Ich vermute auch, dass die nur mal auf den Busch klopfen und dann wird nicht mehr viel passieren.
MaxMustermann hat ja auch gesagt, dass die KM eventuell kein Interesse hat ihre Daten offen zu legen.
Das könnte dazu passen.
Nachdem ich der RAin geantwortet habe und die Kosten aufgrund der Berufstätigkeit der KM bei der KM sehe, habe ich zum Thema Gesamtschuldnerausgleich folgendes geschrieben.
Ihr Argumentationsansatz über den Gesamtschuldner bzw. über den Gesamtschuldnerausgleich ist irrwegig.
Weder ist die KM im Verzug, sodass die Gemeinde aufgrund des gemeinsam unterschriebenen Vertrages dies überhaupt in Erwägung ziehen könnte, noch geht aus dem Vertrag überhaupt hervor, dass es diese Möglichkeit gibt.
Grundsätzlich ist es so, dass alle Unterzeichner eines Vertrages haften. Berücksichtigt werden muss aber auch, dass die Gemeinde von beiden Sorgeberechtigten die Unterschrift auf dem Betreuungsvertrag zwingend erfordert, damit der Betreuungsvertrag zustande kommt.
Treibender Teil für das Zustandekommen war die KM, da sie eine nachschulische Betreuung für X berufsbedingt benötigt. Somit ist klar, dass sie die Kosten übernimmt.
Sollte die KM mit den Zahlungen in Verzug geraten, kann es passieren, dass die Gemeinde ihre Ansprüche auch an mich als zweiten Unterzeichner richtet.
Dann käme jedoch ein Anspruch meinerseits auf Gesamtschuldnerausgleich an die KM zustande.
Es ist jedoch absurd zu argumentieren, es entstehe ihrerseits ein Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich nur durch meine Unterschrift auf einen durch Ihre Mandantin initiierten Vertrag.
Darauf gab es im Grunde nur der Hinweis auf $426 II BGB als Antwort mit der hälftigen Kostenübernahme, die erneute Forderung diese und die rückständigen hälftigen Kosten zu zahlen. Und der Hinweis, dass ihre Mandantin die Kosten gerichtlich geltend machen kann.
Mal so als Frage: Warum hast du damals nicht ein Schriftstück aufgesetzt, wo drin steht, dass du im Rahmen der gemeinsamen Sorge einverstanden bist, dass dein Kind den Kindergarten besucht, that's it. Die Mutter hätte den Vertrag dann einfach selbst schließen können. Meine Frau hat den Betreuungsvertrag für ihre Tochter auch alleine geschlossen.
Dass die Gemeinde beide Unterschriften haben will, ist nicht dein Problem. Keiner kann dich zwingen einen solchen Vertrag zu unterschrieben. Du musst nur dann Einverständnis im Rahmen der gemeinsamen Sorge erteilen.
Du musst nur dann Einverständnis im Rahmen der gemeinsamen Sorge erteilen.
Das allein war auch mein Anliegen.
Ich will der KM keine Vollmacht mehr geben, da ich sonst schnell von allen Belangen ausgeschlossen werde. Ohne Vollmacht muss sie sich mit mir auseinander setzen und ich bin involviert.
Wenn ich das richtig verstehe, gibt es die Möglichkeit den Gesamtschuldnerausgleich einzuklagen.
Ich kann vermutlich der Gegenseite argumentieren, dass die Unterschrift auf dem Vertrag lediglich als "sorgeberechtigte Zustimmung" zu werten ist.
Die Unterschrift hätte ich zudem auch nicht einfach so (ohne hohes Kostenrisiko zu tragen) ablehnen können.
Oder einfach die geforderten Beiträge (nicht rückwirkend) ab Jan 2022 zahlen und somit weiteren Diskussionen aus dem Weg gehen?