Hallo
Ich habe eigentlich mehrere Probleme und Fragen...
Ich hatte letztes Jahr eine Beziehung zu einer Frau aus der auch ein Kind entstand das diesen Monat noch zur Welt kommt.
Die Frau befindet sich momentan in der Trennungsphase zu Ihrem Noch Ehemann.
Aus der Ehe zu Ihm sind ebenfalls zwei Kinder ( 9 und 13 ) da, die bei Ihr bleiben werden.
Das ich für das Kind Unterhalt zahle ist klar und nach der Düsseldorfer Tabelle für mich ersichtlich.
Wie ist es mit dem Unterhalt für Sie, da Sie ja von Ihrem Noch Ehemann erst mal Unterhalt für die zwei Kinder bekommt.
Bekommt sie auch Trennungsunterhalt für sich von Ihm?
Wie wird das rechtlich aussehen zu dem Betreuungsunterhalt den sie von mir bekommen wird?
Wird das aufgeteilt oder was steht Ihr im Endeffekt zu?
Gearbeitet vor der Schwangerschaft jetzt hat sie nur geringfügig da sie ja wegen den Kindern nicht viel zur Arbeit konnte.
Vielen Dank für die Hilfe und die Antworten.
papa 2016
Hallo,
hat es eine Vaterschaftsanerkennung gegeben? Wenn nicht, dann ist der Ehemann der rechtliche Vater des Kindes.
Ansonsten kann ich die Frage nicht wirklich beantworten. Anspruch auf Trennungsunterhalt hat sie aufgrund der bestehenden Ehe, die ihr die Hälfte des Einkommen (wobei es in Wirklichkeit nur 3/7 sind, da der Ehemann einen erwerbstätigen Bonus hat) zusteht. Außerdem hat der Ehemann einen Selbstbehalt von 1200 Euro.
Auf der anderen Seite hat sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegen Dich wegen des Kindes. Was dabei Vorrang hat kann ich nicht sagen. Der Ehemann könnte mit dem neuen Kind argumentieren und versuchen den Trennungsunterhalt als verwirkt ansehen (<a href="http://www.scheidung.de/wann-entfaellt-der-anspruch-auf-trennungsunterhalt.html>mögliche" Gründe</a>) und damit zumindest zu reduzieren. Das ist aber Auslegungssache.
Der KU spielt nur beim Ehemann eine Rolle, da der KU vorrangig abgezogen wird und damit den Trennungunterhalt wiederum mindert. U.U. ist der Ehemann für TU gar nicht leistungsfähig.
Einkommen Ehemann minus berufsbedingte Aufwendungen/Altersvorsorge minus KU müsste mehr als 1200 Euro ergeben, damit er überhaupt leistungsfähig ist. Der Mindestunterhalt für die Kinder beträgt alleine 376 + 440 Euro (beim Zahlbetrag ist das hälftige Kindergeld abzuziehen).
Der KU für Dein Kind ist selbstverständlich zu zahlen. Der KU für die beiden anderen Kinder ist Einkommen der Kinder und nicht der Mutter. Betreuungsunterhalt muss gefordert werden, ansonsten ist auch keiner zu zahlen. Da sie nicht berufstätig war hat sie einen Anspruch auf ca. 800 Euro abzüglich eigenes Einkommen, die 300 Euro Elterngeld bleiben anrechnungsfrei, Du hast einen Selbstbehalt von 1200 Euro hinsichtlich des Betreuungsunterhalts.
VG Susi
Hallo Susi
Vielen Dank für deine Antwort und die ausführlichen Informationen.
Ja eine Vaterschaftsanerkennung von meiner Seite aus gab es.Die Kindesmutter möchte es ebenfalls so und er hat die Vaterschaft auch abgelehnt.
Das Kind wird aber trotzdem erst mal ehelich geboren da uns beim Amtsgericht mitgeteilt wurde das man die Vaterschaftsanerkennung erst nach der Geburt eintragen kann.
Ist es in diesem Zusammenhang eigentlich möglich den Nachnamen für das Kind bei der Geburt nicht dem Noch Ehemann zuzuordnen da sich beide ja sowieso trennen werden.Oder muss das Kind erst mal den Nachnamen des Noch Ehemanns annehmen da es noch ehelich geboren wird.
Und kann man dann wenn meine Vaterschaftsanerkennung durch ist den Nachnamen des Kindes ändern?
Wie gesagt ist der Unterhalt den ich für unser Kind bezahle klar ersichtlich für mich.
Das ich für die Kindsmutter auch momentan den Betreuungsunterhalt übernehme ist auch klar da wir ja auch versuchen wollen in naher Zukunft zusammen zu leben.Also zwischen uns ist das soweit geklärt.
Ich will sie ja auch unterstützen so gut ich kann. Kann ich ihr das dann einfach "so" geben ohne das es über einen Anwalt geht da ich es ihr ja freiwillig zahle?Also ohne das sie es beantragt.
Oder steht es in jedem Fall zu dem Unterhalt zu Ihrem Noch Ehemann wenn er z.B. sagt er bezahlt nichts für sie, da sie ja das Kind von mir hat und er nur den Unterhalt für seine Kinder übernimmt aber nichts für sie?Ist er also nicht zwingend verpflichtet Trennungsunterhalt zu bezahlen je nach Auslegung vor Gericht oder wie darf ich das verstehen?
Das mit dem Selbstbehalt ist mir insofern klar.
Es ging mir noch darum ob und wieviel Unterhalt er für Sie aufbringen muss obwohl sie ja von mir Betreuungsunterhalt bezieht den ich Ihr aber ja gerne so geben möchte ohne irgendwelche richterlichen Beschlüsse.
Alles sehr kompliziert, ich weiß
Danke nochmals
papa2016
Das ich für die Kindsmutter auch momentan den Betreuungsunterhalt übernehme ist auch klar da wir ja auch versuchen wollen in naher Zukunft zusammen zu leben.Also zwischen uns ist das soweit geklärt.
Ich will sie ja auch unterstützen so gut ich kann. Kann ich ihr das dann einfach "so" geben ohne das es über einen Anwalt geht da ich es ihr ja freiwillig zahle?Also ohne das sie es beantragt.Es ging mir noch darum ob und wieviel Unterhalt er für Sie aufbringen muss obwohl sie ja von mir Betreuungsunterhalt bezieht den ich Ihr aber ja gerne so geben möchte ohne irgendwelche richterlichen Beschlüsse.
Bei der Anerkennung der Vaterschaft kann das Jugendamt behilflich sein.
Das Kind erhält den Geburtsnamen entsprechend § 1616 oder § 1617 BGB. Der Geburtsname kann unter den Voraussetzungen des § 1617b Abs. 1 BGB geändert werden in den Namen des "papa2016".
Die Väter haben auf Verlangen Unterhalt an ihre leiblichen Kinder zu zahlen. Bei der Geltendmachung kann das Jugendamt behilflich sein.
Die Mutter kann zwar nicht wirksam auf Trennungsunterhalt verzichten, aber sie macht einfach keinen geltend. papa2016 kann der Mutter frei verhandelbaren Betreuungsunterhalt zahlen, ohne jegliche schriftliche Regelung. Beides funktioniert reibungslos, soweit keine staatlichen Sozialleistungen beantragt werden. Keine Anwälte, keine richterlichen Beschlüsse.
Im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang für denjenigen, der Anträge stellen will.
So einfach geht das, wenn sich alle einig sind. 😉