Betreuungsunterhalt...
 
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Betreuungsunterhalt nach 3 1/2 Jahren

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich habe meiner Ex bis zum 3 Lebensjahr unserer gemeinsamen Tochter 950€ Betreuungsunterhalt gezahlt (zzgl. KU). Grund war ein Einsatz in AFG, der vom OLG Bremen zu meinem Einkommen gerechnet wurde.

Vielleicht habe ich es nur übersehen aber bist du sicher, dass deine BU-Pflicht am 3. Geburtstag ausgelaufen ist?
Wenn ich es richtig verstanden habe, zahlst du ja aufgrund eines OLG-Beschlusses und die beschließen i.d.R. keine Befristung bei BU.
Auch wenn die gesetzliche Unterhaltspflicht im Regelfall mit dem 3. Geburtstag enden sollte, entscheiden die Gerichte grundsätzlich auf unendlichen Unterhalt.
In dem Falle müsste nicht sie klagen, sondern du!
Mit deutlich schlechterer Erfolgsaussicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 21:15
(@bosemann)
Schon was gesagt Registriert

Derzeit bezahl ich nur KU. Der RA von Ihr stellt aber Ihr derzeitiges bereinigtes Einkommen (also abzüglich Fahrtkosten zum Kiga, zur Arbeit, Parkgebühren am Arbeitsplatz, Kiga-Kosten, Kosten für Babysitter und Ybabyschwimmen) mit dem letzten Nettogehalt vor der Schwangerschaft gegenüber und kommt so auf über 800€. Was den unbefristeten Unterhalt angeht, so hat meine RAin mir gesagt es Endet mit dem 3. Lebensjahr. Die Aufforderung zum zahlen des neuen Unterhalts kam ja auch pünktlich von der KM.
Sollte das jetzt tatsächlich mein Fehler sein, wie stehen denn dann meine Chancen? Der BU kann ja nicht so hoch bleiben!

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Themenstarter Geschrieben : 20.08.2012 21:24
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo
Sollte es der Fall sein das OLG Beschluss besteht hast du Recht , aber die Höhe des BU macht mir hier Sorgen.
Wenn KM jetzt zu 75% Arbeitet mit unbefristeten BU hat KM ja jetzt schon ein höherse Einkommen als vor der Geburt ?
Dies gibt es jedoch bei nicht ehelichen Partner nicht , hier müsste ja mit Sicherheit der unbefristetet BU neu verhandelt werden.

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Geschrieben : 20.08.2012 21:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sollte das jetzt tatsächlich mein Fehler sein, wie stehen denn dann meine Chancen? Der BU kann ja nicht so hoch bleiben!

Prüf das unbedingt nach.
Schaue in den OLG-Beschluss und tippe die entscheidende Passage hier rein, damit wir das prüfen können.
Sonst gilt das weiter und es laufen weiter Schulden auf, die sofort vollstreckt werden können.
Und wenn meine Befürchtung zutrifft, solltest du deine RAin feuern, der dich da so ins Messer laufen lässt.

Wenn aber eine Befristung drin steht, kannst du sie behalten. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 20.08.2012 21:31
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Kiga Kosten müsstest du bezahlen , Babysitter ist jedoch Blödsinn sie Arbeitet 75% wie kommt RA auf 800 Euro da ist etwas faul.
Fängt schon an mit der Babysitterpauschale die dir ihr RA in Rechnung stellt .
Parkplatz halte ich auch für Blödsinn ist in der Pauschale für Fahrten zur Arbeit bereits!!

Was macht eigentlich dein RA so etwas müsste er sofort sehen , jedoch für KIga bist du der Zahlmeister  :gunman:

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Geschrieben : 20.08.2012 21:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kiga Kosten müsstest du bezahlen

Aber nicht alleine.
Wenn sie auch arbeitet, muss sie sich auch beteiligen.

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Geschrieben : 20.08.2012 21:42
(@bosemann)
Schon was gesagt Registriert

Ich hab das Urteil jetzt nicht zur Hand, aber hätte die Gegenseite dann nicht auf den bestehenden BU bestanden, anstatt mir "entgegen zu kommen" und 100€ weniger zu verlangen? Wäre es der Fall das ein Anspruch der KM besteht glaube ich nicht das sie das nicht ausnutzen würde. Und ihr RA ist bedeutend dreister als meine RAin. Ich warte jetzt seit zwei Wochen auf die Antwort im Entwurf. Ich wohne 130km von der KM in Bremerhaven entfernt und meine RAin ist auch in Bremerhaven.

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Themenstarter Geschrieben : 20.08.2012 21:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hab das Urteil jetzt nicht zur Hand, aber hätte die Gegenseite dann nicht auf den bestehenden BU bestanden, anstatt mir "entgegen zu kommen"

Vielleicht.
Aber vielleicht auch nicht.
Mir wäre das zu unsicher, denn dafür geht es um zuviel.
Es kommt da jetzt sicher nicht auf Minuten aber hast du es denn in den nächsten Tagen zur Hand oder kannst deine RAin nochmal danach fragen?

Der BGH hat solche Befristungen ausdrücklich abgelehnt, deswegen wäre es schon ungewöhnlich wenn du eine drin hättest.
Was es denn ein Beschluss oder ein Vergleich beim OLG?

Auf jeden Fall ist es wesentlich einfacher eine Wiederaufnahme der Unterhaltspflicht abzuwehren, als eine bestehende weg zu klagen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 20.08.2012 22:00
(@bosemann)
Schon was gesagt Registriert

Oh weh... Mir schwant ganz böses...

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Themenstarter Geschrieben : 20.08.2012 22:05
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ums kurz zusammenzufassen....
Erstmal zum EK. Das EK ist zu bereinigen. Wenn ein Wohnvorteil angesetzt wird, wären die Zinszahlungen dem gegenzuhalten! Nur bei positiver Differenz bleibt hier was. Danach sind zunächst die Kinder vom Einkommen abzuziehen. Nun ist die Differenz zwischen Selbstbehalt und dem Rechenergebnis noch als Verteilungsmasse gegeben, und zwar als Unterhalt für beide Frauen(!). Ich denke nicht, dass hier ein Unterschied zwischen ehelich und nichtehelich zulässig ist, das Alter dürfte aber sehr wohl eine Rolle spielen.
Danach hat deine Ex möglicherweise noch Bedarf aus kindsbezogenen Gründen. Gründe könnten eine überobligatorische Belastung (Ich muss auch irgendwann einkaufen kann diesbezüglich durchaus ein Argument sein) oder Betreuungsbedarf des Kindes, der durch die Zahlung des Kindsunterhaltes nicht abgedeckt wird. Das ist aufgrund einiger BGH Urteile auch nicht unwahrscheinlich. Aber... sie ist in der Beweispflicht!
Der Bedarf wird durch Ihren Verdienst bei Vollzeitarbeit bestimmt. Eheliche Nachteile können schwer ohne Ehe geltend gemacht werden. Gleichzeitig darf Ihr Bedarf natürlich auch nicht den Bedarf einer Ehefrau überschreiten, d.h. wenn du nach Abzug des KUs 1600€ verdienst und sie 1375€ oder mehr bei 3/4 Arbeit verdient, ist da auch Null Spielraum (3/7 Regel...). Hat sie Ihr Gehalt und Ihre EK schon nachgewiesen? Hat sie Wohnvorteile? Zusatzeinkommen?
Ich sehe zwar Raum für BU, dass dürfte aber nicht allzu viel sein.
Damit kann ihr Unterhaltsbedarf nun bestimmt werden. Jetzt gibt es natürlich eine zweite gleichberechtigte Bedürftige: Deine Frau! Das erfordert Quotelung (nach Bedarf?)
Ist der Unterhalt bestimmt, kommt der Mehrbedarf, gequotelt nach EK und abzüglich SB wobei der BU natürlich jetzt auch dem EK deiner Ex zuzurechnen wäre. Mehrbedarf kann für den KG verlangt werden (pädagogische Einrichtung), nicht für Babysitter. Auch Parkplätze und Babyschwimmen sind kein Mehrbedarf, sondern Privatvergnügen.
Du musst eine Abänderungsklage einreichen, wenn ein Titel existiert. Schleunigst. Aufgrund Ihres Einkommens existiert da auch ein verdammt guter Grund.
Das war alles.

mfg

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 22:15




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oh weh... Mir schwant ganz böses...

Ich will dich ja nicht verrückt machen und natürlich ist die Tatsache, dass sowohl deine, als auch ihr Anwalt anscheinend vom Auslaufen der bisherigen Unterhaltspflicht ausgehen, schon ein starkes Indiz.
Also bleib erstmal entspannt und schaue einfach in den nächsten Tagen nach.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 20.08.2012 22:16
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen
Sie verdient bereinigt 860 Euro meinst du mit bereinigt ihr Rechnung also mit Babysitter Parkplatz usw.??ich verstehe nicht warum du 800 Euro BU bezahlen sollst KM Arbeitet 75% in diesem Fall entsprechen 25% 800 Euro  :faszinierend:
also wenn 800 Euro 25 % entsprechen hätte exe 3200 Euro netto verdient!

was hat deine Exe vor der Geburt des KIndes verdient Netto ??jetzt hat sie 0,5 Kinder auf Steuerkarte also so wild kann der BU hier nicht sein.
Frage an Beppo und die anderen Unterhaltsexperten , sollte KV BU zahlen so das KM wieder auf ihr Nettogehalt wie vor der Geburt kommt kann KM hier überhaupt ihr Nettogehalt bereinigen??
Verdient MUtter z.b. vor der Geburt 1500 Euro und jetzt 1300 bezahlt KV 200 Euro und KM hat genau das gleich Gehalt wie vor der Geburt, ziehen wir hier aber KM eine Pauschale ab wie z.b. Fahrtweg zur Arbeit hätte KM ja jetzt Netto mehr wie vor der Geburt??

Der Fahrtweg zur Arbeit musste sie ja vor der Geburt auch aus der eigenen Tasche bezahlen und über das Finanzamt abrechnen.
So bekommt KM  Pauschale einmal über FInanzamt und durch ihr bereinigtes  Netto kann so etwas sein??das gleiche gilt für Kiga dieser wird hier im bereinigten Netto geltend gemacht, dabei bekommt KM ein Teil wieder zurück.

Hier müsste ja KV wieder die Steuererklärung der KM einfordern um ihr BU Anspruch neu zu berechnen, ich bin mir hier nicht sicher aber sollte KM genau das gleiche wie vor der Geburt verdienen kann doch hier nicht das Einkommen wieder bereinigt werden.

ich bin schon einige Zeit hier bei V.S aber entschuldigt meine viell. etwas blöde Frage ist für mich unlogisch wie das ganze Unterhaltsrecht :gunman:

In diesem Fall von Bosemann wird bereinigt und bereinigt bis KM nix mehr hat und wenn es sein muss kommt der Babysitter und der Parlplatz!

Guru

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Geschrieben : 21.08.2012 08:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie verdient bereinigt 860 Euro meinst du mit bereinigt ihr Rechnung also mit Babysitter Parkplatz usw.??ich verstehe nicht warum du 800 Euro BU bezahlen sollst KM Arbeitet 75% in diesem Fall entsprechen 25% 800 Euro  :faszinierend:
also wenn 800 Euro 25 % entsprechen hätte exe 3200 Euro netto verdient!

  :question:
Wenn sie 75% arbeitet und damit 800 Euro verdient, so wären 100% nach meiner Rechnung rund 1.100,- Euro.

Verdient MUtter z.b. vor der Geburt 1500 Euro und jetzt 1300 bezahlt KV 200 Euro und KM hat genau das gleich Gehalt wie vor der Geburt, ziehen wir hier aber KM eine Pauschale ab wie z.b. Fahrtweg zur Arbeit hätte KM ja jetzt Netto mehr wie vor der Geburt??

Wenn das "nacheheliche" Gehalt bereinigt wird, muss das voreheliche natürlich auch bereinigt werden.
Oder eben in beiden Fällen nicht.
Man muss das aber dem Richter möglicherweise erklären und dann hoffen, dass er das auch versteht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 21.08.2012 09:37
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo
Hier schreibt Bosemann aber der RA der Exe fordert 630 Euro sorry ich in bin von 800 ausgegangen.

*Nach dem 3ten Geburtstag hab ich dann eine Aufforderung vom RA meiner Ex bekommen weiterhin 630€ BU zu zahlen*

Also 630 Euro entsprechen auch nicht 25%
Exe bekommt bereinigt 860 Euro (wir wissen wie Exe bereinigt) +630 1490 Euro.
Die Exe kann ja nicht besser gestellt sein als vor der Geburt ,ich hoffe nur für Boseman das er keinen unbefristeten Titel in Höhe von 630 Euro unterschrieben hat.
Sollte er dies gemacht haben hätte dieser bestand??

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 09:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mit dem Quatsch den der Anwalt da redet, muss man sich gar nicht im Detail abgeben.
Sobald sicher ist, dass der Unterhaltstitel ausgelaufen ist, sind weitere Unterhaltsansprüche einfach als unbegründet zurück zu weisen.

Frühestens wenn eine Klageschrift eintrudelt und der Richter einen zur Stellungnahme auffordert kann man darauf eingehen.
Dann dürften auch einige der gröbsten Patzer eliminiert sein, wenn sich der Anwalt vor dem Richter nicht völlig zum Horst machen möchte.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 09:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

KiTa-Kosten sind entsprechend des zur Verfügung stehenden Einkommens beider ET zu quoteln. Da sie Mehrbedarf darstellen, haften beide ET anteilig (BGH XII ZR 150/05 siehe Abschnitt 28). Also auch diese Forderung steht zur Disposition. Mehrbedarf müsste auch bedeuten, dass der angemessene SB zum Tragen kommt.

Und bitte nicht vergessen, die Gesamtsituation zu betrachten, vor allem Deine Leistungsfähigkeit und die weiteren UH-Berechtigten. Die Ex ist aufgefordert, weiteren BU klar zu begründen. Wenn sowohl Kita als auch Babysitter als Mehrbedarf angeführt werden, ist eine lediglich 75%-Tätigkeit um mehr als fraglich einzustufen.

Warum die Fahrten zur KiTa abzugsfähig seine sollen, ist mir unverständlich. Ebenso das Baby-Schwimmen und die Parkgebühren beim Firmensitz.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 14:36
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn die Zahlen stimmen und sie den Anspruch begründen kann(!!!) hat sie theoretisch Bedarf für grob 250€, seine jetzige Frau grob zwischen 700€ und 790€. Das in Summe macht einen Mangelfall. Erfolgt eine Quotelung?
Die Mehrbedarfskosten kann sie wahrscheinlich bis auf den Kiga knicken, da keine rechtliche Grundlage besteht. Eheliche Nachteile gibts nur bei Ehen. Da wird nicht viel übrig bleiben...

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2012 00:14
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die Mehrbedarfskosten kann sie wahrscheinlich bis auf den Kiga knicken, da keine rechtliche Grundlage besteht.

In der Tat stünden die Erfolgsaussichten auf ein Beteiligung (bzw. komplette Übernahme) an den KiTa-Kosten m.E. deutlich günstiger als die Forderung von BU.

Evtl. hält die Exen-RAtte sich diese Forderung noch in der Hinterhand ...

Zunächst geht´s hier um BU und um den Bedarf hierfür in die Höhe zu schrauben, wird alles in den Ring geworfen, was im Ansatz zu höheren Forderungen führen könnte.

BGH-Presserklärung "Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts" :

Auch dieser Anspruch stellt die Unterhaltsberechtigte so, wie sie stünde, wenn das gemeinsame Kind nicht geboren wäre. Hatte die unterhaltsberechtigte Mutter vor der Geburt eigene Einkünfte, bemisst sich ihr Unterhaltsbedarf nach diesen Einkünften, allerdings nicht über die Hälfte des Einkommens des Unterhaltspflichtigen hinaus.

Die Berücksichtigung theoretisch entgangener Einkommenssteigerungen (in der Tat sieht der TÖVD-S die genannten Erfahrungsstufen vor) für "Mütter eines nicht-ehelichen Kindes" ist mir nichts bekannt, ausschliessen würde ich dieses (zumindest für den unbestreitbar entgangenen Zuwachs) aber nicht.

Nichts desto trotz:
Wenn ein Richter tatsächlich einen BU-Anspruch sieht (weil eine 100%-Betreuung nicht möglich ist), dann wäre ein etwaiger Anspruch durch Deinen Selbstbehalt begrenzt und weitere Unterhaltspflichten wären zu berücksichtigen.

Erfolgt eine Quotelung?

Da Deine Ex nicht besser gestellt sein darf als eine Ex-Ehefrau, hiesse das - im Einklang mit der derzeitigen Rechtssprechung - in Deinem Falle "Dreiteilung" (da Deine Frau "zumindest im gleichen Rang" steht):
Also derzeit: Bereinigtes EK Du + Bereinigtes EK Ex + Erziehungsgeld Frau (abzgl. Sockelbetrag) verteilt auf 3 ergibt die jeweiligen Einzelbedarfe.
Anschliessend ist zu prüfen, ob Dir mehr als 1.050 EUR verbleiben.

Spätestens wenn Erziehungsgeld wegfällt und Deine Frau beschliesst, zu Hause zu bleiben, macht Deine Ex dicke Backen ...

850 EUR dürften in keinem Falle rauskommen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2012 10:58
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen
Kann United hier nur Recht geben, aber was ist wenn Boseman hier ein unbefristeten Titel unterschrieben hat, gilt dieser bis zur Neuberechnung 3. Geburtstag??oder läüft dieser in genau der Höhe weiter?
Boseman müsste genau dies prüfen besteht ein Titel wenn ja müsste er unbefristet sein.
Eine Abänderungsklage ist immer mit viel Arbeit Geld und RA verbunden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2012 11:21
(@bosemann)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
Danke das ihr euch immernoch damit beschäftigt. Ich hab jetzt die Unterlagen zur Hand. Im Urteil des OLG Bremen  vom Juni 2010 ist tatsächlich eine Befristung ausgeschlossen. ABER: meine Ex hatte danach nochmal versucht mehr raus zu quetschen, weil ich wieder im ISAF Einsatz war. Dabei kam es zu einem vergleich im Dezember 2010 und in dem steht:"... ab Dezember 2010 bis zum 28.02.2012 jeweils 950 € pro Monat."
Ich denke diese Angst ist damit gebannt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2012 11:28




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