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Betreuungsunnterhalt nach neuer Heirat

 
(@neo78)
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Hallo ihr Lieben,

da bin ich mal wieder und habe eine Frage. Ich werde im Sommer heiraten.  Was ändert sich dann am Betreuungsunterhalt den ich meiner Ex zahlen muss? Ändert sich da überhaupt was?

Kurz die Fakten:

durchschnittliches Netto: 1750,00 Euro

Mieteinahmen +297,00 Euro
Wohnvorteil +300,00 Euro
Unterhalt Kind - 274,00 Euro
Kredit Haus -230,00 Euro
Altersvorsorge betrieblich -94,00 Euro

Das Jobcenter hat einen Mahnbescheid erlassen für letztes Jahr wo ich 500 Euro monatlich zahlen soll, also das ist aufgelaufen und wird nun von mir gefordert.
Sie hat einen Anwalt und der fordert 600 Euro.
Im Moment zahle ich noch gar nichts.
Wenn ich nun heirate zahle ich dann weniger Betreuungsunterhalt oder besser noch gar nichts mehr? Und muss dann nur das aufgelaufene zurück zahlen?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2016 10:33
(@Mrs_Mima)

Hallo,

wieso solltest du weniger BU zahlen wenn du heiratest?
Arbeitet deine Zukünftige nicht, um sich zu versorgen?

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2016 10:54
(@neo78)
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doch aber ich habe die Information, das ihr von meinem Geld "Taschengeld" zusteht in Höhe von 3/7. Damit kann ich ja dann keinen BU mehr leisten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2016 11:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn es einen Mahnbescheid gibt, existiert auch ein Festsetzungsbeschluss. Oder kommt diese Mahnung aus heiterem Himmel? Auch zu den RA-Kosten fehlt ein wenig an Erläuterung. Du sprichst z.B. auch von Kreditkosten, allerdings werden diese aufgeteilt in Zins und Tilgung, und dann auch bei unterschiedlichen Positionen bei der Bereinigung des Einkommens bzw. beim Wohnvorteils angerechnet. So pauschal fällt es schwer es nachzuvollziehen.

Falls Deine Zukünftige selber auf die Arge angewiesen ist, könnte sich eventuell was ändern. Da würde es auf die genauen Zahlen ankommen. Ansonsten sehe ich keinen Grund, dass sich am BU was ändern sollte.

doch aber ich habe die Information, das ihr von meinem Geld "Taschengeld" zusteht in Höhe von 3/7

Kannst Du außer Mundpropaganda eine nachprüfbare und belastbare Quelle angeben?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2016 12:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jein Neo.

Ich fürchte, dass in der Rangfolge die KM vor der neuen Ehefrau steht (wenn diese nicht auch ein gemeinames Kind utner 3 zu betreuen hat).

Und damit würde erst der BU und dann das "Taschengeld" berechnet.

Zudem steht der neue Ehefrau nicht 3/7 deines Einkommens zu, sondern euer beider Einkommen wird addiert durch 2 geteilt und dann steht ihr eine Teil der Differenz von ihrem zu deinem Einkommen zu

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2016 12:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Partnerinnen bzw. Ehefrauen, die Kinder betreuen, haben Vorrang vor Ehefrauen, die keine gemeinsamen Kinder betreuen.

Der Unterhaltsanspruch oder Taschengeldanspruch deiner dann Frau ist nachrangig. Am BU ändert sich nichts. Es ändert sich lediglich die Anzahl der Unterhaltsberechtigten, dabei müsste man prüfen, ob es dann eventuel zu einer Abstufung in der DDT kommen könnte.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2016 12:11
(@neo78)
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wenn meine Ehefrau dann ein Kind bekommt, stehen dann beide Frauen auf einer Stufe? Dann würde ich quasi 2 mal Kindsunterhalt zahlen und dann wäre eh nichts mehr für den BU übrig. Sehe ich das richtig?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2016 12:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn nach dem KU nichts mehr übrig bliebe, ja. Dann fiele der KU weg. Ansonsten sind die Ansprüche der Frauen gleichrangig.

Versuchst du gerade die Unterhaltssituation zu optimieren?

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2016 12:43
(@Mrs_Mima)

aber das ist doch Blödsinn, weitere Unterhaltsberechtigte (Frau und neues Kind) zu generieren, nur weil dann der BU für die erste KM wegfällt/reduziert wird.

Wenn du dich dann von der neuen trennst (oder getrennt wirst) hast du die volle A-Karte, nämlich nicht nur 1x KU und 1x BU sondern 2xKU und 1x BU.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2016 12:49
(@neo78)
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Ich versuche raus zu bekommen was ich mir leisten kann und was nicht. Will nichts optimieren oder generieren. Möchte nur wissen was in welcher Situation auf mich zu kommt. Danke für die Infos.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2016 23:05