für jedes meiner beiden kinder aus erter ehe
wie wird denn dann im weiteren verlauf berücksichtig, dass es noch ein weiteres kind gibt und eine ebenfalls von mir abhängige ehefrau?
im klartext:
unterhalt vorher: 569 euro
unterhalt nachher: 725 euro
das sind 156 euro sprich 27,4% mehr
Wenn der Familienzuschlag nur für euer Kind ist, dann wird dieser auch vor der KU-Berechnung abgezogen.
Ist das wahr? Mein Mann bekommt nämlich einen Familienzuschlag für meine drei Kinder aus erster Ehe, darf er das wirklich vorher abziehen? Oder gehört das nicht doch zum Netto-Einkommen dazu?
:question:
Miorgen Christine,
ich kann nochmal nachforschen.
Beim KG ist es auf jeden Fall so. Bezieht der Unterhaltsplichtige KG für Stiefkinder oder nicht gemeinsame Kinder mit der Exfrau, gehört dieses KG nicht zum unterhaltsrelevanten Einkommen und wird bei der Berechnung aussen vor gelassen.
Von daher müßte es beim Kinderzuschlag für Beamte genauso gehandhabt werden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
da ist nix mit Abzug, denn Kinderzuschlag, Verheiratetenzuschlag usw. zählen zum Einkommen des Pflichtigen und werden vollständig für die entsprechenden Unterhaltszahlungen herangezogen.
Wir haben vor einiger Zeit mal das entsprechende Ministerium angeschrieben, wo dann geraten wurde, zu klagen. Allerdings gibt es bei uns die Besonderheit, das beide Ehemaligen im ÖD arbeiten, die Ex den Zuschlag für "Ihr" Kind ungeschmälert erhält und unsere Kinder aufgrund ihrer Existenz so den Kindesunterhalt für dieses Halbgeschwisterkind mitbezahlen.
Wäre ich im ÖD, könnte ich übrigens den Zuschlag für "meine" Kinder beziehen und keinen mir fremden Unterhaltsempfänger hat das zu interessieren.
Und weshalb ist das dann beim KG anders?
Ganz ehrlich, dann würde ich auf den Zuschlag verzichten, wen nda nicht was in der neuen Familie hängenbleibt
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Mein Mann ist im öffentlichen Dienst und bekommt die Zuschläge für meine Kinder, die Exfrau ist Beamtin und bekommt die Zuschläge für meine Stiefkinder.
Ist irgendwo ungerecht, dass sie die Zuschläge in voller Höhe behalten darf, wir aber die Zuschläge für MEINE Kinder zum Teil an die Stiefkinder weitergeben.
:thumbdown:
Das KG haben wir natürlich abgezogen, aber den Zuschlag haben wir bisher nicht abgezogen, weil der zum Einkommen gehört. Angeblich. Aber wenn du was findest, dass es eben NICHT so ist, wäre ich froh darüber, denn ich möchte nicht zuviel überweisen.
:devil:
miburggraf, ich hoffe, ich durfte meine Frage in deinem Thread stellen. Aber sie passt ja zum Thema.
😉
Hi,
vielleicht weiß kosmos25 da mehr darüber.
Bisher habe ich nur gefunden, das er Familien/Kinderzuschlag tasächlich zum Einkommen des Unterhaltsberechtigten gehört, da er nicht aufgrund der Kinder gewährt wird, sondern aufgrudn der Tatsache, das der Elternteil KG-berechtigt ist :knockout:
Anders als das KG stelt er damit einen Bestandteil des Einommens dar und führt absurderweise dazu, das bei Patchworkfamilien dieser zur Querfinanzierung der anderen Kinder genutzt wird.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
Und weshalb ist das dann beim KG anders?
Ganz ehrlich, dann würde ich auf den Zuschlag verzichten, wen nda nicht was in der neuen Familie hängenbleibt
Du "darfst" auf kein Einkommen für den Unterhalt verzichten. Ansonsten kann es ganz schnell passieren, das da eine fiktive Anrechnung erfolgt 🙂
Mir erschliesst sich auch nicht, warum das beim KG anders ausschaut. Aber - die Anrechnung des Kindergeldes ist doch eh nur eine Farce, um Unterhaltspflichtigen Sand in die Augen zu streuen. Kindergeld ist doch nichts weiter als eine monatliche Abschlagszahlung auf das steuerliche Existenminimum eines Kindes und für Unterhaltszahler nicht mehr als eine fiktive Grösse.
Es ist leicht zu sagen, das Kind hat einen Bedarf von 1000 Euro und davon darfst Du, Unterhaltszahler, Dir das hälftige KG abziehen. Danke-nein, der Zahlbetrag ist immer ausschlaggebend und der wird - wie seit dem 1.1.10 besonders gut zu sehen-zunehmend willkürlich festgesetzt. Im sich nähernden Mangelfall und im Mangelfall selber ist das gut sichtbar, da ist nichts mehr mit (fiktiver) Anrechnung von Kindergeld, das fällt dann einfach mal fiktiv weg.
Beim Kinderzuschlag wird das Praxis, denn das ist wahres Einkommen, welches nicht fiktiv kürzbar ist. Und deswegen unterliegt das unterhaltsrechtlich keiner Zweckbestimmung - auch wenn es so heisst- sondern wird vollständig umverteilt. Und da Umverteilung immer von irgend einem bezahlt werden muss, sind das halt die "neuen" Familien, Kinder, Frauen u.s.w.
Bei diesen Zuschlägen spart letzendlich immer die öffentliche Hand. Kinderzuschlag z.B. wird zeitlich begrenzt gezahlt, im ÖD ist er seit 2006 für Neufälle gestrichen worden. Es wäre ein leichtes, diesen Zuschlag in einen festen Einkommensbestandteil - so wie er im Unterhaltsrecht gesehen wird - umzuwandeln.
Hallo,
wenn ich das richtig gesehen habe, hat miburggraf einen Titel. vielleicht könnten die Kundigen hier da noch drauf eingehen.
neuezeit
So ist das Leben
nein ... die KM hat noch einen alten dynamischen titel aus der zeit kurz nach der trennung
der ist sogar noch gültig, weil sie ihn nicht für unwirksam erklären lassen will
darauf müsste ich dann auf eigene kosten klagen sagt sie
wie kann ich denn den selbstbehalt für meine neue familie berechnen?
bzw. wie wird das sonst geregelt?
OHne zu wissen was in dem Titel steht lässt sich schwer drauf eingehen.
Es scheint so, als ob dieser zumindest das weitere Kind nicht berücksichtigt.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo miburggraf,
wie hoch ist denn Dein Nettoeinkommen der letzen 12 Monate - inkl. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, ALLEN Zuschlägen - aber ohne das staatl. Kindergeld. Seit wann hast Du Lst.kl. 3?
Ohne das Einkommen zu kennen sind die Antworten nichts Besseres als Nebelkerzen und es kann nur allgemeine Tips geben, die aber -je nach Höhe des Gehaltes - unterschiedlich ausfallen können.
OHne zu wissen was in dem Titel steht lässt sich schwer drauf eingehen.
Es scheint so, als ob dieser zumindest das weitere Kind nicht berücksichtigt.
genau ... das weitere kind wird dort nicht berücksichtigt
der titel stammt aus 2001 und das weitere kind ist aus 2008
Hi
der titel stammt aus 2001 und das weitere kind ist aus 2008
Genau, ebenso fehlt dann die Mutter des neuen Erdenbürgers als UH-Berechtigte Person - also noch eine Stufe runter.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.