Betreuungsunterhalt...
 
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Betreuungsunterhalt und Naturalunterhalt

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(@hbmanni)
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Hallo,

wer kennt den Unterschied ?

Gruß
hbmanni

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2004 19:22
(@Melly)

Hallo Manni,

ganz einfach ..

Barunterhalt---> monatlicher Geldbetrag eines Vaters/Mutter, die das Kind nicht bei sich wohnen haben und das Geld an das Elternteil zahlen, wo das Kind lebt.

Naturalunterhalt---> das Kind lebt bei einem Elternteil, bekommt da ein Zimmer, Essen, Trinken, Wasser Strom, Wäsche gewaschen usw.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 19:37
(@hbmanni)
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Hallo Melly,

die Frage war: Unterschied BETREUUNGSUNTERHALT und Naturalunterhalt (nicht Barunterhalt)

Werden Leistungen von Naturalunterhalt auf Zahlungen des Barunterhaltspflichtigen angerechnet?

Gruß
hbmanni

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2004 19:54
(@Venusianerin)

Hallo hbmanni,

die Frage war: Unterschied BETREUUNGSUNTERHALT und Naturalunterhalt (nicht Barunterhalt)

Werden Leistungen von Naturalunterhalt auf Zahlungen des Barunterhaltspflichtigen angerechnet?

Betreuungsunterhalt ist der Unterhalt, den derjenige bekommt, der das gemeinsame Kind betreut (also, bei dem das Kind die überwiegende Zeit verbringt).

Naturalunterhalt ist der Unterhalt, den derjenige erbringt, bei dem das Kind die überwiegende Zeit verbringt, also der, der im Normalfall den Betreuungsunterhalt bekommt.

Deine letzte Frage versteh ich nicht so ganz, was meinst du damit?

Möchtest du bei dem Betreuungsunterhalt für deine Ex anrechnen (=abziehen) lassen, wenn dein Kind dich in den Ferien besucht?

Dann muss ich dir leider sagen, das wird nicht gehen. Denn der Unterhalt fürs Kind (und auch der Betreuungsunterhalt) wird immer als hälftiger Anteil des nichtbetreuuenden Elternteils aufs Jahr hochgerechnet (Miete läuft ja auch weiter, wenn du nicht in deiner Wohnung bist 😉 ). Von daher lassen sich die Ferienunterbringungen (und Umgangszeiten) nicht als unterhaltsmindernd anrechnen.

Sorry, dass ich dir keine bessere Auskunft geben kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 20:08
(@Melly)

Ich versteh die Frage auch irgendwie nicht.
Kannst Du Dich dazu nochmal genauer äußern @manni?

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 20:22
(@hbmanni)
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Sorry,

hab mich wirklich ein bischen mißverständlich ausgedrückt. :knockout:

Vielleicht etwas konkreter: Mein volljähriger Sohn lebt bei seiner Mutter und befindet sich noch in der Schulausbildung. Überall lese ich: Es sind keine "Betreuungsleistungen" mehr zu erbringen. Beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig. Naturalunterhaltsleistungen eines Elternteils sind mit ihrem objektiven Wert auf den Haftungsanteil anzurechnen.
Wie wird dieses errechnet?

Danke für die Mühe
hbmanni

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2004 20:35
(@Melly)

Hallo Manni,

also wenn das Kind daheim ausgezogen ist, gilt diese Regelung mit dem Barunterhalt beider Elternteile.

Wohnt das Kind aber weiterhin bei der Mutter, läuft das den normalen Weg der DT.
Heißt für den Zahlvater, er zahlt weiterhin den Unterhalt laut DT.
Der Selbstbehalt steigt aber bei einem volljährigen Kind auf 1000 Euro.

Du wirst also noch weiter fleißig Unterhalt leisten müssen.

Die Mutter hat ihre Pflicht mit Wohnung und Nebenkosten etc. erfüllt.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 20:38
(@tortour)
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hi Melly,

dann wäre das, was hier steht

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

laut deinen aussagen völlig falsch....

auch das beispiel darin wäre komplett falsch...

gruß
tortour

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 21:32
(@Melly)

Hallo Tortour,

ich weiß das rein zufällig, da mein Onkel das vor nicht zu langer Zeit durch hatte.
Die Tochter wohnt angeblich noch bei Mutter, ist aber laut Aussagen beim Bruder in der Wohnung.
Der Vater steht in der Beweispflicht, was leider durch die weite Entfernung nicht möglich ist.
Die Mutter muß keinen Unterhalt zahlen, da Tochter bei ihr "lebt", der Vater drückt aber jetzt kräftig nach DT ab.
Die Mutter und Tochter halten da natürlich kräftig zusammen.

Sobald der Vater nachweisen kann, daß die Tochter wirklich nicht mehr daheim wohnt, wird auch die Mutter unterhaltspflichtig.

Wie willst Du das denn umrechnen...natureller Unterhalt zum Barunterhalt?
Die KM könnte ja evtl ne kleinere Wohnung nehmen, die billiger ist.
Muß nicht soviel Wasser/Strom und Gas zahlen, da der Sohn ja nicht mehr daheim lebt.
Die Mutter erspart sich die Kocherei.
Das Waschen wird auch weniger.
Willst die Wäsche in Kilo aufwiegen oder Strom nach Aufenthaltszeit des Sohnes in der Wohnung?

Wir wissen alle, daß es so schon ok ist, da sowas ganz schön ins Geld gehen kann.

Wie willst das mit der Telefonrechnung klären, wenn der Sohn/Tochter von dem Anschluß der Mutter telefoniert?
Man könnte jetzt so weiter machen.

Gruß
Melly

[Editiert am 14/12/2004 von Melly]

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 21:54
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Tortour,
Wie willst Du das denn umrechnen...natureller Unterhalt zum Barunterhalt?
Gruß
Melly

so wie es überall beschreiben und erläutert wird, wie auch in dem beispiel in meinem link. errechnung des jeweiligen anteiligen satzes nach verdienst und der anteil von denjenigen, bei dem das kind lebt, wird verrechnet als natural unterhalt.

auch habe ich mal irgendwo gelesen, wenn nicht sogar in meinem link, daß 18jährige, die sich in einer berufsausbildung oder schulausbildung befinden, bis zum 21. LJ als privilegierte Kinder gelten und mit minderjährigen gleichgestellt sind wenn sie noch im familienhaushalt wohnen und das da auch der selbstbehalt bei 840 € liegt...

wer hat das denn berechnet bei deinem onkel?

gruß
tortour

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 22:05




(@Melly)

Das hat das Gericht berechnet 😡

Mein Onkel hat das Pech, daß die Tochter an chronischer Faulheit leidet, heißt, in der Schule gebummelt wie blöd, nix lernen wollen, Hauptschule beendet, ne Art berufsbezogene Schule für Sozialberufe besucht, die 2 Jahre gedauert hat, danach hatte sie den Status der mittleren Reife.
Jetzt macht sie weiter..natürlich auf der weiterführenden Schule um in nem Pflegeberuf zu landen ...wie auch immer. Dauert wieder 2 Jahre!
Das Mädel ist 20 Jahre alt, mein Onkel zahlt also jetzt fleißig weiter, bis mal ne abgeschlossene Berufsausbildung aufn Tisch liegt.

Er wollte damals die Rechnung auch nicht so einsehen, aber er hats jetzt laut Urteil schriftlich, da Mama ja putzt und kocht etc.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 22:09
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

d.h. Mama tut nix und hat keine einkünfte, die einer berechnung zugrunde gelegt werden können..

da haben wir es ja schon.... weil der andere elternteil dann max. das zahlen müsste, was er alleine nach der d´dorfer tabelle hätte zahlen müssen, so wie hier auch bei deinem onkel wohl passiert....

wenn beide elternteile verdienen sieht die sache wieder anders aus... dann kommt die berechnung in meinem link zum tragen. ich habe den damals auch behalten, weil es dort am einfachsten erklärt wird.

noch nen gruß 😉
tortour

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 22:15
(@sandgren)

@hbmanni & tortour,
die diskussion hatten wir doch schon einmal im ersten thread von hbmanni !;)

gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 23:03
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

@sandgren

stimmt...*lol... aber anscheinend macht sich keiner mal die mühe, dem link zu folgen...

gruß
tortour

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2004 23:09
(@hbmanni)
Schon was gesagt Registriert

hi,

habe die Diskussion absichtlich noch einmal in den Raum gestellt, da es hier offensichtlich unterschiedliche Meinungen und Erfahrungen gibt.
Ich bin jedenfalls genauso schlau wie vorher.

Gruß
hbmanni

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2004 00:25
(@hbmanni)
Schon was gesagt Registriert

nochmal hi,

habe morgen Termin mit meinem Anwalt. Ich werde euch auf dem Laufenden halten.

Gruß
hbmanni

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2004 00:27
(@sandgren)

hy hbmanni,
dann erkläre ich es doch nocheinmal gaaanzzz einfach:

dein kind hat hunger,die mutter gibt ihm ein brot=naturalunterhalt

du gibst geld damit ein brot gekauft werden kann = betreuungsunterhalt

gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 09:52
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo zusammen,

alles nicht so einfach 😉

du gibst geld damit ein brot gekauft werden kann = betreuungsunterhalt

Genau das ist falsch, denn das ist Kindesunterhalt. Der Betreuungsunterhalt § 1570 BGB (für die Mutter, die das Kind betreut) fällt nicht mehr an

Was hbmanni doch eigentlich wissen will ist, ob sich sein Barunterhalt reduziert, weil jetzt beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind. Ob die KM ggf. mit Naturalunterhalt verrechnet ist zunächst mal uninteressant.

Der KM könnte fiktives Einkommen angerechnet werden. Entsprechend diesem Einkommen wird die Verteilerquote gebildet.

Bleibt es bei der Nichtleistungsfähigkeit der KM zahlt hbmanni allein Unterhalt - entsprechend seiner Leistungsfähigkeit.- nach DT.

Ist das Kind privilegiert, bleibt der Selbstbehalt bei 840€ (alte BüLä). Wobei der Selbstbehalt keine feste Größe ist, aber das ist wieder ein anderes Thema.

Eigentlich ist das doch alles sehr hübsch in dem link beschrieben.....

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 12:16
(@sandgren)

hy sky,
irgendwann lerne ich es auch noch die worte formvollendet zu setzen. 😉

basis meiner erklärung war das für hbmanni beides daselbe war.
daher das unglückliche bsp. 🙁

gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 12:20
(@hbmanni)
Schon was gesagt Registriert

Hallo sky,

vielen Dank. Das war eigentlich das worauf ich hinaus wollte.

Welche Möglichkeiten habe ich, das fiktive Einkommen der KM festzustellen. Sie ist seit zwei Jahren selbstständig, hat vorher gut verdient und behauptet jetzt, Einkünfte von ca 800€ zu haben.
Mein Anwalt hat mir heute geraten, neben der Steuererklärung einen Betriebswirtschaftsplan des letzten Jahres anzufordern. Welche Ausgaben sind unterhaltsrelevant?

Gruß
hbmanni

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2004 01:40




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