Betreuungsunterhalt...
 
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Betreuungsunterhalt diverse Fragen..

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(@goermann)
Schon was gesagt Registriert

Weil es meine Eltern sind, sie keine Miete von mir wollen und ich lediglich je nachdem was mir gerade möglich ist als Wohngeld abgebe.
Das alles geht definitiv nicht von der KM aus, mit ihr verstehe ich mich gut und wir haben keine Differenzen. Aber da die Ansprüche auf Unterhalt das JC auf sich übertragen hat gehen die mir damit auf den Sack...
Schreiben ist raus die gute Frau war heute aber telefonisch nicht zu erreichen die Vertretung meinte nur wenn sie der Meinung wäre es würde stimmen würde sie das auch gerichtlich durchsetzen... Oh man...

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Themenstarter Geschrieben : 17.09.2018 14:50
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

...die Vertretung meinte nur wenn sie der Meinung wäre es würde stimmen würde sie das auch gerichtlich durchsetzen...

Naja, dann verlieren diese wieder auf Staatskosten. Wäre schön, wenn diese wegen solchem Scheiß den Job verlieren würde.
Da Du kein Eigentum hast, brauchst Du denen da nur mitteilen. Mehr dürfte Dir nicht passieren, Du hast ja kein Wohneigentum. Und was die Sachbearbeiterin "meint" bleibt ihr überlassen. Ein Blick ins Grundbuch dürfte genügen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2018 16:10
(@goermann)
Schon was gesagt Registriert

Ich seh gerade das ich in meinen ersten Beitrag "Naturaleinkommen Wohnwert" geschrieben hab, in ihrem Brief steht aber "Wohnkosten"
Ist das das selbe?..
Danke euch echt für die Antworten aber die ganze scheiße macht mich bekloppt, ich bin schon kooperativ gebe alles an was ich an Einnahmen und Ausgaben habe und dann taucht da so ein fiktiver Wert auf...
ICH besitze definitiv kein Eigentum, hoffe jetzt nur das Wohnkosten das selbe mit gemeint ist...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2018 16:29
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das kann man jetzt nur vermuten...
Du hättest auch nicht angeben müssen, was Du alles an Ein- und Ausgaben hast. Netto der letzten 12 Monate, plus Kosten für Arbeitsweg und (wenn vorhanden) Altersvorsorge, und dass wars dann.
Je mehr man verscuht sich zu erklären, um so mehr wird es schwieriger. Die Kosten für das Wohnen sind in dem Selbstbehalt mit eingerechnet. Steht so in allen Leitlinien drin, auch in der Düsseldorfer Tabelle. Da muss man nichts mehr erklären. Wenn man höhere Kosten hat, kann man diese versuchen geltend zu machen, aber dies trifft bei Dir ja nicht zu. Und dass Deine Eltern Dich kostenfrei wohnen lassen, ist Euer Ding, da hat kein anderer irgendwas mit herum zu rühren.

Mal den Gedanken weitergesponnen, Du findest eine passende, günstige Wohnung? Was dann? Dann musst Du da hin und wieder alles offen legen? Um den Dir zustehenden Betrag für Dich selber verwenden zu können?

Naturaleinkommen Wohnwert ist vermutlich der Versuch, dass freie Wohnen als Einkommen zu werten. Dafür soll diese dann aber mal die Grundlage nennen.
Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2018 17:04
(@goermann)
Schon was gesagt Registriert

Das kann man jetzt nur vermuten...
Du hättest auch nicht angeben müssen, was Du alles an Ein- und Ausgaben hast. Netto der letzten 12 Monate, plus Kosten für Arbeitsweg und (wenn vorhanden) Altersvorsorge, und dass wars dann.
Je mehr man verscuht sich zu erklären, um so mehr wird es schwieriger. Die Kosten für das Wohnen sind in dem Selbstbehalt mit eingerechnet. Steht so in allen Leitlinien drin, auch in der Düsseldorfer Tabelle. Da muss man nichts mehr erklären. Wenn man höhere Kosten hat, kann man diese versuchen geltend zu machen, aber dies trifft bei Dir ja nicht zu. Und dass Deine Eltern Dich kostenfrei wohnen lassen, ist Euer Ding, da hat kein anderer irgendwas mit herum zu rühren.

Mal den Gedanken weitergesponnen, Du findest eine passende, günstige Wohnung? Was dann? Dann musst Du da hin und wieder alles offen legen? Um den Dir zustehenden Betrag für Dich selber verwenden zu können?

Naturaleinkommen Wohnwert ist vermutlich der Versuch, dass freie Wohnen als Einkommen zu werten. Dafür soll diese dann aber mal die Grundlage nennen.
Gruß
Kasper

Genau das habe ich alles angegeben + Kredite/Belastung, mehr nicht (und eben halt keine Mietausgaben angegeben).
Daraus hat sie ein durchschnittliches Netto berechnet, allerdings vom 1.1. - 30.6 was höher ausfällt als das Netto der letzten 12 Monate komplett da ich anfangs noch ein ticken weniger verdient habe.
Und dieses Naturaleinkommen "Wohnkosten" angerechnet...

Ja, da hast du völlig recht...

Nochmal bezüglich der Zuwendung Dritter, wenn die Rede von einem Mangelfall ist, dann nur von dem Kindesunterhalt ausgehend den ich ja komplett zahle oder ist ein Unterhaltsberechtigter des 2. Rang also ein unechter/einfacher Mangelfall gleich zu behandeln?

Edit: sehe gerade das auf dem Anschreiben Wohnkosten steht und in der Berechnung selber Wohnwert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2018 17:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ob eine freiwillige Zuwendung Dritter im Mangelfall bzgl. des BU zur Anwendung kommen kann, weiss ich nicht.

Auch wenn Du mit Deinen Eltern im gleichen Haus wohnst, dann ist das keine häusliche Gemeinschaft.

Beim Zusammenleben geht es um:
" .... Das  Zusammenleben  in  häuslicher  Gemeinschaft  mit  einem leistungsfähigen Partner  kann nach Nr.  6.2 berücksichtigt  werden,  maximal  bis zur  Grenze  des  sozialhilferechtlichen Existenzminimums."

"6.2 Das Zusammenleben  in  einer  häuslichen  Gemeinschaft kann  unter  dem  Gesichtspunkt ersparter   Wohn- und   Haushaltskosten   nach   den   Umständen   des   Einzelfalles – bei Leistungsfähigkeit  des  Partners –die  Leistungsfähigkeit  steigern.  In  der  Regel  kann  dieser geldwerte  Vorteil  für  die  Gemeinschaft  mit  bis  zu  20  %  des  Selbstbehalts/Eigenbedarfs bemessen und dem jeweiligen Partner zur Hälfte zugerechnet werden. Vgl. auch Nr. 21.5."

Dabei geht es um das gemeinsame Wirtschaften und Zusammenleben innerhalb einer Ehe oder Lebenspartnerschaft, nicht aber um eine WG, weil dort getrennt gewirtschaftet wird. Du kaufst doch nicht mit dem Geld Deiner Eltern ein oder wäschst deren Wäsche bzw. Deine Mutter wäscht die Wäsche für Dich mit (was auch erst einmal bewiesen werden müsste).
Deine Eltern (!) sind nicht "Dein Partner", außerdem wären es für Dich nur 10% (da zwischen den Partnern geteilt wird).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2018 18:12
(@goermann)
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Danke.
Also seid ihr der Meinung das ich im "Recht" liege bzw. die Dame vom JC definitiv einen Fehler gemacht hat?
Fängt für mich schon dabei an egal was zu Recht oder Unrecht berechnet wurde über meinen Kopf hinweg dazu berechnet wurde. Wie ja schon bereits gesagt wurde selbst wenn ich Eigentum hätte müsste ja sogar das bzw. die Größe dessen überprüft werden.

Was ich mich an der ganzen Sache überhaupt frage; selbst wenn ich Eigentum hätte, welches ich wohlmöglich noch abzahle, wieso wird da ein Wert also in dem Fall Wohnwert dazu berechnet?!?! Auch mit Eigentum hat man doch Ausgaben wie Nebenkosten, Kredit, etc., verdienen würde ich doch nur wenn ich ein Haus hätte mit Wohnung zu vermieten ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2018 19:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Du im Eigentum wohnst dann werden die Kosten des Eigentums und die Zinsen berücksichtigt. Die Tilgung kann als Altersvorsorge bis max. 4% vom Brutto berücksichtigt werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2018 20:37
(@tellerchen)
Benutzer

Zitat von: Goermann am 17. September 2018, 12:50:11
...die Vertretung meinte nur wenn sie der Meinung wäre es würde stimmen würde sie das auch gerichtlich durchsetzen...

wenn dein Kind 18 jahre ist bist du 45 deine Eltern über 60

vielleicht denkt die werte Dame vom JC schon an deinen Erbpflichtteil von Deinen Eltern...den du mal bekommst...

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2018 00:17
(@goermann)
Schon was gesagt Registriert

Ist das jetzt ernst gemeint?
Die Dame weiß ja nichtmal das ich mit meinen Eltern in DEREN Haus wohne geschweige denn das sie eins besitzen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2018 08:26




(@goermann)
Schon was gesagt Registriert

So heute mit der Dame telefoniert weil ich einfach wissen wollte/musste was los ist.
Ihre Aussage: Sie wüsste anhand des Einwohnermeldeamts das ich noch bei meinen Eltern wohne. Dadurch das ich keine Wohnkosten angegeben habe (ist sie der Auffassung) sie könne den Betrag von 380€ der im Selbstbehalt vorgesehen ist raus rechnen und als Einkommen anrechnen. Ich solle von mein Eltern eine Bestätigung erbringen das ich Wohngeld bezahle.

In meinen Augen ist ihre Auffassung falsch oder?! Selbst wenn ich die 380€ aus dem Selbstbehalt spare können die doch nicht nochmal zusätzlich als Einkommen berechnet werden oder??? Ich habe dann ja nicht nur weil ich mir die Miete spare nochmal 380€ zur Verfügung sprich 760€!

Auf alles was ich als Gegenargument gebracht habe kam nur raus das sie eigentlich keine Ahnung hat weil sie sich immer erst einlesen müsse. Was man sich ja aber sparen könnte wenn ich den Nachweis bringe und wir damit raus sind..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2018 09:59
(@goermann)
Schon was gesagt Registriert

Muss ich überhaupt ein Nachweis erbringen?
Kasper hat es ja schon gesagt die Kosten fürs Wohnen sind im Selbstbehalt mit einbezogen, anders wäre es wenn ich mehr Kosten hätte und diese geltend machen möchte - möchte ich ja aber nicht von daher möchte ich nur das dieses naturaleinkommen verschwindet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2018 12:19
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Goermann,

du musst in der Richtung nix nachweisen. Lass die nette Dame vom Amt doch klagen, sie wird keinen Erfolg damit haben.
Es ist egal ob du auf der Parkbank, im Zelt oder sonst wo wohnst. Sollte deine Miete 1,- € betragen würde man ja auch nicht 379,-€ abziehen dürfen.
Schreib ihr doch mal das du eine Wohnung gefunden hast die 600,-€ kostet und du jetzt erhöhte Wohnkosten zu deinem SB geltend machst.

Ich denke die Informationsbeschaffung über das Einwohnermeldeamt ist schon nicht rechtens, bin mir aber nicht sicher.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2018 12:30
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich erinnere mich dunkel, dass es ein Gerichturteil gibt, aus dem hervorgeht, dass eine günstigere Miete nicht zum Abzug berechtigt. Denn dadurch würde die eigene Lebensplanung und das eigene wirtschaftliche Handeln derart eingeschränkt werden, dass ein vernünftiges Leben nicht mehr möglich ist.
380 Euro für Wohnung ist schon ziemlich wenig, und wenn jemand mit weniger auskommt, schön für ihn. Die Realität sieht anders aus, für diesen Betrag bekommt man eine Ein-Zimmer-Bruchbude, aber keine Wohnung, in der man vielleicht auch den Umgang mit einem Kind durchführen kann.
Weiterhin ist das freie Wohnen eine freiwillige Leistung Dritter, und damit nicht anrechnugnsfähig.

Die Dame soll sich einlesen und Du aufhören, immer alles zu rechtfertigen. Wenn die Ihren Job nicht kann, musst Du ihn nicht dafür machen. Für BU gibt es auch keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Nimm die Rechnung, rechne so wie Du meist das sie richtig ist und schreib ihr das. Nachgewiesen hast Du bereits alles. Und genau diesen Betrag, wenn denn einer rauskommt, bezahlst Du.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2018 12:40
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kasper,

da gibt es sogar ein BGH Urteil zu.

Siehe hier:  https://openjur.de/u/80440.html

Randnotiz 24

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2018 13:00
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Vielen Dank. Ja, so hatte ich es in Erinnerung.

Ich würde also in etwa so antworten:

Sehr geehrte Frau SB ARGE,

vielen Dank für Ihre Berechnung und ergänzenden, telefonischen Aussagen.
Die Wohnkosten können Sie nicht in die Berechnung als Einkommen werten, da ich weder Wohneigentum besitze (Wohnvorteil) noch Wohnkosten einspare. Hiermit hat sich bereits der BGH vom 23.08.2006 - XII ZR 26/04 beschäftigt.
Zitat: Es unterliegt grundsätzlich der freien Disposition des Unterhaltspflichtigen, wie er die ihm zu belassenden, ohnehin knappen Mittel nutzt. Ihm ist es deshalb nicht verwehrt, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu gewichten und sich z.B. mit einer preiswerteren Wohnung zu begnügen, um zusätzliche Mittel für andere Zwecke, etwa für Bekleidung, Urlaubsreisen oder kulturelle Interessen, einsetzen zu können (Senatsurteil vom 25. Juni 2003 - XII ZR 63/00 - FamRZ 2004, 186, 189 m.w.N.). Diese Lebensgestaltungsautonomie kann dem Unterhaltsschuldner auch gegenüber Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind nicht verwehrt werden. Zitatende.
Da es in Ihrer vorliegenden Berechnung um einen Betreuungsunterhalt geht, und dieser geringfügiger gewichtet ist wie der Kindesunterhalt, kann eine Anrechnung der Wohnkosten als Einkommen nicht stattfinden.

Ich bitte um Berichtigung und verbleibe
mit freundlichem Gruß

Und ich würde dies schriftlich machen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2018 14:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ersetze das "wie" durch ein "als" und das Schreiben ist super!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2018 14:21
(@goermann)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank. Ja, so hatte ich es in Erinnerung.

Ich würde also in etwa so antworten:
Und ich würde dies schriftlich machen.

Gruß
Kasper

Vielen lieben Dank!
Aber widerspricht sich das nicht das ich laut Urteil mehr oder weniger mit meinem Selbstbehalt machen kann was ich will und dann schreibe das ich keine Wohnkosten einspare?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2018 15:01
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

da der Beschluss auch für Unterhalt gegenüber minderj. Kindern gilt darf der letzte Satz auch ruhig gestrichen werden.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2018 15:28
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Ich denke die Informationsbeschaffung über das Einwohnermeldeamt ist schon nicht rechtens, bin mir aber nicht sicher.

zur Info!

§ 52 a Abs. 1 SGB II:

Die Agentur für Arbeit darf bei Personen, die Leistungen nach diesem Buch beantragt haben, beziehen oder bezogen haben, Auskunft einholen
1. über die in § 39 Absatz 1 Nummer 5 und 11 des Straßenverkehrsgesetzes angeführten Daten über ein Fahrzeug, für das die Person als Halter eingetragen ist, bei dem Zentralen Fahrzeugregister;
2. aus dem Melderegister nach § 21 des Melderechtsrahmengesetzes und dem Ausländerzentralregister,
soweit dies zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch erforderlich ist.

Kein Antrag und kein Leistungsbezug bedeutet also, kein Auskunftsrecht = Verstoss gegen Datenschutz
Deine Daten und die deiner Eltern

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2018 15:35




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