Betreuungs Unterhal...
 
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Betreuungs Unterhalt

 
(@nickschmidt)
Schon was gesagt Registriert

Hi, ich hab ein kleines Problem und zwar, meine Freundin ist vom Jobcenter & wir waren damals getrennt für 3 Monate und sie ist umgezogen und hat sich für Harz 4 angemeldet. Dann wurde vom Gericht festgelegt das ich 300€ Kindes Unterhalt zahlen soll was ich natürlich auch tue. Aber jetzt nach einem Jahr kommt das Jobcenter auf mich zu und sagt aufeinmal ich soll Betreuungs Unterhalt bezahlen. Wir leben in getrennten Wohnungen, und jetzt wollen die Berechnen das ich von Februar 2024 bis jetzt, & noch weiterhin Rückwirkend und laufend den Betreuungs Unterhalt zahlen soll.
Was ich definitiv nicht einsehe da das Kind in den Kindergarten geht und sie somit Arbeiten kann. Aber sie tut sich bei irgendwelchen Online Schulungen anmelden um somit nicht Arbeiten zu müssen. So meine Frage ist, ist das Rechtens das das Jobcenter jetzt nach einem ganzen Jahr auf mich zu kommt und ich Rückwirkend den Betreuungs Unterhalt bezaheln soll Plus den Kidnes unterhalt. Obwohl die Arbeiten gehen könnte.

 

ich brauche dringend Hilfe..

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2025 17:49
Schlagwörter für Thema
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

betreuungsunterhalt kann eigentlich nicht rückwirkend gefordert werden. Wann wurdest du das erste Mal aufgefordert Auskunft über dein Einkommen zu erteilen,in Bezug auf betreuungsunterhalt?

betreuungsunterhalt gibt es auch im Regelfall nur für die ersten drei Lebensjahre des betreuten Kindes. Wie alt ist das Kind, die Kinder?

die Mutter muss die ersten drei Lebensjahre des Kindes nicht arbeiten.

im übrigen ist der kitabeitrag abzüglich essensgeld Mehrbedarf. Der ist nach einkommender Eltern, unter Berücksichtigung des selbstbehaltes, zu quoteln. Ist danschon was gefordert worden? Das geht dem betreuungsunterhalt vor.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2025 20:27
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @NickSchmidt,

ergänzend zu dem, was Sophie schon geschrieben hat, ein Gedanke zu diesem hier:

Geschrieben von: @nickschmidt

Dann wurde vom Gericht festgelegt das ich 300€ Kindes Unterhalt zahlen soll (...)

In welchem Jahr war das? Dreihundert Euro waren bereits im Jahr 2023 weniger als der Mindestunterhalt, das waren damals nämlich 312 Euro in der jüngsten, d.h. kostengünstigsten Altersklasse, und derzeit sind wir bereits bei mindestens 354,50 Euro.

Wenn das Gericht aber bereits damals festgestellt haben sollte, dass du beim regulären Kindesunterhalt nicht mal für den Mindestunterhalt leistungsfähig warst und sich deine finanziellen Verhältnisse seitdem nicht nennenswert verbessert haben, dann bist du erst recht nicht leistungsfähig für Betreuungsunterhalt, denn für Betreuungsunterhalt steht dir ein höherer Selbstbehalt zu als für den Kindesunterhalt!

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2025 21:05