Betreuungsunterhalt...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Betreuungsunterhalt, wenn Kindesmutter wieder Nachwuchs bekommt

 
(@erwin)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend zusammen,

vielen Dank für die vielen Informationen und Erklärungen in diesem Forum.

Habe eine Frage an Euch zum BU.  Ich habe ein Kind (4 Jahre).  Die Mutter meines Kindes bekam von einem anderen Mann ein zweites Kind.
Für "mein" Kind zahle ich KU, an die Mutter zahlte ich BU.  Der Vater des zweiten Kindes (es ist heute noch keine 3 Jahre alt) hat ein kleines Einkommen und kann keinen BU zahlen.
Die RAin der Kindesmutter forderte seinerzeit von mir weiterhin BU, obwohl "mein" Kind schon 3 Jahre alt war.  Begründung:  Die Kindesmutter kann durch das zweite Kind nicht arbeiten gehen und der zweite Papa nicht BU zahlen kann.  Deshalb sei ich in der Pflicht.

Der Streit vereinfachte sich, da ich durch Firmeninsolvenz die Arbeit verlor.  Ich fand eine neue Stelle mit deutlich geringerem Einkommen und zahle seit dem keinen BU (KU nach erster Stufe DDT).  Details gekürzt, das war eine sehr lange Geschichte...

Frage:  Wenn ich eine neue Stelle antrete und wieder mehr verdiene (und dann nach Abzug von KU noch Platz zum SB ist, um wieder BU zahlen zu können) - Kann es mich erwischen, dass ich wieder BU zahlen muss?  (nach der o.g. Begründung der RAin rechne ich mit diesem Angriff)
Hintergrund:  Die neue Stelle hat auch Nachteil (längere Arbeitszeiten, längere Anfahrtszeiten).  Wenn dann nach evtl. Abzug von BU genau so wenig wie heute da ist, hätte der Wechsel für mich nur Nachteile gebracht.

Voraussagen gibt es nicht, aber Eure "gefühlte Wahrscheinlichkeit, muss ich wieder BU zahlen" würde mir sehr helfen.  Ist es nicht toll, was als Papa alles in seinen Entscheidungen berücksichtigen muss?

(Das mit der neuen Stelle mehr KU zu zahlen wäre, sehe ich unproblematisch.  Die Bemerkung nur, um Schelte vorzubeugen...)

Viele Grüße
E.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2011 23:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die RAin der Kindesmutter forderte seinerzeit von mir weiterhin BU, obwohl "mein" Kind schon 3 Jahre alt war.  Begründung:  Die Kindesmutter kann durch das zweite Kind nicht arbeiten gehen und der zweite Papa nicht BU zahlen kann.  Deshalb sei ich in der Pflicht.

Irrtum: Der "zweite Papa" muss seinen Hintern bewegen, um den Unterhalt für Mutter und Kind sicherzustellen.

Ersetze in Deinem obigen Satz "RAin der Kindesmutter" gedanklich mal durch "Eltern der Kindesmutter" - würdest Du das dann auch noch glauben? Die Anwältin vertritt die Interessen ihrer Mandantin; nicht Deine. Und da kann sie viel erzählen, wenn der Tag lang ist; zumindest solange Du das Szenario glaubst und bezahlst. Entzaubert wird so eine These erst vor Gericht - aber da sollst Du ja gar nicht hinwollen.

Falls Dir wieder jemand solchen Unsinn zu erzählen versucht: Frag ihn oder sie einfach freundlich nach der Rechtsgrundlage.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2011 01:31
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Erwin,

Kann es mich erwischen, dass ich wieder BU zahlen muss?

Ein Wiederaufleben des BU-Anspruchs kann zwar nicht für alle Zeit 100%ig ausgeschlossen werden (würde sie sich beispielsweise von ihrem Freund trennen, könnte man euch beide als unterhaltspflichtig ansehen und den Betreuungsaufwand theoretisch splitten) ...

Ich stimme Martin aber zu, dass auf Basis der von Dir geschilderten derzeitigen Situation die Messlatte verdammt hoch ist und für die Entscheidung zum Arbeitsplatzwechsel eine deutlich untergeordnete Rolle spielen sollte.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2011 12:03
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Erwin,

Die neue Stelle hat auch Nachteil (längere Arbeitszeiten, längere Anfahrtszeiten). 

Mal ganz ab von der Frage nach dem BU: Wirken sich längere Arbeitszeiten / längere Anfahrtszeiten nachteilig auf den Umgang mit dem Kind aus? Auch so etwas solltest du den offensichtlichen finanziellen Vorteilen entgegenrechnen.

Ich persönlich bin inzwischen sogar den umgekehrten Weg gegangen: Von Vollzeit nach Teilzeit, damit ich auch mal unter der Woche für die Kinder da sein kann, auch wenn ich offiziell nach wie vor "nur" Wochenend-Papa bin ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2011 14:18
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo E.

verstehe ich das richtig. Mit dem Vater des zweiten Kindes ist sie nicht mehr zusammen?

Ich finde die Forderung der RA reichlich dreist, zumal du ja mit der KM nicht mal verheiratet warst.

Lass dich nicht einschüchtern.

Gruß Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2011 21:43
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

das ist echt dreist! Aber keine Sorge, denn für einen über drei Jahre hinaus zu zahlenden BU müssen besondere Gründe vorliegen, und zwar der Art, dass das Kind besonderer Betreuung bedarf oder die Mutter durch die Schwangerschaft/Geburt an irgendwas erkrankt ist und nun nicht mehr arbeiten kann. Keinesfalls aber ist Grund, dass der neue Kinderverschaffer keine Kohle hat. Soll sich doch die Arge mit dem rumschlagen.

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2011 22:05
(@erwin)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend,

vielen Dank für Eure Antworten!!  Habe jetzt ein besseres Gefühl...

@ Bart - Ob sie mit dem zweiten Papa zusammen ist?  Offiziell wohnen sie nicht zusammen.  Durch die Firmeninsolvenz konnte ich mir seinerzeit die Fragetour durch die Nachbarschaft verkneifen.  Ohne Not will ich mir so was auch nicht antun...

Also Entscheidung finden ohne die Baustelle BU...

Danke und viele Grüße
E.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2011 23:10