Berechnung Unterhal...
 
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Berechnung Unterhaltsbedarf verheiratetes 25-jähriges Kind, schul. Ausbildung

 
(@ralfk)
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Guten Tag zus.,

ich habe mal eine Frage zu meiner, sich weiter komplizierenden verzwickenden Unterhaltsangelegenheit. Und wohl bald auch verschärfenden Unterhaltsangelegenheit. Vorweg erstmal die Fakten:

Mein Sohn, 25 1/2 Jahre alt, hat bereits BafögAntrag für zweite Jahr seiner schulischen Ausbildung gestellt, ist seit April 2013 verheiratet, zusammen mit seiner Frau im Hause der Schwiegereltern lebend ( etwa 700km weg von Elternhaus). Seine Ehefrau ist 19 Jahre alt, macht genauso wie er eine schulische Ausbildung, bezieht aber keine Leistungen, lebt anscheinend von den Zuwendungen der Eltern.

Beide haben einen Kredit zur Bezahlung der Studiengebühren bekommen. Die Gebühren belaufen sich zusammen wohl auf ca. 500 Euro/Monat.

Im ersten schulischen Ausbildungsjahr - von Oktober 2012-September 2013 - bekam mein Sohn von Oktober 2012- Mai 2013 354 Euro Bafög und ab Juni 538 Euro . Dafür entfällt bei ihm das Kindergeld.

Zuständig für mich:Leitlinien des OLG Celle. Ich finde nicht unbedingt einen geeigneten Weg, auszurechnen, wie hoch denn nun eigentlich der Bedarf meines Sohnes ist, bzw. beider Eheleute zusammen.

Vielleicht kann mir da einer von Euch bisschen bei helfen hier und eine einfache, plausible Rechnung auftun.

LG,Ralf

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2013 15:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ralf,

vorab: was hat Dir an DIESEN Antworten nicht gefallen?

Zuständig für mich:Leitlinien des OLG Celle. Ich finde nicht unbedingt einen geeigneten Weg, auszurechnen, wie hoch denn nun eigentlich der Bedarf meines Sohnes ist, bzw. beider Eheleute zusammen.

der Barbedarf auswärts untergebrachter Kinder wird üblicherweise mit 670 EUR pro Monat (ggf. plus Krankenversicherung) veranschlagt. Ob die Ausbildung Deines Sohnes förderungswürdig ist, weiss hier niemand; die Gewährung von Bafög spricht allerdings dafür.

Die Differenz zwischen 670 EUR Bedarf und 538 EUR Bafög sollte sich leicht ausrechnen lassen. Streiten kann man ggf. über die Aufteilung der verbleibenden Differenz zwischen Deiner Ex und Dir. Mit dem Unterhalt der Gattin Deines Sohnes habt Ihr als Eltern nichts zu tun.

Was genau spricht dagegen, die Unterhaltsfrage mit Sohnemann direkt zu besprechen?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 15:37
(@ralfk)
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Hallo Martin,

an dem vorangegangenem Beitrag hat mir alles gefallen. Darum gehts auch gar nicht. Damals ging es  um die steuerliche Absetzbarkeit von Erwachsenen-Unterhalt, falls ich zahlen muss. Mit LBM´s Antwort war das für mich auch plausibel.

Die anfangs verlangten 354 Euro wären ja noch zu packen gewesen, aber nun möchte die Bafögstelle ab Juni 2013 alles haben (mon. mind. 538 Euro)

Ich habe gerade einen neuen Antrag des Landkreises für sein zweites schulisches Ausbildungsjahr ab Oktober 2013 vorliegen, den ich auszufüllen habe und gehe mal davon aus, das ich dann 2 Wochen später wieder Post bekomme. Den Inhalt weiss ich jetzt schon. Danach muss ich mir etwas einfallen lassen, möchte diesmal konkret dazu etwas verfassen und denen darauf Antworten.

Daher suche ich nach einer Antwort, welcher Barunterhalt denn genau anzusetzen ist, wenn das Unterhaltspflichtige Kind verheiratet ist, unter dem Dach der Schwiegereltern wohnt usw.........
Steht ihm wirklich der volle Betrag von 670 Euro zu, oder vermindert dieser sich um irgendwas??

Gruss,Ralf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2013 12:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo RalfK,

beim Bafög geht es nur darum ob man dei den Eltern lebt oder nicht, also Schwiegereltern zählen nicht. (Auch wenn die Situation vergleichbar ist!) Ein Einkommen des Ehegatten wird angerechnet, bringt in Deinem Fall aber auch nichts.

Ansonsten kann Dir nur der Freibetrag bzw. ein zu geringes Einkommen "helfen". Vielleicht kann Dir jemand erklären ob die Rechnung stimmt oder z.B. Deine Verhältnisse (weitere Kinder) nicht (angemessen) berücksichtigt wurden.

Vielleicht steht unter   http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/anrechnung_einkommen.php etwas für Dich brauchbares.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2013 18:49
(@ralfk)
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Hallo Susi,

ich habe diese Seite mal besucht und mich informiert. Jetzt habe ich diese Woche einen Brief an die Bafög-Behörde geschickt, mit dem Angebot eines Gespräches. Danach werde ich hoffentlich einigermaßen wissen, wo ich stehe. Wenn das Gespräch gelaufen ist, schreibe ich mal genau, was dabei rausgekommen ist.

LG...Ralf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2013 12:10