Hallo zusammen
ich bin Mutter eines seit Anfang des Jahres volljährigem Sohn, der seit seinem 14. Lebensjahr an Krebs erkrankt ist und aktuell leider wieder im Rezisiv. Der Kindsvater hat/darf regelmäßig Kontakt zu ihm haben, zahlt auch einen eigen berechneten Unterhalt regelmäßig (wie auch immer er den berechnet hat, uns reicht es, passt so ca. mit der DD Tabelle). Nun muss ich, seit dem mein Junge 18 ist, Zuzahlungen leisten für Taxifahrten zu den Chemoterminen und Kontrollterminen, zu den Chemotherapeutika, Augenklappen, Pflaster, und auch zu allen Therapien. Sprich Logo Ergo und Physio. Ich schätze grob, dass ich auf mind. die 1 % komme, die man tragen muss, auch wenn der Sohn kein Einkommen hat.
Nun ist es so, dass der Kindesunterhalt mit als Einkommen gerechnet wird und zwar auf mein Einkommen obendrauf und nciht etwa als Einkommen des Sohnes. Sprich ich werde um die 500 - 600 € dieses und alle weiteren Jahre zahlen müssen + alles, was ich an Alternativen Therapien (Alterniv-Mediziner) für ihn zahle und Mittel (Cremes gegen von der chemo trockene Haut z.b.), um seine Chancen zum Überleben zu verbessern, alles in allem denke ich, komme ich im Monat auf 100 - 150 € kosten, die nur dadurch verursacht werden.
Bevor ich aber den Vater um Beteiligung bitte, da er von alleine nicht darauf kommt, uns da zu unterstützen oder mal zu fragen, ob ich Hilfe brauche, hat das ganze eine Basis oder muss ich da eh sehen wie ich klarkomme ? Unser Sohn hat Pfl. St. 2 seit damals, er sieht ihn ca. alle 3 Wochen für 3 Stunden Playstation und sie telefonieren jeden Abend, das wars, in Punkto Lebenssituationsmeisterung stehen wir allein da, bin schon deswegen nicht soo gut auf ihn zu sprechen, kanns aber nicht kommunizieren, da es unser Junge eh schon schwer genug hat und ich ihm das Leben nicht noch schwerer mit schlechter Stimmung zwischen den Elternteilen machen will.
Vielleicht kann ja jemand helfen ? Kann ich den Vater ohne da irgendwie schon wieder bei ihm das Bedürfnis nach einem Gang zu Anwalt (mit dem er mir sicherlich wieder drohen wird) zu wecken ?
Danke
Hallo,
ab Volljährigkeit bist du auch barunterhaltspflichtig. Ist das schon berechnet worden? Das würde ich prüfen, bevor Forderungen gestellt werden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
nein, es wurde auch nie ein Unterhalt festgelegt vom JA oder einem Anwalt. Sprich geprüft wurde hier nie irgendwas , auch nicht von meiner Seite in den 7 Jahren vor der Volljährigkeit.
Deswegen frage ich ja hier, der Unterhalt steigt ja ab dem 18. Lebensjahr, selbst wenn ich mich dann "beteilige" denke ich, steht er sich schlechter als jetzt. Nur eine Vermutung, ich hab
keine Nerven auf Anwalt, Jugendamt und Co. wie man sich vllt. vorstellen kann. Deswegen die nicht verbindliche Frage hier
Ganz so einfach ist das nicht.
Ja, der Unterhaltsbedarf steigt mit Volljährigkeit. Gleichzeitig sinkt aber u.U. der Zahlbetrag. Nämlich dann, wenn der Vater, wie hier, alleine den Barunterhalt leistet. Dan ndarf er nämlich ab 18 nicht nur das hälftige, sondern das gesamte Kindergeld vom Bedarf abziehen.
Evtl. würde sogar das Pflegeld als Einkommen des Kindes beim Bedarf mit berücksichtigt.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nein Pflegegeld zählt nirgendwo als Einkommen, das wär ja noch schöner :puzz: (dies wird ausschliesslich zur Betreuungsgewährleistung verwendet) , ich denke, ich werd mich mal zum JA begeben, ich glaube er hat die Jahre über jeden Monat ca. 80 € zu wenig gezahlt ... dann soll das mal korrekt berechnet werden. Danke bis hier hin 🙂 Anwalt kommt nicht in Frage, das kann ich mir nicht zumuten zur Zeit , eigentlich nicht mal das JA, die Nerven liegen völlig blank
Moin
Der Junge muss als Volljähriger selber aktiv werden. Da er nicht selber für seinen Unterhalt aufkommen muss/kann, hat er sehr wahrscheinlich Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe und anwaltl. Beratung (-sschein). D.h., die Kosten für RA und Gericht werden zu einem großen Teil vom Steuerzahler übernommen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Du kannst auch hier erstmal vorab rechnen lassen.
Ihr seid beide Barunterhaltspflichtig. Der Schuß könnte dann auch nach hinten losgehen.
Was Mehrbedarf angeht, da komt es auch darauf an, ob es notwendig ist oder eben "nur" nice to have.
z.b. Spezielle Nahrung, da andere nicht vertragen wird ja, spezielle Cremes oder Naturheilverfahren wohl eher nein
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Oldie, soweit schonmal danke für die Antwort, allerdings muss ich dazusagen, dass er seit seiner Erkrankung im Rollstuhl sitzt und halbseitig gelähmt ist (100 % SBH), plus nun der Rückfall, ich denke nicht, dass ich ihm sowas zumuten würde, schon deswegen die unbürokratische Frage hier. Wenn es nach ihm ginge, würde ich selbst das Sorgerecht (nennt man das so, bevor jemand volljährig wird) haben, er fühlt sich nicht in der Lage, sowas zu bewältigen. Selbst Arztgespräche überfordern ihn teilweise, das geht nur, wenn ich dabei bin. Wir haben auch schon über sowas gesprochen, allerdings ist es rein körperlich, die Beeinträchtigung und halt "psychisch", kognitiv ist er voll auf der Höhe
Aber ich hab schon entschieden, dass ich alles so belasse, auf das Theater hab ich weder die Nerven noch die Zeit, hätte ja sein können, dass Väter hier sind, die sowas ohne Anwalt usw. übernehmen und nen Tip haben, wie man das ohne Zank lösen kann (Argumente). Irgendwie bekomme ich das auch alles alleine gestemmt, hat die letzten Jahre ja auch iwie geklappt, obwohl ich 1 1/2 jahre mit ihm stationär war und nicht arbeiten konnte, wir haben eine tolle Familie und Zank + Streit ist grad das Letzte was er braucht.
@ midnightwish ; nunja nice to have ist bei einer Krebserkrankung so eine Sache, jede Mutter würde versuchen, alles zu machen, was irgendwie geht und nachgewiesen geholfen hat (Väter wahrscheinlich auch, bin keiner, erlebs nur grad nicht so, deswegen die Einschränkung 🙂 ). Eine Chemotherapie steckt man nicht eben weg und es wird nicht wirklich alles von den Kassen übernommen was nötig ist. Als Beispiel die Augencremes für ein permanent offen stehendes auge, was nicht mehr schliesst, therapeutisch notwenig, da man sonst die Hornhaut wegschmeissen kann. trtozdem übernehmen die kassen das nicht, ein vergleichsweise geringer Betrag von 12 € ca. monatlich, den ich eh immer selber zahle, mach ich das ohne, sind die augen innerhalb von 24 stunden komplett entzündet
Naja,
es gibt hier Väter, die sich ohne Anwalt an Mehrkosten beteiligen.
Die sind dann zum einen vorher gefragt worden, ob sie sich beteiligen würden und/oder in die Entscheidungsfindungen mit eingebunden worden und/oder es ist ihnen einfach wichtig genug, dass das gemeinsame Kind bestimmte bekommt.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
Hallo zusammen
ich bin Mutter eines seit Anfang des Jahres volljährigem Sohn,...[...]
Nun muss ich, seit dem mein Junge 18 ist, Zuzahlungen leisten für Taxifahrten zu den Chemoterminen und Kontrollterminen, zu den Chemotherapeutika, Augenklappen, Pflaster, und auch zu allen Therapien. Sprich Logo Ergo und Physio. Ich schätze grob, dass ich auf mind. die 1 % komme, die man tragen muss, auch wenn der Sohn kein Einkommen hat.
Nun ist es so, dass der Kindesunterhalt mit als Einkommen gerechnet wird und zwar auf mein Einkommen obendrauf und nciht etwa als Einkommen des Sohnes. Sprich ich werde um die 500 - 600 € dieses und alle weiteren Jahre zahlen müssen + alles, was ich an Alternativen Therapien (Alterniv-Mediziner) für ihn zahle und Mittel (Cremes gegen von der chemo trockene Haut z.b.), um seine Chancen zum Überleben zu verbessern, alles in allem denke ich, komme ich im Monat auf 100 - 150 € kosten, die nur dadurch verursacht werden.
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Vielleicht kann ja jemand helfen ? Kann ich den Vater ohne da irgendwie schon wieder bei ihm das Bedürfnis nach einem Gang zu Anwalt (mit dem er mir sicherlich wieder drohen wird) zu wecken ?
Danke
Aus Deinen Anfangsausführungen geht nicht hervor, inwieweit die Krankheit Eures Sohnes dessen aktuelle und zukünftige Selbstständigkeit behindert: ob Euer Sohn also zB. zur Schule geht/ gehen kann, eine Ausbildung macht/ machen kann, ob er (dauerhaft) pflegebdürftig oder ähnliches ist, usw. usf.
Ist Dein Sohn (krankheitsbedingt??) z.B. entmündigt oder anderweitig begründet geschäftsunfähig, oder spricht irgendwetwas anderes dagegen, dass er seine Rechte als Volljähriger nicht selbst wahrnehmen kann?
Wenn nicht, dann ist der Unterhalt - der im Übrigen ab Volljährigkeit des Sohnes von Euch Beiden (KV & KM) zu erbringen ist - das eigenständige Einkommen des Sohnes.
Krankheitsbedingte Kosten des Sohnes müßten dann als Mehrkosten von Euch Eltern übernommen werden...
Edith: habe gerade gelesen, das der Großteil der Fragen schon beantwortet wurde...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ah das ist das Wort : entmündigt. Also das ist , glaube ich, das, was mein Sohn gern hätte und ich solle dann das volle Sorgerecht bekommen, Entscheidungen wie z.b. eine erneute Bestrahlung usw. zu treffen, traut er sich einfach nicht zu. Ich stehe eh immer mit Rat zur Seite, also halte ich dies für überflüssig, allerdings durch die seit Jahren andauernde Krankheit ist die Selbstständigkeit (auch durch die Pflegebedürftigkeit) fast = 0, was das öffentliche Leben angeht. Über Vor- oder Nachteile betreffend Unterhalt habe ich noch nicht nachgedacht, hier ging es mir nur um ein gutes Argument, um weiterhin die zusätzlichen Therapien und Medikamente finanzieren zu können, ohne einen Streit vom Zaun zu brechen, und genau so wird reagiert, wenn ich nur nach Beteiligung an der Entfernung der Amalganblombe gebeten habe.
Aber wie gesagt, kann eigentlich geschlossen werden, ohne Streit und Anwalt u.a. wird das wohl nicht gehen, und das ist mir zur Zeit einfach zu viel und meinem Sohn erst recht. Vielen Dank aber für die schnellen und genauen Antworten, ich bin begeistert 🙂
ney_tiri,
das meinte ich nicht so, wie du es verstanden hast. Wenn ein Gericht entscheidet orientiert dieses sich eben an den Kassenleistungen, unabhängig davon, ob etwas anderes nicht auch ebenso sinnvoll ist.
Ich nehm mal als Beispiel die oft besprochene Zahnspange.
Dise Kasse übernimmt die normalen Bracketts. Wenn man kleiner, selbststellende möchte (die auch sinnvoll sein können, da sie die Behandlungsdauer verkürzen), ist das eine Zusatzleistung, die man selber zahlen muss. Der andere Elternteil muss sich daran dann aber nicht beteiligen, da ja die notwendige Behandlung von der KK übernommen wird. Ist es so besser verständlich?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Heutzutage spricht man übrigens nicht mehr von entmündigt, sondern davon, dass eine Person unter (Teil)betreuung steht 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
ja, so habe ich es nun verstanden 🙂 Vielen Dank, wie gesagt, wir gehen den Weg dann weiter allein, dann müssen wir auch niemandem Danke sagen ständig, das ist defintiv ein Vorteil, hätte ja sein können, dass es für sowas eine Regelung gilt, die allgemein gilt. Achja btw,. Kindergeld bekomme ich keines mehr, ist beantragt, aber dauert wohl noch ne ganze Zeit, man muss den Bedarf ja nachweisen und da mahlen die Mühlen langsam. Eine Bescheinigung, dass weder eine Ausbildung noch Schule gemacht werden können, habe ich schon von der Onkologie erhalten, aber trotzdem dauert das sehr sehr lang
Ja, das Problem kenne ich.
Meine Stieftochter musste 1 1/2 Jahre warten bis sich die Familienkasse endlich bewegt hat und die Unterlagen, dass und warum sie derzeit keine Ausbildung machen kann anerkannt haben.
Das einzig gut ist, dass es rückwirkrend und in voller Höhe nachgezahlt wird
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Servus Ney-tiri!
ich konnte bisher nichts über Dein Verhältnis zum KV lesen; daher: könnt ihr einigermaßen vernünftig miteinander reden?
Wenn ja, würde ich bei einem Kaffee oder dergl. im Beisein von Junior die Situation mit allen anfallenden Kosten mit KV besprechen; vielleicht bringts was...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
als erstes solltest Du den KV freundlich fragen ob er sich an den Zusatzkosten beteiligen kann.
Wenn Dein Sohn volljährig ist und nicht unter Betreuung steht, so kann ihn trotzdem das JA beraten und ihm bei den Unterhaltsansprüchen helfen.
Da ihr bisher den Unterhalt auf freiwilliger Basis geregelt habt, würde ich nicht gleich mit der "Keule" JA arbeiten. Das JA könnte aber (überschlagsmäßig) ausrechnen welche Unterhaltsanspruch es gibt und auch hinsichtlich Sonder- und Mehrbedarf beraten. Damit hast Du ein paar Zahlen in der Hand und kannst überlegen, was Du machst.
Aus der Ferne ist die Situation schwierig. Offensichtlich ist Dein Kind bedürftig und der Unterhaltsbedarf sollte über dem üblichen liegen. Da er 18 ist seid ihr beide barunterhaltspflichtig. Die Frage hier ist aber ob Du überhaupt mehr als den Selbstbehalt verdienst, da ich denke, dass die Krankheit des Sohnes auch Dich einschränkt.
Hinsichtlich einer Betreuung ist die Sache auch nicht ganz einfach. Sicher kannst Du ihn im Alltag vertreten, aber wenn es um Unterhalt geht, dann könnte da auch ein bestellter Betreuer eingesetzt werden, was die Situation nicht besser macht.
Sich freiwillig zu einigen ist hier sicher der beste Weg.
VG Susi
Ich schließe mich den anderen an, dass du mit der Justiz nicht mehr viel reißen kannst, da du einfach nicht mer berechtigt bist, die Unterhaltsinteressen eures Sohnes zu vertreten.
Auch den Besuch beim JA kannst du dir in dem Fall schenken, da die ebenfalls nicht mehr in deinem Auftrag für euren Sohn aktiv werden dürfen.
Insofern erscheint mir auch ein freundliches Gespräch mit dem Vater deutlich sinnvoller.
Vielleicht auch sogar mit Hilfe, die nicht sofort bei dir als Einnahme auftaucht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
Meines Erachtens fährst Du im falschen Zug, und das schon länger. Du denkst immer noch, hier geht es um Schutzbefohlene da Minderjährige. Und Du begründest es innerlich mit der schweren Erkrankung Deines Kindes. NEIN - dem ist nicht so, auch wenn Du und/oder auch Sohni sich das wünschen. Wenn, dann geht es hierbei um die Übertragung von Rechten sprich Vollmachten. Denn auch Du kannst im Auftrag Deines Sohn's einen RA aufsuchen - mit Vollmacht. Auch Du kannst Rechtsbeihilfe sprich Beratungsschein für einem RA bei Gericht für Sohn beantragen - mit Vollmacht.
Und bitte, erspare jetzt mir Deine Kritik wegen der Erkrankung Deines Sohnes. Aus persönlicher Erfahrung verfängt das bei mir nicht. Du bist immer noch eine Erklärung bzgl. Kontakt zum Kindersvater, dortiger Problematik etc. eine Antwort schuldig. Wo ist das Problem? Bist Du es, der Sohn, oder der KV? Und dann, woran machst Du das fest.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.