Betreuungsunterhalt...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Betreuungsunterhalt für Ex-Freundin

 
(@lorenzovonmatterhorn)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend zusammen,

ich schreibe hier heute meinen ersten eigenen Beitrag, da mich seit ein paar Tagen das Thema "BU" einfach nicht los lässt.

Meine Ex-Freundin und ich haben uns Ende April nach 6 Jahren einvernehmlich und wirklich im guten getrennt. Wir haben einen fast 2 Jährigen Sohn zusammen und für uns beide steht an oberster Stelle, das es dem Männlein gut geht.

Seit Mai zahle ich Ihr 350 EUR Kindesunterhalt (lt. Tabelle 311 EUR)  auf Ihr Konto und zusätzlich noch einmal 300 EUR auf unser - aus der Beziehung noch existierendes - gemeinsamen Konto, von dem sie Klamotte, Spielzeug etc. kaufen kann. Sachen wie Schwimmkurse oder Musikzwerge zahle ich zusätzlich für die beiden. Zusätzlich bekommt meine Ex-Freundin 204 Euro Kindergeld und ca. 800 Euro Elterngeld. Da das Kindergeld ab August nicht mehr gezahlt wird, war sie letzte Woche beim Job-Center und musste einige Unterlagen einreichen. Beim Folgetermin hat man ihr auf dem JC gesagt, dass dieses sich wahrscheinlich erst einmal an mich wenden wird bevor das JC zahlt....

Nun weiß ich, dass meine Ex bis zum 3. LJ des Kleinen einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat. Ich bin mir aber total unsicher, wie dieser berechnet wird (wohl abhängig von ihrem letzten Gehalt, mit 2.600 nicht so niedrig) und was es mit dem Selbstbehalt von 1.200 EUR auf sich hat... was kann ich noch von meinem Nettogehalt abziehen? Ich habe z.B. noch einen Kredit von 2014 (200 EUR Rate pro Monat) und überlege, meine neue Wohnungseinrichtung zu finanzieren (habe ihr alle unsere gemeinsamen Möbel überlassen). Angenommen ich würde die neue Einrichtung mit einer hohen Rate finanzieren... wäre diese Rate dann vom EK abzuziehen? Welche Möglichkeiten gäbe es sonst noch, sich vor einem hohen BU zu schützen, bevor das (wahrscheinliche) Schreiben vom Jobcenter reinflattert?

Bitte versteht mich nicht falsch. Den Kindesunterhalt zahle ich echt gerne und so lange meine Ex-Freundin nicht arbeiten geht, zahle ich auch gerne weiterhin die 300 EUR zusätzlich (etwas mehr wäre auch noch ok). Aber bei einem EK von 2.6 EUR finde ich es mega unfair, wenn ich 311 EUR KU und 1.100 EUR BU abdrücken müsste und selber nur 1.200 EUR für mich hätte... Dafür gehe ich doch nicht 50 Stunden die Woche arbeiten und habe nebenbei den kleinen so oft wie möglich....

Ich hoffe ihr versteht mich...

Über Tipps oder Erfahrungsberichte von euch würde ich mich wirklich sehr freuen!

LG
LvM

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2019 22:56
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen Lorenz
Bei der Berechnung ist erst mal Dein Einkommen zu Bereinigen. Das heißt der Weg zur Arbeit, Kosten für Arbeitskleidung und deren Reinigung( wenn nicht durch Arbeitgeber erfolgt, daher Bescheinigung besorgen), dann Gewerkschaftsbeiträge, Kosten für Girokonto( da wegen Lohnzahlung benötigt) etc. Wie es beim KU mit den Kosten für den Kredit aussieht kann Dir hier vielleicht jemand anderes aus dem Forum genauer sagen, ich denke aber das die Rate zählt, weil Du sie schon vor der Geburt gezahlt hast. Diese Kosten ziehst Du von Deinem Netto vor der Berechnung von KU und BU ab. Denke dran KU geht vor BU. Da sieht die Rechnung dann so aus. 2600€ - 200 € Kredit '= 2400 € - 130 € ( Rechnerische 5 % Werbungskosten, da genaues wie Arbeitsweg nicht bekannt) = 2270 € . Daher für KU DT Stufe 2, 372 € - 104 € ( halbes Kindergeld) = 268 € zu zahlender KU. Diese genaue Berechnung KU ist wichtig, da Job Center  involviert und das Kind einen Regelsatz von 245 € hat von dem dann auch noch das volle KG abgezogen wird. Diese 268 € sind von den verbleibenden 2270 € abzuziehen, da verbleibt ein Rest von 2002 €. Von diesem Rest ist soweit ich weiß der angemessene SB von 1300  € abgezogen und eventuell können dann auch noch die Rate für neue Möbel( da ja durch Trennung benötigt) abgezogen werden, der davon verbleibende Rest wird zur Berechnung des unter Anrechnung des Elterngeldes minus 300 € anrechnungsfreier Grundbetrag des BU herangezogen. Stell doch mal genauere Daten ein wegen Arbeitsweg etc. Da kann man dann noch besser helfen bei der Berechnung.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2019 07:37
(@lorenzovonmatterhorn)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen der Frosch,

zunächst einmal Dankeschön, dass du dir die Zeit genommen hast meinen Thread zu lesen und mir so ausführlich geantwortet hast.

Da ich im Angestellten Aussendienst arbeite und einen Firmenwagen fahre, glaube ich nicht dass ich für den Arbeitsweg (der auch immer unterschiedlich ist) noch etwas anrechnen kann. Die 1 % Versteuerung und 50 € Eigenbeitrag zur privaten Nutzung haben das Netto bereits auf 2.600 € korrigiert.

Aber wenn du von genaueren Daten sprichst, habe ich natürlich noch ein paar weitere Kosten, bei denen ich nicht weiß ob Sie vorher berücksichtigt werden oder so sie letztendlich meinen SB schrumpfen lassen...

* Versicherungen:
Ich zahle monatlich ca. 50 € für Sachversicherungen

* private Fondssparpläne zum Vermögensaufbau und zur Altersvorsorge/ Bausparvertrag
ca. 300,00 € p. M. (hier schätze ich, dass es auf keinen Fall berücksichtigt wird)

* Miete
Da ich gerade dabei bin ein Grundstück im Ort meiner Eltern zu kaufen, welches innerhalb der nächsten 5 Jahre bebaut werden muss, bin ich in die Einliegerwohnung bei meinen Eltern zurück gezogen. Ich zahle lediglich 400,00 € Miete - es gibt allerdings keinen Mietvertrag bis jetzt.

* Kredit
1) bestehender über 200,00 € - dazu hast du dich ja schon geäussert
2) für neue Möbel: Meine Überlegung: ca. 10.000,00 EUR aufnehmen für 1 - 2 Jahre, um eine relativ Hohe Belastung zu haben. Da der kleine im September 2020 3 wird, wäre in ca. einem Jahr Schluss mit "BU" und ich könnte den Kredit ggf. wieder ablösen... wie realistisch ist es, dass die Rate (500-600 €) in einem solchen Fall angerechnet wird? Macht es deiner bzw. eurer Meinung nach Sinn, den Kredit sofort aufzunehmen bevor das Schreiben vom JobCenter kommt?
3) Wie sieht es aus, wenn ich das Grundstück kaufen möchte? Es muss noch final im VG-Rat und vom Landkreis abgenickt werden, dass die Grundstücke Bauland werden. Das wird wahrscheinlich zum Jahresende hin passieren. Mit 1.300 € Selbstbehalt kann ich mir schwer weitere 300,00 € Rate leisten...

Wie gesagt, mir geht es hier nicht darum mich vor dem KU zu drücken. Es geht lediglich um den "BU". Da wir uns echt noch sehr gut verstehen, ist es mir auch wichtig dass es den beiden gut geht. Deswegen zahle ich auch anstatt 311 €, wie oben schon erwähnt, zur Zeit jeden Monat ca. 650 € + weitere Sachen. Das würde ich auch weiterhin tun bis meine Ex wieder arbeiten geht. Aber ein bisschen Leben möchte ich selber auch noch. Essen gehen und Urlaub machen (zusammen mit dem kleinen natürlich) ist dann nicht mehr drinnen, wenn ich lediglich einen SB von 1.300 EUR abzüglich der oben genannten Kosten hätte... und das sehe ich, wie gesagt, bei einem stressigen Vollzeitjob echt nicht ein... Aber das Gesetzt scheint es ja so vorzusehen :/

GrußLvM

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2019 08:59
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

was möchte sie denn vom Jobcenter haben? Wenn es sich für Dich interessiert, scheint es ja Hartz4 zu sein. Dann wirst Du Dich vor
denen eh´erstmal nackig machen dürfen, was Dein Einkommen betrifft. Irgendwann kommt eine Berechnung und Du musst entscheiden
ob dieser Berechnung nachkommst oder nicht.

Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2019 09:13
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @LorenzovonMatterhorn,

Zunächst müßte man wissen, wieviel Du tatsächlich verdienst. Die Berrechnung vom @Frosch (#1) fußen wohl (fälschlicherweise(??) auf die Einkommenzahl von 2600,- €, die Du im Eingangstrhead genannt hast. Und da lese ich das so, dass es sich um das Einkomen Deiner EX vor Kindsgeburt handelt...
Im weiteren Verlauf sprichst Du (#2) aber auch von 2600,- € eigenem Einkommen - abzüglich der 1% Regelung für den Firmenwagen.
Hier solltest Du wohl mal etwas Klarheit reinbringen....(Bitte berichtige mich, wenn ich das doch falsch interpretiert habe)

Was verdienst Du also Netto im Jahresdurchschnitt mit allen Zusatzzahlungen (zB. Weihnachtsgeld, Bonis; Gewinnbeteiligungen; Auslösezahlungen usw)

Der Firmenwagen könnte Dir ggf. noch auf die Füße fallen, da er Dir als geldwerter Vorteil angerechnet wird/ werden kann ...
Und auch sonst befürchte ich, dass bei Zahlung von BU die üppigen Zusatzleistungen - neben dem überobligatorischen KU von 350,- für Deinen Sohn - nicht zu halten sind (zumindest nicht, wenn sich Dein Netto mit 2600,- bestätigt....)
Aber das wird man sehen, wenn alle Zahlen auf dem Tisch liegen...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2019 09:40
(@maxmustermann1234)
Registriert

Guten Morgen der Frosch,

zunächst einmal Dankeschön, dass du dir die Zeit genommen hast meinen Thread zu lesen und mir so ausführlich geantwortet hast.

Da ich im Angestellten Aussendienst arbeite und einen Firmenwagen fahre, glaube ich nicht dass ich für den Arbeitsweg (der auch immer unterschiedlich ist) noch etwas anrechnen kann. Die 1 % Versteuerung und 50 € Eigenbeitrag zur privaten Nutzung haben das Netto bereits auf 2.600 € korrigiert.

Aber wenn du von genaueren Daten sprichst, habe ich natürlich noch ein paar weitere Kosten, bei denen ich nicht weiß ob Sie vorher berücksichtigt werden oder so sie letztendlich meinen SB schrumpfen lassen...

* Versicherungen:
Ich zahle monatlich ca. 50 € für Sachversicherungen

* private Fondssparpläne zum Vermögensaufbau und zur Altersvorsorge/ Bausparvertrag
ca. 300,00 € p. M. (hier schätze ich, dass es auf keinen Fall berücksichtigt wird)

* Miete
Da ich gerade dabei bin ein Grundstück im Ort meiner Eltern zu kaufen, welches innerhalb der nächsten 5 Jahre bebaut werden muss, bin ich in die Einliegerwohnung bei meinen Eltern zurück gezogen. Ich zahle lediglich 400,00 € Miete - es gibt allerdings keinen Mietvertrag bis jetzt.

* Kredit
1) bestehender über 200,00 € - dazu hast du dich ja schon geäussert
2) für neue Möbel: Meine Überlegung: ca. 10.000,00 EUR aufnehmen für 1 - 2 Jahre, um eine relativ Hohe Belastung zu haben. Da der kleine im September 2020 3 wird, wäre in ca. einem Jahr Schluss mit "BU" und ich könnte den Kredit ggf. wieder ablösen... wie realistisch ist es, dass die Rate (500-600 €) in einem solchen Fall angerechnet wird? Macht es deiner bzw. eurer Meinung nach Sinn, den Kredit sofort aufzunehmen bevor das Schreiben vom JobCenter kommt?
3) Wie sieht es aus, wenn ich das Grundstück kaufen möchte? Es muss noch final im VG-Rat und vom Landkreis abgenickt werden, dass die Grundstücke Bauland werden. Das wird wahrscheinlich zum Jahresende hin passieren. Mit 1.300 € Selbstbehalt kann ich mir schwer weitere 300,00 € Rate leisten...

Wie gesagt, mir geht es hier nicht darum mich vor dem KU zu drücken. Es geht lediglich um den "BU". Da wir uns echt noch sehr gut verstehen, ist es mir auch wichtig dass es den beiden gut geht. Deswegen zahle ich auch anstatt 311 €, wie oben schon erwähnt, zur Zeit jeden Monat ca. 650 € + weitere Sachen. Das würde ich auch weiterhin tun bis meine Ex wieder arbeiten geht. Aber ein bisschen Leben möchte ich selber auch noch. Essen gehen und Urlaub machen (zusammen mit dem kleinen natürlich) ist dann nicht mehr drinnen, wenn ich lediglich einen SB von 1.300 EUR abzüglich der oben genannten Kosten hätte... und das sehe ich, wie gesagt, bei einem stressigen Vollzeitjob echt nicht ein... Aber das Gesetzt scheint es ja so vorzusehen :/

GrußLvM

Du kannst 4% deines Jahresbruttos p.a. in Altersvorsorge investieren, solange der Mindestunterhalt für das Kind dadurch nicht gefährdet wird. Wird also zumindest zum Teil angerechnet werden können.

Ein neuer Kredit kann nur angerechnet werden, wenn er der Einkommenssicherung dient und der Unterhaltspflichtige so quasi auch was davon hat, bspw. beim Immobilenerwerb des gemeinsamen Hauses. Du wirst einen neuen Kredit für wohl nicht angerechnet bekommen.

Kaufst du ein Grundstück und baust da drauf, so wird dir später ein Wohnwert für das Wohnen in einer eigenen Immobilie angerechnet. Du kannst die Zinsen für ein Darlehn zwar abziehen, Tilgungen gelten aber als Altersvorsorge und die hast du schon ausgeschöpft. Das wird dein Gehalt erhöhen, du wirst dadurch also ggf. mehr KU und, je nach weiterem Verlauf, auch BU zahlen müssen, bspw. wenn du unter deinen Selbstbehalt rutscht.

Wenn ihr euch so gut versteht, warum rätst du ihr nicht einfach dazu wieder arbeiten zu gehen? Euer Kind ist 2 Jahre alt und es gibt KiTas. Du könntest auch einen Teil der Betreuung übernehmen, ob ein Wechselmodell mit 50 Std./Woche realistisch ist, glaube ich eher weniger, außer du kannst dir deine Zeit frei einteilen, aber selbst dann wird es knapp.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2019 10:18
(@lorenzovonmatterhorn)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Pegasus, Hallo Kakadu 59,

also MEIN Netto beträgt zur Zeit 2.600,00 €. Hinzu kommt aber noch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, was in etwa auch einem Monatsgehalt entspricht. Mein Jahresbonus wird zwischen 3.000,00 und 10.0000,00 € liegen, wird aber erst im März 2020 fließen. Steuererstattung schätze ich auf ca. 2.000,00 € (bin ich aktuell noch dran). Von meinem Nettogehalt geht nichts mehr ab - 1 % Besteuerung für Dienstwagen und Bike-Leasing sind da bereits abgezogen.

IHR Netto lag allerdings auch bei ca. 2.500,00 EUR, welches ja anscheinend die Basis für die Berechnung darstellt....

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2019 10:27
(@lorenzovonmatterhorn)
Schon was gesagt Registriert

Du kannst 4% deines Jahresbruttos p.a. in Altersvorsorge investieren, solange der Mindestunterhalt für das Kind dadurch nicht gefährdet wird. Wird also zumindest zum Teil angerechnet werden können.

Ein neuer Kredit kann nur angerechnet werden, wenn er der Einkommenssicherung dient und der Unterhaltspflichtige so quasi auch was davon hat, bspw. beim Immobilenerwerb des gemeinsamen Hauses. Du wirst einen neuen Kredit für wohl nicht angerechnet bekommen.

Kaufst du ein Grundstück und baust da drauf, so wird dir später ein Wohnwert für das Wohnen in einer eigenen Immobilie angerechnet. Du kannst die Zinsen für ein Darlehn zwar abziehen, Tilgungen gelten aber als Altersvorsorge und die hast du schon ausgeschöpft. Das wird dein Gehalt erhöhen, du wirst dadurch also ggf. mehr KU und, je nach weiterem Verlauf, auch BU zahlen müssen, bspw. wenn du unter deinen Selbstbehalt rutscht.

Wenn ihr euch so gut versteht, warum rätst du ihr nicht einfach dazu wieder arbeiten zu gehen? Euer Kind ist 2 Jahre alt und es gibt KiTas. Du könntest auch einen Teil der Betreuung übernehmen, ob ein Wechselmodell mit 50 Std./Woche realistisch ist, glaube ich eher weniger, außer du kannst dir deine Zeit frei einteilen, aber selbst dann wird es knapp.

Der Kleine hat erst einen Kindergartenplatz ab Ende Januar 2020 und wegen Eingewöhnung will sie frühestens in März 20 wieder arbeiten gehen.

Meine Hoffnung ist, dass wir uns 1) so auf einen Betrag einigen und 2) diese Regelung ab März dann wegfällt...

Ich kann mir zwar meine Arbeitszeit frei einteilen, aber dass ich ihn mehr als an einem Tag in der Woche nehme würde trotzdem sehr schwer werden durch meinen Job...

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2019 10:33
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ein unterjähriger Start ist zwar ungewöhnlich, kann aber vorkommen. Standard-Eingewöhnung nach Berliner Modell dauert einen Monat, passt dann also mit Arbeit im März.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2019 11:35
(@lorenzovonmatterhorn)
Schon was gesagt Registriert

Ein unterjähriger Start ist zwar ungewöhnlich, kann aber vorkommen. Standard-Eingewöhnung nach Berliner Modell dauert einen Monat, passt dann also mit Arbeit im März.

Ja, das passt auch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2019 12:31




Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @LorenzovonMatterhorn,

[...]Hallo Kakadu 59,

also MEIN Netto beträgt zur Zeit 2.600,00 €. Hinzu kommt aber noch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, was in etwa auch einem Monatsgehalt entspricht. Mein Jahresbonus wird zwischen 3.000,00 und 10.0000,00 € liegen, wird aber erst im März 2020 fließen. Steuererstattung schätze ich auf ca. 2.000,00 € (bin ich aktuell noch dran). Von meinem Nettogehalt geht nichts mehr ab - 1 % Besteuerung für Dienstwagen und Bike-Leasing sind da bereits abgezogen.
IHR Netto lag allerdings auch bei ca. 2.500,00 EUR, welches ja anscheinend die Basis für die Berechnung darstellt....
Liebe Grüße

Naja, nimmt man jetzt die Zusatzleistungen (Weihnachtsgeld/ Boni-hier untere Grenze, Steuerrückzahlung) kommt man gut und gerne ca. 3400,-(grob geschätzt)
Du mußt halt schauen..
Auch wenn der nächste Boni erst 2020 anfällt, die Berechnung von Unterhalt erfolgt ja immer auf Grundlage des Gesamteinkommens der letzten 12 Monate und da sollte ja (eigentlich) auch schon eine Bonizahlung mit drin sein...
   

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2019 15:29
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Kleiner Nachtrag,

Hallo @LorenzovonMatterhorn,

[...]Hallo Kakadu 59,
Steuererstattung schätze ich auf ca. 2.000,00 € (bin ich aktuell noch dran). Von meinem Nettogehalt geht nichts mehr ab - 1 % Besteuerung für Dienstwagen und Bike-Leasing sind da bereits abgezogen.
IHR Netto lag allerdings auch bei ca. 2.500,00 EUR, welches ja anscheinend die Basis für die Berechnung darstellt....

Mit der Steuerrückzahlung dürfte das Nettoentgelt sogar noch etwas höher...- ca 3400,-  :question:

Ein von der Firma genutzter PKW erzeugt (bei privater Nutzung) einen geldwerten Vorteil (unabhängig der 1% Regel) und wird unterhaltstechnisch ähnlich betrachtet/ bewertet wie wohnwerter Vorteil bei selbstgenutzten Wohnraum...
Je nachdem wie die BU-Forderungen aussehen, muß man damit aber nicht Begehrlichkeiten bei der Gegenseite wecken... (aber wissen sollte DU es zumindest, das es auf Dich zukommen könnte)

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2019 15:53