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Betreuungsunterhalt und Naturalunterhalt

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 sky
(@sky)
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Moin,

bei selbständig Erwerbstätigen ist der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr erwirtschaftete Reingewinn zugrunde zu legen. Unterliegt das Einkommen größeren Schwankungen, so ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre heranzuziehen. Wenn die KM bis vor zwei Jahren gut verdient hat, wird sie sich die Frage gefallen lassen müssen, warum sie es vorzieht, einer weniger ertragreichen Tätigkeit nachzugehen. (gesteigerten Ausnutzung der Arbeitskraft)

Was bei Selbständigkeit abzugsfähig ist, weiss ich jetzt grad mal nicht im Detail - kannst Du aber den Unterhaltsleitlinien entnehmen. Siehe dazu Aufsätze/Urteile.

@sandgren
Nochmal kurz zum Betreuungsunterhalt:
Den Begriff gibt es einmal, wenn Unterhalt an den betreuenden ET gezahlt wird. Die Betreuung des Kindes wird ebenfalls so genannt. Deshalb hast Du am Ende doch recht mit dem Beispiel. Und so von wegen formvollendet: Es ist auch' ne Gabe, etwas vermeintlich kompliziertes anhand eines einfachen Beispiels zu erklären 🙂

Gruss
sky

Hallo Regie: Vielleicht macht es Sinn, diesen Thread an "KU nach Volljährigkeit bei Selbstständigkeit der Mutter" dranzuhängen - so von wegen Zusammenhang.

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2004 14:12
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