Im September 2014 ist mein Sohn 2 Jahre alt geworden. Ich habe die Vaterschaft damals erst anerkannt.
Prompt kamen Forderungen nach Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt.
Im Dezember war ich mit der KM dann bei "ich will Dein s c h eis s Geld nicht" - sie ist mit meinem Sohn dann "für immer" nach Peru geflogen um wieder bei ihrer Familie zu leben.
Im Februar kam sie dann zurück. Ich durfte mit meinem Sohn an keinem Wochenende allein sein. Am Montag gibts dazu eine Anhörung beim Amtsgericht, in der hoffentlich wieder mindestens die jedes zweite Wochenende-regelung durchgesetzt wird, die wir letztes Jahr schon beim JA vereinbart hatten. Ich habe 3 Sets mit je 32 Fotos von meinem Bub und mir, mit seinem Opa und im Kreis der Familie seiner Tante an die Beteiligten am Gericht geschickt. Die Verfahrenspflegerin sagte mir auch schon, dass alles gut wird :thumbup:
Weil wir uns ja nicht mehr streiten wollten, haben wir im März einen Vertrag gemacht, dass noch rückwirkend Betreuungsunterhalt für Januar und Februar gezahlt wird und ab da nur noch bis September - der Bub ist dann 3.
Anfang April haben wir diesen Vertrag notariell beurkunden lassen "...Vom Erschienenen zu 1 [von mir] wird ab Oktober kein Betreuungsunterhalt mehr geschuldet. Die Erschienene zu 2 [die KM] verzichtet ab Oktober auf Betreuungsunterhalt. Dies gilt in aller Form und für alle Lebenslagen."
Die KM bekommt von ihrem Exmann zusätzlich noch 2.000,- monatl. Unterhalt bis Mitte 2018.
Im September habe ich ihr rückständigen Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt, insgesamt € 6 - 7.000,- gezahlt. Mit diesem Geld hat sie ihre Eltern Anfang des Jahres zu den Iguazú-Wasserfällen http://de.wikipedia.org/wiki/Iguaz%C3%BA-Wasserf%C3%A4lle eingeladen. Luxushotel mit eigenem Touristenführer. Sie hat mir Fotos gezeigt.
Jetzt hat die KM hier eine Wohnung. Sie tut nichts dafür, dass mein Sohn Deutsch lernt, denn der hat ja noch sein ganzes Leben dafür Zeit. Um einen Kinderkrippenplatz wird sie sich nicht kümmern. Er wird voraussichtlich nicht lange dort bleiben können, da er dann voraussichtlich wieder Weint, ohne die Mama.
Die Mama hat im Dezember ihr zweites Studium abgebrochen und überlegt gerade, das erste wieder aufzunehmen (Psychotherapie). Da fehlt ihr noch das Praktikum, die Stunden mit Patienten - während dem Praktikum verdient man aber zu wenig, sagte sie damals als Begründung. Sie ist Psychologin und hat einen Master in Neuropsychologie. Sie hat mir gesagt, dass sie bereits in der Uniklinik gearbeitet hat und dort € 2.500,- Netto verdient hat. (Als ich sie kennenlernte war sie im Psychotherapiestudium, danach mal ein Semester Medizin, jetzt evtl wieder psychotherapiestudium)
Also: Anfang April notarielle Urkunde, dass Betreuungsunterhalt nur noch bis September 2015 drin ist.
Mitte April haben wir uns um den Umgang mit meinem Sohn gestritten. Angeblich habe ich sie Samstags attackiert, wie ihre Anwältin mir schreibt. Ärztliches Attest mit Prellungen an handgelenk und Oberschenkel vom Dienstag.
Ihre Anwältin schreibt mir, dass unsere notarielle Urkunde "angreifbar" ist, wenn sich herausstellt, dass der Bub auch nach September 2015 noch Betreuung braucht.
-> wir führen also jetzt schon alles dahin, dass dem so sein wird.
Welche Aussichten habe ich vor Gericht mit der notariellen Urkunde?
(Die Verfahrenspflegerin sagte, dass das gar nichts bringt, diese Urkunde)
(Die KM wohn in einer Großstadt, also im prinzip genug Betreuungsmöglichkeiten da. Wir haben aber keine Lust, arbeiten zu gehen und machen die Hälfte des jahres immer Urlaub in Peru)
Würde mir ein gemeinsames Sorgerecht was bringen?
Wenn die RAin meint, dass die Vereinbarung anfechtbar ist, würde ich das sofort tun und den BU einstellen.
Wenn sie 2.000,-€ von einem anderen bekommt, ist sie nicht bedürftig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das ist interessant - der Notar sagte, dass insgesamt - also von allen die die Frau unterhalten - nur 2.500,- zusammen kommen müssen. "Deswegen ist Barbara Becker in die USA gezogen, weil hier in Deutschland Unterhalt begrenzt ist!" sagte er.
Mit der Urkunde hab ich mir aber in dem Punkt selbst in den Fuß geschossen, weil in der Urkunde steht, dass der Notar ermächtigt wird:"jederzeit und ohne Nachweis der Fälligkeit oder sonstigen Tatsachen eine Vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen." Blabla - ich habe mich selbst verpflichtet!
Aber genau das mit der Bedürftigkeit kommt ja nach September 2015 wieder in den Fokus. Die RA sagt es ist mehr Bedarf als diese 2.000 da!!!!
Nach dem 3. Lebensjahr kann BetreuungsUnterhalt nur in besonderen, Kindsbezogenen Gründen berechtigt werden. <- die könnten wir schon finden
Ob der Richter einen Bedarf >2.000,- gerechtfertigt findet liegt dann wahrscheinlich an dem Eindruck, den er von den Leuten hat??
Woher kommt denn dieser angebliche Mehrbedarf?
Hat das die RAin auch begründet oder gründet sich das nur auf "Ich will!"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Den Mehrbedarf begründet sich in dem lockeren Lebensstil, den die KM vorher genossen hat (mit dem EX).
Außerdem sind die Mieten hier hoch und die KM mag Wohnungen mit großen Fenstern!
(So ähnlich wird es von der RA begründet)
Also geht die Begründung doch in Richtung
"Ich will!"
Moin Niko,
[...] der Notar sagte, dass insgesamt - also von allen die die Frau unterhalten - nur 2.500,- zusammen kommen müssen.
... liegt vermutlich darin ...
Sie hat mir gesagt, dass sie bereits in der Uniklinik gearbeitet hat und dort 2.500,- Netto verdient hat.
... begründet.
Da sie aber:
Als ich sie kennenlernte war sie im Psychotherapiestudium
Könnte man ihren Bedarf auch auf den einer Studentin abstellen.
Bringt jetzt aber nichts, weil Du hast einen notariellen Vertrag, dessen Angriff aktuell schwierig werden dürfte.
Hinsichtlich der zeitlichen Befristung solltest Du Dich zurücklehnen, das kann Madame gerne später anzugreifen versuchen.
Ihre Anwältin schreibt mir, dass unsere notarielle Urkunde "angreifbar" ist, wenn sich herausstellt, dass der Bub auch nach September 2015 noch Betreuung braucht.
Kann sein, daß sie es versucht ... aufgrund der 2.000 EUR (abgeleitet aus den ehelichen Verhältnissen) dürfte es aber schwierig werden, einen zusätzlichen - durch Dich verursachten - Nachteil für die Studentin zu begründen ...
Was will die Anwältin denn aktuell von Dir ?
Wenn Du sie geschlagen haben sollst, wieso hat sie keine Strafanzeige gestellt ?
GSR bringt Dich in Bezug auf Betreuungsunterhalt, Schlagrecht und Umgang nicht weiter.
Konzentrier Dich auf die Einrichtung einer Umgangsregelung ... der Rest ist aktuell Ablenkung.
Gruß
United
Hi Niko,
Den Mehrbedarf begründet sich in dem lockeren Lebensstil, den die KM vorher genossen hat (mit dem EX).
Außerdem sind die Mieten hier hoch und die KM mag Wohnungen mit großen Fenstern!
(So ähnlich wird es von der RA begründet)
nur mal so zum Schmunzeln bis Lachen. Magst du mal den Wortlaut dieser Forderung hier einstellen ?
Gruß
mekmen
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Was will die Anwältin denn aktuell von Dir ?
Wenn Du sie geschlagen haben sollst, wieso hat sie keine Strafanzeige gestellt ?
GSR bringt Dich in Bezug auf Betreuungsunterhalt, Schlagrecht und Umgang nicht weiter.
Konzentrier Dich auf die Einrichtung einer Umgangsregelung ... der Rest ist aktuell Ablenkung.
Das mit dem Schlagrecht finde ich schade :rofl2: aber Madame schlägt sich evtl. selbst :knockout:
Das ist sooo lustig, da ich Madame immer ein bisschen helfen möchte und dann kommen immer komischere Forderungen. Ich hab ihr geholfen, im Internet nach einer Wohnung zu suchen und war mit ihr auf Besichtigungen. Es ist für sie schwer, eine Wohnung zu bekommen, da sie nur den Unterhalt hat. Dann wollte Madame, dass ich für sie unterschreibe - ihr eine Wohnung anmiete. Madame war dann enttäuscht und sauer, als ich abgelehnt habe.
Und so geht das die ganze Zeit. Da kommen SMS die keinen Zusammenhang haben. Ich soll endlich meine Vaterrolle übernehmen und ich lasse die ganze Arbeit auf ihren Schultern. "Wach endlich auf, Du bist jetzt Vater!"
Das bunteste war mal eine SMS in der es am Anfang darum ging, dass Madame ja nur eine gute Mutter sein will und dann später darum, dass ihre Familie in Peru meinen Bub großziehen wird, damit Madame hier Medizin studieren kann: "weißt Du, wenn ich lerne, dann lerne ich richtig viel!" Und dann: "Du weißt doch, das ich nicht mit Computern umgehen kann!" - Madame hat solche Ausreden für alles und es wird immer schlimmer! Ich glaube nicht mehr, dass sie nochmal arbeiten wird oder irgendwie einen Fuß auf den Boden bekommt.
Ich habe meine Hilfe beim Umzug angeboten - wurde abgelehnt. Zwei Tage später der Vorwurf, dass ich ihr nicht geholfen habe. Dann war Madame sauer, weil ich der Aufforderung nicht Folge leisten wollte, am Sonntag abend noch ne Torte zu besorgen, um den Einzug zu feiern. Ich unterstütze sie so wenig! "Hallo - wir haben jetzt ein Kind zusammen!?"
Jetzt übt sie Druck aus mit Umgangsverweigerung...
Also Madame verzweifelt, weil ich nicht mehr mit ihr diskutiere. Darum wird es immer verrückter! Das mit der Attacke bringt uns halt dahin, dass ich nicht mehr in ihre Wohnung rein will und sie nicht mehr in mein Auto kann. Eigentlich kann ich jetzt überhaupt nichts mehr mit ihr machen. Es gab von der Verfahrenspflegerin den Vorschlag, die Übergabe des Kindes für den Umgang bei einer Vertrauensperson oder beim Jugendamt zu machen. Das wird mir aber ein bisschen zu umständlich! Ich überlege, die Übergaben mit meiner Actioncam (so eine Minikamera) aufzunehmen, um später zeigen zu können, das es gar keine Action gab. Ich könnte ja schon auf dem Weg anfangen mit Filmen und ein paar Passanten nach dem Datum fragen, als Beweis. Wie verrückt! Ich habe noch keinen guten Plan was ich zum Selbstschutz vor Madams Verrücktheiten machen soll!
Das verrückteste ist das Attest des Arztes mit den Prellungen. Das sie wirklich Prellungen hatte und woher die kamen - darüber möchte ich gar nicht nachdenken! Wenn dem so ist, dann könnte es wirklich spannend werden, was noch so passiert!
Also ich werde dauernd bedroht und unter Druck gesetzt von Madame - und der Brief von der Anwältin ist ja auch nichts anderes. Das mit dem Betreuungsunterhalt macht mir aber richtig Sorgen, da ich gerade schon Schulden deswegen habe! Und 2018 gibts keinen Unterhalt vom Exmann mehr. Dann ist mein Bub aber erst 6. Er wird wahrscheinlich noch Betreuung brauchen, da alles andere doof wäre!
Vielen Dank für die netten Antworten die mich beim Lesen aufgelockert haben! Moment, gleich die Forderung...
In einem Schreiben steht der Hinweis: "dass im Hinblick auf die von Ihnen zu übernehmenden Unterhaltsverpflichtungen Sie nicht durch etwahige Leistungen des Erstmanns freigestellt werden können."
"Nicht zutreffend ist, dass meine Mandantin aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung ihres Exmannes einen Verkaufserlös von mindestens € 200.000,00 erhält." <- hat Madame aber öfters damit angegeben!
Ich hatte damals auch geschrieben, "dass Madame über eine Wohnung in Peru verfügt und nach eigenen Angaben die Barmittel zum Erwerb dieser ohne die Steuerrechtlich relevanten Angaben zu machen über entsprechende Grenzen brachte". Damit hat Madame nämlich auch angegeben. Madame beschuldigte mich daraufhin des Vertrauensbruchs. Ich musste den Bub am Mittwoch abend, als sie davon erfahren hat abholen, weil sie mal kurz in die Klinik musste. Madame leidet nämlich an Depressionen wenn es ihr was nützt. Da muss man bissl auf sie achtgeben!
Die Anwältin hat mir am Telefon mal gesagt, dass Madame die Wohnung in Peru für ihre Altersvorsorge braucht und dass sie sich ja durchaus hier eine etwas teurere Wohnung anmieten kann, weil sie einen höheren Standard gewöhnt ist.
Hi Niko,
du willst aber doch nicht im Ernst erzählen, dass eine Frau mit Kind, die ohne den KU bereits 2.000 € vom Ex bekommt und noch was von dir, keine Wohnung mieten kann, weil das Vermieter ablehnen.
Wie sollen denn dann Menschen mit weit weniger Einkommen an Wohnungen kommen. Evtl. sind ihre Ansprüche ja auch einfach zu hoch
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ja und ein Problem sind auch ihre Vorstellungen. Ich war bei 3 Besichtigungen dabei und sie hat von ein paar anderen erzählt, dass sie da war.
Das ganze innerhalb von 6 Wochen. Das war sehr belastend und viel arbeit - für sie.
Die jetzige Wohnung hat angeblich der Exmann angemietet und gesucht, was schon sein kann.
Sie droht mir immer mal mit ihrem Ex, aber wahrscheinlich wird der arme genauso bedroht wie ich.
Lustig zu lesen, dass sie erstmal alle Ausgaben abzieht und DANACH noch einen Unterhaltsbedarf bei dir anmeldet. :rofl2:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Dann habe ich 10.000,00 Weiterbildungskosten in 2013 gehabt. Dafür bekomme ich 4.000,00 Steuerrückerstattung.
Meine Weiterbildungskosten werden nicht abgezogen aber die Steuerrückerstattung auf mein Gehalt angerechnet.
2014 habe ich ählich Hohe Steuerrückserstattung und 2015 auch wegen dem Betreuungsunterhalt. 2016 geht das wohl nicht mehr.
Am Montag sehe ich diese Anwältin wahrscheinlich beim Amtsgericht bei der Regelung des Umgangs mit meinem Sohn.
Ich glaube die KM sagt der Rattin einfach - er soll alles zahlen - keine Gnade. Die Rattin hat wieder freie Hand und freut sich, wenns bis vor Gericht geht. Geld für den ganzen Quatsch ist ja da!
Auch das geht nicht.
Wenn die Kosten nicht anerkannt werden, kann auch die Steuererstattung nicht mitgenommen werden.
Sowas wirst du aber sehr dezidiert darlegen müssen, sonst winkt es der Richter durch.
Macht schließlich Arbeit.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
Da gibt es ein Urteil, welches dies mal dargelegt hat: keine Anerkennung der Kosten bei der Bereinigung, dann auch keine Einbeziehung der darauf hin erfolgten Steuererstattung. Ist schon ein paar Jahre her. Vielleich weiß jemand, wo dieses Urteil zu finden ist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
...Eine fiktive Steuerlast ist nach der Rechtsprechung des Senats dann in Ansatz zu bringen, wenn steuermindernde tatsächliche Aufwendungen vorliegen, die unterhaltsrechtlich nicht anzuerkennen sind...
...heißt es zum Beispiel in BGH XII ZR 163/04 vom 28.03.2007.
Grüße
Chili
Moin Niko,
was zahlst Du denn aktuell an KU und Betreuungsunterhalt ? Den Mehrbedarf (KiTa) scheinst Du hälftig zu zahlen ?
Da Frankfurt für Euch zuständig zu sein scheint, hier zur Steuerstattung der entsprechende Passus aus den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien:
1.7 Steuererstattungen
Steuererstattungen sind grundsätzlich im Kalenderjahr der tatsächlichen Leistung zu berücksichtigen. Steuervorteile, die auf unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigenden Aufwendungen beruhen, bleiben in der Regel außer Betracht. Vgl. BGH FamRZ 2005, 1159 ff. und 1817 ff.
Der Abzug der Berufsbedingten Aufwendungen nach KU-Ermittlung ist ebenso Quatsch wie die EK-Bereinigung bei KM und ihre Bedarfsermittlung.
Die "selbstverständliche" Rechtsprechung zur Nicht-Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen eines Dritten würde mich indes interessieren ...
Von Eurer notariellen Einigung habe ich in ihrer Forderung nichts gelesen ...
... ist aber auch egal, bezüglich der BU-Forderung solltest Du gar nicht reagieren.
Wichtiger ist heute ... dafür sind die Daumen gedrückt.
Gruß
United