Aber widerspricht sich das nicht das ich laut Urteil mehr oder weniger mit meinem Selbstbehalt machen kann was ich will und dann schreibe das ich keine Wohnkosten einspare?
Nein. Denn Du kannst laut dem Beschluss mit Deinen Wohnkosten tun und lassen was Du willst. Du kannst auch im Zelt schlafen, wenn es Dir gefällt und mit dem eingesparten Geld Dein Auto finanzieren. Du kannst meinen Vorschlag auch komplett anders formulieren... dann streichst Du den Satz halt:
Sehr geehrte Frau SB ARGE,
vielen Dank für Ihre Berechnung und ergänzenden, telefonischen Aussagen.
Die Wohnkosten können Sie nicht in die Berechnung als Einkommen werten, da ich kein Wohneigentum besitze (Wohnvorteil).
Hiermit hat sich bereits der BGH vom 23.08.2006 - XII ZR 26/04 beschäftigt.
Zitat: Es unterliegt grundsätzlich der freien Disposition des Unterhaltspflichtigen, wie er die ihm zu belassenden, ohnehin knappen Mittel nutzt. Ihm ist es deshalb nicht verwehrt, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu gewichten und sich z.B. mit einer preiswerteren Wohnung zu begnügen, um zusätzliche Mittel für andere Zwecke, etwa für Bekleidung, Urlaubsreisen oder kulturelle Interessen, einsetzen zu können (Senatsurteil vom 25. Juni 2003 - XII ZR 63/00 - FamRZ 2004, 186, 189 m.w.N.). Diese Lebensgestaltungsautonomie kann dem Unterhaltsschuldner auch gegenüber Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind nicht verwehrt werden. Zitatende.
Da es in Ihrer vorliegenden Berechnung um einen Betreuungsunterhalt geht, und dieser geringfügiger gewichtet ist als der Kindesunterhalt, kann eine Anrechnung der Wohnkosten als Einkommen nicht stattfinden.Ich bitte um Berichtigung und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Über den letzten Satz kann man sich auch streiten, u.u. auch über den gesamten Aufbau und jedes Wort zerhackstückeln. Der letzte Satz gibt nur den Hinweis, den auch die ARGE wissen muss, dass KU höher gewichtet ist und sich dieses Urteil ja auch den KU bezieht.
Sie kann natürlich auch dann sagen, das Urteil ist schön und gut, aber es hat mit dem BU nichts zu tun und daher interessiert es mich nicht. Damit hängst Du dann wieder in der Endlosschleife der Diskussionen.
Es ist nru ein Vorschlag.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
du weisst doch das zuviel Informationen die nicht gebraucht werden die kleinen SB überfordert und sie dann wieder in das Muster "ich versuch´s halt mal" verfallen. javascript:void(0);
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Ich weiß. Aber nun ist die Information irgendwie da und man kann da ruhig drauf hinweisen ...
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Danke euch. Echt! Habs jetzt erstmal so abgeschickt mit meiner Rechnung noch beigefügt und abgeworfen. Also abwarten.
Bezüglich der Informationen vom Einwohnermeldeamt hab ich erstmal nichts in der Hand, würde aber sollte es vor Gericht gehen ansprechen. Versuche halt das Gericht bzw die Kosten zu vermeiden.. Mal ein Anwalt angerufen da kostet ja schon das erste gespräch fast die Summe des BU....