Berücksichtigung Än...
 
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Berücksichtigung Änderung während einer anhängigen Abänderungsklage

 
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Frage für meinen Bruder.

Im April erfolgte eine Neuberechnung KU (vorher Mangelfall). Im Juni bekam er dann Bescheid, dass er Leistungsfähig ist den MU zu zahlen. Im Juni erfuhr er auch, dass seine Freundin schwanger ist, deswegen hat er nicht auf die Briefe mit der Aufforderung zur Unterzeichnung des MU reagiert (mittlerweile 3). Ob das klug war, kann ich nicht sagen. Die letzte Frist ist abgelaufen und ich nehme an, dass das JA nun eine Abänderungsklage einreicht. Wie sieht das dann aus??? Ist es sinnvoll dies auszusitzen bis das neue Kind da ist??? Wer trägt dann die Kosten des Verfahrens???

Lg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2019 13:17
(@inselreif)
Moderator

Zum einen bekommt er das über so viele Monate nicht ausgesessen. Zum anderen wird er immer die Kosten des Verfahrens tragen, wenn die Aufforderung jetzt hier und heute rechtens ist. Ob die Rechnung stimmt, können wir so natürlich nicht beurteilen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2019 13:27
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

es wären ja nur noch 6 Monate

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2019 13:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mindestunterhalt zahlen und den Titel notatiell erstellen und bis zur Geburt befristen. bzw ab Geburtsmonat neuen Zahlbetrag festlegen. Dann muss sie klagen, das schindet aber Zeit.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2019 13:47
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

den Unterhalt hat er bereits angepasst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2019 14:19
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Anpassung des Unterhalts ist nicht alles. Das Kind hat einen Anspruch auf einen dynamischen Titel und wenn er auf die Auffirderung zur Titulierung nicht reagiert, gibt er Anlass zur Klage.

Den Titel befristet zu erstellen ist hier sinnvoll. Ob das JA das mitmacht, weiss ich nicht, es macht aber Sinn nachzufragen. Ein Notar würde es machen. Damit gibt es erst einmal einen Titel und dann kann der neue Sachverhalt, ab Geburt des Kindes geklärt werden.

Wenn er nichts macht wird er das Verfahren zahlen, selbst wenn es nach Geburt des 2. Kindes stattfindet.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2019 14:35
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Er denkt, dass er PKH bekommt, deswegen ist es ihm egal.

Also ich teile seine ANsicht überhaupt nicht, ich habe ihm gesagt, dass er sich wenigstens beim JA melden soll um die Gegebenheit zu schildern oder der KM die Sachlage erklären. Nichtstun ist irgendwie doof.

Ich danke euch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2019 15:03
(@simon1981)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Schön, dass du ihn nicht noch bestätigst sondern versuchst auf Ihn einzuwirken...

Vielleicht solltest du ihn mal darauf hinweisen, dass es gut sein kann, dass er am Ende die PKH in Raten zurückzahlen muss...so war es damals zumindest bei mir...und das ist dann evtl. teuer und langwierig...

Egal wieviele Freunde du im Leben hast, die Anzahl derer die zu deiner Beerdigung kommen hängt ganz allein vom Wetter ab.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2019 15:21
(@inselreif)
Moderator

Selbst wenn er VKH bekommt - die zahlt nicht den gegnerischen Anwalt, dessen Kosten er in der Konstellation recht sicher aufgebrummt bekommt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2019 15:34