Hallo,
noch eine Frage/Bitte – wie kann ich schnell von ARGE eine Bestätigung bekommen, die beweisen wird, dass meine Ex dort Leistungen bezogen hat.
Gruss
SALI
Die wirst du nicht bekommen aus Datenschutz. Du kannst nur um Unterstützung bitten bei dem Amt (JobCenter A), an das du gezahlt hast. Also eher eine Bescheinigung von denen, dass du in der Zeit von... bis.. an Jobcenter A direkt folgende Summe für Sohn als Unterhalt gezahlt hast. Und dass aus diesem Zeitraum keine weiteren Forderungen offen sind.
Desweiteren sind die JobCenter untereinander verknüpft und es bräuchte nur einen Datenabgleich von JobCenter B gefordert werden. Die würden dann auch die Schreiben des JobCenter A an dich und deine Antworten zumindestens als Eingang sehen. [Ob der Inhalt zu sehen ist, kann ich dir nicht sagen]
Ansonsten soll JobCenter B über ein Ticket an das JobCenter A den Sachverhalt klären lassen.
A life lived in fear is a life half lived
Danke. Dann noch eine Frage. Ich weiß ungefähr wie von der rechtlichen Seite der Unterhaltsvorschuss, der den Unterhaltsberichtigter über Jugendamt bekommt, funktioniert. Gibt es rechtliche Unterscheide (Verjährungsfristen usw.) zu den Unterhaltsvorschüssen die ARGE gewährt?
Hallo,
Ich habe In der letzten Zeit viele Probleme verursacht durch meine Ex, deswegen frage ich sehr viel auf dem Forum.
Wieder habe ich ein Problem, den ich meinem RA klären muss. Ich bin Pole und wohne in Polen. Meine Ex hat vor dreizehen Jahren unsere Kinder nach Deutschland entführt und wohnt seitdem in BRD. Sie erhält in Deutschland Unterhaltsvorschuss jetzt von ARGE vorher vom Jugendamt. Ich habe Rückzahlungen bezahlt. Wir hatten ein Scheidungsurteil aus Polen, der ein deutsches Gericht anerkannt hat. In dem Urteil sind auch Unterhalthöhen geregelt t. Jetzt ist die Ex auf eine „phantastische“ Idee gekommen und will von mir für die ganze Periode Unterhalt in Polen. Das Urteil ist in PL tituliert. Sie ist mit ihm zum Gerichtsvollzier in Polen gegangen. Frage die jetzt mein RA stellt. Wenn die Unterhaltshöhe in Deutschland durch einen Gerichtsurteil festgelegt wurde soll sich die Behörde die den Unterhalt gewährt an das Urteil richten? Ist Unterhaltsvorschuß gezahlt von ARGE oder Jugendamt und dann von dem Unterhaltsschuldner zurückbezahlt rechtlich gesehen das gleiche wie Unterhalt gezahlt aufgrund von einem gerichtlichen Urteil?
Gruß
SALI
zusammengeführt
@ Sali, es bringt weder mehr noch bessere Antworten, wenn Du zum gleichen Problem ständig neue Threads eröffnest.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
OK., Entschuldigung. Ich habe einfach noch nicht alles kapieret, wie das in Deutschland funktioniert und muss auf der anderen Seite meinen polnischen RA schwere Fragen antworten.
Sie ist mit ihm zum Gerichtsvollzier in Polen gegangen. Frage die jetzt mein RA stellt. Wenn die Unterhaltshöhe in Deutschland durch einen Gerichtsurteil festgelegt wurde soll sich die Behörde die den Unterhalt gewährt an das Urteil richten? Ist Unterhaltsvorschuß gezahlt von ARGE oder Jugendamt und dann von dem Unterhaltsschuldner zurückbezahlt rechtlich gesehen das gleiche wie Unterhalt gezahlt aufgrund von einem gerichtlichen Urteil?
Du hast ein anerkanntes Urteil? Sie hat dieses Urteil genommen und Geld von der Arge/Jugendamt bekommen? Die Ämter haben dich angeschrieben? Du hast denen Geld gezahlt?
Damit hast du alles gemacht, um deine Schuld zu tilgen bzw. nachzukommen. 🙂
A life lived in fear is a life half lived
Moin
Mal kurz angemerkt, wie in Deutschland bzw. für in D. lebende ausländische Unterhaltsberechtigte (auf welches auch das deutsche Unterhaltsrecht wirkt) funktioniert.
Zuerst einmal bist Du nach dem Titel = Urteil des polnischen Gerichtes verpflichtet, den Unterhalt zu zahlen. Wenn dann allerdings in Deutschland die Mutter für die in D. lebenden Kinder nach dt. Rechtssprechung Unterhalt fordert, bist Du ab diesem Moment dt. Recht ausgeliefert. Falls diese Forderung nach dt. Recht über der Festlegung des poln. Gerichtes liegt, bist Du selbst nach EU-Recht dieser höheren Forderung ausgeliefert und es kann gepfändet werden. Und Polen ist Mitglied der EU.
Wie bereits angemerkt kann in dieser kurzen Zeit praktisch unmöglich ein Betrag von 90.000 Euro aufgelaufen sein, wenn Du Deiner Unterhaltszahlung bisher nachgekommen bist. Ist dem so, dann liegt seitens der KM (Kindesmutter) ein Betrug vor und die Pfändung ist nach dt. Recht vom Grunde her anzugreifen - also insgesamt. Betrug ist nunmal Strafrecht (StGB) und auch so anzufechten, Unterhalt (i.d.R.) Familienrecht (BGB).
Wenn ein Gerichtsvollzieher losgeschickt wird, ist die Kacke bereits am dampfen (mach' Dich schlau, was diese Redewendung heisst :wink:). Von nun an wirst Du ohne anwaltlichen Beistand schwer auskommen, da bereits die ganze Maschienerie läuft. Antragsrecht ist hier nach dt. Rechtssprechung zwingend notwendig und an einen RA gebunden, und dieses gilt nunmal beim gegenwärtigen Stand der Lage. Wenn Du allerdings nachweisen könntest, dass der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder (nicht der KM) nicht in Deutschland, sondern in Polen liegt, dann sieht es wieder anders aus. Nur sieht es so nach Deiner Schilderung nicht aus.
Verschaffe Dir bitte einen klaren Überblick und suche Dir bitte einen RA, welcher sowohl das poln. (Familien-)Recht als auch zusätzlich speziell auf das dt. Familienrecht (Spezialisierung Unterhaltsrecht in binationalen Fällen) ausgerichtet ist. Und ich möchte noch mal expliziet auf folgende Antwort hierzu verweisen:
Du könntest deine Fragen vielleicht auch im Forum von www.trennungsfaq.de stellen.
Da sind einige, die sich mit Auslandsfragen auskennen.
Ab und zu kommt auch einer vorbei, der sich mit der Situation von deutschen Forderungen nach Polen auskennt.
Tue es. Es ist eine Option, die Du nicht ungenutzt lassen solltest.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
ich bin wieder. Ich kämpfe immer noch mit dem polnischen Gerichtsvollzieher. Ich habe inzwischen gegen den Exekutionsverfahren geklagt und muss jetzt dem Gericht zwei Punkte klärenÖ
1. Wie ist der Pkt. 3 des §33 SGB zu verstehen:
(3) Für die Vergangenheit können die Träger der Leistungen nach diesem Buch außer unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts nur von der Zeit an den Anspruch geltend machen, zu welcher sie der oder dem Verpflichteten die Erbringung der Leistung schriftlich mitgeteilt haben. Wenn die Leistung voraussichtlich auf längere Zeit erbracht werden muss, können die Träger der Leistungen nach diesem Buch bis zur Höhe der bisherigen monatlichen Aufwendungen auch auf künftige Leistungen klagen.
Heißt es nach dieser Vorschrift, dass wenn die Ex Leistungen von ARGE oder JA erhalten hat mussten diese Ämter nicht automatisch die Unterhaltsansprüche die meine Ex mich gegenüber hatte übernehmen. Mit anderen Worten ist es möglich, dass die Ex Arbeitslosengelt II bekommen hat und immer noch Unterhaltsanspruch mich gegenüber hat?
2. Wie ich geschrieben habe habe ich nachweislich bis Mitte 2009 an JA und dann an ARGE bezahlt. Dann ist sie umgezogen. Ich weiß wo sie und die Kinder gelebt haben. Wie kann ich erfahren ob sie Leistungen, z.B. Arbeitslosengeld II bezogen hat.
Bitte um schnelle Hilfe. Bis morgen muss ich dem Gericht was schreiben.
Gruss
SALI
Hallo,
ich brauche die Auskunft, wo meine Ex in den letzten drei Jahren Arbeitslosengeld II bekommen hat. Ich weiß einfach nicht wo sie wohnte. Wem soll ich anschreiben? Ich habe schon das Sächsische Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz angeschrieben. Sie haben mich an das zuständige Jobcenter verwiesen. Da habe ich nur die Antwort bekommen, dass die Ex und Kinder dort nur ein paar Monate gewohnt hatten und Leistungen bezogen hatten (selbstverständlich ich soll sofort meinen Anteil zurückzahlen). Welches Amt soll ich anschreiben wenn ich nicht weiß wo sie gewohnt hatten?
Gruß
SALI
Hallo,
ich habe jetzt es amtlich - meine Ex und die Kinder leben seit 2009 bis heute in einem und demselben Ort in Sachsen. Sie hat in 2012 für die Kinder vom Jobcenter für vier Monate Leistungen bezogen. Das Jobcenter fordert mich jetzt an, den Unterhalt zurückzuzahlen. OK. Vom Jugendamt habe ich die Nachricht bekommen, dass von dort sie nichts bekommen haben. Was ich überhaupt nicht verstehe, wie haben sie überlebt? Die Kinder sind Jahrgang 1993, 1995 und 1999 und gingen in die Schule. Wie viel musste sie verdienen um ohne staatliche Unterstützung über die Runden zu kommen? Hatte sie andere Möglichkeiten? Konnte ein anderes Amt als Jobcenter mein Unterhalt als s.g. Unterhaltsvorschuss ihr bezahlen? Ich bin jetzt ziemlich verwirrt. Hat jemand eine Idee, wie das ganze ablaufen konnte?
Gruß
SALI
Moin Sali,
Wie viel musste sie verdienen um ohne staatliche Unterstützung über die Runden zu kommen? Hatte sie andere Möglichkeiten?
[...]
Hat jemand eine Idee, wie das ganze ablaufen konnte?
ganz ehrlich: Wenn Du es nicht weisst und keine Idee hast - wie sollten die User eines Internet-Forums es wissen, die Deine Ex und Deine Kinder nicht kennen? Wenn es existenziell wichtig für Dich, das zu wissen: Frag sie. Wenn nicht: Lass es.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich habe nicht wegen meiner Schuld keinen Kontakt mit ihr. Es geht mir darum, dass ich ziemlich sicher bin, dass sie von dem Vater Staat was bekommen hat. Bloß Jobcenter hat mir die vier Monate bestätigt und ich überlege ob es da noch andere Möglichkeiten außer Jobcenter gibt’s.