Betreuungsunterhalt...
 
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Betreuungsunterhalt unbefristet ???

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(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

meine Exe hat mich auf nachehelichen Unterhalt verklagt. Irgendwann wurde dann nur noch von Betreuuungsunterhalt geredet. Wie kommt diese Transformation?

Nun kam es letzte Woche zur Verhandlung und es wurde eine Vereinbarung geschlossen. (steht auch so auf dem Protokoll: Vereinbarung) Die Exe bekommt 350€ von mir/monatlich. Zzgl. DDT für die Jungs.
Aber das kann doch so nicht bis zum Unendlichen gehen. Wie schaut es mit einer Befristung aus?
Was ist wenn ich mit meiner jetzigen Lebensgefährtin eine neue Familie gründen sollte?
Könnte ich die Exe mit einer Einmalzahlung abfinden? Vor und Nachteile?

Ist diese Vereinbarung dann ein Vergleich?

Was ist davon zu halten?

Gruß LD

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2011 14:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja das ist ein Vergleich. Wenn da nichts von einer Befristung steht hast du ein Problem. Das hättest du auf jeden Fall mit aufnehmen lassen müssen. Auch Klauseln die eine Abänderugn des Vergleichs erlauben sind wohl nicht enthalten.

Wenn du eine neue Familie gründen willstg wirst du den langen Weg der Abänderungsklage gehen müssen.

Wird denn wenigstens der Unterhalt für die Kidner befristet oder steht dieser ihnen auch bis zum deinem Lebensende zu?

Nein, in  Unterhaltssachen schließt man niemals nicht einen Vergleich, sondern lässt sich verurteilen.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 14:24
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,

was in diesem Thread hast Du nicht verstanden, dass Du einem solchen Vergleich zugestimmt hast ???

Lass Dich in keinen Vergleich drängen, der nicht in der Mitte liegt ...

Leicht kopfschüttelnde Grüsse,
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 14:30
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

weil meine RAin meinte da kann man nicht mehr rausholen. Aber mittlerweile hab ich wg der nicht vorhandenen Befristung ein ungutes gefühl. Darauf angesprochen meine RAin: "Eine befristung werden wir nicht durch bekommen."

Noch könnte ich dagegen vorgehen? Oder?

Gruß
LD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2011 14:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein,

anders als bei einem Urteil gibt es keine 4 Wochenfrist. EIn Vergleich ist ja etwas mit dem sich beide Parteien einverstanden erklären.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 14:56
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

komm ich aus der Nummer irgendwie wider raus? Daskann doch so keine unendliche geschichte sein?

Gruß
LD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2011 15:03
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,

"Eine befristung werden wir nicht durch bekommen."

Sie hat insofern Recht, dass Betreuungsunterhalt grundsätzlich nicht befristet ausgeurteilt werden kann.

Zur Ausurteilung von nachehelichem Betreuungsunterhalt bedarf es aber mehr als "Kinder sind 5 und 8".

Ein Urteil bedeutet für alle mehr Aufwand (und für einige Beteiligte weniger Honorar).
Deswegen wird man gerne in einen Vergleich gedrängt ...

Stell doch bitte mal den Text der Vereinbarung anonymisiert hier ein.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 15:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,

ganz ehrlich: Seit ungefähr 1,5 Jahren turnst Du bei vatersein.de herum. Dass man keine Unterhaltsvergleiche abschliesst, wenn diese nicht objektiv ungleich günstiger als ein wahrscheinliches Urteil und vor allem zeitlich kurz befristet sind, wurde Dir meines Wissens hier gesagt. Auch keine Vergleiche, die keine Exit-Szenarien wie "Ex heiratet erneut" enthalten. Und ebenso, dass man einen Vergleich nicht sofort unterschreiben muss, sondern sich Bedenkzeit erbitten und den Entwurf hier einstellen kann.

Wenn Du all das nicht beherzigst, sondern lieber Deiner Anwältin glauben willst (die an einem Vergleich schlicht mehr verdient als an einem Urteil) und sofort eine rechtsgültige Unterschrift druntersetzt: Was genau denkst Du, dass dieses Forum noch für Dich tun könnte?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 16:34
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Im nachhinein bin ich nun auch gescheiter. Und bis vor kurzem hatte ich noch den Eindruck die Dame hat wenigstes ein bisschen eine Ahnung von Ihrer Arbeit ... Nachdem Sie auch immer wieder betont hatte: Das man das maximum herausgeholt hat

Das ist das Protokoll vom Vergleich. Ich bitte um Entschuldigung, ich hatte nur eine lausige OCR-Software grad zur Hand

Vereinbarung
1. Der Antragsgegner verpflichtet sich, an die Antragstellerin ab September 2011 monatlich im Voraus nachehelichen Unterhalt in Höhe von 358,00 EUR zu bezahlen.

2. Die Beteiligten sind sich darüber einig, daß die bestehenden Jugendamtsurkunden bezùgIich Sohn1, geb. am 2003 und Sohn2, geb. am 2006 dahingehend mit Wirkung vom September 2011 abgeàndert werden, daas der Antragsgegner 105 % des Min- destunterhalts gemaft der Dùsseldo|er Tabelle entsprechend derjeweiligen Altersstufe schulden. Dies gilt auch dank, ween es sich um andere Kindesunterhaltstitel handelt als Jugendamtsurkunden.

3. Der Antragsgegner verpflichtet zich, an die Antragstellerin rùckstândigen nachehelichen Unterhalt fùr den Zeitraum April 2011 bis einschlie|lich August 2011 in Höhe ven 1.790,00
EUR zu bezakten.

4. Der Antragsgegner verpflichtet zich, im Hinblick auf die Erhöhung des Kindesunterhalts rùckstàndigen Kindesunterhalt ab April 2011 bis August 2011 in Höhe von 175,00 EUR zu bezakten.

5. Die Zahlungen gemis Zifter 3 und 4 eind ab 30.09.201 1 zur Zahlung fàllig.

6. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

7. Die Beteiligten eind sich darteler einig, daas Vergleichsgrundlage die geàndede Berechnung der ausgeteilten Excell-l-abelle iet, wobei beim Kindesunterhalt die Einstufung zunâchst in die Einkommensgruppe 111 und dann auf Grund des Vorhandenseins ven drei Unterhaltsberechtigten eine Rùckstufung in die Gruppe 11 erfolgt.

- vorgespielt und genehmigt –
- Beschlossen und verkindst
- Der Gegenstandswed beträgt 8.502,00 EUR.
Der Vergleichsmehrwed betägt 595,00 EUR, Die der Antragstellerin bewilligde Verfahrenskostenhilfe wird auf den Vergleichsmehrwert erstreckt.

Die Verfahrensbevollm|chtigten verlichten bezùglich des Streitwertbeschlusses auf eine Rechtsmittelbelehrung.
XXX
Direktor des Amtsgerichts

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2011 17:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,

viel schlechter hätte man das kaum machen können (höchstens mit noch höheren Beträgen). Nach diesem Vergleich (ich würde eher "Schenkungsurkunde" dazu sagen) kann Deine Ex sogar neu heiraten, fett erben oder Millionen gewinnen, ohne dass daraus ein Anspruch Deinerseits erwachsen würde, Deine Zahlungen zu vermindern oder gar einzustellen.

Dasselbe scheint auch für den KU zu gelten. Warum um Himmels willen unterschreibt ein denkender Mensch so etwas? Selbst ein Ratenzahlungsvertrag für ein Auto oder ein Haus hat irgendwann eine letzte Rate...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 17:42




(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

sch..., dann war die Anwältin so richtig für den Anus. Welche möglichkeiten hat man um da wieder rauszukommen. Zur not auch mit einer Klage oder wasauchimmer ..

LD <--dem ganz schwarz wird (und sich so richtig besch... von der eigenen Anwältin fühlt)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2011 17:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,

Welche möglichkeiten hat man um da wieder rauszukommen. Zur not auch mit einer Klage oder wasauchimmer ..

man hat juristisch keine - auch hier gilt der lateinische Grundsatz "pacta sunt servanda" ("Verträge sind zu erfüllen"). Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Unterhaltsvergleich oder um einen Autokauf handelt; auch bei Letzteren kannst Du nicht irgendwann ankommen und sagen "ach, ich hab's mir jetzt doch anders überlegt und will doch kein Auto mehr kaufen". Du warst ja nicht geistig umnachtet oder betrunken oder sonstwie in Deiner Entscheidungsfindung gehindert, als Du Deine Unterschrift geleistet hast.

Die Anwältin deswegen verklagen zu wollen ist keine gute Idee: Sie hat das getan, was Du ihr aufgetragen hast. Man gibt als Mandant ja nicht die Verantwortung an den Anwalt ab; der ist lediglich Erfüllungsgehilfe und setzt um, was die "Kundschaft" will. Du wolltest einen Vergleich - Du hast ihn bekommen. Was bei einem Urteil herausgekommen wäre und ob das besser oder schlechter gewesen wäre als dieser Blankoscheck, spielt dabei keine Rolle, denn ein Urteil ist nicht gesprochen worden.

Vielleicht kannst Du Deiner Ex anbieten, ihr diesen Vergleich gegen eine fette Geldsumme abzukaufen; das ist das Einzige, was mir einfällt, um ihn aus der Welt zu schaffen.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 29.08.2011 18:36
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

ich glaub zwar auch nicht, dass eine Klage gg die eigene  :puzz: Anwältin Erfolg hat, aber dies

Sie hat das getan, was Du ihr aufgetragen hast. Man gibt als Mandant ja nicht die Verantwortung an den Anwalt ab; der ist lediglich Erfüllungsgehilfe und setzt um, was die "Kundschaft" will. Du wolltest einen Vergleich - Du hast ihn bekommen. Was bei einem Urteil herausgekommen wäre und ob das besser oder schlechter gewesen wäre als dieser Blankoscheck, spielt dabei keine Rolle, denn ein Urteil ist nicht gesprochen worden.

kann man mE auch nicht so stehen lassen. Warum wollte LD einen Vergleich? Doch nicht, weil er das Wort "Vereinbarung" schöner findet als "Urteil". Sondern weil irgendjmd (vermutlich seine Anwältin) ihm dazu geraten hat. Und mit welchen Argumenten bitte schön?? Ich weiß, dass Anwälte auch nur Unternehmer zum eigenen Zweck sind, aber wenn sie gefragt worden wären von LD, ob der auf dem Tisch liegende Vergleich ein guter Kompromiss ist oder Gefahr besteht, dass der Richter bei einer Ausurteilung hohl dreht, dann müssen sie schon - Vergleichsgebühr hin oder her - eine sachlich richtige Antwort geben. Ansonsten verstören sie gg ihren Berufsethos *hüstel hüstel* Sie sind eben nicht bloss Erfüllungsgehilfen, sondern auch Rechstberater. Und erst wenn man ihren Ratschlag nicht annehmen will, dann müssen sie tun was man ihnen aufträgt (oder das Mandat niederlegen)

also schade, dass LD vermutlich nicht gefragt hat. und auch schade, dass er nicht zumindestens hier einmal gefragt hat. und das, obwohl er ja eigentlich ein alter VS Hase ist  :knockout:

So'n Mist, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 18:58
(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Toto,

Warum wollte LD einen Vergleich? Doch nicht, weil er das Wort "Vereinbarung" schöner findet als "Urteil". Sondern weil irgendjmd (vermutlich seine Anwältin) ihm dazu geraten hat. Und mit welchen Argumenten bitte schön?? Ich weiß, dass Anwälte auch nur Unternehmer zum eigenen Zweck sind, aber wenn sie gefragt worden wären von LD, ob der auf dem Tisch liegende Vergleich ein guter Kompromiss ist...

ja, weil sie ihn vermutlich falsch beraten hat. Aber evtl. hat er auch nicht danach gefragt.

Das Problem ist doch, dass man trotz Anwalt das Denken nicht einstellen darf! DAS kann man jetzt nicht mehr rückgängig machen.

Aber jetzt einen Schnellschuß zu landen ist auch nicht die richtige Vorgehensweise! Wenn du ihr eine Einmalzahlung gibst, ist das Geld futsch. Die Frage ist, wie lange bist du bereit ihr den unterhalt zu zahlen?
In dieser Zeit ändert sich evtl. die Anspruchsgrundlage weil:
- sie einen Next hat (verfestigte Partnerschaft nach zwei Jahren)
- sie arbeit hat und (mehr) Geld verdient als heute
- du evtl. eine neue Fam. gründest
- ...

Also überlege erst, was in Frage kommt, dann frage bitte auch erst hier nach, und handle nach gründlicher Überlegung.

Nur mal so aus reinem Interesse, wie viel wäre die der Titel dann als Einmalzahlung wert?

Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 19:48
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

Servus,

ich meine ja nicht die Anwältin verklagen , sondern wegen dem Vergleich nochmal vor Gericht ziehen. Ja in der Tat wurde mir von der Anwältin geraten das Angebot anzunehmen. "Herr LD, mehr kann man nicht rausschlagen. Und eine Befristung bekommen wir nicht durch"

Was wäre denn für eine Einmalzahlung angemessen? So als Anfangsangebot 10.000€ und dann sich aus 12.000€ handeln???

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2011 19:53
(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

Also, wenn du 12.000 Euro zahlen würdest, wären das so ca. drei Jahre den Unterhalt gezahlt (jetzt mal nicht abgezinst).

Würdest du denn (freiwillig) so lange zahlen?
Kommt vielleicht einer dervon mir genannten Gründe in Frage, bevor die drei Jahre abgelaufen sind?

Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 20:00
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

In dieser Zeit ändert sich evtl. die Anspruchsgrundlage

Welche Anspruchsgrundlage?
In der Vereinbarung kann ich keine lesen ...

Klar kannst Du ihr das anbieten (an ihrer Stelle würde ich das aber nicht gegen eine lebenslange Rente eintauschen).

... und ja ein Urteil hätte mehr Unterhalt bedeuten können, aber nicht länger.

In jedem Falle hättest Du aber eine Begründung bekommen.

Mach ganz schnell Karriere und wecke Begehrlichkeiten ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 20:10
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

@United

ich kann dir nicht ganz folgen. Wie meinst das mit Begehrlichkeiten wecken. Du glaubst gar nicht wie groß der Frust meiner Exe ist. Und die Genugtuung bei meiner Exe, daß sie die nächsten Jahre präsent ist....

Ihr gehts doch gar nic ht mehr um die Sache selbst, sondern um Ärger zu verbreiten und möglichst viel Schaden bei mir anzurichten. Auch wenn für sie nix dabei rauskommt. Alles auf PKH

LD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2011 20:19
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LD,

das Positive an Deinem Vergleich ist, dass der Exen-Unterhalt statisch ist (und in der Höhe nicht worst case).

D.h. an zukünftigen Einkommenssteigerungen Deinerseits wird sie nicht partizipieren und die Inflation wird mit der Zeit auch daran nagen.

Irgendwann findet sie den Vergleich evtl. auch doof und es kann neu verhandelt werden ...

Positiv denkender Gruß,
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 20:41
(@lonedaddy)
Rege dabei Registriert

und wenn ich den dann in zB. 3 Jahren doof finde? Oder Wenn ich/wir noch eine neue Familie gründen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2011 20:54




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