Hallo!
Ich habe 3 Kinder aus erster Ehe, die bei KM (wiederverheiratet, kein EU) wohnen und eines (ein Jahr) aus zweiter Ehe, was mit mir und der Mutter/Ehefrau zusammen lebt. Bereich für alle OLG-Köln.
Es geht nun um den Unterhalt der 3 Kinder (7, 9, 12 J.) aus erster Ehe.
Nach Einkommensauskunft an die Anwältin meiner Exfrau teilt Sie mir jetzt mit, dass ich bei dem von Ihr errechneten unterhaltsrelevanten Nettoeink. von 2080,- EUR (das könnt so ungefähr stimmen) in der Stufe 5 eingestuft werde.
Wegen 4 Unterhaltsempfängern würde eine Stufe heruntergestuft. Okay.
Dann kommt eine Berechnung für Stufe drei (????) mit 282+282+332=892 € und dem Zahlbetrag nach KG-Anrechnung 257+257+311=826 €
Für meinen Jüngsten rechnet Sie 219 € (Stufe 2 !!??) Unterhalt und 199 nach KG-Anrechnung.
Somit rechnet Sie weiter hätte ich 1115 € Unterhaltsverpflichtungen (vor Kindergeldanrechnung) und mir verblieben 965 Euro, womit mein "notwendiger Eigenbedarf" von 890 € gut erreicht würde.
Meine Fragen dazu:
Soll ich der Anwältin zu Weihnachten Taschenrechner und DT schenken? Nein, sorry. Das war zu ironisch 😉
Abgesehen davon, dass einige Zahlen minimal falsch sind ...
- müsste doch eigentlich Stufe 4 sein für alle 4 Kinder?
- ist es richtig den Selbstbehalt an Hand des Unterhalts vor Kindergeldanrechnung zu berechnen?
- ist in Stufe 4 der Bedarfskontrollbetrag 1050 € und nicht 890 € und somit unterschritten, was zu einer Herunterstufung führt?
Könnte mir das jemand richtig rechnen?
Außerdem geht meine Frau jetzt wieder halbtags arbeiten. Zuvor wäre ich ihr gegenüber wegen des gemeinsamen Babys auch unterhaltspflichtig gewesen, was jetzt entfällt. Dafür müssen wir aber über 300 € (höchster Satz) an Elternbeitrag an die Stadt zahlen.
Kann der Betreuungsaufwand bei der/den Unterhaltsberechnungen mit berücksichtigt werden, da die Tätigkeit überobligatorisch ist?
Mir wird von der Anwältin nahe gelegt meine Nebentätigkeit (NT) (unregelmäßig ca. 75 Std/Jahr) fortzuführen und neue anzunehmen .... ist das bei Vollbeschäftigung und bestehender NT (40 + 1,5 Wochenstunden) zumutbar? Insbesondere, bei neuer Familie mit betreuungsintensivem Kleinkind.
Hoffe alle Sachverhalte genannt zu haben, sonst fragt mich bitte.
Sorry, sind jetzt eine Menge Fragen und viel Text. Hilft mir aber natürlich auch, wenn jemand nur zu Teilen etwas sagen kann.
Schönen Dank und
viele Grüße, Giga.
Hallo Giga,
das mit den verschiedenen Stufen scheint ein gängiger Versuch für 'Zweitkinder' zu sein. War bei mir auch so, ist aber beim OLG ins Leere gelaufen.
Ergo: Alle Kids haben den gleichstufigen Anspruch bzgl. der Einkommensstufe.
Damit rechnen wir.
Du hast mehr als 2 Unterhaltsempfänger, daher benutzen wir die Stufe lt. DT, bei 2080 also Stufe 5.
Macht
Kind:Tabellenbetrag/Zahlbetrag
K 12: 373€ / 316€
K9: 317€ / 257€
K7: 317€ / 257€
K1: 262€ / 199€
Summe: 1269€ / 1029€
Rechnen wir das von deinem SB ab bleiben dir 811€ / 1051€.
Nun sagt die DT:
Der Bedarfskontrollbetrag des Unterhaltspflichtigen ab Gruppe 2 ist nicht identisch mit dem Eigenbedarf.
Er soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den
unterhaltsberechtigten Kindern gewährleisten. Wird er unter Berücksichtigung auch des Ehegattenunterhalts
(vgl. auch B V und VI) unterschritten, ist der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Gruppe,
deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird, anzusetzen.
In Stufe 5 ist der Bedarfskontrollbetrag 1100€, den unterschreitest du mit 811€, ergo Stufe 4:
Kind:Tabellenbetrag / Zahlbetrag
K 12: 353€ / 316€
K9: 299€ / 257€
K7: 299€ / 257€
K1: 247€ / 199€
Summe: 1198€ / 1029€
Rest: 882€
Dumm, wieder unterschritten (diesmal aber nur 1050€)!
Da ich jetzt nicht endlos rechnen will, setze ich direkt mal die Stufe 1 an:
Kind:Tabellenbetrag / Zahlbetrag
K 12: 291€ / 291
K9: 247€ / 247€
K7: 247€ / 247€
K1: 204€ / 199€
Summe: 989€ / 984€
Rest: 1091€
Mist, nun überschreite ich den Kontrollbetrag von 890 Euro deutlich.
Aber wir können was lernen:
Die Wahrheit ist irgendwo zwischen 4. und 1., ich denke bei der 3.
Vergleichen wir nun aber die Zahlbeträge aus den extremfällen, so fällt eine Differenz von 1029-984€, also ganze 45 Euro auf. Und die kommen erst vom Sprung von der zweiten zur ersten zustande.
Das liegt daran, dass es dieses perfide System mit der Kindergeldanrechnung gibt. Die bringt nämlich nur was, wenn man entweder wenige unterhaltsberechtigte hat und gut verdient, oder sehr gut verdient.
Bei den Sprüngen von der 5. zur 4., oder sogar zur 3. Stufe wird nämlich nur der 'virtuelle' Kindergeldbetrag aufgefressen.
Trotzdem würde ich dir empfehlen, eine möglichst niedrige Stufe durchzuboxen. Nächstes Jahr ändern sich nämlich die Unterhatstabellen drastischt; es wird zu einer Welle von Abänderungsklagen kommen und du hast Probleme mit deiner dann zügig durchzukommen. Daher also vorbauen!
Rechne mal mit deinem RA die 3. und die 2. durch.
Gruss,
Michael
das mit den verschiedenen Stufen scheint ein gängiger Versuch für 'Zweitkinder' zu sein. War bei mir auch so, ist aber beim OLG ins Leere gelaufen.
Ergo: Alle Kids haben den gleichstufigen Anspruch bzgl. der Einkommensstufe.
Alles andere wäre mir auch höchst unverständlich. Schlechter Start, wenn gleichzeitig von der RA und Mediatorin auf Fairness appelliert wird. Aber ich geh mal davon aus, dass es nur ein Versehen war.
Den Bedarfskontrollbetrag unterschreite ich demnach in Stufe 2:
312+265+265+265+219 € = 1061 € Unterhaltspflichten
2080-1061 = 1019 €, womit ich den Kontrollbetrag von 950 € unterschreite.
Vielleicht sollte ich doch auch mal das Einkommen von 2080 € anzweifeln.
Bei den Sprüngen von der 5. zur 4., oder sogar zur 3. Stufe wird nämlich nur der 'virtuelle' Kindergeldbetrag aufgefressen.
Leider hat mich das Urteil zur Kindergeldanrechnung in den Stufen 1-5 ziemlich reingerissen. Statt der 77€, als halbes KG kann ich so gut wie gar nichts mehr berücksichtigen, was ungefähr 230 € Mehrunterhalt für mich bedeutet bei 3 Kindern. Ganz schön heftig … das kann ich mir leider nicht so einfach aus den Rippen schneiden.
Zumindest die Stufen 2-6 sind meines Erachtens dadurch nur noch überflüssige Augenwischerei.
Trotzdem würde ich dir empfehlen, eine möglichst niedrige Stufe durchzuboxen. Nächstes Jahr ändern sich nämlich die Unterhaltstabellen drastisch; es wird zu einer Welle von Abänderungsklagen kommen und du hast Probleme mit deiner dann zügig durchzukommen. Daher also vorbauen!
Danke für den Hinweis, wegen des neuen Unterhaltsrechtes. Die Stufe war mir bislang wegen des gleichen Zahlbetrages relativ egal. Das neue Recht habe ich mir noch nicht angesehen, weil ich schon genug Knoten im Hirn habe 😉
Rechne mal mit deinem RA die 3. und die 2. durch.
Ein RA war bislang von meiner Seite nicht von Nöten. Die Nöte seh ich aber jetzt auf mich zukommen, möglicherweise ist das aber jetzt besser, zumal ein direktes Gespräch darüber mit meiner Ex jetzt nicht mehr zustande kommen wird, wie mir nach einem gestrigen Telefonat klar wurde. Das Geld für einen eigenen RA würde ich lieber den Kindern geben.
Vielen Dank für deinen schon Aufschlussreichen Beitrag.
Kann denn jemand noch etwas zu den Anderen Punkten
Halbtagstätigkeit/ Betreuungsaufwand
und Nebentätigkeit sagen?
Deine Frau muss schon derbe Geld verdienen (also ich meine mittleres Management), damit das einen Einfluss auf den KU haben könnte. Der ist nämlich für die Kinder, nicht für Mama. :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Daher könntest Du diese Diskussionen nur bei EU starten, zahlste aber halt nicht.
Es ist sehr vernünftig, dein Einkommen anzuzweifeln. Rechne das selber nach (juris non calculat) und lies die Leitlinien deines OLGs. Vielleicht findest Du ja anrechenbaren Arbeitsaufwand... Das Geld bleibt dann nämlich bei dir. Alle abzüge sind enorm wichtig für deine Geldbörse. Ran da, aber fix.
Und wenn Du in der 1 landen könntest, dann mache das.
Gruss,
Michael
Tja, das ist nicht so einfach mit den OLG-Richtlinien.
Diese hab ich schon heftigst studiert ... nur wenn alles Kann-Regelungen sind oder ich etwas falsch interpretiere ... nicht so einfach.
Dafür fehlt mir die Erfahrung. Um so mehr interessiert mich, was die Frau Rechtsanwältin jetzt alles mit eingerechnet hat.
Durch den Bedarfskontrollbetrag bin ich schon mit relativ wenig weniger Einkommen in der Stufe 1.
Schöne Wochenende noch!
Giga.