Bereinigtes Einkomm...
 
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Bereinigtes Einkommen - was kann ich alles abziehen?

 
(@memento)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich wollte mal fragen, ob ich von euch Tipps & Ratschläge bekomme, was ich von meinem Gehalt so alles abziehen kann.

Kurz zu meiner Situation. Ich habe 2 kleine Kinder (2 & 4 Jahre alt), die leider 500km weit entfernt wohnen.
Meine Ex ist damals wieder in ihre Heimat gezogen, anfangs haben wir noch eine Fernbeziehung geführt. Nun hat sie einen neuen Freund und sie
hatte vor einem halben Jahr Schluss gemacht.
Da ich ja schon hohe Umgangskosten habe, würde mich interessieren, ob ich davon was abziehen kann vom Gehalt. Da die Kinder ja noch recht jung sind,
fahre ich sie für ein Wochenende im Monat besuchen...zu mir holen kann ich sie noch nicht...da sind sie noch etwas jung für um so lang von Mama getrennt zu sein.
Für den Besuch fallen natürlich Benzinkosten an (ca 120,-) und Hotelkosten für Übernachtung (100,-). Ausgaben für gemeinsame Aktivitäten und Verpflegung kommen auch noch hinzu.
Im Netz hab ich gelesen, dass ich die Kosten abziehen kann, die das hälftige Kindergeld übersteigen!?

Außerdem hab ich was gelesen von 5%, die ich von meinem Nettoeinkommen schon mal abziehen kann. Stimmt das?

Ich zahle noch ca 3 Jahre einen Kredit ab (172-, monatlich), von dem ich mein Auto und einen Garten gekauft habe. Das war lange vor unserer Trennung. Kann ich das auch abziehen?

Was könnte ich evtl noch abziehen?

Ich würde auch noch gerne wissen wollen, ob in Zukunft ein Autokredit immer vom Gehalt abgezogen werden kann? Auch wenn die Unterhaltskosten dafür reduziert werden, weil ich unter den Selbstbehalt falle?

Danke schon mal für eure Hilfe!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2020 20:09
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo memento
Erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum. Bezüglich der erhöhten Umgangskosten habe ich auf die schnelle dieses hier gefunden.
Bei überdurchschnittlich hohen Fahrtkosten, die dadurch entstehen, dass das Kind weit weggezogen ist. Dann können Fahrtkosten abgezogen werden, die den Betrag des halben Kindergeldanteils von 102,- Euro/Monat übersteigen. Abgezogen werden können aber nur die konkreten Mehrkosten, also die Mehrkosten einer Fahrkarte bzw. die zusätzlichen Benzinkosten, aber nicht etwa eine Kilometerpauschale.
Zur Bereinigung des Nettolohnes ist zu sagen, das die jeweilige DDT des OLG am Wohnort maßgeblich ist, die einen sagen es sind 5% pauschal abzuziehen und solange kein Mangelfall besteht noch zusätzlich 4 % Altersvorsorge, wenn denn eine Besteht. Es können aber auch anstelle der 5 % die tatsächlichen kosten abgezogen werden. Das heißt Du musst rechnen was für die günstiger ist. Die KM - kosten für den Arbeitsweg, das heißt die ersten 30 km mit 0,30€ x 2 x 20 Arbeitstage und ab dem 31 km x 0,20 € ,oder die Kosten für den Autokredit. Die Kosten für den Garten kannst Du nicht absetzen, das ist Dein privat Vergnügen. Weiter kannst Du zur Bereinigung die Kosten der Arbeit , Werbungskosten, in Form von selbst zu zahlendem Arbeitsmaterial ( Werkzeug wenn Du welches für die Arbeit brauchst und dieses nicht gestellt bekommst, oder die Kosten für den Kauf von Arbeitskleidung und deren Reinigung wenn der Arbeitgeber dieses nicht trägt aber verlangt das ein Arbeitsanzug zu tragen ist) diese Dinge musst Du Dir dann vom Arbeitgeber bescheinigen lassen. Wenn Du z.B. Berufskraftfahrer bist dürfen die Verpflegungsmehraufwendungen nur maximal bis zu einem Drittel angerechnet werden( je nach OLG, beim OLG Braunschweig gibt es zum Beispiel ein Urteil wo nach die pauschalierten Verpflegungsmehraufwendungen überhaupt nicht angerechnet werden, da sie als Verbraucht gelten) Du siehst das ganze ist viel fältig. Vielleicht stellst Du einmal ein paar Daten ein damit wir hier grob darüber schauen können.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2020 08:19
 falx
(@falx)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Abend, der Frosch,

solange kein Mangelfall besteht noch zusätzlich 4 % Altersvorsorge, wenn denn eine Besteht.

welche Art der Altersvorsorge würde in einem solchen Fall in Frage kommen?

VG
falx

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2020 21:24
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

welche Art der Altersvorsorge würde in einem solchen Fall in Frage kommen?

Jede. Sie muss nur feststehen und auch tatsächlich gezahlt werden.
Das kann auch ein Haus/Eigentumswohnung sein. Dann werden die 4% auf die Tilgungsraten angerechnet.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2020 21:34
(@memento)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank schon mal für die ausführliche Antwort. Da kann ich mir den Gang zu einem Anwalt ja fast sparen.
Was heißt denn genau nur die konkreten Mehrkosten können abgezogen werden (von den Fahrtkosten zu den Kindern)? Für Hin- u. Rückfahrt brauch ich etwa 120,- Benzinkosten. Das heißt 18,- kann ich nur abziehen?
Was ist denn mit dem Hotelaufenthalt oder wenn ich eine finde, die Kosten für eine Pension...kann ich das und andere Ausgaben (Ausflüge, Verpflegung für die Kinder...) nicht vom Gehalt abziehen?

5% die pauschal abgezogen werden könnten...kommt es darauf an wo meine Kinder mit der Mutter wohnen oder wo ich wohne? Die Kinder leben in der Nähe von Hamm...ich in Berlin.
Kann ich denn jetzt den Autokredit und die 5% Pauschale bzw. KM Kosten für Arbeitsweg abziehen oder geht nur eins von beiden??

Danke schon mal im Voraus.

----
Edit: bitte keine Vollzitate

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2020 19:59
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde auch noch gerne wissen wollen, ob in Zukunft ein Autokredit immer vom Gehalt abgezogen werden kann? Auch wenn die Unterhaltskosten dafür reduziert werden, weil ich unter den Selbstbehalt falle?

Hallo Memento,

wenn Du unter den Selbstbehalt fällst, dann fallen die meisten der hier genannten Abzugsmöglichkeiten weg. Der Mindestunterhalt für die Kinder muss sichergestellt sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2020 11:05
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du kannst entweder die Pauschale von 5% vom Netto nehmen, dann sind eben pauschal alle berufsbedingten Aufwendungen berücksichtigt, oder eine konkrete Auflistung, wenn dabei mehr als bei der Pauschale für Dich abgezogen werden kann.

Ansonsten sind die Kosten des Umgangs vom Umgangselternteil zu tragen, es sei denn die Kosten sind so hoch, dass dadurch ein Umgang unmöglich wird. Für Dich sind in der Weise Kosten des Umgangs die Fahrtkosten und die Kosten der Pension.
Ja, es können nur die Fahrtkosten abgezogen werden, die den halben Kindergeldsatz übersteigen also 18 Euro.

BGH XII ZR 56/02, 23. Februar 2005,
Tenor:
BGB §§ 1603 Abs. 2, 1612 b Abs. 5, 1684 Abs. 1 Die angemessenen Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen Elternteils mit seinem Kind können dann zu einer maßvollen Erhöhung des Selbstbehalts  oder  einer  entsprechenden  Minderung  des  unterhaltsrelevanten  Einkommens  führen,  wenn  dem  Unterhaltspflichtigen  das  anteilige  Kindergeld  gem. § 1612 b Abs. 5 BGB ganz oder teilweise nicht zugute kommt und er die Kosten nicht aus den Mitteln bestreiten kann, die ihm über den notwendigen Selbstbehalt  hinaus  verbleiben  (im  Anschluß  an  Senatsurteil  vom  29. Januar  2003 - XII ZR 289/01 - FamRZ 2003, 445 ff.)

Alles andere sind ganz normale alltägliche Kosten, die Du zu tragen hast.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2020 13:28
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

[...]

5% die pauschal abgezogen werden könnten...kommt es darauf an wo meine Kinder mit der Mutter wohnen oder wo ich wohne? Die Kinder leben in der Nähe von Hamm...ich in Berlin.

Danke schon mal im Voraus.
[...]

Bei Minderjährigkeit ist der Wohnort der Kinder und somit das in deren Dunstkreis zuständige OLG maßgebend

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2020 15:48
(@mattumbo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und entschuldigung wenn ich mich hier kurz mit einklinke.
Bzgl. der 5% Pauschale hätte ich eine Frage und zwar wie ist es mit Extrakosten für Reinigung der Arbeitskleidung?
Lt. einem BGH Urteil sind die Reinigung bei z.B. Uniform absetzbar. Heißt das 5% Pauschale + Reinigungkosten oder sind diese Extrakosten AUCH in den 5% enthalten.

Danke und eine schöne Woche.

Gruß
Mattumbo

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2020 10:06
(@maxmustermann1234)
Registriert

PAUSCHALE für berufsbedingte Aufwendungen. Es steckt im Namen 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2020 11:14




(@mattumbo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und Danke für die Antwort.
Das mit der pschl. an sich ist mir schon klar, dachte nur das gewisse Punkte noch separat aufgeführt werden können.
Mir steht nämlich nächstes Jahr wieder eine Überprüfung an und da ich beim letzten Mal nicht aufgepasst habe, wurde ich gleich hochgestuft.
Ich hoffe diesmal davon verschont zu bleiben,
Gruß
Mattumbo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2020 13:27
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mattumbo,

Das mit der pschl. an sich ist mir schon klar, dachte nur das gewisse Punkte noch separat aufgeführt werden können.

Einzelnachweis der berufsbedingten Kosten geht natürlich immer, aber halt anstelle der Pauschale, nicht zusätzlich zur Pauschale.

Andere Positionen, wie z.B. zusätzliche Altersvorsorge, kann man natürlich zusätzlich zu den berufsbedingten Kosten abziehen, und zwar unabhängig davon, ob man die berufsbedingten Kosten per Pauschale oder per Einzelnachweis abzieht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2020 18:29
(@mattumbo)
Schon was gesagt Registriert

Alles klar, Danke.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2020 18:31
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Falls du hast... PKV, Gewerkschaftsbeiträge

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2020 09:14
(@mattumbo)
Schon was gesagt Registriert

Also die Gewerkschaftsbeiträge sind nicht in den 5% enthalten?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2020 09:27
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

in meinem Fall nicht, allerdings habe ich auch keine Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen, sondern "setze wirklich alles im einzelnen ab" (Autokredit, PKV, Gewerkschaft, Kreditkosten Haus - Wohnvorteil etc.)

sehr guter Link dazu

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/unterhalt-kuerzen-mit-sonderausgaben/06/

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2020 15:23
(@mattumbo)
Schon was gesagt Registriert

Danke für den Tipp. Ich habe das mal überflogen und wundere mich, dass dort Raten für ein Auto genannt werden. Mein JA hat mir dies abgelehnt,  weil ich das Auto erst nach der Scheidung gekauft habe?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2020 15:28
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

**Anm. Moderation**
@Mattumbo:
wenn Du weitere Fragen zum Thema Unterhalt hast, mach bitte einen eigenen Faden auf,  um memento´s Anliegen nicht zu verwässern.

Danke
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2020 16:05