Betreuungsunterhalt...
 
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Betreuungsunterhalt berechnen... Berechnungsgrundlage

 
(@rudolf39)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

da ich nach langem Googeln keine allumfassende Vorgehensweise für die Berechnung gefunden habe, hier eine kleine Frage.

Die Mutter ist zunächst ein Jahr in Elternzeit gewesen, dann hat sie auf zwei Jahre verlängert und geht vielen Nebenjobs nach.

Vermutlich wurde im ersten Jahr die volle Summe des Elterngelds ausgezahlt. Demnach kommt jetzt keine Kohle rein.

Wie wird denn jetzt aber der Betreuungsunterhalt berechnet?

Auf Basis des Lohns vor der Geburt (wird hier gemittelt über ein Jahr oder drei Monate)?
Auf Basis der jetzt laufenden Einkünfte (also auch die jetzigen Einnahmen aus Jobs in der Elternzeit?
Wird das zweite Jahr Elternzeit wie Arbeitslos betrachtet? Ich verstehe das nicht und finde dazu keine Infos.

Was kann ich denn geltend als Abzüge geltend machen, außer die Fahrt zur Arbeit und lächerliche 4% als Altersvorsorge?

Die Höhe fällt unter Umständen natürlich dementsprechend krass aus.

Kann mir wer helfen?
Denn, dafür, dass ich jetzt eine Umgangsregelung beantragt habe (ich darf meine Tochter nur 3h die Woche sehen und die Mutter möchte unter Beisein des Jugendamts keine längeren Umgänge gestalten), wird jetzt hasserfüllt mit Geldlichen Forderungen gedroht.

Auch dire Prozesskosten soll ich jetzt übernehmen. Ein Antrag wurde eingereicht. Das ist natürlich blanker Horror für mich. Dabei möchte ich nur mehr Zeit mit meinem Kind verbringen. Ihrer Meinung nach schadet Kindern die Länge der Trennung zur Mutter.

Herzlichen Dank für jedwede Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2019 12:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Betreuungsunterhalt ist in § 1615l BGB geregelt. Die Grundaussage ist, dass die Mutter so gestellt werden muss als ob es die Schwangerschaft und das Kind nicht gegeben hätte.

Das Einkommen ist also das Einkommen vor der Geburt des Kindes. Gemittelt wird eigentlich nicht, es sei denn das Einkommen ist sehr schwankend.

Angerechnet wird das Elterngeld abzüglich 300 Euro, jede andere Erwerbstätigkeit ist überobligatorisch und wird deshalb nur bedingt angerechnet und "nach billigem Ermessen", vermutlich wird nur die Hälfte angerechnet.

Wichtig für Dich ist, dass der BU gefordert und begründet werden muss. D.h. Dir muss konkret vorgerechnet werden, warum, wieso der Unterhaltsanspruch so hoch ist.

Außerdem ist der BU nachrangig zum KU und Dein Selbstbehalt sind 1200 Euro. Dir müssen also nach Abzug des KU, bereinigt 1200 Euro verbleiben. Wenn damit der Anspruch nicht gedeckt werden kann, dann ist das so, es gibt keine Verpflichtung alles zu zahlen.
Weiterhin kann BU nur bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes gefordert werden, danach müssten kindbezogene Gründe vorliegen damit BU weiter gefordert werden kann, was in aller Regel nicht der Fall ist.

Prinzipiell ist es nicht möglich Unterhalt rückwirkend zu fordern. Du musst den BU also erst ab Forderung bezahlen. Trotzdem wird Dich das durchaus viel Geld kosten, Du kannst glücklich sein, wenn weder für Erstausstattung des Kindes, noch für das erste Jahr BU gefordert wurde.

Das Einkommen wird beim BU genauso wie beim KU bereinigt, weitere Abzugsmöglichkeiten gibt es nicht.

Unterhalt hat nichts Umgang zu tun, auch wenn es gerne vermengt wird. Wenn ich es richtig sehe ist das Kind jetzt 1+ Jahr alt. In diesem Alter dürfte das Kind nicht mehr (nur noch wenig) gestillt werden, so dass ein Umgang für einen Tag (9-18 oder so) gar kein Problem darstellen sollte. Eine Übernachtung könnte man langsam anbahnen.
Was heißt eigentlich unter Beisein des JA? Gibt es denn einen Grund für betreute Umgänge??

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2019 13:15
(@rudolf39)
Schon was gesagt Registriert

Erst mal vielen Dank Susi,

es gibt hier noch einige Dinge die ich nicht verstehe. Ich mag die auch gerne zu der Frage am Ende antworten.

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Angerechnet wird das Elterngeld abzüglich 300 Euro, jede andere Erwerbstätigkeit ist überobligatorisch und wird deshalb nur bedingt angerechnet und "nach billigem Ermessen", vermutlich wird nur die Hälfte angerechnet.
--

Wie ist das zu verstehen?
Nehmen wir fiktiv an, die Mutter hat 1500eur netto im Monat verdient. Weinachtgeld betrug jedoch gerne mal eben 3000eur. Schichtzulagen führten zu Schwankungen und Nebenjobs (sind das die anderen überobligatorischen??) trieben die Einnahmen nochmals phasenweise hoch.

Ich verdiente das erste Jahr von unserer Tochter 1400eur netto und dann bis heute 1800eur.

???
wie genau berechnet sich das an diesem Beispiel?

Welche 300eur meinst du abzüglich? Verstehe nicht ganz wo die herkommen.

Wie bereinigt man die Beträge dann?

Dazu habe ich die Farge zu der Zeit nach der Elternzeit. Hier wird sie sicher einen Teilzeitjob anstreben. Wie berechnet sich das dann. Auch anteilig zu den Wochenstunden?
???

Dazu kommt, die Mutter hatte bereits nach der Trennung einen Handschriftlichen Zettel eingereicht, auf dem Betreuungsunterhalt und dessen Verzug angezeigt wird. Jedoch keine Höhe genannt wird.

Was die Summe anbelangt, dass finde ich ungerecht und schräg. Interessiert hier vielleicht keinen, aber das hat alles mit dem Kind nicht viel zu tun. Das Geld wird hier auch nicht faktisch benötigt, dann wäre das eine andere Nummer. Hier werden Flugreisen und mehrere Autos plus zwei Wohnungen damit finanziert. Das ist unverschämt und hat mit Moral und klarem Menschenverstand nichts mehr zu tun.

Zu deiner Frage gegen Ende:
Die Mutter argumentiert, es sei eine traumatische Erfahrung für die kleine, wenn sie länger von ihr getrennt sei.
Unter Beisein des JA meint, dass es ein Gespräch beim Jugendamt gab, an dessen Ende die Mitarbeiterin, von der Mutter entnervt, die Vermittlungsversuche abbrach und die Mutter darauf hinwies, eine gerichtliche Lösung sei mangels ihrer offensichtlichen Kooperation hier angezeigt. Telefonisch sprach man von fehlender Bindungstolleranz.

Mir glaubt mittlerweile kaum noch einer was ich mit der Frau alles erlebt habe. Auch ich selbst würde, wenn mir jemand sowas erzählt, hinterfragen, ob denn da was vorgefallen ist. Ist aber nicht, außer das ich unter Beisein unserer Tochter Gewalt erfahren durfte und andere schreckliche Dinge.

Tatsächlich scheint die Mutter Probleme zu haben, dessen Ausmaß nicht abzuschätzen ist. Zwei involvierte Beratungsmitarbeiter sprachen mich unabhängig darauf an.

Ich bin froh, dass auch ein JA Mitarbeiter diese Seltsamkeiten in einem langen Gespräch erleben durfte und dazu nur kopfschüttelnd reagieren konnte.

Die Umgänge an sich sind demnach nicht betreut. Ich habe die Zeit bisher immer selber gestaltet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2019 23:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du 1.800 netto hast, dann wird das noch bereinigt um berufsbedingten Aufwanf (5% vom Netto, höherr Kosten musst du nachweisen) und ggf., falls du hast private Altersvorsorge (max. 5% vom Brutto).
1710 Euro bereinigtes Netto ergeben 257 Euro Kindesunterhalt. Zieht man die vom Netto ab, bleiben 1453 Euro übrig und somit rund 253 Euro Raum für BU.

300 Euro sind der anrechnungsfreie Sockelbetrag vom Elterngeld. Überobligatorisch heißt, dass ihre Arbeitsleistung bis zum 3. Geburtstag des Kindes freiwillig ist und demnach nicht oder maximal hälftig angerechnet wird. Bitte löse dich davon zu beurteilen, ob sie dieses Geld braucht und wie sie ihr Geld verwendet. Das geht dich schlicht nichts an. Vielleicht gibt ihr jemand freiwillige Zuwendungen. Von ihrem eigenen nur noch anteiligen Verdienst macht wohl niemand große Sprünge.

Das Gesetz sieht nun mal vor, dass ein betreuender Elternteil bis zum 3. Geburtstag nicht arbeiten muss und ihm Unterhalt vom anderen Elternteil zusteht. Es macht keinen Sinn sich darüber aufzuregen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2019 00:05
(@rudolf39)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antwort.

Und sorry, es macht absolut Sinn sich darüber (KU, Umgangsgeflogenheiten der Richter, DUS-Tabelle, Sorgerecht und Vaterschaft und Aufenthaltsbestimmung usw.) aufzuregen. Sonst sind wir, klein beigebend, in dreißig Jahren immer noch bei der Gesetzgebung aus einem längst vergangenem Jahrhundert.

Natürlich ist nicht alles schlecht und Kinder gehören geschützt. Aber wenn selbst ein Angesehener Fam-Richter einer Großstadt die Anhörung mit einem kleinen Ausflug durch die EU Rechtslage beginnt und die deutsche Situation zynisch hinterfragt, darf auch mal genauer hingesehen werden.

Moralisch ist die Situation in guten Teilen schlichtweg fragwürdig und ich kann mit der typisch deutschen Gehorsamkeit nicht viel anfangen, alle Gesetze artig zu befolgen und bloß nicht zu hinterfragen.

Nur weil dieser Teil der Gesellschaft (Trennungskinder) politisch nicht wirksam verwertbar ist, oder die Mehrheit bei dem Thema in Starre verharren, heißt das nicht, dass alles prima ist. Sowas langweilt mich allgemein.

Das kostet zwar Energie, aber eine Gesellschaft darf sich auch in diesen Bereichen entwickeln dürfen. Dazu gehört eben auch eine gewisse Dynamik.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2019 03:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du musst unterscheiden zwischen politischen Forderungen nach der Änderung des Familienrechts und Deiner aktuellen Situation. Das Gesetz ist wie es ist und Gerechtigkeit ist etwas anderes.

Natürlich landen hier im Forum zum einen die, die überhaupt erst einmal wissen wollen wie ihre Situation ist, und sie sind auch schnell wieder weg, weil sie dann wissen worum es geht.

Die Mehrheit der Fälle hier sind eben die Fälle, wo es idiotisch, schwierig bis unmöglich ist eine vernünftige Lösung zu finden. Dann kann man nur versuchen mit den vorhandenen Gesetzen eine machbare Lösung zu finden.
Das kostet viel Kraft und Zeit und geht in sehr kleinen Schritten vorwärts, wobei es auch zeitweilig Rückschritte gibt.

So sehr der BU im Moment Dein Problem ist, ist perspektivisch gesehen der Umgang Deine viel größere und wichtigere Baustelle.

Hier gilt der "Dreisprung". Schreibe auf wie Du Dir den Umgang vorstellst.
Bei der konkreten Situation sollte es eine Anbahnungsphase geben, wo Du das Kind überhaupt erst einmal mit nach Hause nimmst. Dazu solltest Du ein Kinderbett und eine Spielecke haben, vielleicht auch ein Kinderzimmer.

In der Anbahnungsphase, die möglichst bald beginnen sollte, bist Du zunächst an öffentlichen Plätzen (Spielplatz, gerne auch indoor) zunächst eine Weile alleine, dann geht es für 1-2 Stunden zu Dir und dann zurück.
Die Zeit mit Dir wird dann schrittweise aufgebaut, so dass es nach ca. 1/4 Jahr tageweise Umgänge gibt. Danach sollten Übernachtungen bei Dir angegangen werden.
Ziel sollte sein, dass das Kind Sa/So aller 14 Tage bei Dir ist und vielleicht auch schon ab Freitag Nachmittag. Das wäre dann der Standardumgang.
Dazu kommen entweder Tage unter der Woche, die Du gerne hättest, eine Feiertagsregelung und Ferien.

Das schreibst Du auf und gibst es der KM mit der Bitte um Gestaltung des Umgangs. Wenn da nichts kommt gehst Du zum JA und versuchst dort durch eine Vermittlung etwas zu erreichen. Da beides bisher nicht funktioniert hat, bleibt nur der Gang zum Familiengericht, um eine gerichtliche Umgangsregelung zu erreichen. Auch hier ist es wichtig, dass Du einen Plan hast und das der Umgang machbar (von Dir) und Sanktionen vorsieht, wenn er nicht stattfindet.

Du kannst gern im Forum nachfragen, wenn es um konkrete Dinge geht, was möglich ist, was üblich ist und wie Du es machen könntest. Es wird langwierig, kann aber durchaus auch von Erfolg gekrönt sein. Einfach ist es nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2019 10:38
(@rudolf39)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

was genau umschreibt langwierig. Die Anhörung ist bereits anberaumt. Muss dann für jede Phase der Anbahnung einer Übernachtung, oder einer Erweiterung des Umgangs ein neuer Antrag gestellt werden?

Im Moment sind vier Stunden zu meiner freien Gestaltung.

Ich bewege mich mit meiner Tochter im Auto oder zu Fuß, eben wie es passt.

Wenn die Betreuung im Rheinland stattfindet, weil die Mutter in der Nähe irgendwelche Termine hat, ist sie auch bei mir zuhause.
Da sie jedoch weiter weg wohnt, beschenkt sich das oft auf eine andere Stadt.

Meine Tochter abholen, zu mir fahren und später wieder wegbringen ist nicht praktikabel. Selbst wenn die Zeiten verlängert werden sitze ich 6h an einem Tag im Auto. Davon dann 3h des Umgangs mit meiner Tochter. Kooperiert die Mutter nicht und werden die Fahrten nicht geteilt, haben wir leider eine weitere Seele ohne Bezug zum Vater. Das ist schrecklich traurig, aber dann leider nicht anders in der realen Welt umsetzbar. Das wäre dann wohl was die Mutter möchte und ich für unser Kind und mich grausam finde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2019 11:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Okay, dann betrachte ich das weiter oben mal als "sich Luft machen", denn meckern allein schafft ja keine Möglichkeit etwas zu verändern.

Gibt es die Möglichkeit, dass du dir am Wohnort der Mutter einen neuen Job/eine neue Wohnung suchst? Die Entfernung wird es sonst schwerer machen, einen guten Umgang aufzubauen und der Mutter leichter, ihn zu sabotieren.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2019 11:50
(@rudolf39)
Schon was gesagt Registriert

Ja du hast recht. Das ist die Verzweiflung einer gebrochenen Seele.

Die Option zum Umzug gibt es nicht.

Ich liebe meine Tochter unglaublich und würde von herzen gerne an ihrer Seite sein.

Bei einem Umzug bin ich dennoch raus. Ich würde alles was mir noch bleibt, also Job und Freunde, sowie etwas Familie hinter mir lassen. Im Grunde alles was mir noch Halt gibt.
Das ist ein Schritt zu weit. Ich helfe auch niemandem damit, auf dem Land unglücklich und möglicher Weise Arbeitslos zu sein. Weder unserem Kind noch der Mutter.

Zumal ja nicht klar ist, dass die Bindungsintoleranz dann besser würde. Im Gegenteil, ich riskiere alles mit hohem Risiko in so einer Situation.

Ich habe auch noch ein Leben und wenn mir dermaßen viele Steine zwischen die Beine geworfen werden, höre ich auf. Der Preis würde zu hoch.

Ich kann das Moralisch dann auch mit gutem Gewissen vertreten. Auch wenn die Angst davor, die Verachtung meiner später pubertären Tochter spüren zu müssen, schlimm ist.

Im Grunde kann ich ihr aber nicht helfen. Nicht bei weniger 3Proz ihrer Lebenszeit, in der ich sie sehen darf.

Was ich nicht versteh ist, warum keiner mit Geld und dem Wissen auf den Trichter kommt, endlich fachliche gute Anträge beim Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen. Eigentlich könnte das jeder, so scheitern jedoch viele schon an den Formalien. Dazu braucht es Fachwissen und Erfahrung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2019 23:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es ist zwar aufwendig, aber es gibt durchaus noch Möglichkeiten, wenn Dein Arbeitgeber etwas mitspielt.

Für die Anbahnung des Umgangs musst Du Deinen Urlaub opfern. Also 1 Woche (oder auch 2) vor Ort und möglichst täglich Umgang, so dass das Kind eine sichere Verbindung aufbauen kann. Danach müsstest Du weitere Urlaubstag dafür nutzen vor Ort an verlängerten Wochenenden (Fr-So oder Sa-Mo) mehrfach Umgang zu haben. Danach könnte es erst einmal möglichst jede Woche 1 verlängerter Tag sein (also Sa holen und So Abend zurück bringen oder Freitag holen und Sa Abend zurück). Danach muss es dann ein normales Wochenende aller 14 Tage sein.

Es macht für Dich Sinn Brückentage für Umgänge bei Dir zu nutzen. Das setzt zwar immer auch eine gewisse Kooperation der KM voraus. Du solltest Dir deshalb von einem Umgangspfleger helfen lassen.

Letztlich gibt es zwar keine Garantie, dass es klappt, aber es ist machbar.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2019 13:05




(@rudolf39)
Schon was gesagt Registriert

Vielen lieben Dank erstmal. Ich hab die Tage viel darüber nachgedacht und bin noch nicht zu einer Endgültigen Idee für eine Lösung gekommen.

Falls sich etwas im Vorhinein oder durch die Anhörung ergibt, was interessant sein könnte, werde ich es hier berichten.

VG und Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2019 11:55