Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier richtig und vielleicht hat der ein oder andere einen Tipp für mich.
Folgende Situation:
Zwei Kinder 13/7 Jahre alt. Durch Manipulation durch die Exfrau leider seit gut 3 Jahren keinen Kontakt mehr.
Ich zahle Stufe 6 der Düsseldorfer Tabelle.
Nun kam wiedereinmal eine Zahlungsaufforderung durch das Jugendamt, ich solle mich an den Betreuungskosten für die Ferien 1/2 beteiligen. Wieviel genau kann man mir noch nicht sagen, da noch keiner weiß, wieviele Tage meine Exfrau genau benötigt. Ich soll also dafür zahlen, dass ich meine Kinder nicht mehr sehe? Ich habe das erste Schreiben abgewiesen und auf diesen Umstand hingewiesen und auch darauf, dass es bei dieser Betreuung ja ausschließlich um die Arbeitsfähigkeit meiner Exfrau geht. Die Kosten für Hort etc. zahle ich hälftig, da es hier lt. Rechtsprechung um den pädagogischen Aspekt geht.
Liege ich hier falsch, kann mich das JA zwingen/verklagen?
Für eine kurze Einschätzung wäre ich echt dankbar.
Danke und Grüße
Hallo Mattumbo,
worum geht es denn eigentlich genau? Wenn deine Kinder im Hort sind, dann findet da doch auch Ferienbetreuung statt. Du müsstest dir das schon näher erläutern lassen.
Ich vermute mal, dass es keine Grundlage dafür gibt. Denn wenn, dann wäre das Sonderbedarf und der wird gequotelt nach Einkommen. Wenn das Jugendamt aber 50% haben will, deutet das darauf hin, dass die selbst wissen, dass sie ohne Rechtsgrundlage handeln.
Hallo und Danke für die schnelle Antwort.
Also im Grunde bekam ich von meiner EX-Frau einen Vertrag zugesant über zusätzliche Betreuungstage in einem Hort. Sie meinte in einem Brief zu, dass sie ja nur 6 Wochen Urlaub habe es aber 12 Wochen Schulferien sind. Die Frage ob ich etwas davon abdecken kann wurde gar nicht gestellt, da ich ja keinen Umgang mehr habe.
Das das JA die Beistandschaft für meine Kinder hat, kam ein Paar Tage später von dort der gleiche Brief eben nur mit dem Hinweis, ich solle zahlen wieviel das würde dann noch kommen.
In unserer Scheidungsfolgevereinbarung wird das zwar erwähnt auch das mit den 50% aber eben unter den Punkt wenn ich noch Umgang hätte, was aber leider auch seitens meiner Kinder nicht mehr gewünscht wird. Darum bin ich der Meinung das ich doch für sowas nicht zahlen muss, ich würde die Kinder ja gerne nehmen nur wollen die nicht und die Betreuung ist auf die Arbeit meiner Ex-Frau ausgerichtet. Das JA ist das aber scheinbar egal. Können die mich verklagen ? Einen Titel habe ich bei der Scheidung erstellen lassen und zahle auch seitdem ganz brav jeden Monat.
Habe hier nur etwas bedenken bzgl. der Macht des JA, weil das Geld für einen Rechtsstreit habe ich leider nicht wirklich.
Moin,
für zusätzliche Betreuungstage gibt es keine Rechtsgrundlage. Daher steht die "Forderung" des ASD auf tönernen Füßen, und das wissen diese vermutlich selber.
Ich würde denen ein nettes Schreiben schicken, dass du die Übernahme der Kosten ablehnst. Erstens weil es keine Grundlage gibt, die KM bekommt KU u.a. gerade deshalb, weil sie die Betreuung gewährleistet. Kann sie es nicht, stehst Du natürlich und gerne zur Übernahme von Betreuungstagen (Wochen) zur Verfügung.
Weiterhin, wenn die KM den Umgang erschwert bzw. die Kinder in einen Loyaliätskonflikt treibt, darüber keine Umgänge zulässt, kann sie nicht argumentieren, dass sie einen Mehrbedarf an Betreuung hat.
Als Abschluss würde ich schreiben, dass die Sache in dieser Sache ausgeschrieben ist und Du gerne für Umgangsgespräche zur Verfügung stehst, aber die Kosten nicht übernehmen wirst.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ok, Danke dann lag ich mit meiner Vermutung gar nicht so daneben. Was ich nur nicht verstehe ist, warum das JA obwohl ich bereits abgelehnt habe, dennoch auf Zahlung besteht?
Genauso unbegreiflich ist mir das sie vor kurzem eine Beteiligung für Schulmaterial wollten, welches aber nach gängiger Rechtssprechung weder Sonder- noch Mehrbedarf ist.
Hauen die Ihre Schreiben einfach raus ohne zu prüfen oder warum kommen ständig diese unberechtigten Forderungen? Warum wird die Ex-Frau nicht mal darauf hingewiesen das Mann nicht alles zahlen muss?
Sorry bin hier echt über die Art und Weise verwundert.
Danke nochmal für die Einschätzung.
Gruß
Mattumbo
weil das Jugendamt im Sinne der Kinder (...eigentlich... nicht der Mutter) das Maximum herausschlagen muss.
Servus!
Was ich nur nicht verstehe ist, warum das JA obwohl ich bereits abgelehnt habe, dennoch auf Zahlung besteht?
Du kannst ja -ergänzend zu Kaspers Vorschlag- das JA um Benennung der Rechtsgrundlage bitten; mal sehen, ob da was kommt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Stimmt, auf den Gedanken kam ich noch gar nicht 🙂
Dann vielen Dank für die schnelle und freundliche Hilfe und noch ein schönes Wochenende.
Grüße
Mattumbo
Hallo,
wenn Du den Hort bezahlst, wie sieht es da mit den Ferienmonaten aus?
Meine Vermutung ist nämlich, dass es sich eher um Ferienspiele als um eine Hortbetreuung handelt. Wobei es durchaus sein kann, dass die Hortbetreuung nur während der Schulzeit geregelt ist und die Ferien zugekauft werden müssen.
Ferienbetreuung ist eine typische Streitfrage und nein, es gibt keinen Grund warum Du eine Ferienbetreuung bezahlen solltest. Biete Deine Hilfe an die Kinder in den Ferien zu betreuen. Bei dem 7jährigen Kind sollte das auch durchsetzbar sein. Bei einem 13jährigen Kind ist das weniger der Fall. Für ein 13jähriges Kind ist aber auch der Hort in aller Regel nicht mehr zuständig.
Eigentlich sollte die Beistandschaft Bescheid wissen, es ist aber oftmals eine Tatsache, dass die Beistandschaft selbst nicht weiss, was gilt und außerdem geht es zunächst nicht darum, was rechtlich durchsetzbar ist sondern, was Du zu zahlen bereit bist. Weiterhin ist es problematisch, wenn es Scheidungsfolgenvereinbarung gibt, die Dir diese Kosten aufdrückt. Nur weil sich die KM nicht daran hält, heißt das noch lange nicht, dass sie nicht mehr gilt.
VG Susi
Hallo und Danke für ausführliche Antwort.
Der Hort bezieht sich hier rein auf die Schulferienzeit. Mein Sohn kommt in eine OGTS dort fallen keine Kosten an.
Was die Scheidungsfolgevereinbarung betrifft, so ist hier nur aufgeführt das wenn ich meinen Umgang aus welchen Gründen auch immer nicht wahrnehmen kann, ich dies rechtzeitig anmelden muss und dann die 50% der Kosten tragen muss. Da der Umgang aber schon seit Jahren nicht mehr stattfindet, sehe ich hier keinen Grund mich dann noch an den Kosten zu beteiligen.
Oder sehe das falsch?
Hallo Mattumbo,
mit der SFV könnte schwer werden. Du hast dich da zu etwas verpflichtet. Von daher würde ich das Angebot stellen dieser Pflicht auch nachzukommen. Biete also an die Ferien so zu betreuen wie ursprünglich vorgesehen (der Mutter). Der Beistandsschaft würde ich auch schreiben, dass du darum bittest bei allen zukünftigen Forderungen die Rechtsgrundlage zu benennen nach der sie gestellt werden.
Ich vermute mal, dass das JA so agiert, weil Mama da hin ist und denen mitleidsvoll dargelegt hat, dass du dich gar nicht mehr kümmerst und sie jetzt alles alleine machen muss. Die Mitarbeiterinnen dort sind nach meiner ERfahrung für solche Vorträge empfänglich.
Das von der rechtlichen Seite.
Von der gefühlsmäßigen Seite: hast du den Kontakt bereits abgeschrieben?
Ok, dass ich den Betreuung bei stattfindenden Kontakt übernehmen würde habe ich schon geschrieben.
Ob ich den Kontakt abgeschreiben habe??..sagen wir mal so : Ich wurde betrogen und der Neue wurde sehr schnell von Ihr als Ersatvater vorgestellt. Mein Sohn war damals 3 Jahre alt. Mein Kontakt wurde daraufhin immer mehr sabotiert, bis zu dem Punkt wo er nicht mehr zu mir wollte. Das letzte Mal gesehen hab ich ihn vor 2 Jahren und ob das für Ihn so gut ist wenn ich auf "biegen und brechen" mich wieder in sein Leben drücke, weiß ich nicht. Der Neue ist soweit ich das über Freunde mitbekomme seine männliche Bezugsperson und das finde ich auch gut so.
Ihnen geht es gut auch ohne mich. Mir geht es damit ...naja, man gewöhnt sich dran.
Fakt ist einfach das obwohl die Ex-Frau eigentlich zufrieden sein müsste, Sie immer wieder mehr will....... :-)))
Moin,
ein Jugendamt muss nicht das Maximum für die KInder rausholen, sonder sollte sich an Recht und Gesetz halten. Dies tun sie leider in vielen Fällen nicht. Sei es dass sie Rechtsvorschriften großzügig auslegen, oder sogar falsch interpretieren. Erfahrungsgemäß lassen sich davon viele ins Bockshorn jagen, weil sie denken, es ist ja ein Amt.
Diese Vorgehensweise ist schon oft gerügt worden, aber nicht der kann sich halt die Rechtsberatung zu solchen Themen leisten bzw. nehmen die Aussagen so hin.
Selbst wenn Du sie nach einer Rechtsquelle fragte, werden sie dir irgendwelche §§ um die Ohren hausen. Um dies richtig zu interpretieren, benötigt man meist auch die Kommentierung. Die hat aber nicht jeder ... oder man geht zu einem Anwalt, der kostet.
Auch mit der Scheidungsfolgevereinbarung würd eich die Zahlung verweigern. Der Umgang wird nicht gefördert, du bietest die Betreuung an. Die Betreuung wird notwendig, weil die KM diese arbeitsbedingt nicht gewährleisten kann, aber das ist ihr Problem. Dafür bekommt sie u.a. auch den KU udn ist nicht selber Barzahlungspflichtig.
Im übrigen, um Sonder- und auch Mehrbedarf zu berechnen, muss das Einkommen der KM vorliegen, das dieser nach Leistungsfähigkeit gequantelt wird. Immer! Oftmals scheitert die weitere Forderung daran, dass die KM kein Interesse hat, ihr eigenes Einkommen dir offenzulegen, weil sie genau darlegen muss, was sie verdient, was sie ausgibt, neben Steuererklärung. Du hast ein Prüfungsrecht.
Du kannst ja mal versuchen, ohne dem Anspruch bereits zuzustimmen, dass die KM ihr einkommen offenlegen muss, damit dieser Mehrbedarf berechnet werden kann. Und nein, es reicht nicht aus, das das JA dies geprüft hat, du hast Anspruch auf die kompletten Unterlagen.
Gruß
Kasper
**edit: "K" hinzugefügt! ;o)**
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Alles klar, dann warte ich mal wann der nächste Brief vom JA kommt.
Danke an alle hier für die schnelle Hilfe.
Gruß
Mattumbo
ob das für Ihn so gut ist wenn ich auf "biegen und brechen" mich wieder in sein Leben drücke, weiß ich nicht. Der Neue ist soweit ich das über Freunde mitbekomme seine männliche Bezugsperson und das finde ich auch gut so.
Ihnen geht es gut auch ohne mich. Mir geht es damit ...naja, man gewöhnt sich dran.
Fakt ist einfach das obwohl die Ex-Frau eigentlich zufrieden sein müsste, Sie immer wieder mehr will....... :-)))
Moin.
Ich denke, Du musst schon bereit sein, mindestens die Betreuung in der Hälfte der Ferien zu übernehmen. Ob die Kinder nun in einer professionellen Ferienbetreuung sind oder "extern" durch Dich betreut sind, ist für die Kinder egal (und zwar für beide!). Das damit Du als leiblicher Vater wieder in deren Leben trittst ist dann halt so. Und eigentlich auch nur legitim. Solltest Du das nicht wollen, weil Du es nicht leisten willst oder auch Du es nicht gut für die Kinder findest, dann wird es vermutlich schwer, sich aus den Kosten herauszuargumentieren. Ich glaube allerdings, wenn Du statt zu zahlen eben darauf bestehst, die Kinder in der Ferien (und vielleicht dann auch in der Folge regelmäßig) zu betreuen, dann wird KM ihren Versuch, das Geld von Dir zu bekommen schnell vergessen...
gruß, toto
naja,
das Kind ist nun 7 Jahre alt und der TO hat ihn (und das hat er selbst damals mitentschieden bzw. hingenommen) seit nunmehr 2 Jahren nicht gesehen.
Ein "huhuu, Daddy ist wieder da und übernimmt ab sofort die hälftige Betreuung in den Ferien" sehe ich da nicht.
Ich sehe da schon erstmal eine Zahlungsverpflichtung, die jedoch durch schrittweisen Umgangsaufnahme- und ausweitung mittelfristig entfallen kann.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
irgendwie ist die Sache komplett idiotisch.
Der TO soll Zahlen obwohl er eigentlich "entsorgt" ist. Prinzipiell lebt die KM mit Ihrem neuen Partner in einer Familie.
Aus dieser Sicht sollte man die Scheidungsfolgenvereinbarung angehen, da ihr die Grundlage entzogen ist. Zwar werden in der SFV keine Angaben zu einer neuen Partnerschaft gemacht, aber eine eheähnliche Gemeinschaft entzieht ihr mMn die Grundlage, insbesondere wenn Umgang nicht (mehr) stattfindet.
Der TO wird nicht umhin kommen KU zu zahlen und ggf. Mehr- und Sonderbedarf, aber eben auch nicht mehr.
Aus meiner Sicht sollte der TO der KM einen freundlichen Brief schreiben und darlegen, dass er akzeptiert wie sich die Verhältnisse entwickelt haben, dass impliziert aber eben auch, dass der SFV die Grundlage entzogen ist und sie deshalb aufgehoben werden sollte.
VG Susi
Hallo und vielen Dank für die vielen Meinung.
Ich werde bei nächster Gelegenheit den Ansatz von Susi64 mal versuchen und hoffen das ich dann wieder etwas Ruhe vor dem JA habe.
Die Sache das ich nicht mehr auf "Teufel komm raus" einen Umgang erzwingen möchte, ist einfach der Tatsache geschuldet das die Ganze Geschichte ja auch an mir nicht spurlos vorrüber gegangen ist und ich mit momentanen Situation gelernt habe umzugehen. Meine Tochter hat meine Nummer und ab und bekomme ich sogar eine Nachricht aber nichts deutet darauf hin, das sie mich sehen möchte (eher wird so um drei Ecken gefragt ob sie was bekommt..Laptop, Gitarre etc.). Mein Sohn denke ich hat in dem neuen Lebenspartner seine Bezugperson gefunden und ist glücklich damit darum kann ich mir nicht vorstellen das es Sinnvoll ist wenn ich mich hier alle 14 Tage oder so wieder in sein Leben dränge. Außerdem bin ich mir nicht sicher ob ich dann mit dieser Art des Kontaktes klar kommen würde. Das denke ich muss jeder für sich entscheiden.
Was die Zahlungen angeht war und werde ich immer alles bezahlten was meiner Exfrau rechtlich zusteht ABER ich sehe keinen Grund ihr alles hinterher zu werfen.
Darum vielen Dank an alle hier 🙂 und ich bin gerne für weitere Vorschläge und Tipps dbzgl. offen.
Gruß
Mattumbo
Hallo Mattumbo,
ich glaube es kommt an worauf sich das JA beruft. Ist es Sonderbedarf, kann dieser klar bestritten werden, denn die KM ist für die Betreuung zuständig. Ist es die SFV so müsstest du die beseitigen. Ich würde auch meinen, dass du gute Chancen hast, wenn du darlegst, dass eine durch die Mutter geförderte Entfremdung eingesetzt hat, sodass du nicht mehr ersatzpflichtig für Umgangsausfall bist, weil die Mutter planen kann, dass es keinen Umgang mehr gibt.
Zum moralischen Teil: ich verstehe echt nicht, warum manche Menschen den Hals nicht voll bekommen. Der Partner meiner Lebensgefährtin hat sie in der Schwangerschaft sitzen gelassen. Er zahlt Mindestunterhalt. Einkommensunterlagen musste er nie vorlegen. Es gibt keinen Titel. Er zahlt keinen Mehrbedarf für die KiTa. Er zahlt keinen Mehrbedarf für die PKV. Er zahlt keinen Betreuungsunterhalt. Wieso? Weil nie mehr als Kindesunterhalt gefordert wurde. Man muss doch nicht immer auf alles bestehen, was einem auch nur irgendwie zusteht.
Man muss doch nicht immer auf alles bestehen, was einem auch nur irgendwie zusteht.
Du vergisst, dass die Unterhaltssätze für Kinder (ich hör den Schrei schon kommen) meist über dem liegen, was die Kinder tatsächlich verbrauchen. Es lässt sich also ganz gut damit leben.
Und daher sehe ich es so, dass es durchaus Elternteile gibt, die dies als Einkommensquelle entdeckt haben. Dies spiegelt auch die vielen Verfahren in diesen Sachen wieder. Ich würde schätzen, dass der Kampf um die Kinder zu etwa 30% aus rein finanziellen Gründen geführt wird. Das spiegelt sich auch in den Erlebnissen wieder, das Kinder mit dem 18 ten Lebensjahr auf die Straße gesetzt werden, weil sie dann kein Geld mehr einbringen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.