Hallo zusammen.
Zu mir, ich heiße Sven bin 27 Jahre und habe eine 2 Jährige Tochter welche bei der Mutter lebt. Aktuell lebe ich wieder bei meinen Eltern zahle nur Wohngeld also keine richtige Miete o.ä.
Zu meinem Fall, Kindesmutter bezieht ALG2 vom JC welche die Ansprüche auf Unterhalt auf sich übertragen haben. Letztes Jahr musste ich mein Vermögen offen legen wodurch der Kindesunterhalt von 251€ festgelegt wurde und kein Betreuungsuntethalt da ich zu der Zeit auch arbeitssuchend war.
Jetzt wurde ich 1 Jahr später erneut angeschrieben (was doch schonmal nicht rechtens ist sondern nur alle 2 Jahre oder?)
Aus diesem Bescheid geht nun hervor das der Unterhalt für die kleine gleich bleibt ich aber zusätzlich Betreuungsunterhalt zahlen soll - jetzt zu meiner eigentlichen Frage/Problem:
Von meinem eigentlichen Netto abzüglich Fahrtkosten und Kredite etc. würde alles beim alten bleiben. Das JC rechnet jetzt aber ein Naturaleinkommen (Wohnwert) dazu was ich vorher noch nie gehört habe und durch suchen im Internet darauf gestoßen bin das es was mit Eigentum zutun hat, stimmt das? Habe ja kein Eigentum wohne halt nur mehr oder weniger mietfrei. Zumal dieses naturaleinkommen letztes Jahr nicht auftauchte und meine wohnsituation die selbe war.
Die zweite Frage ist, die Kindesmutter nahm jetzt im August eine Ausbildung auf, ist sie dann überhaupt noch zu Betreuungsunterhalt berechtigt?
Danke schonmal im voraus
Gruß Sven
Hallo,
bis zum 3. Geburtstag eures Kindes ist die KM unterhaltsberechtigt, wenn du leistungsfähig bist, für Betreuungsunterhalt.
Nun, diese 2-Jahres-Frist gilt für Kindesunterhalt.
Die Anfrage kam ja nun, weil es um Betreuungsunterhalt für die KM geht.
Wohnwert kann nur bei Eigentum angerechnet werden.
Die Mietfreiheit bzw. bei dir Ersparnis der Kaltmiete kann nur angerechnet werden, wenn dies dem Willen derjeinigen entspricht, die dir das geben bzw. die Miete nicht verlangen.
Sprich: deine Eltern verlangen von dir keine Miete und erklären, dass diese Ersparnis als Unterhalt berechnet werden soll. Davon gehe ich mal nicht aus.
Deswegen musst du die Berechnung korrigieren bzw. dem JobCenter mitteilen, dass du kein Eigentum hast und deswegen auch kein Wohnwertvorteil anzurechnen ist.
Sophie
Hallo,
da Du nicht leistungsfähig warst kann auch früher nachgefragt werden.
Einen Wohnwert/Wohnvorteil gibt es nur beim Wohnen im Eigentum.
Du wohnst bei Deinen Eltern, dass wäre aus meiner Sicht eine freiwillige Zuwendung Dritter.
"8. Freiwillige Zuwendungen Dritter
Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind als Einkommen zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht. "
(siehe <a href="https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/unterhaltsleitlinien/unterhaltsleitlinien-2018/unterhaltsleitlinien-sueddL-1-1-2018.pdf>Süddeutsche" Unterhaltsleitlinien</a>).
Deine Eltern wollen aber Dich und nicht die KM unterstützen.
Prinzipiell bist Du bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes, Einkommen der KM ist in diesem Fall überobligatorisch und wird nicht voll angerechnet. Es kann den Anspruch mindern, es besteht aber nach wie vor ein Anspruch.
Schreibe dem JC, dass Du die Berechnung nicht akzeptierst, da Du nicht Eigentümer der Wohnung bist und es deshalb auch keinen Wohnwert/Wohnvorteil gibt.
VG Susi
Vielen Dank für die Antwort, da bin ich ja erstmal etwas erleichtert.
Werde am Mo. mal anrufen und versuchen das zu klären.
Danke!!
Noch eine Frage, dadurch das ich über 25 bin bilde ich mit meinen Eltern ja keine bedarfsgemeinschaft mehr richtig? Nicht das meine Eltern auch noch alles offen legen müssen...
Hallo,
Du bist nicht selbst von H4 betroffen sondern die KM. Im Unterhaltsrecht gibt es eine Bedarfsgemeinschaft in dem Sinne nicht.
Solange Du zumindest den Mindestunterhalt für den KU zahlst ist es auch irrelevant, dass Du durch das Zusammenleben mit Deinen Eltern eine Haushaltsersparnis hast. Das würde nur im Mangelfall beim KU eine Rolle spielen, da Du eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit beim KU hast. Beim BU gibt es das alles nicht.
VG Susi
Vielen lieben Dank euch beiden!!!
Hat sich schon gelohnt hier anzumelden javascript:void(0);
Bin dennoch die ganze Zeit den Bescheid am durchrechnen etc., die KM hat eine Ausbildungsvergütung von 406€ - Das JC verwendet aber 223€ was dem Wert des bereinigten Einkommen also abzüglich Freibetrag entspricht.
Ist das soweit richtig? Ich mein ihr Einkommen ist ja schließlich 406€...
Hallo Goermann,
Bin dennoch die ganze Zeit den Bescheid am durchrechnen etc., die KM hat eine Ausbildungsvergütung von 406€ - Das JC verwendet aber 223€ was dem Wert des bereinigten Einkommen also abzüglich Freibetrag entspricht.
Ist das soweit richtig? Ich mein ihr Einkommen ist ja schließlich 406€...
Bevor wir hier die falsche Sau durchs Dorf treiben - sag uns doch bitte, wie hoch dein bereinigtes Netto ist (also das Ergebnis von "eigentlichen Netto abzüglich Fahrtkosten und Kredite"). Der Wohnwert, den das Jobcenter hier fälschlicherweise angesetzt hat, hat in der Berechnung nichts zu suchen, also würde ich hier gerne gleich mit dem richtigen Ausgangswert rechnen.
Es ist nämlich durchaus möglich, dass sich die ganze BU-Kiste ohne den Wohnwert von selbst erledigt: Wenn dein bereinigtes Netto abzüglich der 251 Euro Kindesunterhalt bereits unterhalb des Selbstbehaltes von 1.200 Euro liegt, den du gegenüber der Kindesmutter hast, dann gibt's auch keinen Betreuungsunterhalt, und dann ist's auch völlig egal, ob und wie ihre Ausbildungsvergütung anzurechnen wäre.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Guten Morgen.
Mein bereinigtes Netto ohne diesen Wohnwert wären 1141€, wobei in der Berechnung vom JC sogar 30€ weniger bei meinem Kredit/Belastung berechnet wurde also rein theoretisch sogar 1111€, wodurch ich mir die Frage selbst beantworten kann das sich der BU erübrigt haben sollte.
Naja hoffe nur das die nette Dame am Mo. auch einsichtig ist ...
Frage mich wie Sie denn darauf kommt das ich Eigentum besitze ... finde ich ein Unding ... Klar, ich habe keine Mietausgaben angegeben aber bevor man dann von irgendwas ausgeht und berechnet könnte man auch mal fragen!
Hallo Goermann,
Mein bereinigtes Netto ohne diesen Wohnwert wären 1141€, wobei in der Berechnung vom JC sogar 30€ weniger bei meinem Kredit/Belastung berechnet wurde also rein theoretisch sogar 1111€, wodurch ich mir die Frage selbst beantworten kann das sich der BU erübrigt haben sollte.
Genau so ist es - Betreuungsunterhalt steht hier eigentlich überhaupt nicht zur Diskussion, womit sich mir der Verdacht aufdrängt, dass das liebe Jobcenter mit dieser Wohnwert-Geschichte mal wieder versucht hat, einen Unterhaltspflichtigen übers Ohr zu hauen. Wie du selbst schon geschrieben hattest: Sie hätten dich fragen sollen, statt wild darüber zu spekulieren - denn sogar wenn du Wohneigentum hättest, käme es für die Höhe des Wohnwertes immer noch darauf an, ob es sich dabei um eine Zwanzig-Quadratmeter-Einzimmerbude handelt oder um eine geräumige Villa.
Halte uns bitte auf dem Laufenden, wie die Geschichte mit dem Jobcenter weitergeht, und vor allen Dingen - wenn es irgendwelche Probleme oder Ungereimtheiten mit dieser Truppe gibt, dann unterschreib' bitte nichts, sondern frag' vorher unbedingt hier im Forum nach.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
... sich der BU erübrigt haben sollte.
Naja hoffe nur das die nette Dame am Mo. auch einsichtig ist ...
Sie muss nicht einsichtig sein. Sie muss nicht Deiner Meinung sein, sie muss Dich nciht mögen ... Die Berechnung ist schlichtweg falsch,un daher würde ich mit dieser auch nicht reden, sondern einen Zweizeiler schreiben, dass kein Wohneigentum vorliegt und wenn diese anderer Meinung sind, dies nachweisen sollen.
Wer viel telefoniert, läuft irgendwann gefahr, dass sich die Gesprächsteilnehmer (gitl auch für Jugendämter, u.a.) nicht mehr an das Gesagte erinnern können. Deswegen lieben diese Kreise "Gespräche" auch so sehr.
... womit sich mir der Verdacht aufdrängt, dass das liebe Jobcenter mit dieser Wohnwert-Geschichte mal wieder versucht hat, einen Unterhaltspflichtigen übers Ohr zu hauen. Wie du selbst schon geschrieben hattest: Sie hätten dich fragen sollen, statt wild darüber zu spekulieren
Es könnte auch so gewesen sein, dass die KM sich über die finanziellen Möglichkeiten des KV ausgelassen hat und da ein paar Dinge "erfunden" hat um möglichst viel Schwierigkeiten zu machen ... wäre auch nciht das erste mal. So manche KM entwickelt dabei eine blühende Phantasie und die Mitarbeiter sind da dann ziemlich schnell parteiisch, da deren Horizont ebenfalls gelegentlich beschränkt zu sein scheint.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
in welcher Form ist das Schreiben. Wenn es ein Bescheid ist, dann sollte es eine Rechtsmittelbelehrung geben und Du solltest Widerspruch ganz offiziell einlegen.
Ist es eine vorläufige Rechnung, dann solltest Du dieser auch widersprechen und zwar mit dem einfachen Hinweis, dass es keinen Wohnvorteil gibt, da Du mit Deinen Eltern zur Miete wohnst.
Auf alle Fälle schriftlich und innerhalb der angegeben Frist. Alles andere ist nutzlos und sinnlos.
Wer schreibt, der bleibt.
Alles andere ist gegenstandslos. Rege Dich nicht unnötig auf sondern antworte minimal und rational. Das spart Zeit und Kraft.
VG Susi
Nochmal vielen Dank für die ganzen Antworten und Hilfe!
Bei dem Schreiben handelt es sich um eine "Zahlungsaufforderung Unterhalt" wo zwar steht sollt ich dieser nicht nachkommen werde Sie die Ansprüche gerichtlich geltend machen, aber kein Wort von Widerspruch oder sonstigen meiner Seite steht. Hatte mich direkt gewundert das darüber kein Wort verloren wird.
Nochmal zu meiner Wohnsituation, ich wohne bei meinen Eltern welche aber ein Haus besitzen wovon aber 0% mir gehören. Ändert nichts daran das ICH kein Eigentum besitze oder? Weil Susi jetzt schrieb das ich mit meinen Eltern zur Miete wohne.
hiermit lege ich Widerspruch in der Betreuungsunterhalt Angelegenheit für xxx bezogen auf das Schreiben vom 07.09. 2018 ein. Sie berechnen mir ein Naturaleinkommen von 380€ (Wohnkosten) obwohl kein Wohneigentum vorliegt und es sich somit auch kein Wohnvorteil ergibt.
Sollte so ausreichen oder?
Das einzige was ganz am Ende steht ist:
Das Ergebnis beruht auf anerkannten Grundsätzen der Unterhaltsberechnung. Es entbindet den Rechtsanwänder nicht von der Verpflichtung seine Angemessenheit im konkreten Einzelfall zu prüfen.
Freiwillige Leistungen Dritter
Freiwillige Leistungen Dritter (z.B. Geldleistungen, Wohnungsgewährung) sind regelmäßig
nicht als Einkommen zu berücksichtigen, es sei denn die Berücksichtigung entspricht dem
Willen des zuwendenden Dritten. Im Mangelfall kann jedoch bei der Beurteilung der
Leistungsfähigkeit bzw. Bedürftigkeit eine Anrechnung derartiger Leistungen auch gegen
den Willen des Zuwendenden erwogen werden.
Das ist der Text aus dem OLG Hamm welches für mich zuständig wäre. Besteht ein Mangelfalll nur im Zusammenhang mit KU oder auch ein einfacher/unechter Mangefall würde hier zählen?
Hallo,
ich würde bei der Miete gar nicht darauf abstellen, dass es eine freiwillige Zuwendung Dritter ist.
Würdest Du in einer WG wohnen, dann wären Deine realen Wohnkosten u.U. auch geringer als in einer eigenen Wohnung, auch in diesem Fall dürfte Dir die geringere Miete nicht angerechnet werden.
Sinnvoll wäre, wenn Deine Eltern in Absprache/Zustimmung mit dem Vermieter mit Dir einen Untermietvertrag schliessen, der automatisch mit dem Hauptmiertverhältnis endet.
Wenn das nicht geht, dann würde ich das Zusammenleben trotzdem als "WG" deklarieren. Damit gibt es keine Zuwendung Dritter.
VG Susi
Wie gesagt, es ist keine Mietwohnung sondern das Haus meiner Eltern also deren Eigentum.
Bei einer wg würde nicht das hier zutreffen?
Das Zusammenleben in einer häuslichen Gemeinschaft kann unter dem Gesichtspunkt
ersparter Wohn- und Haushaltskosten nach den Umständen des Einzelfalles – bei
Leistungsfähigkeit des Partners – die Leistungsfähigkeit steigern. In der Regel kann dieser
geldwerte Vorteil für die Gemeinschaft mit bis zu 20 % des Selbstbehalts/Eigenbedarfs
bemessen und dem jeweiligen Partner zur Hälfte zugerechnet werden.
Frage mich wie Sie denn darauf kommt das ich Eigentum besitze ... finde ich ein Unding ... Klar, ich habe keine Mietausgaben angegeben aber bevor man dann von irgendwas ausgeht und berechnet könnte man auch mal fragen!
...also mir ist schleierhaft, warum du keine Miete zahlst, bzw auch wenn du es nicht zahlen könntest, keinen Mietvertrag mit deinen Eltern machst?
(Mietbuch gibts in jedem guten Schreibwarenladen)
und wenn ich da lese, das man Dir Eigentum andichtet, wenns nachweislich nicht stimmt, dann würde ich reagieren. Bei mir hat man schriftlich ggü dem Jugendamt behauptet, das ich in den nächsten Monaten keinen Unterhalt zahlen will, um dann vom Arbeitsamt den Unterhaltswert abzweigen zu können. Bin mit dem Schreiben vom Amt sofort zur Polizei gegangen damals, die meinte "Leistungserschleichung" durch exe... Anzeige hat aber gewirkt damals, die hat sich damals lieber Unterhaltsvorschuss geholt, als sich noch mit mir rumzustreiten, mir ist somit diese Psychoexpartnergeschichten erspart geblieben, ich hatte damals einzig und allein nur noch alle 2 Jahre mit dem zuständigen Jugendamt zu tun.
"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."
"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."