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Betreungsunterhalt/ Kindesunterhalt

 
(@khunter)
Schon was gesagt Registriert

Besteht ein Unterhaltsrelevanter Wohnvorteil für Betreuungsunterhalt bzw auch für den Kindesunterhalt? Wenn ja welcher der Objektive oder der Subjektive?
Denn die Texte die ich gefunden habe gehen meiner Meinung davon aus, das man in einer Ehe/Partnerschaft zusammen in der Immobilie lebte und einer durch Auszug einen Vorteil erhält. zudem beziehen sie sich nie wörtlich auf den BU.

Was ist aber wenn man nie ein paar war und auch nicht zusammen lebte?

Zudem, was muss für die Auskunft angegeben werden bzw wie sieht es mit Belegen aus?  Verdienstabrechnungen(12Monate), wie schauts aus wenn man keine Lohnsteuererklärung macht (solange man rückzahlung erwartet ist man ja nicht dazu verpflichtet)? und wie sieht es mit Gutschriften die Monatlich auf dem Konto erscheinen.

Ich bin auf jeden fall bereit für mein kind den Unterhalt zu bezahlen, auch für die Mutter in der höhe wie es ihr zusteht und ich es mir erlauben kann.

Eckdaten:
Keine Partnerschaft oder Zusammenleben weder vorher noch nacher.
1 Uneheliches Kind (ONS)
Vater ( Eigeneheim was er abbezahlt(Zinstilgung) schon weit davor) / Mutter (Mietwohnung Davor/Danach)

Ich werde mit Sicherheit noch weitere fragen haben, bedanke mich aber schon mal

MfG
Kim

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2017 18:19
(@khunter)
Schon was gesagt Registriert

Wie sieht es mit Umgangskosten aus? Kann ich da was geltend machen? Kind wohnt durch umzug der KM nun 600km entfernt.
Habe leider kein Edit für den vorherigen beitrag gefunden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2017 18:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was, wie anzurechnen ist findest Du in den Leitlinien des <a href="https://www.google.de/search?q=Unterhaltsleitlinien&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b-ab&gfe_rd=cr&ei=fEEoWc_FDu7a8Aew-aDgAg>zuständigen" OLG </a>.

Danach ist die Berechnung des KU nicht so kompliziert. Es geht um Dein bereinigtes Netto = unterhaltrelevantes Einkommen minus berufsbedingte Ausgaben und Altersvorsorge. Unterhaltsrelevantes Einkommen ist das monatliche Einkommen + Weihnachts- und Urlaubsgeld und der Wohnvorteil, ggf. auch Überstunden (siehe Leitlinien). Wohnvorteil gibt es immer nur beim Wohnen im eigenen Heim und es geht dabei um die gesparte Miete (genauer siehe Absatz 5 Leitlinien).
Dann ergibt sich der KU aus der DDT, da Du 2 unterhaltsberechtigte Personen hast (KM + Kind), Dein Selbstbehalt sind 1080 Euro. Werden diese unterschritten bist Du ein Mangelfall und alles wird komplizierter.

Umgangskosten können hier nicht direkt geltend gemacht werden. Du kannst Dich aber darauf berufen, dass die KM die Entfernung geschaffen hat und sich deshalb an den Umgangskosten zu beteiligen hat.

Der Betreuungsunterhalt für KM ist nachrangig zum KU und in diesem Fall hast Du einen Selbstbehalt von 1200 Euro.
Der BU soll die KM so stellen als hätte sie das Einkommen von vor der Schwangerschaft. Dabei kann sie nicht besser gestellt werden als eine Ehefrau, ihr stehen deshalb nicht mehr als 3/7 des gemeinsamen Einkommens bzw. 1/2 des gemeinsamen Einkommens zu.
Dabei ist Einkommen der KM zu berücksichtigen, vom Elterngeld sind aber 300 Euro anrechnungsfrei.

BU ist bis zur Vollendung des 3. Lebenjahres des Kindes zu zahlen. Danach nur noch, wenn dafür (was in aller Regel nicht vorliegt) kindbezogene Gründe vorliegen.

Genauer kann alles nur dann berechnet werden, wenn es mehr Angaben gibt. In vielen Fällen ist nach Abzug des KU nur noch relativ wenig Geld für BU überhaupt zur Verfügung und komplizierte Rechnungen können dann sowieso entfallen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2017 19:13
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

für den konkreten Fall, um den es hier geht, ist es ziemlich unerheblich, ob der Wohnvorteil nun gerecht ist oder nicht; ich habe die sich anbahnende Grundsatzdiskussion daher abgetrennt.

Wer möchte, kann hier weiterdiskutieren: http://www.vatersein.de/Forum-topic-31389.html

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2017 23:54