Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zum Betreuungsunterhalt. Meine Sohn ist 2 1/2 Jahre alt, ich betreue ihn zu 43% pro Woche. Seine Mutter (wir waren nicht verheiratet) ist Lehrerin mit einer 60% Stelle, mit der sie ungefähr so viel verdient wie ich. Im Internet habe ich nun folgendes zum Thema Betreuungsunterhalt gefunden und ich frage mich, ob ich tatsächlich verpflichtet bin, dies zu zahlen:
"Betreuungsunterhalt meint hier die finanzielle Unterstützung, die ein geschiedener oder getrennter Partner an den anderen zahlen muss, weil dieser sich allein um die Betreuung des gemeinsamen Kindes kümmert und deswegen nicht in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen."
"Um Betreuungsunterhalt zu bekommen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind allein für die Erziehung des Kindes oder der gemeinsamen Kinder verantwortlich
- Das Kind ist noch keine drei Jahre alt (unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein längerer Bezug von Betreuungsgeld möglich)
- Ihr Einkommen, wenn Sie trotz Kindererziehung arbeiten, liegt unterhalb des Einkommens Ihres Expartners"
Da wir ja erweiterten Umgang haben und meine Ex so viel verdient wie ich, geh ich davon aus, dass ich nicht verpflichtet bin, Betreuungsunterhalt zu zahlen. Oder täusche ich mich?
Vielen Dank für eure Antworten
Grüße
Moin,
zahlst du denn bisher BU (Betreuungsunterhalt)? Und wenn ja, in welcher Höhe?
Der BU ist nicht an das Einkommen des nicht BET gekoppelt, sondern wird als "Schadensersatz" verstanden, weil die KM nicht in der Lage ist, ihr eigentliches Einkommen zu erwirtschaften. Auch gibt es in der Zeit des BU (bis zum 3. Lebensjahr) anrechnungsfreie Einkommensarten.
Die führt zu perversen Konstellationen, dass ein BET besser gestellt ist, wie ein UET.
Daher ist die eher die Frage, wie es nach dem 3ten Lebensjahr weitergehen soll bzw. auch wie ihr euch bisher geeinigt habt (oder gibt es einen Beschluss?)?
Zu den Betreuungsanteilen gibt es unterschiedliche Ansichten. Zum einen gilt eine paritätische Betreuung erst ab einer echten Betreuung von 50/50%. Es gibt aber auch ein Urteil, welches eine höhere Betreuung zu Abschlägen im KU führen kann.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
als erstes unterstütze ich die Antwort von Kasper, möchte aber eine Erläuterung anschliessen.
Es gibt prinzipiell 2 Fälle, wo BU auftritt.
Das ist zum einen der BU für den Fall, dass die Mutter (BET) mit dem Vater (UET) nicht verheiratet war oder ist. Hier gilt der <a href="https://www.vatersein.de/Forum-action-post-topic-33458-num_replies-1.html" >§ 1615l BGB</a>, der klar darlegt, dass der BU entgangenes Einkommen kompensieren soll.
Eine andere Konstellation ist der BU als Trennungsunterhalt bzw. nachehelicher Unterhalt aufgrund der Betreuung eines oder mehrerer Kinder. Hier gelten die Regelungen für Trennungs- bzw. nachehelichem Unterhalt. Trennungsunterhalt fliesst immer von demjenigen, der mehr Geld hat, zum anderen Partner. Hier geht es vorallem um den <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1361.html" >§ 1361 BGB</a> oder eben <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1569.html>§" 1569 BGB</a>.
Was in Deinem Fall geht es also hauptsächlich um den Ausgleich entgangenen Einkommens. Anders wird es wenn das Kind 3 Jahre alt wird, dann entfällt der BU. Beim KU wird es darum gehen, ob ihr ein Wechselmodell lebt oder auch ein nahezu Wechselmodell (also mehr als Standardumgang).
VG Susi