Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema „berufsbedingte Aufwendungen pauschal mit 5%“.
In meiner letzten Unterhaltsberechnung wurden mir noch diese 5% vom monatlichen Nettoeinkommen abgezogen.
Jetzt wurde der Unterhalt neu berechnet. Ich bin in der Stufe 1 gelandet und gelte als Mangelfallberechnung. Was mir aber nun aufgefallen ist, diese 5% wurden mir nicht anerkannt. Ich habe zwar nur einen Fahrweg zur Arbeit von 6km, aber diesen hatte ich auch schon bei der letzten Berechnung.
Mfg Alabama
Hallo Alabama,
im Mangelfall wird so ziemlich alles zusammengestrichen, was zu deinen Gunsten sprechen könnte. Die Pauschale für berufsbedingte Kosten steht dabei ganz weit oben auf der Abschussliste.
Sind den wenigstens die tatsächlichen Fahrtkosten (d.h. für diese 6 km) anerkannt worden?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Nein sind sie nicht.
Mir wurde nur die Steuernachzahlung, welche ich für 2009 machen mußte angerechnet. ich mußte zu dem aber auch noch eine Steuerrvorrauszahlung für 2010 leisten. Diese wurde auch nicht angerechnet.
Hallo Alabama,
dann erst mal die Frage - von wem stammt diese Unterhaltsberechnung: Jugendamt? Gerichtsurteil?
Und wenn du magst, dann stelle doch mal die gesamte Berechnung hier ein, dann können wir da mal insgesamt drübergucken.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Die Berechnung stammt vom JA.
Wie kann ich die Berechnung hier einstellen?
Abtippen 😉
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!