Hallo beisammen,
hoffe Ihr könntet mich zu dem Thema ein bisschen aufschlauen 🙂
Mein Name ist Andreas, momentan lebe ich zusammen mit meiner Freundin und unserem Sohn 3,5 Jahre in einem Haus das ich vor ca. 6 Jahren gekauft habe und auch fleißig meine Tilgung specken muss.
Aus einer früheren Beziehung habe ich noch einen Sohn mit 10 Jahren. An seiner Mutter Leiste ich einen Kindsunterhalt von 362€. Dieser Unetrhalt wurde damals übers JC berechnet und auch vom Jugendamt bestätigt.
Vor ca. 2 Wochen bekam ich vom JC einen erneuten Brief in dem ich aufgefordert werde meinen Verdienst usw. offenzulegen. Bezüglich der Berechnung des Betreuungsunterhalts. Bis dahin wusste ich nicht mal das es das überhaupt gibt. Natürlich gleich das Internet durchforstet. Und eine Freundin die Anwaltsgehilfin ist kontaktiert.
Da ich es irgendwie nicht einsehe noch mehr zu zahlen bekam ich den Rat gegen dieses Schreiben erst mal Widerspruch einzulegen. Mit der Begründung das mein Sohn schon 10 Jahre alt ist, die Schule besucht und die KM im Stande wäre in diesem Zeitraum zu Arbeiten. Mit der Ergänzung das sie mir erst mal einen BU-Anspruch der KM nachweisen müssen und ich dann zu einer Auskunft bereit wäre.
Es stellen sich jedoch für mich einige Fragen:
- warum jetzt wenn das Kind schon 10 Jahre alt ist? (laut Gesetz bis zum dritten Lebensjahr) Muß dazu sagen das er Autismus hat kann es damit zusammenhängen?
- da die KM noch ein zweites Kind aus ihrer jetzigen Beziehung hat hat sie gegenüber mir doch keine Vorteile oder? Da ja jedes Kind bzw. Situation separat betrachtet werden muß?
- was kann das für mich bedeuten? Da mein Verdienst nicht schlecht ist Netto: ca. 3400,-
- meine Freundin arbeitet halbtags. Ist das relevant?
Hoffe Ihr könnt mir da ein bisschen helfen dabei.
MFG
Andy
Hallo,
BU muss wie gesagt gefordert werden, da die KM aber H4 bekommt gehen die Ansprüche ans JC über. Betreuungsunterhalt kann auch aufgrund kindbezogener Gründe gefordert werden. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn die Mutter nicht arbeiten kann, weil sie das Kind betreuen muss.
Dies müsste aber natürlich nachgewiesen werden.
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html " >§ 1615I BGB</a>
"... 2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. .... "
Außerdem kann das JC von Dir nicht mehr fordern als es selbst zahlt. Es wäre die Gesamtsituation zu berücksichtigen, kann die KM z.B. eine Teilzeitbeschäftigung zugemutet werden. Auch damit würde sie ja u.U. aus H4 herausfallen bzw. sie könnte damit zumindest teileweise ihren Bedarf decken.
Du solltest die Begründung warum Du immer noch BU zahlen sollst sehr genau lesen.
Unterhaltsrechtlich hast Du 2 Kinder, das 3,5 Jahre alte und den 10jährigen. Der KU für die Kinder geht vor den BU an die Mütter.
Das Einkommen Deiner LG interessiert nicht. Es würde nur interessieren, wenn ihr verheiratet wärt und sie dann Unterhaltsansprüche gegen Dich hätte, weil sie sich nicht selbst unterhalten kann. Das hat aber hier auch den Nachteil, dass Du keinen Unterhalt für sie berücksichtigen kannst. Hinsichtlich BU gilt auch für sie, dass es nur dann BU geben kann, wenn dafür kindbedingte Gründe vorliegen.
Wenn die Rechnung von JC und JA richtig ist, dann liegt Dein bereinigtes Einkommen unter 3100 Euro und Du zahlst KU für den 10jährigen 362 Euro und für das 3,5 Jahre alte Kind wären 304 Euro zu zahlen und damit zu berücksichtigen. Abzüglich KU stehen Dir ca. 2300 Euro zur Verfügung, da ist viel Platz, da Dein Selbstbehalt beim BU 1200 Euro beträgt. Aber erst einmal prüfen ob überhaupt Ansprüche bestehen.
VG Susi
Danke @ Susi 🙂
Ja genau deswegen auch erst mal der Widerspruch von meiner Seite. Ich möchte die Begründung vom Jobcenter dargelegt bekommen warum ich das bezahlen soll! Sozusagen auf was die Forderung basiert.
Durch die ständigen Forderungen vom Jobcenter hängt auch zuhause der Haussegen schief da meine Freundin sich darüber aufregt für was sie überhaupt noch arbeiten geht und im Endeffekt nicht mehr in der Tasche hat wie meine Ex-Freundin wo nicht arbeiten geht. Und wir selbst mit anderen Dingen deswegen zurückstecken müssen.
Ich selber komme mir auch vor wie ein Verbrecher weil ich dazu aufgefordert werde. Ich glaube da gibt es andere Väter die sich um die Versorgung und wohlbefinden ihrer Kinder einen Dreck scheren. Aber von denen wo man was holen kann die rupft man wie eine Gans und lässt sie ausbluten.
Ich möchte die Begründung vom Jobcenter dargelegt bekommen warum ich das bezahlen soll! Sozusagen auf was die Forderung basiert.
Auf § 1615l BGB. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man mit einem 10 jährigen Autisten im Haus alleinerziehend in Vollzeit arbeiten kann?! Rein objektiv betrachtet und nur mit dem einen Kind.
Gruss von der Insel
Hallo,
Autismus ist ein sehr weites Feld, dass von "spleens" bis hin zur Unmöglichkeit eines normalen Lebens reicht.
Vollzeit ist vermutlich nicht drin, aber Teilzeit könnte möglich sein. Alleine auf das Wort "Autismus" würde ich nicht springen.
Außerdem steht doch auch die Frage warum es zumindest in letzten 3-4 Jahren keinerlei Forderung gab. Es ja z.B. auch Forderungen zu Mehrbedarf geben können.
VG Susi
im entfernten Freundeskreis kenne ich jemanden.
das Mädchen ,auch autistin, mittlerweile 18, in der elterlichen Wohnung lebend, macht einen intelligenten Eindruck, also dumm ist sie nicht.
Nur die Mutter nutzt nicht alles aus, aus Angst was die Bekanntschaft sagt etcetc., sie könnte viel viel mehr
einfordern, sie haben noch ein gesundes Kind, würde diesem ja indirekt auch zugute kommen, bleibt ja in der Familie.
Sie ist ne zeit teilzeit arbeiten gegangen, aber das kam beim Amt nicht gut an, man merkte an, das es der Tochter
besser ginge, weil die Mutter nicht alle paar Jahre neuen Rollstuhl beantragte, und jetzt Teilzeit.
Teilzeit bedeutete da in der Familie kürzung von Geldern, da ist die Mutter wieder aufgehört, weil es mehr schadete als nützte.
Es kommt halt immer auf den Arzt etc an, was aus ärztlicher Sicht machbar ist bezüglich teil bzw Vollzeit.
Wenn ich das auf obiges verwerfe, ich denke die Mutter des ersten Kindes macht sowas bestimmt auch durch und wenn sie das nicht macht mit dir Andy, werden bestimmt ihre Zuwendungen gekürzt, da das Kind nicht mehr soviel braucht, wenn sie arbeiten geht.
Es tut mir nur für dich und deiner Freundin leid, im Grunde genommen hat sie recht, sie arbeitet wofür.... ich kenne Leute die haben 4 Jobs
von morgens 4 bis 22 uhr und hat genausoviel wie jemand der ganzen tag harz4 geniesst.
ich verstehe das nicht, aber hier im Merkelstaat verstehe ich schon lange nicht mehr logisch viel...
"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."
"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."
Moin,
die Fragestellung wäre, warum erst jetzt über den BU nachgedacht wird?
Hat sich was bei der KM verändert? Wie ist der Krankheitsverlauf des Kindes? Hat sich hierbei etwas geändert?
Unter normalen Gesichtspunkten würde ich sagen, dass 10 Jahre alles funktionierte, wRum denn dann jetzt nicht? Weiterhin, je nach Schwere der Behinderung, wie wird das Kind betreut? Ist es in einer speziellen Einrichtung?
Ich weiß nicht, in wieweit mit der gerissen Unterhaltskette weiter kommt, wenn sich die Umstände nicht geändert haben. Weiterhin muss man wissen, wiehoch der Betreuungsanteil des zweiten Kindes ist.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
die Fragestellung wäre, warum erst jetzt über den BU nachgedacht wird?
Ich spekuliere: weil die Mutter selbst darauf verzichten wollte und dann das Amt lange geschlafen hat...
Gruss von der Insel
Vermute ich auch. Aber in wieweit kann dies jetzt wieder aufleben.... zumal ja jetzt noch die Betreuung eines weiteren Kindes dabei ist.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Laut unserer befreundeten Anwaltsgehilfin wird bzw. muß das zweite Kind komplett ausgeblendet werden da es ja nicht von mir ist.
Der Autismus meines 10 jährigen Sohnes ist auf Asperger einzustufen. Letztes Jahr war er kurze Zeit in einer Tagesklinik. Am Ende vom Tag wurde er mit einem Taxidienst nach Hause gefahren. Auf jedenfall keine verschlechterung bei Ihm nach dieser Zeit.
Jetzt kommt eine Förderung ins Laufen für seinen Autismus, ist aber von einer Einrichtung die im selben Wohnort ist. Er besucht in dieser Zeit weiter seine Schule. Die Sitzungen zur Förderung hierfür sind Nachmittags.
Die KM hat ja vor der Geburt ihres zweiten Kindes zwischenzeitlich auf geringfügigen Verdienst gearbeitet somit wäre es möglich, das war die Zeit wo unser Sohn die Tagesklinik besuchte. Also, es kann nicht von Nachteilen bzw. Erkrankungen geredet werden die sie nach der Geburt unseres Kindes mit davon getragen hat.
Das zweite Kind ist 2 Jahre alt und geht in keine Kita, hätte somit ja einen ganztägigen Aufwand zur Betreuung. Sie lebt momentan mit ihren zwei Kindern noch in der Wohnung vom Kindsvater vom zweiten Kind. Jedoch haben sie sich auch getrennt und sie zieht ,it den Kindern in eine andere Wohnung.
Ich vermute mal das ihr das irgendjemand gesteckt hat das man das noch vom Jobcenter fordern kann und es auf jedenfall probieren sollte.
Ich vermute mal das ihr das irgendjemand gesteckt hat das man das noch vom Jobcenter fordern kann und es auf jedenfall probieren sollte.
Das auf gar keinen Fall. Die Leistungen vom JC berechnen sich komplett anders und haben damit nichts zu tun.
Ich denke, dass das mit Trennung und Auszug zusammenhängt.
Die ehemalige Bedarfsgemeinschaft (2 Kinder+Mutter+LG) zerfällt in eine/zwei neue. Zu diesem Anlass wird die Sache überprüft.
Ausserdem ist es gut möglich, dass durch den LG mit Einkommen in der bisherigen Bedarfsgemeinschaft der Anspruch so gering war, dass es keines Betreuungsunterhalts bedurfte um die Leistungen nach SGB II zu decken. Dann interessiert das JC der Rest nicht.
Das ist aber alles wurscht, wichtig ist jetzt nur, wie mit Deinem Fall umzugehen ist. Die Behauptung, dass KM nur wegen des kleineren Kindes zu Hause rum sitzt, könnte man durchaus mal in den Raum stellen.
Gruss von der Insel