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Betreuungsunterhalt bei 9 Jahre altem Sohn?

 
(@altersack)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich hatte hier schon einmal geschrieben wegen dem gleichen Thema. Nun bin ich von der ARGE mal wieder neu berechnet worden, damit ich Betreuungsunterhalt an die Kindesmutter unseres Sohnes ( 9 Jahre ) zahlen soll.
Kurz gesagt, die Kindesmutter bekommt von denen Unterstützung und hat 3 weitere Kinder , welche nicht von mir sind.  Diese von 2 Vätern, der eine hat noch nie etwas gezahlt und der andere inzwischen nach langem hin und her doch jetzt regelmässig Kindesunterhalt. Die Kindesmutter, mit der ich mich immer noch sehr gut verstehe, ist gesundheitlich angeschlagen und kann zur Zeit nicht Arbeiten, also wirklich keine Drückebergerin, was sie hat wünsche ich hier niemanden und wie gerne sie eine Tätigkeit ihrer Krankheit vorziehen würde könnt ihr gar nicht glauben.
So nun hat die ARGE natürlich kosten und versucht mich auf dem Wege des Betreuungsunterhaltes daran zu beteiligen, angeblich zum Wohle des Kindes. Habe nun denen geschrieben , das ich es nicht einsehe, weiter zu Zahlen und erst einmal weitere Zahlungen eingestellt, da ja die Person, welche den Unterhalt fordert, in diesem Fall die ARGE, soweit ich weiss, beweisen muss das es hier um das Kind geht, ist das richtig?
Ich bin übrigens der einzige Vater, von dem die ARGE Betreuungsunterhalt bekommen hat, da die anderen angeblich nichts haben. Müsste da nicht die Summe trotzdem auf 3 aufgeteilt werden?
Also ich habe wirklich nicht lust jede Woche mindestens 40 Stunden zu arbeiten, damit ich 1000€ behalten darf und Geld für einen Anwalt habe ich leider auch nicht wirklich.
Habe auch noch niemals einen Cent an Kindesunterhalt zurückgehalten, immer alles bezahlt, zu recht ja auch, doch wie komme ich aus dem Beteuungsunterhalt raus?
Ich sorge mich auch regelmässig um unseren Sohn und dadurch natürlich auch um die anderen 3 Kinder, mindestens 3 Nachmittage, meißt auch noch mehr um die Kindesmutter zu entlasten und Ihre Genesung zu unterstützen. ( Wird soetwas angerechnet? ) Ebenso geht er in eine Ganztagsschule, womit sich die Betreuungszeit doch reduzieren sollte.
Hoffe Ihr könnt mir etwas helfen
Gruß
Maik

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2010 23:33
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

1) Du solltest Dich auf die entsprechenden BGH-Urteile vom

16.12.2009 ( XII ZR 50/08 , siehe http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1812.html ) und vom
13.01.2010 ( XII ZR 123/08  , siehe http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1844.html ) und vom

beziehen und einwenden, dass keine stichhaltigen kind- oder elternbezogenen Gründe für einen Betreuungsunterhaltsanspruch über 3 Jahre hinaus vorgetragen wurden.

2 ) Wenn Du in der Vergangenheit Betreuungsunterhalt gezahlt hast: kennst Du den steuerabzug dieser Zahlungen nach §33a EStG ?

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2010 00:30
(@altersack)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort 🙂
Unterhalt habe ich bei der Steuererklärung mit angegeben, die bearbeiten das noch.
Was mache ich denn jetzt am besten?  Abwarten bis die ARGE mich verklagen will?  Oder wie läuft das?
Mann hätte ich besser mal eher ne Rechtschutzversicherrung abgeschlossen :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2010 00:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi altersack

Was mache ich denn jetzt am besten? Abwarten bis die ARGE mich verklagen will?

Ganz genau.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2010 14:23
(@altersack)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

unsere ARGE vor Ort möchte nun mal wieder neu berechnen wie sie mich auf meinen Selbserhaltungssatz von 1100 Euro bringen kann 😡
Sie möchten Betreuungsunterhalt für meinen 9 jahre alten Sohn, der auch noch nach der Grundschule in die Ganztagsbetreuung bis 16 Uhr geht. Die Kindesmutter bezieht Harz 4 und dieses ist wohl der Grund von mir zu nehmen was ich erarbeite.
Mein Sohn hat einen 1 Jaht älteren Bruder, welcher die gleiche Schule besucht und dessen Vater angeblich zahlungsunfähig ist :mad:, so soll ich alleine für die Kosten aufkommen.
Nach meinem Wissen muß der jenige der Betreuungsunterhalt verlangt dieses auch Kindesbezogen beweisen!

Wie würden meine Chancen stehen dieses abzulehnen und was passiert dann?  Zieht die ARGE gegen mich vor Gericht? Und wie stehen meine Chancen zu gewinnen?
Kindesunterhalt zahle ich immer pünklich und ist gar kein Thema.

Anwalt kann ich mir nicht wirklich leisten, da mir nach Abzug aller Kosten zwar so viel bleibt das ich keine Gerichtshilfe bekomme, jedoch auch nichts sparen kann.
(Da ist doch auch irgendwie wieder System drinn, oder?)

Gruß
Maik

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2010 01:20
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es hat sich nichts geändert:

Du solltest Dich auf die entsprechenden BGH-Urteile ...  beziehen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2010 01:42
(@altersack)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort.

Dann werde ich es mal drauf ankommen lassen. Mehr als verlieren kann ich ja nicht  😉

Wer ist eigentlich Vorgesetzter der ARGE?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2010 02:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wer ist eigentlich Vorgesetzter der ARGE?

Guckst Du >>hier<<. Es gibt keine eindeutige Auskunft. Aber Du kannst es mal mit dem Chef der dortigen ARGE versuchen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2010 14:31