Betreuungsunterhalt...
 
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Betreuungsunterhalt - wonach richtet sich der?

 
(@lima65)
Rege dabei Registriert

Hallo allerseits,

nochmal eine Frage zum Verständnis für mich:
die Ex ist Lehrerin, verbeamtet. Vor der Geburt unseres Kindes hatte sie eine Zweidrittelstelle, nach der Geburt halbe Stelle. Seit meinem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung fordert und erhält sie auf dieser Grundlage Betreuungsunterhalt.
Nun ist sie auf eine ganz pfiffige Idee gekommen: Eigentlich würde sie mittlerweile ihre Stelle von vormals 2/3 auf 3/4 Stelle aufgestockt haben, wenn unser gemeinsames Kind nicht wäre. Da sollte sie doch deutlich mehr Betreuungsunterhalt bekommen, sozusagen als entgangenen Gewinn.

Ich stehe staunend davor: was man nicht alles so fordern kann. Aber wie sieht es denn nun formal aus? Ist das wieder mal eine Ermessenssache für den Familienrichter? Oder gibt es da klare Anspruchsgrundlagen?

Für eure Hinweise sehr dankbar ist
lima

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 13:52
(@papi74)
Registriert

Hallo,

soweit ich weiß ziehen nur harte Fakten und nicht "hätte, wäre, wenn". Wenn das EK damals auf eine halbe Stelle "gerechtfertigt" berechnet worden wäre/ist, so ist das auch noch so weiterhin gültig. Sie kann doch gerne die Stelle dann antreten gehen 🙂

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 14:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

hierbei muß unterschieden werden:

BU für eine nichteheliche Mutter richtet sich nach dem Einkommen vor Geburt.

EU, also nachehelicher Unterhalt nimmt auch die sog. ehebedingten Nachteile mit auf. Wenn sie also ohne Ehe und Kind inzwischen eben ne 3/4 Stelle hätte, ist ihr dieser Nachteil auch auzugleichen.

Deshalb EU kann durchaus höher ausfallen als BU.

Beides natürlich auch durch das Einkommen des Pflichtigen begrenzt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 22.11.2010 15:01
(@lima65)
Rege dabei Registriert

Ja, was denn nun: habe doch geschrieben: Betreuungsunterhalt. Also nichtehelich, oder? Wer will denn da mit "nachehelich" und "ehebedingten Nachteilen"  kommen?

Wieso ist das immer alles so wischi-waschi? Einzelfall hier, Einzelfall da. Man könnte, sollte, dürfte ja noch dieses das und jenes berücksichtigen. Und dann darfs auch gern mal noch ein bisschen mehr sein, was Frau Ex sich in die Taschen stopfen darf?
Es macht einen ja wirklich rasend, wenn die Ex sowie alle sonstigen Waschlappen, nämlich JA, Anwälte, Familienrichter etc.pp. immer ganz bequem in denselben Topf spucken - und einer darf den dann ausschlürfen, in dem Fall ich.
Am Ende erzählt die Dame noch, sie hätte ja auch im Lotto gewinnen oder nen reichen Mann heiraten können.

Also nochmals sachlich nachgefragt: wir waren nicht verheiratet - ist die Annahme, sie hätte u.U. jetzt ja auch mehr verdienen können, überhaupt relevant?

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Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 18:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ lima,

es bringt Dir nichts, die Überbringer der schlechten Botschaft zu beschimpfen. Keiner der User dieses Forums hat sich das deutsche Familienrecht ausgedacht; wir beschreiben nur seine möglichen Auswirkungen.

Was das bezogen auf Deinen persönlichen Fall bedeutet, weisst Du genau in dem Moment, in dem der Hammer fällt und DEIN Urteil verkündet wird.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 22.11.2010 18:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

vor allem "Neulinge" sind oft nicht so vertraut mit den verschiedenen ABkürzungen. AUch Ex-Ehefrauen bekommen u.U. BU und nicht EU.

I.a. sollte in deinem Fall der BU mit dem 3. Geburtstag des Kindes enden und nicht höher sein als ihr Verdienst vor eurem Kind.

Das hindert aber keinen Richter daran das in beiden Fällen anders zu sehen. Er könnte auch beschließen, das du statt BU, dann die KiGa-Kosten tragen sollst u.s.w.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 22.11.2010 19:04
(@lima65)
Rege dabei Registriert

@midnightwish: BU also nicht rein nicht-ehelich, habe ich jetzt verstanden. Danke, das half zur weiteren Klärung.  :thumbup:

@brille007: Denjenigen, die wie midnightwish zu den Fragen in diesem Forum etwas sagen können und damit auch mir aus meiner partiellen Hilflosigkeit heraushelfen, zolle ich höchsten Respekt und würde sie ganz sicher nicht beschimpfen. Da würde ich ja den Ast absägen, auf den ich mich gerade geflüchtet habe.
Solltest du zu der von mir als "Waschlappen" titulierten Gruppe von Funktionsträgern gehören, entschuldige ich mich natürlich für meine Wortwahl und will es nicht wieder tun. Ein bisschen Polemik kann ich mir allerdings wirklich nur schwer verkneifen angesichts dieses ganzen Wahnsinns.  :puzz:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 19:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ lima,

ich bin kein "Funktionsträger", ich fand nur Deine Tirade aus Posting #3 unangemessen, denn das Beschimpfen von wem auch immer löst kein einziges Problem.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 19:49
(@lima65)
Rege dabei Registriert

ich bin kein "Funktionsträger", ich fand nur Deine Tirade aus Posting #3 unangemessen, denn das Beschimpfen von wem auch immer löst kein einziges Problem.

Es sei dir natürlich zugestanden, meinen Beitrag unangemessen zu finden. Schlaumeierei á la "löst kein einziges Problem" löst jmtc und imho allerdings auch keine Probleme. Wie sangen schon die Toten Hosen: "Kein Alkohol ist auch keine Lösung".

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 20:10
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Das ganze Familienrecht ist

...wischi-waschi

Entscheidungen sind im

... Einzelfall

tatsächlich immer

eine Ermessenssache für den Familienrichter

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 20:29