Ich befinde mich momentan im Trennungsjahr und meine Frau verlangt Betreuungsunterhalt für unser gemeinsames Kind. Meine Frau lebt aber nachweißlich bei Ihren Eltern. Hat Sie trotzdem Anspruch auf Betreungsunterhalt auch wenn Sie nachweißlich keinen eigenen Haushalt führt.
Moin.
und meine Frau verlangt Betreuungsunterhalt für unser gemeinsames Kind.
Verlangt sie nun BU für sich oder KU fürs Kind?
Wie alt ist euer Kind?
Grundsätzlich hängt der Unterhaltsanspruch aber nicht davon ab, wo die Berechtigte wohnt.
Im Übrigen wird hier ein freundlicher Gruß recht gerne gesehen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
ergänzend zu Beppo.
Grundsätzlich hängt der Unterhaltsanspruch aber nicht davon ab, wo die Berechtigte wohnt.
Das Wohnen bei den Eltern hat weder Auswirkungen auf den Anspruch an sich noch auf die Höhe des ggf. fälligen Unterhalts, da es sich hierbei um freiwillige Leistungen Dritter handeln dürfte ...
Besten Gruß
United
Hallo Zusammen,
ihr habt natürlich Recht viele Grüße und ein gesundes 2012 an alle Forumsteilnehmer, natürlich erwartet meine Frau neben dem Betreuungsunterhalt auch Kindesunterhalt unser kleiner ist erst ja 6 Monaten auf der Welt.
Viele Grüße
der Papa aus Halle