Hallo zusammen,
ich habe wie fast alle hier, Fragen zum Unterhalt. In meinem Fall, eine Frage zum Betreuungsunterhalt und zum grundsätzlichen weiteren Vorgehen.
Das Job Center hat mich 2012 zum nichtehelichen Betreuungsunterhalt von 416 EUR plus 257 EUR für meinen Sohn, welches ich bis dato bezahlt habe, aufgefordert.
Mitte Juli wird der kleine 3, wie sieht dann das weitere Vorgehen bzgl. dem Betreuungsunterhalt aus? Kann ich die Dauerüberweisung mit Ankündigung im Juli kündigen,
oder wie sollte ich vorgehen, damit ich im Recht bleibe?
Vielen Dank und Grüße!
Hi,
wenn nichts tituliert ist, würde ich den BU ab August einstellen. Wie das kommuniziert wird, würde ich von der Situation abhängig machen. Oder die Überweisung mit "letztmalige BU-Zahlung gem. Par. 1615l BGB" kennzeichnen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Chaka,
nein der KU-Anspruch berührt den BU nicht, es könnte lediglich passieren, dass du bei der nächsten Berechnung eine Stufe höher eingestuft werden sollst, weil du dann nur noch einer Person zu Unterhalt verpflichtet bist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM noch mal,
wie läuft so eine Art der Prüfung/ Berechnung ab? Wer kommt auf mich zu, oder muss ich auf jemand zu gehen?
Mein Titel, den ich damals unterschrieben habe, ist statisch. Also feste Zeitabstände, mit festen Beträgen.
Danke noch mal und Grüße
Chaka
Hallo LBM noch mal,
wie läuft so eine Art der Prüfung/ Berechnung ab? Wer kommt auf mich zu, oder muss ich auf jemand zu gehen?
Mein Titel, den ich damals unterschrieben habe, ist statisch. Also feste Zeitabstände, mit festen Beträgen.Danke noch mal und Grüße
Chaka
Darüber würde ich mir keine Gedanken machen. Den BU würde ich ab August einstellen; ohne Hinweis oder ähnliches!
Verdienst Du bereinigt mehr 2701€ netto, erhöhst Du den KU gemäß DDT auf ggfs. auf 289€.
Alles andere lässt Du auf Dich zukommen. Wer was will, muss sich melden!
Genau, die Gegenseite wird sich melden, einen Anspruch auf neue Auskunft hat sie, wenn 2 Jahre seit der letzten vergangen sind.
Dann wird eventuell beansprucht, den Zahlbetrag um eine Stufe zu erhöhen. Falls das kommt und der Titel geändert werden soll, achte auf die Befristung bis zum 18. Geburtstag.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."